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Falsche Preisangaben / fehlerhafter Ausdruck

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  1. Autor dieses Themas

    cdot

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    Salvete omnes!

    Ich war gestern in einem bekannten Möbelhaus auf der Suche nach einem neuen Schreibtisch.
    Nachdem ich durch Zufall einen abseits aller anderen Schriebtische fand, schaute ich auf die Preisliste, auf welcher exakt Stand: "Schreibtisch: 139€"
    Als ich die Verkäuferin bat, mir den Tisch zu bestellen, meinte sie, dass ich noch extra die "Tischbeine" bestellen müsste und "Schreibtisch" nur die Platte wäre.

    Selbstverständlich bin ich ohne zu kaufen nach Hause gefahren, um nach einer Definition für "Tisch" zu suchen. Gefunden habe ich diese: http://de.wiktionary.org/wiki/Tisch

    Kann ich davon jetzt profitieren, und mir den Tisch wie angepriesen um 139€ kaufen oder steht das Wort eines Verkäufers oder Abteilungsleiters immer über meinem?
    Vielen Dank schon mal für die Hilfe :wink:

    mfg
    Cdot
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  3. Mohoin!

    Ich glaube rein rechtlich gesehen hättest du in diesem Fall Recht und der Tisch müsste dir mit allen vier Tischbeinen für den Preis von 139€ verkauft werden. Zumindest kommt es darauf an was das Gesetz für die Definition "Schreibtisch" vorgibt.

    Leider und da bin ich mir recht sicher, wird trotzdem -wie du sagtest- "das Wort des Verkäufers oder Abteilungsleiters" 100% über deinem stehen. Das bedeutet du kannst natürlich hingehen und die Leute darauf aufmerksam machen und schauen was sich da machen lässt, aber sofern du nicht Anwalt & Co. einschalten möchtest, wird da nichts passieren :p

    Wäre in diesem Fall aber schon recht unnötig, oder findest du nicht? :-D

    Greez, Blaknwhyte..

    Beitrag zuletzt geändert: 4.3.2011 13:17:45 von blaknwhyte
  4. t*****b

    Die Preise in Läden sind soweit ich weiß ein bindendes Angebot. Der Verkäufer bietet dir also "den tisch für 139€" an, es sei denn, es steht dabei, dass die Tischbeine nicht im Preis enthalten sind.

    Natürlich möchte er dir den Tisch nicht verkaufen, aber rein rechtlich müsste er es soweit ich weiß. Du kannst ihm ja androhen, wegen Irreführung o.Ä. vors Gericht zu gehen, er wird dann warscheinlich auf einen Irrtum plädieren. Alles weitere ist dann Sache des Gerichtes, aber bevor es soweit kommt wird er dir den Tisch verkaufen ;)
  5. Autor dieses Themas

    cdot

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    trueweb schrieb: ...es sei denn, es steht dabei, dass die Tischbeine nicht im Preis enthalten sind.

    Es steht vor dem ausgestellten Arbeitszimmer ein Schild mit allen Einzelpreisen. Dabei auch die Zeile (und zwar wortwörtlich): "Schreibtisch: 139€"
    Am Tisch selbst (bzw. am Eck der Tischplatte wie bei jedem anderen Tisch) hängt ein Schild mit der Beschriftung "Einzelpreis: 139€"
    Also es wird nirgends erwähnt, dass ich die Tischfüße extra kaufen müsste...
  6. cdot schrieb:
    trueweb schrieb: ...es sei denn, es steht dabei, dass die Tischbeine nicht im Preis enthalten sind.

    Es steht vor dem ausgestellten Arbeitszimmer ein Schild mit allen Einzelpreisen. Dabei auch die Zeile (und zwar wortwörtlich): "Schreibtisch: 139€"
    Am Tisch selbst (bzw. am Eck der Tischplatte wie bei jedem anderen Tisch) hängt ein Schild mit der Beschriftung "Einzelpreis: 139€"
    Also es wird nirgends erwähnt, dass ich die Tischfüße extra kaufen müsste...


    Wenn das so ist..
    Versuchen kannst du es ja mal :P
    Kannst dann ja berichten, wenn du Erfolg hattest. :-D

    Beitrag zuletzt geändert: 4.3.2011 13:44:33 von blaknwhyte
  7. Also soweit ich das beurteilen kann. Ist dies unlauterer Wettbewerb Du solltest auf den Verkauf des Schreibtisches
    zum angebene Preis bestehen. Wenn der Verkäufer an siner Meinung festhält sollest Du den Beweis sichern.
    Eventuell weise den verkaüfer darauf hin, das Du dies beim Gewerbeaufsichtsamt meldest.

    Weitehelfen kann Dir auch siehe Link

    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
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