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  1. Autor dieses Themas

    squid

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    squid hat kostenlosen Webspace.

    Hi
    ich schreibe seit einiger Zeit ein Buch, und habe ein paar Fragen dazu, da ich eventuell vorhabe, Markennamen zu verwenden.
    Nähmlich spielt in dem Buch vor allem Google und das FBI eine entscheidende Rolle - Ich bin mir aber nicht vollkommen sicher, ob ich das ohne deren Erlaubnis tun darf.
    Wie machen andere Buchautoren das, immer hin gibt es ja massig Bücher über das FBI und über Google - wird da auch einfach um Erlaubnis gefragt?
    Ansonsten werde ich die Namen durch Erfundenes ersetzen.

    Gruß
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  3. Hallo,

    Es kommt darauf an ob es sich um ein Sachbuch oder ein Fiktionales Buch handelt.
  4. Wenn du keinen Markenanwalt besuchen willst kann ich dir folgendes Forum empfehlen Markenrecht Forum.

    Mir wurde da schon geholfen von einem Rechtsanwalt und ganz wichtig anonymisier deine Frage soweit wie möglich.
  5. zerojan hat Recht. Wenn du nur über die Firmen berichten willst o.ä., dann kannst du das vermutlich so machen. Wenn du dir jetzt aber eine Geschichte ausdenkst, in der beides eine große Rolle spielt (also nicht gerade einmal im Buch "das habe ich bei Google gefunden"), musst du dich da wohl wirklich um die Rechte kümmern.
  6. pflanzenfreund

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    pflanzenfreund hat kostenlosen Webspace.

    Schwierig könnte es werden, wenn Du z.B. einen Krimi oder eine andere Fiktion schreibst, in dem der Eindruck erweckt werden könnte, das wäre wirklich passiert. Dann wären aber nicht die Markenrechte das Problem, sondern ggf. sowas wie Rufschädigung. Das aber läßt sich am besten umgehen, indem man diese Namen eben nicht nennt.

    Statt Google dann eben "die Suchmaschine" ( und zwar konsequent, nie irgendeinen Namen nennen - das wirkt zugleich geheimnisvoller ) und statt "FBI" z.B. "der Agent".

    Wäre mal einfach so'ne Idee. Viel Glück. :wave:
  7. Eine andere Option für einen Roman ist die Namen nur leicht abzuwandeln. So dass eine Verwechslung nicht so einfach Möglich ist (wie z.B. bei google einfach ein o weglassen) aber die Bezüge dennoch klar erkennbar sind. Z.B. die Internetsuchmaschine gaable. Bei einem wissenschaftlichen Buch ist die Nennung vollkommen in Ordnung und auch das FBI kannst du also solches nennen. Firmennamen sind da komplizierter.
  8. Eine rechtskräftige Aussage wirst du hier nicht bekommen,
    bzw darauf verlassen würde ich nicht (nichts gegen die Vorposter),
    da würde ich mich wie schon oben geschrieben an andere wenden.

    Vielleicht dürfte für dich auch die Seite
    http://www.frag-einen-anwalt.de/
    interessant sein,
    dürfte ja nicht so viel kosten.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.4.2011 12:56:13 von sneppa
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