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in: Gutes und einfaches Programm für eine Schulhomepage
geschrieben von alexandre
ich finde es gut, dass du dich nach einer Lösung für deine Schulhomepage umsiehst. Der erste Gedanke ist natürlich Typo3 oder Joomla. Ist aber für den Schulgebrauch nciht der Brüller:
1. die beiden Systeme sind doch schon sehr umfangreich und zum Teil unübersichtlich.
2. beide benötigen verdammt schnelle Server, sonst ist die responsezeit sehr hoch
3. die Rechtevergabe ist nciht wirklich einfch und lässt sich (mein letzter Kenntnisstand) nur auf user-Gruppen unterteilen
Mein Vorschlag:
versuche mal
http://www.cmsmadesimple.de/
- das ist etwas schlanker und kann fast alles, was auch die anderen können
- die einarbeitung ist kürzer als bei den anderen systemen
- die Rechtevergabe für user kann über Gruppen gesteuert werden, ist aber auch auf einzelene Seiten einstellbar, d.h. die Klasse 8c kann nur die Seite der Klasse 8c bearbeiten
- die plugins werden nciht per ftp, sondern server to server installiert (man freut sich da dein Lehrer, ftp, was isn das?)
probier's, mir macht das ding echt spass (bisher 5 seiten realisiert, Politik und Schule)
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in: Kollektivstrafe
geschrieben von alexandre
Die Lehrer haben neben dem Unterrichts- auch einen Erziehungsauftrag.
Und das bedeutet, dass sie dich eriehen dürfen. Dazu gehören auch Strafen, die man dann aber Erziehungsmaßnahmen oer Ordnungsmassnahmen nennt.
Die genauen Bestimmungen richten sich nach deinem Bundesland. Da steht dann viel Schlaues im Unterrichtsgesetz . Bei uns in Bayern haißt das Ding Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Damit ist schon alles gesagt.
Außerdem hängt das nochmal von deiner Schulart ab. Da gibt's eine entsprechende Schulordnung. Da stehen nochmal paar Sachen zum Thema Strafen drin, nein das heißt ja Erziehungsmassnahmen!!!
Kollektivstrafe ist möglich, wenn sich die ganze Klasse daneben benommen. Zum Beispiel aknn die ganze Klasse zur Nacharbeit einbehalten werden, wenn sie sich nicht am Unterricht beteiligt hat!!!!!!!!
Alle nachsitzen, stell sich das mal einer vor. Steht zum Beispiel in § 73 Abs. 1 VSO in Bayern
Abschreiben der Schulordnung oder ähnliches ist nicht verboten, ist aber einfach dumm.
Ecke stehen oder noch schlimmeres hab ich auch schon erlebt. Hört sich aber auf, wenn man mit den Eltern kommt und auf Art 1 GG hinweist. Das bedeutet aber nicht, dass man dann in Ruhe gelassen wird. Dann gibt's halt mehr "Zusatzaufgaben" oder "Nacharbeit", das heißt "abschreiben" oder "nachsitzen".
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in: Website bewerten
geschrieben von alexandre
hi tordy,
das design gefällt mir ganz gut
ich hab drei kleine anmerkungen
about me
anfang dritter absatz
nicht Der Beruf, sondern Den Beruf, das als würde ich weglassen
skills
flash ist kein programm
wäre also unter programmierkenntnisse einzuordnen
impressum
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ich würde schreiben: auf die verlinkt sind
zur aussage auf der hp:
ich würde die negativen sachen weglassen (fh abgebrochen, zurzeit nur 1 print)
bzw schreib es anders, damit es positiv klingt
kommt sehr schüchtern und eher negativ rüber
was mir noch aufgefallen ist
ich bin ein visueller typ und mir fehlen sowohl bei deiner als auch bei der seite deiner freundin bilder, fotos, illustrationen
das web lebt doch davon
viele grüße
christof für alexandre