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  • in: Impressum bei Wordpress Blog pflicht?

    geschrieben von mlserver

    Vermutlich hast du recht und normale Internetseiten sind kein Rundfunk.
  • in: Günstige Handyangebote?als ich mir vor zweieinhalb jahren ei

    geschrieben von mlserver

    Dass der User nicht mehr da ist, hatte ich übersehen...

    Aber egal. Da ich vor etwa zweieinhalb Jahren selber noch einen fast-kostenlosen Vertrag abgeschlossen hatte, hatte ich wohl den Eindruck, dass das so out-of-date noch nicht sein könnte.
  • in: Roland Cube Lite Amp Red

    geschrieben von mlserver

    Hat keiner mit dem Roland-Teil Erfahrungen? Würde mich nämlich auch interessieren.

    mukerbude, hast du den mittlerweile und kannst etwas dazu sagen?
  • in: Email Programm?

    geschrieben von mlserver

    Auch ich gehöre zu den Thunderbird-Nutzern, und das schon seit etlichen Jahren. Open Source war für mich zunächst ausschlaggebend und ich bin nach wie vor sehr zufrieden damit. Und Dank MozBackup ist auch die Datensicherung bzw. das Übertragen von E-Mails und Einstellungen auf einen neuen Rechner kein Problem.
  • in: Windows-Tablet mit Stylus - Empfehlung gesucht

    geschrieben von mlserver

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einem Windows-Tablet mit Stylus-Unterstützung (am besten Wacom). Hat jemand von euch Erfahrungen mit China-Importen (z.B. Cube i7 oder iWorks 11)? Wichtig ist für mich, dass das mit dem Stylus gut zusammen funktioniert für Handzeichnungen, Skizzen, handschriftliche Notizen etc. Ich brauche keine Performance für Spiele oder so.
  • in: Wenn man einen Dieb bestiehlt...

    geschrieben von mlserver

    Robins Antwort ist nichts hinzuzufügen - sei doch lieber selbst schöpferisch tätig, dann brauchst du deine Energie nicht auf solche Fragen zu verwenden.

    Und das Risiko, dass sich der Urheber irgendwann doch noch meldet ist, nicht von der Hand zu weisen. Es mag zunächst unwahrscheinlich erscheinen, dass der Urheber die Kopie(en) findet, ausgeschlossen ist es aber nicht.
  • in: Impressum bei Wordpress Blog pflicht?

    geschrieben von mlserver

    Wie immer gilt: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

    Geregelt ist das Impressum im TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

    § 5 TMG ist hier v.a. relevant:

    § 5 Allgemeine Informationspflichten
    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1.
    den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
    2.
    Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
    3.
    soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
    4.
    das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
    5.
    soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a)
    die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b)
    die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c)
    die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    6.
    in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
    7.
    bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

    (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.


    Die Schlüsselworte hier sind zunächst: "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien"

    Ergänzend gilt dazu § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag):

    § 55
    Informationspflichten und Informationsrechte

    (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1.

    Namen und Anschrift sowie
    2.

    bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

    (2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer

    1.

    seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
    2.

    nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
    3.

    voll geschäftsfähig ist und
    4.

    unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

    (3) Für Anbieter von Telemedien nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 9 a entsprechend.


    Hier ist relevant: "Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen"

    Für alles weitere bräuchten wir wohl nähere Informationen zu Deinem Projekt.
  • in: Nutzung von Mitfahrgelegenheits-Portalen - welche?

    geschrieben von mlserver

    Ich muss diesen Thread nochmal aufwärmen: Bisher hatte ich blablacar genutzt, die stellen jetzt aber langsam aber sicher auch auf ein Bezahlmodell um. Welche Portale nutzt Ihr für Mitfahrgelegenheiten, die für alle beiteligten kostenlos sind? Und gibt es da genug Nachfrage bzw. Angebote?
  • in: Repeater gesucht

    geschrieben von mlserver

    Ich würde auch einen OpenWRT-kompatiblen Router empfehlen (so wie schon von muellerlukas empfohlen). Da sind m.E. die Konfigurationsmöglichkeiten am vielfätigsten. Und wer den Aufwand scheut: da empfehle auch ich immer die FritzBox.
  • in: Variable Preise je nach Suchverlauf

    geschrieben von mlserver

    Letztlich ist das Phänomen doch nicht neu oder auf das Internet beschränkt. Das Internet macht es einem Händler vielleicht einfacher, konsequent die Zahlungsbereitschaft des (potenziellen) Kunden einzuschätzen und danach seinen Preis zu bestimmen. Aber wenn ich z.B. an klassische Möbelhäuser oder Küchenstudios denke, war es doch eigentlich schon immer so, dass als erstes nach dem Budget gefragt wird. Und wenn der Verkäufer sieht, dass der Kunde mit einem nagelneuen teuren Auto auf dem Parkplatz steht, wird das den Preis zumindest unbewusst beeinflussen. Anbieter und Nachfrager treffen sich halt immer dann, wenn der geforderte Preis die Zahlungsbereitschaft nicht übersteigt. Und ob der Verkäufer nun nach dem Auto auf dem Parkplatz Ausschau hält oder analysiert, welches Produkt vorher angesehen wurde, ist letztlich egal...
  • in: Günstige Handyangebote?als ich mir vor zweieinhalb jahren ei

    geschrieben von mlserver

    Komplett kostenlose Handyvertragsangebote habe ich jetzt schon seit einiger Zeit nicht mehr gesehen, der Markt schein schwieriger geworden zu sein. Aber es gibt immer mal wieder ganz gute Angebote mit aktuellen Smartphones, bei denen die Allnetflat dann fast umsonst mit dazu kommt.

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