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  • in: Wordpress popup

    geschrieben von ppsubs

    Hab doch ein sehr gutes und umfangreiches WP-Skript entdeckt:

    http://wordpress.org/extend/plugins/wp-popup-scheduler/

    Find ich super + gefällt mir :lol:

    Gruß ppsubs
  • in: Wordpress popup

    geschrieben von ppsubs

    Hi!

    Weiß einer, wie ich ein Popup im Sinne von http://www.stopp-zensiert.de/ auf meine Worpress-Startseite erstellen kann?

    Es sollte sich beim Aufrufen der Homepage in den Vordergrund stellen und durch einen klick darauf zur Page weiterleiten. Einblenden sollte es dann ein von mir erstelltes Bild im .jpg Format. Kennt einer ein passendes Plugin?

    Gruß ppsubs
  • in: Schlag den Raab - Echt?

    geschrieben von ppsubs

    Mal so ne Frage am Rande:

    Glaubt ihr auch, dass er bei einem Sieg sowas wie eine Provision bekommt? Ansonsten würde er sich ja einfach bloß tierisch über seine Siege freuen, oder eben das Pech der Niederlage seines Gegners (Schadenfreude ahoi!). Ist er so ein kleiner Schumi, oder verdient er jedesmal einen Batzen Schotter? Was meint ihr?
  • in: .tk Wordpress Symbol

    geschrieben von ppsubs

    Man kann .tk domains auch normal kaufen und aufschalten. Vielleicht haben das diese Seiten ja.


    War ja lieb gemeint:kiss:, aber auf die Idee bin ich natürlich auch gekommen:
    Kann man das nicht, indem man für besondere Dienste zahlt oder so?


    Nur leider habe ich auf den seiten nichts dazu gefunden. Bitte nur antworten, wenn wirklich jemand genaueres darüber weiß^^

    Gruß ppsubs
  • in: Wie lange hat man Zeit Impressum auf seine Homepage zu setzten

    geschrieben von ppsubs

    Hi brights!

    Wieder was gutes aufgeschnappt. D.h. jetzt ich muss tatsächlich für meine kleine HP ein komplettes Impressum verfassen?! Google hat mir geflüstert:

    Die erforderlichen Angaben

    Die erforderlichen Angaben ergeben sich aus § 6 TDG (Gesetzeswortlaut im Folgend immer kursiv geschrieben). Dieser kann auch im Zusammenhang unter der entsprechenden Rubrik hier aufgerufen werden. Im Folgenden sollen die einzelnen Angaben etwas näher konkretisiert werden.

    1. Name und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte

    *

    Anzugeben sind sowohl Vor- als auch Nachname
    *

    Die Angabe einer bloßen Postfachadresse genügt nicht (Schneider, Harald, Anwaltliche Webangebote - Die Ausgestaltung der Impressumspflicht nach § 6 TDG, MDR 2002, 1236; Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10); es muss sich bei der angegebenen Adresse um eine ladungsfähige Anschrift i.S.V. § 253 II 1 ZPO i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO handeln.
    *

    Bestehen mehrere Niederlassungen, ist im Zweifel die Hauptniederlassung anzugeben (Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10)
    *

    Bei juristischen Personen ist eine korrekte und vollständige Firmierung erforderlich
    *

    Die Verpflichtung zur Angabe des Vertretungsberechtigten gilt nicht nur für juristische Personen, sondern auch für Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10); dies betrifft damit auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts
    *

    "Vertretungsberechtigte" sind nicht schon solche Personen, die "für den Inhalt verantwortlich" sind, es muss sich bei juristischen Personen aber nicht um den gesetzlich Vertretungsberechtigten handeln, die Benennung eines Prokuristen oder eines anderen Bevollmächtigten genügt, siehe OLG München, Urteil vom 26.07.2001, Az 29 U 3265/01
    *

    Die Angabe lediglich des Nachnamens zwischen dem Firmennamen und der Anschrift der Firma auf der Startseite genügt selbst dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn der vollständige Name im oberen Teil der auf der Homepage einsehbaren AGB abgebildet ist; siehe Beschluss des LG Berlin vom 17.09.2002, Az 103 O 102/02; Konsequenz des Urteils ist, dass die Pflichtangaben unter einem eigenen Menüpunkt angegeben werden müssen, die Verortung in den AGB genügt nicht (kritisch hierzu Beckmann, CR 2003, 140), dazu unten mehr.



    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

    *

    Erforderlich ist in jedem Fall die Angabe einer Telefonnummer, siehe Urteil des OLG Köln vom 13.02.2004, Az 6 U 109/03 (a.A. aber ein neueres Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2004, Az 20 U 222/03); Begründung: Die Angabe der Postanschrift wird bereits von § 6 Nr. 1 TDG gefordert, die Angabe der E-Mail-Adresse schreibt § 6 Nr. 2 TDG zwingend vor. Die schnelle elektronische Kontaktaufnahme muss sich darüber hinaus zumindest auf die Angabe der Telefonnummer beziehen; die Angabe einer Telefonnummer, unter der nur ein Anrufbeantworter zu erreichen ist, genügt nicht (Kaestner, Jan, Die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 6 Teledienstegesetz, WRP 2002, 1011, 1013)
    *

    Potentiellen Interessenten die Möglichkeit zu geben, im Internet online bestimmte Daten einzugeben und dadurch um Rückruf zu bitten, stellt keine Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme im Sinne des § 6 Nr. 2 TDG dar (Urteil des OLG Köln vom 13.02.2004, Az 6 U 109/03)
    *

    Sofern vorhanden, sollte auch eine Faxnummer angegeben werden (Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10)



    3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf

    *

    Die Regelung soll Nutzern ermöglichen, sich bei einer Anlaufstelle zu informieren und ggfs. Beschwerden anzubringen
    *

    Die Mitteilung auch der Behördenadresse ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht erforderlich
    *

    Betroffen von dieser Vorschrift sind u.a. Webseiten von Bauträgern (§ 34 c I 1 Nr. 2 GewO), Spielhallenbetreibern (§§ 33i I 1 bzw. 33 c I 1 bzw. 33 d I 1 GewO), Maklern (§ 34 c I 1 Nr. 1 GewO) Gastronomiebetrieben (§ 30 GastG) und Versicherungsunternehmen (§ 5 I VAG). Zulassungspflichtig sind auch Gaststätten, so dass auch diese, wenn sie über das Internet Bestellungen entgegennehmen, die nach Landesrecht zuständige Behörde angeben müssen!



    4. Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das die Anbieter eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

    *

    Auch bei im Ausland registrierten Telediensteanbietern, die im Inland ihre Geschäftstätigkeit entfalten, greift das Transparenzgebot; diese müssen daher anstelle des Handelsregisters und der Registernummer das ausländische Gesellschaftsregister und die Registernummer benennen, bei dem und unter der die ausländische Gesellschaft eingetragen ist, siehe LG Frankfurt/M, Urteil vom 28.03.2003, Az 3-12 O 151/02

    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
    Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    *

    betroffen von der Regelung u.a. Architekten, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
    *

    Die Angaben müssen nicht zwingend auf der eigenen Homepage bereit gehalten werden, es genügt eine Verlinkung eines entsprechenden Angebots; die Bundesrechtsanwaltskammer hat z.B. die erforderlichen berufsrechtlichen Informationen (BRAO, BRAGO,BORA, FAO) in ihrem Angebot zusammengestellt



    6. In Fällen, in denen Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, ist die Angabe dieser Nummer erforderlich

    *

    Anzugeben ist die vom Bundesamt für Finanzen in Saarlouis vergebene USt-ID-Nr. Sie besteht aus den Buchstaben DE sowie 9 weiteren Ziffern.
    *

    Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum!



    Für mich heißt das:

    =Name+Anschrift+Telefon+email

    Da muss ich ja einigen Leuten Bescheid geben^^
    Wenn man mal auf hobby-seiten rumguckt, findet man so etwas wie einen Impressum nicht immer.

    Gruß ppsubs
  • in: .tk Wordpress Symbol

    geschrieben von ppsubs

    Hm, worauf stützt du diese Aussage:confused:

    Kann man das nicht, indem man für besondere Dienste zahlt oder so?

    hab mal wild gegooglet:
    http://wiihack.tk/
    http://www.site4free.tk/
    http://www.zoellner.tk/

    keine der pages hat das hässliche grüne favicon wie von dot.tk
  • in: .tk Wordpress Symbol

    geschrieben von ppsubs

    Guten Abend!

    Habe jetzt zum 1.(!) mal gebloggt und mir gleich mal eine .tk domain geholt. Diese ist auch schön mit meiner WP seite verbunden. Allerdings kommt jedesmal, wenn ich meine www.ppsubs.tk-Seite aufrufe, nicht das in WP angelegte symbol. Weiß einer wie ich das konfigurieren kann?

    mfg ppsubs
  • in: Sind EgoShooter gefährlich?

    geschrieben von ppsubs

    batschmirne schrieb: Hallo,
    ich frage mich schon seit einiger Zeit, ob EgoShooter gefährlich sind.
    Ich meine ob mach davon aggressiver wird oder sich weniger in seinem sozialen Umfeld aufhält.
    Ich bitte euch um eine ehrliche antwort mit Begründung!!!
    MFG Batschmirne


    Aus persönlicher Erfahrung und aus diversen TV-Berichten, kann ich dir sagen, dass die Sache mit der Aggressivität und Kontaktaufnahme im Sozialen, doch sehr von der persönlichkeit der Person abhängt. In einem Versuch, der jetzt vielleicht nicht grad repräsentativ war, wurde ein CS-Profi und ein bis dato Nicht-Spieler beim Daddeln beobachtet. Dabei wurde auf Mimik und Puls geachtet. Der CS-Profi verhielt sich beim Spielen relativ friedlich und wirkte relaxt, wenn nicht sogar routiniert. Der Amateur hingegen wurde regelrecht aggressiv. Das sah man sogar am erhöhten Blutdruck >110.

    Es gehört schon mehr als ein einfacher EgoShooter dazu. Wenn ich manchmal Freunde beim Kickern sehe, werden diese genauso schnell wütend über eine Niederlage. Ich persönlich werde beim Zocken weder aggressiv, noch habe ich wenig sozialen Kontakt. Was ich eigentlich sagen wollte ist: Man kann genauso durch Jojo-Spielen aggressiver werden und sich weniger im sozialen Umfeld aufhalten. Ansonsten gilt ja für alle selbsternannten "Pädagogen" und Minister folgendes Rezept:

    Man nehme:

    1. einen zurückgezogenen, Mobbing-gequälten, Einzelgänger
    2. Medienzugang (TV = böse, Internet = böse, Ego Shooter = ganz pöse!)
    3. einen unachtsamen Jäger/Sportschütze/Waffensammler

    Mixe das schön durch und gibt eine Prise Menschenansammlung, wahlweise Gymnasium oder Realschule

    und man erhält das perfekte Massaker!

    Deswegen MUSS für diese Menschen ein Verbot von Killerspielen her, ja am besten sogar komplette Zensur auf alles und jeden! -->Verweis auf http://www.lima-city.de/thread/google-in-china/
    Da ziehe ich jedesmal meine Augenbrauen gaaanz hoch und Schüttel bloß den Kopf, wenn wir in unserem ach-so-freiem Deutschland mit der CDU/CSU eine Partei an der Macht haben, die diese Art der Politik vertreten. Beim Schreiben dieses Posts, fühle ich, wie sich Buchstabe für Buchstabe meine Wut steigert. Und ich frage mich:

    Liegt das an den EgoShootern?

    Gruß ppsubs
  • in: Google in China

    geschrieben von ppsubs

    -Wie findet ihr die Reaktion von Google auf die Zensur/ das Hacken der Mail-Accounts?
    Sehr gut! Dadurch wird mehr Aufmerksamkeit im Handeln des zesurfreudigen Chinas erregt.

    -Tut Google damit nicht der Zensurbehörde einen Gefallen, da es nur noch streng kontrollierte Suchanbieter gibt?
    Nein. Strenger kontrolliert geht wohl kaum! Google hat sich ja ebenfalls der Zensur unterziehen lassen. Jetzt war es ihnen nur genug.

    Ich hoffe, dass die Reaktion von Google nicht schnell wieder versickert. Im Ostasiatischen Teil der Welt ist ohnehin Yahoo Marktführer der Suchmaschinen. (Was man hier im Westen als Googleuser kaum glauben mag). http://www.effizienzer.de/suchmaschinen-marktanteile-teil2-asien/
    Ich finde es schon extrem, wie weit die Zensur in China betrieben wird. Informationsportale und Blogs, werden unzugänglich gemacht, aufgrund einer "Gefahr" für das Land. Da bin ich heilfroh, dass wir im relativ (Faktor: v.d. Leyen) Meinungsfreien Deutschland leben. Hoffe es wird wenigsten etwas in Gang gesetzt, um in China eine langsame Entwicklung der Meinungsfreiheit zu ermöglichen.

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