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  • in: Impressum wirklich angeben?

    geschrieben von shizen

    Wieso "Sonderfälle"?

    Das Gesetz ist hier doch recht klar: das TMG stellt auf die Art des Dienstes und der RStV auf den Inhalt ab.

    Wer keinerlei Entgelterzielung auf seiner Webseite zeigt (d.h. kein Online-Shop, keine Waren und Dienstleistungen, keine Banner) und keinerlei journalistische Inhalte einstellt (d.h. keine Blogs, keine Nachrichtenkommentierung, keine Meinungsäußerung) und auch nicht regelmäßig neue Inhalt einstellt (d.h. kein News-System erkennbar), der ist von der Impressum-Pflicht befreit.

    Eine statische Seite nach dem Prinzip "mein Haus, mein Auto, meine Katze" (wir hier so schön formuliert http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html) ist damit sogar sehr klar als nicht impressumspflichtig einzustufen.
  • in: Vertragsform Probefahrt

    geschrieben von shizen

    Ich sprach nicht von einem Kaufvertrag, sondern von einem vorvertraglichen Schuldverhältnis.
    Siehe oben.
  • in: Vertragsform Probefahrt

    geschrieben von shizen

    Es ist immer ein eigenständiger Vertrag

    Und das schließt du woraus?
  • in: Vertragsform Probefahrt

    geschrieben von shizen

    Möglich, aber die Probefahrt ist kausale Ursache für das Rechtsgeschäft - was wiederum für schuldrechtliche Haftungen von Bedeutung ist.

    Aber gut, so soll es denn sein:
    Ja, der Käufer ist an seine ursprünglich abgegebene Willenserklärung gebunden.

    Rechtsgrundlage ist § 311 Abs. 2 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB.
    Das, wie bereits genannt, sogenannte vorvertragliche Schuldverhältnis.

    Auf dieses hat sich der Verkäufer verlassen, als er dann wiederum dem Kauf endgültig zugestimmt hat.

    Das ganze heißt übrigens vorvertragliches Schuldverhältnis, weil noch KEIN Vertrag vorliegt - wohl aber ein Schuldverhältnis.

    Jeder Vertrag ist ein Schuldverhältnis, aber nicht jedes Schuldverhältnis ist ein Vertrag.
  • in: istKaufmann Frage

    geschrieben von shizen

    Nicht wirklich - das Thema entwickelt leider eine falsche Vorstellung von dieser Rechtsmaterie.

    Zunächst mal: die Kaufmannseigenschaft ist Sache des HGB und damit des Zivilrechtes.
    Was das Finanzamt von einem will und was nicht, ist Sache des Steuerrechets und damit des Öffentlichen Rechts.

    Erst wenn es um die Frage geht, welche Arten von Steuern anfallen (nämlich aus selbstständiger, nichtselbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit), ERST dann kommen diese beiden Dinge zusammen.
    Das ist ein sehr feines, aber juristisch hochrelevantes Detail.

    Fatfreddy sagte es schon richtig: die steuerlichen Regelungen sind für alle genannten Personengruppen (Selbstständige, Freiberufler, Kaufleute) gleich. Der Grund: es sind alles natürliche Personen (und keine Kapitalgesellschaften).
    Auch hat er weiter sehr treffend ausgeführt, was ich eben schonmal gesagt hatte: die Trennung zwischen Handelsrecht (Zivilrecht) und Steuerrecht (öffentliches Recht).

    Meine Aussage im vorherigen Post beantwortet die Frage des Threaderstellers und begründet sie - kurz und prägnant.
  • in: Impressum wirklich angeben?

    geschrieben von shizen

    Natürlich sehen Juristen das unterschiedlich.
    Der Tag, an dem alle Juristen der selben Meinung sind, ist vermutlich der Tag des Jüngsten Gerichts. Quasi ;).

    In jedem Falle enthält das bereits mehrfach genannte Telemediengesetz die Voraussetzung, dass es sich um geschäftsäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Dienste handeln muss.

    Es ergibt sich von selbst, dass es da Grenzfälle gibt.

    Sofern eine 2nd-level-Domain registriert ist, gibt es, für den Seitenbetreiber, aber auch keine nennenswerten Vorteile durch den Verzicht auf ein Impressum

    Ich würde Anonymität als einen sehr großen Vorteil ansehen.

    Wenn ich nur ein paar Photos auf meine private Seite hochlade oder über meine Hobbys berichte, gerade dann ist mein Interesse an Anonymität womöglich besonders groß.

  • in: Vertragsform Probefahrt

    geschrieben von shizen

    Nur dann, sofern es ein EIGENES Vertragsverhältnis darstellt - und das ist es, worauf ich hinausmöchte.

    Womöglich ist die Leihe des Fahrzeuges Teil eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses (culpa in contrahendo) in Vorbereitung auf den Vertragsabschluss für den Autokauf.
  • in: Impressum wirklich angeben?

    geschrieben von shizen

    Mal einen Blick ins RStV geworfen? ;)

    Dort heißt es in § 55 RStV:
    (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben
    folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1. Namen und Anschrift sowie
    2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

    Geht recht klar hervor, dass private Homepages, die persönlichen Zwecken dienen, davon nicht erfasst sind.



    Des Weiteren bezieht sich die Geschäftsmäßigkeit nicht auf den Zugang, sondern den Inhalt und die Intention des Angebotes.
  • in: Ich suche wissensvermittelnde, spannende Bücher

    geschrieben von shizen

    Spannend und wissensvermittelnd: eigentlich fast alle Bücher aus der rororo Science Sachbuchreihe im Taschenbuchverlag.

    Leider ist die Suchfunktion auf der Verlagswebseite nicht der Hit.

    Hier ein Beispiel für eines von deren Büchern:
    http://www.amazon.de/Wahrscheinlichkeit-grenzender-Sicherheit-Logisches-Denken/dp/3499619024/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1329087386&sr=8-2

    Dieses Coverdesign ist einheitlich (links einfarbiger langer Streifen).

    Auf der Verlagswebseite:
    http://www.rowohlt.de/sixcms/detail.php?template=rr_list_buecher&verlag=rororo&new=new

    Dann dort "Sachbuch" anklickern und noch die Kategorie angeben, die dich interessiert. Du erkennst das Science Sachbuchdesign dann bereits.

    Die Anforderungen an das Vorwissen des Lesers sind da uneinheitlich, aber in aller Regel sind sie flüssig zu lesen :).

    Was ich konkret empfehlen kann von den Büchern, weil selbst gelesen:
    Flacherland - Ian Stewart
    Die Natur der Unendlichkeit - Amir D. Aczel (sehr schönes Buch über Mathematik, verpackt in die Geschichten um Georg Cantors Leben)
    Die Architektur der Mathematik - Bierre Basieux
    Kunst und Gehirn - Detlef Linke

    Und einige mehr, die ich grad nicht zur Hand habe :).
  • in: Impressum wirklich angeben?

    geschrieben von shizen

    Ein Impressum ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Gesetz es vorsieht und das ist hier zu sehen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html

    Wie man sieht, ist daher nicht jeder verpflichtet ein Impressum auszuhängen, sondern nur, wer "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
    Was genau darunter fällt, ergibt sich aus der Rechtsprechung.
  • in: Uni: Mathe-Vorkurs sinnvoll?

    geschrieben von shizen

    jakarta schrieb:
    Hallo,

    ich habe vor nächstes Jahr (2012) zum Wintersemester ein Studium entweder der Technischen Kybernetik oder Computational Engineering (CES) zu beginnen.

    Ich absolviere gerade die Berufsoberschule 13te Klasse, technischer Zweig.

    Mein Wissensstand ist nächstes Jahr dann vergleichbar einem Leistungskurs Mathe:
    Ableitungen, Integrale (Grundintegrale, partielle Integration, Substitution), Arcus-Funktionen, Differentialgleichungen
    und analytische Geometrie und Stochastik

    Wäre es sinnvoll einen Vorkurs zu belegen oder eher weniger?

    Viele Grüße


    Wenn du die Zeit und die Möglichkeit hast, solltest du es machen.
    Ob die Qualität des Vorkurses gut oder schlecht ist, kann vorher sowieso niemand beurteilen, aber es gibt dir schonmal einen Einblick in das, was dich im Studium erwartet.

    Wie es schon gesagt wurde: Mathe im Abitur ist vom Anforderungsgrad her bedeutend niedriger als das, was in einem technischen Studium rankommt.
  • in: Antibiotika wegen Pickeln?

    geschrieben von shizen

    Welcher Wirkstoff wurde denn verschrieben?
  • in: Akademiestudium an der Fernuni Hagen

    geschrieben von shizen

    Ein Akademiestudium (wenn du hier auch tatsächlich das von der Fernuni Hagen definierte Akademiestudium meinst) ist kein Studium an einer Hochschule.

    Es handelt sich lediglich um die Möglichkeit, Module eines Studiums durchzuarbeiten. Es handelt sich de jure um eine Gasthörerschaft.

    Man schreibt in der Regel keine Prüfungen und rückt nicht in den Semestern vor, da man an der Hochschule nicht als Studierender eingeschrieben ist.
  • in: istKaufmann Frage

    geschrieben von shizen

    Hier werden gerade ein wenig verschiedene Begriffe durcheinander geworfen.

    Der Schreiner ist ein Kaufmann und zwar aus folgendem Grund:
    Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt und ein Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme dessen, was als freiberuflich gilt (sowie landwirtschaftlich). Was freiberuflich ist, ist in § 18 Einkommensteuergesetz formuliert.
  • in: Vertragsform Probefahrt

    geschrieben von shizen

    Reden wir hier von einer Probefahrt für ein Auto?

    Wenn ja: ist sie Teil des Anpeilens eines Kaufvertrages für ein Auto oder geht es darum, sich erstmal "unverbindlich", wie es so schön heißt, das Fahrzeug anzusehen?
  • in: Fernstudium Webdesigner

    geschrieben von shizen

    Ich hab selbst etwas Erfahrung mit Fernlehrgängen.

    Leider ist eine Anstellung damit absolut nicht garantiert.
    In aller Regel haben ja selbst Hochschulabsolventen Schwierigekiten Arbeit zu finden - solche Fernlehrgänge werden allenfalls als Beigabe im Lebenslauf betrachtet (vor allem die kleineren, wie z.B. Webdesign, Programmierung usw.) - sind aber für sich genommen kein Anstellungsgrund.
  • in: alter des universums

    geschrieben von shizen

    Das derzeit geschätzte Alter des Universums hat, um mal direkt auf deine Frage zu antworten, dem Grunde nach erstmal nichts mit dessen geschätzter Ausdehnung zu tun.

    Der Zusammenhang ist lediglich mittelbar, erlaubt jedoch keine induktive Schlussfolgerung.

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