kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Impressum wirklich angeben?

lima-cityForumDie eigene HomepageHomepage Allgemein

  1. Autor dieses Themas

    b***o

    Hallo Leute ich bin neu hier
    Muss man unter dem tag/impressum">Impressum unbedingt seine ganze Adresse angeben oder reichen auch eine Mailadresse und Namen?
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Hi,

    Wikipedia hilft weiter :D
    http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

    Da sollte sich deine Frage nach gründlichem durchwälzen von selbst klären^^
  4. Autor dieses Themas

    b***o

    Danke gut dass ich in der Schweiz wohne ist erst ab dem 14.April Pflicht

    Kriegt ihr denn nicht so Werbung oder Telefonwerbung?
  5. german-and-turkey

    german-and-turkey hat kostenlosen Webspace.

    Impressung ist gesetzlich Vorgeschrieben, solltest du das nicht ausgefüllt haben können strafrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen
  6. Ich habe bei mir meine Adresse angegeben (gibt es genauso über die DENIC wenn du eine .de Adresse hast) und ne Supportmail.
    Eine Telefonnummer habe ich als Privatperson nicht angegeben, als Unternehmen sollte es aus Gründen der Seriösität schon stehen.

    Werbung habe ich noch nie bekommen, zuindest nicht mehr als vorher auch schon und lieber nen bisschen Werbung welche gleich in Altmüll wandert als ne Abmahnung wegen fehlendem Impressum.
  7. Ein Impressum ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Gesetz es vorsieht und das ist hier zu sehen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html

    Wie man sieht, ist daher nicht jeder verpflichtet ein Impressum auszuhängen, sondern nur, wer "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
    Was genau darunter fällt, ergibt sich aus der Rechtsprechung.

    Beitrag zuletzt geändert: 12.2.2012 23:51:27 von shizen
  8. shizen schrieb:
    Ein Impressum ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Gesetz es vorsieht und das ist hier zu sehen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html

    Wie man sieht, ist daher nicht jeder verpflichtet ein Impressum auszuhängen, sondern nur, wer "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".


    Leider zu kurz geschossen!
    Was die "Geschäftsmäßigkeit betrifft, liegst Du mit dem TMG durchaus richtig. Leider sind aber auch noch die Vorschriften des § 55 RStV zu beachten und die greifen weiter.

    Demnach ist jede Webseite impressumspflichtig, es sei denn sie ist privat (im Allgemeinen als "nur einem beschränkten Kreis zugänglich" definiert.).
    Für "geschäftsmäßig" betriebene Webseiten gelten dann noch die verschärften Anforderungen des TMG.



    Beitrag zuletzt geändert: 13.2.2012 0:02:22 von fatfreddy
  9. Mal einen Blick ins RStV geworfen? ;)

    Dort heißt es in § 55 RStV:
    (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben
    folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1. Namen und Anschrift sowie
    2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

    Geht recht klar hervor, dass private Homepages, die persönlichen Zwecken dienen, davon nicht erfasst sind.



    Des Weiteren bezieht sich die Geschäftsmäßigkeit nicht auf den Zugang, sondern den Inhalt und die Intention des Angebotes.
  10. shizen schrieb:
    Mal einen Blick ins RStV geworfen? ;)

    Dort heißt es in § 55 RStV:
    (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben
    folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1. Namen und Anschrift sowie
    2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

    Geht recht klar hervor, dass private Homepages, die persönlichen Zwecken dienen, davon nicht erfasst sind.



    Des Weiteren bezieht sich die Geschäftsmäßigkeit nicht auf den Zugang, sondern den Inhalt und die Intention des Angebotes.
    Dann musst du aber auch dafür sorgen, dass nur du bzw.deine Familie diese Homepage aufrufen kann. Ansonsten ist sie öffentlich zugänglich und damit herscht Impressumspflicht.

    Beitrag zuletzt geändert: 13.2.2012 0:25:24 von harrybotter
  11. shizen schrieb:
    Mal einen Blick ins RStV geworfen? ;)

    Mehr als einen! Und auch diverse Blicke in dazugehörige juristische Kommentare. :wink:

    Geht recht klar hervor, dass private Homepages, die persönlichen Zwecken dienen, davon nicht erfasst sind.

    Das sehen einige Juristen wohl anders.(Hierzu jetzt die Quellen heraus zu suchen bin ich zu faul. Es gab dazu z.B. , wenn ich mich recht erinnere, u.a. sehr ausführliche Einschätzungen von Dr. Bahr, Dr. Stephan Ott und Anderen.
    Fazit dieser Meinungen: Privat = nicht an die Allgemeinheit gerichtet != frei zugänglich

    Des Weiteren bezieht sich die Geschäftsmäßigkeit nicht auf den Zugang, ...

    Habe ich diesen Zusammenhang, in Bezug auf das TMG, in irgendeiner Art angedeutet?


    Edit: Letztendlich muß man, unabhängig von juristischen Spitzfindigkeiten und unklaren Formulierungen in Gesetzen die Frage stellen, welchen Vorteil es hat, auf ein Impressum zu verzichten und welche Nachteile aus diesem Verzicht entstehen können. Bei nicht geschäftsmäßigen Webseiten ist die Gefahr einer Abmahnung nicht gegeben, insofern sind die Nachteile, weil der Verstoß gegen die gesetzl. Regelungen z.Zt. noch nicht geahndet werden, als geringfügig einzuschätzen. Sofern eine 2nd-level-Domain registriert ist, gibt es, für den Seitenbetreiber, aber auch keine nennenswerten Vorteile durch den Verzicht auf ein Impressum. Ergo kann nur zu einem Impressum geraten werden.

    Beitrag zuletzt geändert: 13.2.2012 0:44:17 von fatfreddy
  12. Natürlich sehen Juristen das unterschiedlich.
    Der Tag, an dem alle Juristen der selben Meinung sind, ist vermutlich der Tag des Jüngsten Gerichts. Quasi ;).

    In jedem Falle enthält das bereits mehrfach genannte Telemediengesetz die Voraussetzung, dass es sich um geschäftsäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Dienste handeln muss.

    Es ergibt sich von selbst, dass es da Grenzfälle gibt.

    Sofern eine 2nd-level-Domain registriert ist, gibt es, für den Seitenbetreiber, aber auch keine nennenswerten Vorteile durch den Verzicht auf ein Impressum

    Ich würde Anonymität als einen sehr großen Vorteil ansehen.

    Wenn ich nur ein paar Photos auf meine private Seite hochlade oder über meine Hobbys berichte, gerade dann ist mein Interesse an Anonymität womöglich besonders groß.

  13. Wenn Du dich jetzt mal von deiner Fixierung auf das TMG verabschieden und die anderen relevanten Rechtsvorschriften mit einbeziehen könntest, kämen wir mit dieser Diskussion eventuell weiter. :wink:

    Die Verpflichtung zur, öffentlich einsehbaren, Angabe persönlicher Daten, bei der Registrierung einer 2nd-level-Domain (zumindest im Verantwortungsbereich der DENIC), machen den Verweis auf Anonymität hinfällig.
  14. Außerdem gibt es hier (http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html) auch einen ganz schönen Leitfaden.

    Ich würde aber sagen, dass du, wenn du Name, Mailadresse UND Adresse angibst, auf der sicheren Seite bist. Sollten sie dir die privaten Daten wichtig sein, dann kann ich dir nur sagen, das man bei den verschiedenen WhoIs-Diensten ganz einfach deine Adresse, Name u.s.w. herausfinden kann. Das funktioniert natürlich nur bei einer richtigen Domain.

    Bei einer Subdomain bei den Freehostern - na ja - da kann es so wie so keiner nachverfolgen.

    VG
    Der NATO-Clan

  15. Wenn ich mir mal die Bemerkung erlauben darf:

    Die Suche auf cima-city (oben rechts) würde im übrigen auch weiterhelfen http://www.lima-city.de/search - einfach oben rechts "Impressum" eingeben - zu diesem Thema gibt es hier nämlich schon gefühlte mehrere Dutzend Threads.
  16. shizen schrieb:
    Natürlich sehen Juristen das unterschiedlich.
    Der Tag, an dem alle Juristen der selben Meinung sind, ist vermutlich der Tag des Jüngsten Gerichts. Quasi ;).
    genau aus diesem Grunde ist es unverantwortlich von dir hier den Eindruck zu erwecken dass man beim Betreiben einer privaten HP kein Impressum bräuchte, da die paar echten Sonderfälle die es wirklich ermöglichen würden quasi nie vorkommen.

    shizen schrieb:
    Wenn ich nur ein paar Photos auf meine private Seite hochlade oder über meine Hobbys berichte, gerade dann ist mein Interesse an Anonymität womöglich besonders groß.
    wenn diese jeder einsehen kann magst du zwar das Interesse haben kein Impressum führen zu müssen, es bleibt dir aber nicht erspart.
  17. Wieso "Sonderfälle"?

    Das Gesetz ist hier doch recht klar: das TMG stellt auf die Art des Dienstes und der RStV auf den Inhalt ab.

    Wer keinerlei Entgelterzielung auf seiner Webseite zeigt (d.h. kein Online-Shop, keine Waren und Dienstleistungen, keine Banner) und keinerlei journalistische Inhalte einstellt (d.h. keine Blogs, keine Nachrichtenkommentierung, keine Meinungsäußerung) und auch nicht regelmäßig neue Inhalt einstellt (d.h. kein News-System erkennbar), der ist von der Impressum-Pflicht befreit.

    Eine statische Seite nach dem Prinzip "mein Haus, mein Auto, meine Katze" (wir hier so schön formuliert http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html) ist damit sogar sehr klar als nicht impressumspflichtig einzustufen.
  18. shizen schrieb:
    Wieso "Sonderfälle"?

    Das Gesetz ist hier doch recht klar: das TMG stellt auf die Art des Dienstes und der RStV auf den Inhalt ab.

    Wer keinerlei Entgelterzielung auf seiner Webseite zeigt (d.h. kein Online-Shop, keine Waren und Dienstleistungen, keine Banner)
    :confused: Wie zeigt man Entgelderzielung? Lt. TMG § 1:
    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    genügt es schon, wenn dieser Art Dienst in der Regel gegen Entgeld angeboten wird, der Seitenbetreiber kann also auch als Idealist der kein Geld nimmt darunter fallen. Es genügt also bei deiner Seite mein-Kind schon, wenn du darauf Ratschläge zur Verfügung stellst die anders wo nur gegen Entgeld zu bekommen sind und schon tritt § 5 TMG in Kraft. Eine Abgrenzung ist sehr schwer und deshalb lieber ein Impressum zu viel als eines zu wenig.

    autobert schrieb:
    shizen schrieb:
    Natürlich sehen Juristen das unterschiedlich.
    Der Tag, an dem alle Juristen der selben Meinung sind, ist vermutlich der Tag des Jüngsten Gerichts. Quasi ;).
    genau aus diesem Grunde ist es unverantwortlich von dir hier den Eindruck zu erwecken dass man beim Betreiben einer privaten HP kein Impressum bräuchte, da die paar echten Sonderfälle die es wirklich ermöglichen würden quasi nie vorkommen



    Beitrag zuletzt geändert: 14.2.2012 14:34:29 von harrybotter
  19. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!