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Arbeitsrecht (keine Rechtsberatung)

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  1. Autor dieses Themas

    dornhai

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    Guten Morgen,

    ich bin derzeit in einer Situation, bei der ich mir nicht sonderlich sicher bin, wie ich diese einschätzen sollte.
    Vorab: Mir ist klar, dass Eure Statements nicht rechtlich bindend sind und ich werde sehr wahrscheinlich sowieso mal mit einem Anwalt im Arbeitsrecht abschliessend drüber sprechen.

    Situation ist wie folgt, auch nicht einfach zu verstehen, deshalb versuch ich genaustens zu beschreiben:

    Ich arbeite für einen Dienstleister in der IT (Firma IT) und unser Kunde ist eine andere Firma (Firma B). Beide Firmen sind zwar auf dem Blatt unterschiedlich, gehören aber ein und dem gleichen Geschäftsführer. Ich führe nun Arbeiten für den "Kunden Firma B" aus im Bereich der IT.

    Da wir als Unternehmen nicht alle Dienstleistungen übernehmen können, hat unsere Firma mit der Telekom wiederrum Verträge. In diesen Verträgen wird z.B. sowas wie Firewalls und Mailserver geregelt. Auf dem Papier haben wir also unsere IT-Sicherheit bei der Telekom laufen. Diese bekommt von uns auch die Gebühren, die dafür anfallen. Ausführen tut diese Arbeiten und Leistungen allerdings ein Dienstleister (Firma C) der für die Telekom arbeitet.

    Ich hoffe soweit verständlich. Ich habe nun, wie in Arbeitsverträgen gängig, eine Klausel, in der ich nicht auf eigene oder fremde Rechnung für unsere Kunden nach meiner Arbeitsverhältniss arbeiten darf für 2 Jahre. Weil Firma C aber eine interessante Stelle anbietet, würde ich mich da gerne bewerben. Nur arbeitet ja Firma C mit unserem "Kunden Firma B" (die ja auch meinem Chef gehört), wenn auch indirekt eigentlich über die Telekom.
    Zur besseren Übersicht: http://dornhai.lima-city.de/skizze.JPG

    Was haltet ihr von dieser Situation und schätzt ihr eine Bewerbung und dem damit verbundenem Arbeiten bei Firma C mit meinem alten "Kunden" Firma B für einen Vertragsbruch?
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  3. Ich kenne die Regelung in deinen Vertrag nicht.
    Aber das würde dann ja bedeuten, dass man micht zu "konkurenten" Wechels dürfte.
    Und das kann ich mir nicht vorstellen.
  4. Autor dieses Themas

    dornhai

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    jacr schrieb:
    Ich kenne die Regelung in deinen Vertrag nicht.
    Aber das würde dann ja bedeuten, dass man micht zu "konkurenten" Wechels dürfte.
    Und das kann ich mir nicht vorstellen.


    Du verstehst mich nicht ganz richtig, ich darf schon zu einem Konkurenten wechseln, aber dieser Konkurrent arbeitet ja indirekt für einen unserer Kunden, die eigene Firma meines Chefs. Das könnte mir bei Böswilligkeit doch so ausgelegt werden, darin sehe ich ein Problem, eventuell.
  5. Moin!

    Ein heikles Ding.

    Grundsätzlich sind Wettbewerbsverbote ja statthaft. Was mich hier aber grübeln läßt, ist die Formulierung
    eine Klausel, in der ich nicht auf eigene oder fremde Rechnung für unsere Kunden nach meiner Arbeitsverhältniss arbeiten darf für 2 Jahre.


    "Fremde Rechnung" stößt mir dabei auf. Gesetzt den Fall, Du wechselst deinen Arbeitgeber und der Neue nimmt später Aufträge für Kunden deiner ehemaligen Firma an. Dies liegt nicht in deinem Einflußbereich Wenn die Klausel greift, müßtest Du dann die Arbeit verweigern und deine Dienstpflichten gegenüber dem neuen Arbeitgeber verletzen und diesen in seiner Freiheit einschränken. Das könnte man fast als Vertrag zu Lasten dritter (in deinem Fall sogar vierter :wink:) bezeichnen.

    Andere Frage: Ist im Konkurrenzverbot eine Entschädigung für dich beziffert?

    FF
  6. Autor dieses Themas

    dornhai

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    fatfreddy schrieb:
    Moin!

    Ein heikles Ding.



    Weshalb ich sicherlich einen Anwalt zu Rate ziehen werde am Ende. Ich will nur vorab schon etwas Feedback haben.


    Grundsätzlich sind Wettbewerbsverbote ja statthaft. Was mich hier aber grübeln läßt, ist die Formulierung
    eine Klausel, in der ich nicht auf eigene oder fremde Rechnung für unsere Kunden nach meiner Arbeitsverhältniss arbeiten darf für 2 Jahre.


    Es ist eigentlich soweit eine relativ oft genutzte Formulierung.



    "Fremde Rechnung" stößt mir dabei auf. Gesetzt den Fall, Du wechselst deinen Arbeitgeber und der Neue nimmt später Aufträge für Kunden deiner ehemaligen Firma an. Dies liegt nicht in deinem Einflußbereich Wenn die Klausel greift, müßtest Du dann die Arbeit verweigern und deine Dienstpflichten gegenüber dem neuen Arbeitgeber verletzen und diesen in seiner Freiheit einschränken. Das könnte man fast als Vertrag zu Lasten dritter (in deinem Fall sogar vierter :wink:) bezeichnen.

    Andere Frage: Ist im Konkurrenzverbot eine Entschädigung für dich beziffert?

    FF


    Wenn du damit eine Karenzentschädigung meinst, die gibt es nicht, was mich zu dem Entschluss kommen lässt, dass dort schon das ganze Verbot nichtig sein könnte.

    Beitrag zuletzt geändert: 14.8.2009 10:03:02 von dornhai
  7. Die Formulierung mag oft genutzt werden, ob sie rechtlich einwandfrei ist, ist damit nicht gesagt. (Disclaimer sind auch weit verbreitet. :wink: )

    dornhai schrieb:
    Wenn du damit eine Karenzentschädigung meinst, die gibt es nicht, was mich zu dem Entschluss kommen lässt, dass dort schon das ganze Verbot nichtig sein könnte.

    Jepp, die meinte ich. Und bei fehlender Entschädigungszusage ist die Vereinbarung nicht bindend:
    §74 Abs 2 HGB:
    Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.


    FF
  8. Autor dieses Themas

    dornhai

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    dornhai hat kostenlosen Webspace.

    fatfreddy schrieb:
    Die Formulierung mag oft genutzt werden, ob sie rechtlich einwandfrei ist, ist damit nicht gesagt. (Disclaimer sind auch weit verbreitet. :wink: )


    Da liegst du sicherlich richtig. Mal schauen, wie das der Anwalt dann mit dem genauen Wortlaut der Klausel sieht.


    Jepp, die meinte ich. Und bei fehlender Entschädigungszusage ist die Vereinbarung nicht bindend:
    §74 Abs 2 HGB:

    Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.


    FF


    Auch hier liege ich vom Gefühl her mit meiner Meinung bei dir.
    Ich danke schon mal für deine Einschätzungen.
  9. ich denke, dass diese klausel für angestellte weniger gedacht ist als für Selbständige. Es soll ja verhindern, dass du aus deiner Firma mit allem Know-How aussteigst und eine Konkurrenzfirma gründest und ihnen so die Kunden wegschnappst.
    Da du aber nur ein Angestellter bist und die Aufträge von deinem Chef bekommst, kannst du darüber nicht autonom disponieren. Wenn die neue firma dich nicht einstellt, stellen sie einen anderen ein, der das gleiche macht und somit entsteht deiner alten Firma kein Wettbewerbsnachteil, der auf deinen Wechsel zurückzuführen ist.

    Aber halt uns bitte auf dem Laufenden, mich würde das interessieren, wie sich das entwickelt und was der Anwalt sagt. Auch zu der dir egtl zustehenden Entschädigung.

    Beitrag zuletzt geändert: 14.8.2009 13:15:07 von allyourhonks
  10. allyourhonks schrieb:
    ich denke, dass diese klausel für angestellte weniger gedacht ist als für Selbständige.

    Prinzipiell richtig, aber trotzdem ist der §74 HGB die einzige rechtliche Grundlage für Wettbewerbsverbote. So greift die Klausel auch hier.
  11. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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