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Vorratsdatenspeicherung

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  1. Autor dieses Themas

    hansheinzgroen

    Kostenloser Webspace von hansheinzgroen

    hansheinzgroen hat kostenlosen Webspace.

    Hallo

    So wie ich informiert bin ist immer ein richterlicher Beschluß notwendig um in tag/gespeicherten daten">gespeicherten Daten überhaupt recherchieren zu können.
    Was wo könnte der Normalbürger eine Gefahr für sich sehen?
    Gespeicherte Daten sind doch nicht einfach verfügbar.
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  3. Da liegst du falsch...

    bei geheimdiesntlichen sachen kann man sich den richterlichen beschluss im Nachhinein holen... und das darf jeder Polizist... das ist ja das lustige...(oder wollte man das gesetz nur durchbringen? bin da nciht mehr auf dem aktuellsten stand...)

    gespeicherte Daten sind 6 monate rückwirkend verfügbar, von daher ist es nciht abwegig..
  4. t******s

    das Gesetz läuft so auch nicht .... ich glaube mal nicht daran ..
    der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Dr. Papier hat sich bei der Verhandlung sehr erstaunt gezeigt dass kein politischer Vertreter vor Ort war um das Gesetz zu verteidigen....im Februar werden wir dann schlauer gemacht.
    was ist eigentlich aus dem Bundes-Trojaner geworden? .. man hört da auch gar nichts mehr
    Dazu hatte sich Papier ja auch nur ganz lakonisch geäußert ... man sollte nicht übers Ziel hinaus schissen
  5. der Bundestrojaner ist nur ein Mythos^^

    man wollte nur etwas angst und schrecken verbreiten, bin ich mir ziemlich sicher^^

    bin dem zumindest noch nciht über den Weg gelaufen^^ und ich hab ihn echt gesucht... für meine sammlung^^
  6. Autor dieses Themas

    hansheinzgroen

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    sebulon schrieb:
    Da liegst du falsch...

    bei geheimdiesntlichen sachen kann man sich den richterlichen beschluss im Nachhinein holen... und das darf jeder Polizist... das ist ja das lustige...(oder wollte man das gesetz nur durchbringen? bin da nciht mehr auf dem aktuellsten stand...)

    gespeicherte Daten sind 6 monate rückwirkend verfügbar, von daher ist es nciht abwegig..


    Das verstehe ich nicht ganz. Es ist doch bei bis zu 6 Monate gespeicherten Daten keine Gefahr im Verzuge.
    Der Verdächtige kann hier doch nichts verdunkeln. Gerade hier ist doch Zeit (Stunden, Tage) sich einen richterlichen Beschluß zu holen.
  7. hansheinzgroen schrieb:
    sebulon schrieb:
    Da liegst du falsch...

    bei geheimdiesntlichen sachen kann man sich den richterlichen beschluss im Nachhinein holen... und das darf jeder Polizist... das ist ja das lustige...(oder wollte man das gesetz nur durchbringen? bin da nciht mehr auf dem aktuellsten stand...)

    gespeicherte Daten sind 6 monate rückwirkend verfügbar, von daher ist es nciht abwegig..


    Das verstehe ich nicht ganz. Es ist doch bei bis zu 6 Monate gespeicherten Daten keine Gefahr im Verzuge.
    Der Verdächtige kann hier doch nichts verdunkeln. Gerade hier ist doch Zeit (Stunden, Tage) sich einen richterlichen Beschluß zu holen.


    Es geht hier nicht um den Verlust der Daten, sondern um die Reaktionsgeschwindigkeit entsprechender Behörden.

    hansheinzgroen schrieb: Hallo

    So wie ich informiert bin ist immer ein richterlicher Beschluß notwendig um in gespeicherten Daten überhaupt recherchieren zu können.
    Was wo könnte der Normalbürger eine Gefahr für sich sehen?
    Gespeicherte Daten sind doch nicht einfach verfügbar.


    Es ist vor allem in solchen Bereich bedenklich, wo es um Vertraulichkeit geht (Anwalt-klienten-Privileg/Quellenschutz im Journalismus), denn es werden die Daten eines jeden Internetzugangs in Deutschland aufgezeichnet. Außerdem geht es auch um das Anonymitätsbedürfnis der Bürger, denn das Vorallem durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Anonymität im Internet immer weiter eingeschränkt.
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