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§ 90a StGB - Ein Paragraph gegen die Meinungsfreiheit?

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  1. Autor dieses Themas

    mergener

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    Klar ist immer ein Spielraum da. Strenggenommen konnte man jetzt auch die Tagesthemen verklagen, wegen Verunglimpflichung der Fahne. Aber so wird das Gesetz doch nicht angewandt.

    Sicher?
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/1%20BvR%20581/00


    Und "schwammig" oder "dehnbar" sind mind. 80% der Gesetze. Wenn ich da ans "Nichtraucherschutzgesetzt" alleine denke...

    Das NRSG ist relativ klar definiert. Genauso wie alle anderen Gesetze.


    Es gibt einfach Sachen, die "macht man nicht". Fahne verbrennen ist jetzt sicher ein recht deutliches Beispiel, aber ich denke um genau solche und schlimmere Sachen geht es in dem Paragraphen. So etwas gehört einfach genauso wenig zum "guten Ton", wie flache Parolen gegen Ausländer oder irgendwelches anbringen von nationalsozialistischen Zeichen an öffentlichen Stellen. (Ein Hakenkreuz ist doch auch nur ein Zeichen...Symbol) Das sind einfach so NoGoes. Und da finde ich in beiden Fällen gut, dass es verboten ist.

    Ich finde es witzig das der Paragraph anscheinend nur mit Faschismus in zusammen bebracht wird.


    UZnd undifferenzierte Aussagen, wie "Deutschland ist scheiße" sollten grundsätzlich verboten werden, weil sie zu nichts führen (also undifferenzierte Aussagen allgemein).

    Dann kann man auch direkt wieder alles Totalitär machen, denn sachen wie "Deutschland ist scheisse" u.ä. gehören ganz klar zur freien Meinung, denn keiner wird ohne Grund dies sagen (Ausser evtl irgend welche Verwirrten Gestalten)

    Wie gesagt, kein guter Journalist wird gegen diesen Paragraphen verstoßen müssen, wenn er etwas an Deutschland kritisieren möchte.

    Aber es sind eben nicht alles gute Journalisten, sondern eben Menschen.
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  3. mergener schrieb:
    Das NRSG ist relativ klar definiert. Genauso wie alle anderen Gesetze.

    Toll, wir bilden einen Raucherclub, juhuuu.
    Wenn das nicht Ausdehnung eines Gesetzes ist, dann weiß ich es acuh nicht. War aber nur eins von vielen Beispielen.


    Ich finde es witzig das der Paragraph anscheinend nur mit Faschismus in zusammen bebracht wird.

    Nicht nur, aber ist eben das "einfachste", wenn man ähnliche Beispiele sucht. Und der Faschismus "verunglimpflicht" ja auch hier und da. Was stört dich also, wenn ich mal diesen riskanten Vergleich mache? Von Ausschließlichkeit habe ich nichts behauptet!


    ...denn keiner wird ohne Grund dies sagen

    ...und eben das sagte ich aus. Wenn es einen Grund gibt, dann muss man den eben dazu nennen und differenzieren. Jemand kann sagen, warum ihm persönlich das Sozialsystem nicht gefällt oder das klima oder sonstwas und kann dann sagen, dass er lieber in Neuseland lebt. Er kann auch sagen, dass er im Gesamten (nach ganennten Gründen) Deutschland für nicht lebenswert, rückständig oder sonstwas hält. Aber wenn ich einfach sage: "Du bist scheiße", dann ist das auch Beleidigung. Wenn, dann muss ich differenzieren und sagen: "Deine Ohren gefallen mir nicht und ich mag deine Frisur nicht." Wie gesagt: Das richtete sich gegen Pauschalssagen jeglicher Art. Und "Deutschland ist scheiße", einfach so ist eine Pauschalaussage. Indirekt stimmst du dem ja auch zu:
    (Ausser evtl irgend welche Verwirrten Gestalten)


    Aber es sind eben nicht alles gute Journalisten, sondern eben Menschen.


    Oups, ja sorry, mein Fehler... Hatte mal wieder nur an die Presse gedacht, ich egoist. Klar gilt das für alle Menschen.


    Leute, ich will mich doch jetzt nicht streiten. Und ich will ganz bestimmt kein totalitäres System. Ich finde nur, dass die persönliche Freiheit da aufhört, wo die eines anderen beschnitten wird. Verleumdung z.B. ist ja auch Strafbar. Da könnte man sich auch auf die "Freie Meinungsäußerung" beziehen. Beleidigungen oder erwiesenermaßen Unwahrheiten haben aber nichts mit der eigenen Meinung zu tun.

    Und damit habe ich denke ich alles gesagt und schließe mich Karpfen an. Besser nichts mehr sagen, wir kommen wohl eh nicht auf einen grünen Zweig. - Müssen wir ja auch nicht ;)

    Ps.
    mergener schrieb:
    Zumal es ein unterschied gibt zwichen Kritik üben und beleidigungen @Karpfen.


    Und eben das will ich ja auch sagen. Ich kann auch Kritik an Deutschland üben ohne Fahnen zu verbrennen und einfach zu sagen: "Alles Scheiße". Eben diesen Unterschied meine ich. Kritik üben erlaubt, beleidigen/ beschimpfen nicht. Und es geht in dem Paragraphen wortwörtlich um beschimpfen.
  4. b******r

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit

    Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend):

    * der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
    * die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
    * die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
    * die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
    * die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater), besonders relevant in Zeiten des zunehmenden Terrorismus,
    * der unlautere Wettbewerb durch Herabsetzung („Madigmachen“) der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.

    Ich denke "übermäßig" ist hier Ausschlag gebend...

    Beitrag geändert: 16.10.2008 2:11:27 von bewahrer
  5. m******s

    Leute, ich will mich doch jetzt nicht streiten. Und ich will ganz bestimmt kein totalitäres System. Ich finde nur, dass die persönliche Freiheit da aufhört, wo die eines anderen beschnitten wird.


    Kann ich mit leben.

    Verleumdung z.B. ist ja auch Strafbar. Da könnte man sich auch auf die "Freie Meinungsäußerung" beziehen. Beleidigungen oder erwiesenermaßen Unwahrheiten haben aber nichts mit der eigenen Meinung zu tun.


    Aber auch bei diesem Vergleich bleibt das genannte Problem: Wenn du sagst "Deutschland ist scheisse" (mal stellvertretend für alle "übermäßigen Verunglimpfungen), dann schränkst du damit niemanden ein. Mit viel gutem Willen könnte man behaupten, dass man damit gegen die demokratische Grundordnung arbeitet, was ja verboten ist - allerdings kritisieren wir dabei auch nach wie vor, dass einfach nicht klar ist, was denn dann eine "übermäßige Verunglimpfung" ist. Ich kann sogar damit leben, dass es eventuell ein paar "NoGoes" gibt - auch wenn ich es in diesem Fall für eine unnötige Beschneidung der Freiheit halte -, aber dann sollen die doch bitte auch genannt werden und nicht in einem allgemeinen schwammigen Paragraphen zusammengefasst werden, der theoretisch die Möglichkeit zum totalitären Staat liefert. Beispiele, in der ähnlich formulierte Paragraphen gegen den Bürger benutzt wurden gibt es genug (es sei nur das dritte Reich genannt).

    Und damit habe ich denke ich alles gesagt und schließe mich Karpfen an. Besser nichts mehr sagen, wir kommen wohl eh nicht auf einen grünen Zweig. - Müssen wir ja auch nicht ;)


    Exakt. Das ist eine Diskussion.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit

    Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend):
    [...]
    Ich denke "übermäßig" ist hier Ausschlag gebend...


    Hm, nein, das "übermäßig" ist hier nicht ausschlaggebend. Selbst wenn es im Gesetzestext stünde - was es nicht tut - dann wäre das nur eine sehr kleine Präzisierung.

    Und - dies erscheint zumindest mir auf die Schnelle ähnlich schwammig formuliert. Und ich glaube kaum, dass irgendwer behaupten will, das sei nicht missbraucht worden:
    http://de.wikisource.org/wiki/Heimt%C3%BCckegesetz
    (1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.


    (1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.

    (2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.
  6. Autor dieses Themas

    mergener

    Kostenloser Webspace von mergener

    mergener hat kostenlosen Webspace.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
    [...]
    Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend):
    [...]
    * die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,

    Nur mal so als Anmerkung: Sollten nicht alle vor dem Gesetz gleich sein? Wieso ist dann dieses Gesetz nur dieser Gruppe zugeschrieben?

    Ist in deutschland jeder gleich oder manche gleicher?

    Zumal ist übermäßig, wie merovius schon sagte, seeehr schwammig...
  7. Ausserdem noch einmal: Mir geht es vor allem um die schwammige Formulierung. Nach der Formulierung könnte es schon reichen, hier zu schreiben "ich find übrigens die derzeitige Regierung scheisse" um für drei Jahre hinter Gittern gebracht zu werden. Theoretisch.


    (3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.


    Also nicht ganz so schlimm

    du bist ja sogar für den bestand der BRD, nur eben mit einer besseren Reg
  8. n********r

    Doch jedes ist gleich.

    Doch bei dieser Gruppe handelt es sich um Leute, die oft den Buhmann ziehen.
    Wenn du zum Beispiel von der Polizei angehalten wirst, weil du betrunken bist, dann ist man sauer, und das ist normal.
    Doch hat die Polizei nichts falsches getan und wird trotzdem beschimpft.
    Das gleich gilt auch für Richter.

    Und bei Polikern, zum Beispiel Merkel, die Gesetze verkündigt oder für die Bundesregierung steht bekommt auch eine Menge ab, obwohl der ganze Bundesrat über ein gesetz entscheidet und nicht nur eine.

    Diese Gruppe ist also nur geschützt, weil sie viel öfter als andere solchen Sachen ausgesetzt sind.
  9. Autor dieses Themas

    mergener

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    newwarrior schrieb:
    Doch jedes ist gleich.

    Doch bei dieser Gruppe handelt es sich um Leute, die oft den Buhmann ziehen.
    Wenn du zum Beispiel von der Polizei angehalten wirst, weil du betrunken bist, dann ist man sauer, und das ist normal.
    Doch hat die Polizei nichts falsches getan und wird trotzdem beschimpft.
    Das gleich gilt auch für Richter.

    Und bei Polikern, zum Beispiel Merkel, die Gesetze verkündigt oder für die Bundesregierung steht bekommt auch eine Menge ab, obwohl der ganze Bundesrat über ein gesetz entscheidet und nicht nur eine.

    Diese Gruppe ist also nur geschützt, weil sie viel öfter als andere solchen Sachen ausgesetzt sind.

    Aber wieso macht man dieses Gesetz dann nicht einfach allgemein? Ein Türsteher zum beispiel von irgendsner Disko muss oftmals nicht weniger einstecken als ein Polizist.
  10. n********r

    Ach man, weil es halt besondere gibt.
    So ist es, wenn sie nicht im Job sind, sie auch nicht durch dieses Gesetzt geschützt sind.

    Jeder Beruf gibt dir andere Rechte und Pflichten.
    So ist es Soldaten gestattet Waffen zu tragen.

    Normalen Bürgern nicht.
    Also du kannst ruhig jedes Gesetzt durchsprechen es gibt immer Sondernregeln für Menschen mit bestimmten Berufen, Religionszugehörigkeiten und Rasse
  11. m******s


    Ausserdem noch einmal: Mir geht es vor allem um die schwammige Formulierung. Nach der Formulierung könnte es schon reichen, hier zu schreiben "ich find übrigens die derzeitige Regierung scheisse" um für drei Jahre hinter Gittern gebracht zu werden. Theoretisch.


    (3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.


    Also nicht ganz so schlimm

    du bist ja sogar für den bestand der BRD, nur eben mit einer besseren Reg


    Die Freiheitlich demokratische Grundordnugn ist ein Verfassungsgrundsatz. Du darfst also tatsächlich nicht die Demokratie kritisieren.

    Doch bei dieser Gruppe handelt es sich um Leute, die oft den Buhmann ziehen.
    Wenn du zum Beispiel von der Polizei angehalten wirst, weil du betrunken bist, dann ist man sauer, und das ist normal.
    Doch hat die Polizei nichts falsches getan und wird trotzdem beschimpft.
    Das gleich gilt auch für Richter.


    Das Gerechtigkeitsproblem ist, dass du dich nichtmal verbal (geschweige denn tätlich - und juristisch bringts bekanntlich auch nichts) wehren darfst, wenn dir ein korrupter Bulle das Rücklicht zerschlägt und dir nen Strafzettel verpasst.

    So ist es, wenn sie nicht im Job sind, sie auch nicht durch dieses Gesetzt geschützt sind.


    Wenn du übrigens Nachts um drei einen Hassbrief gegen den Bundespräsidenten verfasst wirst du auch nächsten Tages in den Knast gesteckt, obwohl er zu der Zeit nicht im Amt ist.
  12. Autor dieses Themas

    mergener

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    mergener hat kostenlosen Webspace.



    newwarrior schrieb:
    Ach man, weil es halt besondere gibt.
    So ist es, wenn sie nicht im Job sind, sie auch nicht durch dieses Gesetzt geschützt sind.

    Jeder Beruf gibt dir andere Rechte und Pflichten.
    So ist es Soldaten gestattet Waffen zu tragen.

    Normalen Bürgern nicht.
    Also du kannst ruhig jedes Gesetzt durchsprechen es gibt immer Sondernregeln für Menschen mit bestimmten Berufen, Religionszugehörigkeiten und Rasse

    Einen normalbürger währe das tragen einer Waffe unter umständne auch gestattet, wenn er ein Waffenschein hat. ;)

    Nach deiner Theorie darf ich an Frau Merkel privat "überaus hohe Kritik üben", als Amtsperson nicht!?
    Aber wann ist die Frau Merkel in ihrer Amtszeit nicht im Job
  13. n********r

    Falsch.
    Die Poliker sind immer Poliker.
    Also Merkel kann auch nachts aus dem Bett geklingelt werden und muss Entscheidungen treffen.

    Polizisten die keinen Dienst haben eigentlich nicht.
  14. Autor dieses Themas

    mergener

    Kostenloser Webspace von mergener

    mergener hat kostenlosen Webspace.


    Falsch.
    Die Poliker sind immer Poliker.
    Also Merkel kann auch nachts aus dem Bett geklingelt werden und muss Entscheidungen treffen.

    Polizisten die keinen Dienst haben eigentlich nicht.

    Also Richtig, wobei man auch Polizisten nachts rausklingeln kann und die zum Einsatz müssen ;)
  15. n********r



    Falsch.
    Die Poliker sind immer Poliker.
    Also Merkel kann auch nachts aus dem Bett geklingelt werden und muss Entscheidungen treffen.

    Polizisten die keinen Dienst haben eigentlich nicht.

    Also Richtig, wobei man auch Polizisten nachts rausklingeln kann und die zum Einsatz müssen ;)



    Deswegen die keinen Dienst haben, ich weiß es gibt Sonderfälle.
    Die gibt es immer, 100% Freiheit gibt es nicht!
  16. b******r


    ch bin gegen 86a weil es dann schon verboten ist, den Unicode-Zeichensatz ganz auszunutzen XXXXX

    Wenn du weißt das es verboten ist - warum nutzt du es dann??
    Willst du Lima in Schwierigkeiten bringen?
    Das dieses Symbol verboten ist finde ich sehr gut.
    Soviel Sch... die unter diesem Zeichen passiert sind - EKELHAFT!!!
  17. n********r

    Alleine für das Posten dieses Beitrags müsstest du eigentlich von Lima gelöscht werden!
    Du hast echt eine grenze Überschritten!
  18. r*****d

    Ihr habt doch einen Knall. Wenn es so schlimm ist, warum enthält der Unicode-Zeichensatz dann das Symbol? Der Unicode-Zeichensatz ist dann schon selber verfassungswidrig oder wie?

    Also Leute, die Swastika ist eines der ältesten Symbole der Menschheit, weltweit verbreitet, vieeeel älter als die Nazis und nicht mal typisch germanisch.
  19. Autor dieses Themas

    mergener

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    mergener hat kostenlosen Webspace.


    Ihr habt doch einen Knall. Wenn es so schlimm ist, warum enthält der Unicode-Zeichensatz dann das Symbol? Der Unicode-Zeichensatz ist dann schon selber verfassungswidrig oder wie?

    Also Leute, die Swastika ist eines der ältesten Symbole der Menschheit, weltweit verbreitet, vieeeel älter als die Nazis und nicht mal typisch germanisch.


    WAS für eine Begründung.
    Dann können wir auch Morden legalisieren, denn Mord ist viel älter als jedes Gesetz...

    Zumal der Unicode-Schriftsatz ein Internationaler Schriftsatz ist und die eben nicht, aus geschichtlichen Gründen, das Zeichen nicht verboten haben.

    newwarrior schrieb:
    Alleine für das Posten dieses Beitrags müsstest du eigentlich von Lima gelöscht werden!
    Du hast echt eine grenze Überschritten!
    *zustimm und den Beitrag meld*
    Edit: Beutrag gelöscht, zur erklärung der unwissenden benutzer: redhand hatte Hakenkreuze in den Beitrag geschrieben...




    bewahrer schrieb:

    ch bin gegen 86a weil es dann schon verboten ist, den Unicode-Zeichensatz ganz auszunutzen XXXXX

    Wenn du weißt das es verboten ist - warum nutzt du es dann??
    Willst du Lima in Schwierigkeiten bringen?
    Das dieses Symbol verboten ist finde ich sehr gut.
    Soviel Sch... die unter diesem Zeichen passiert sind - EKELHAFT!!!

    Ich bin entsetzt... Ich stimme bewahrer mal zu ;)


    Beitrag geändert: 16.10.2008 21:48:33 von mergener
  20. b******r


    Ihr habt doch einen Knall. Wenn es so schlimm ist, warum enthält der Unicode-Zeichensatz dann das Symbol? Der Unicode-Zeichensatz ist dann schon selber verfassungswidrig oder wie?

    Also Leute, die Swastika ist eines der ältesten Symbole der Menschheit, weltweit verbreitet, vieeeel älter als die Nazis und nicht mal typisch germanisch.


    Weil es sich um einen INTERNATIONALEN Zeichensatz handelt.
    Andere Länder gehen damit nicht so sensibel um - die haben auch nicht unsere Vorgeschichte...
  21. o*******r

    Moin.

    'Hilfe, Hiiilfe! Er hat Hakenkreuze gezeigt!' ...
    Kommt wieder runter, ich habe ihn gelöscht. Vll. kommt er ja wieder und ist diesmal cleverer.

    Vll. ist euch aufgefallen, dass er die Swastika falsch herum gepostet hat, aber nun ja... Hauptsache, Panik geschoben. Und kommt mir jetzt ja nicht mit Moraldiskussionen etc.

    @bewahrer:
    Deine Argumentation ist genauso schwachsinnig... 'Unsere Vorgeschichte', wenn ich das schon höre... ICH habe mit den Marionetten eines grenzdebilen Österreichers nichts mehr zu tun und werde als Mensch ungern mit ihnen in Verbindung gebracht.

    Bin mal gespannt, wie lange ich mir noch das vor über 60 Jahren Geschehene anlasten lassen muss. Es geht mir nicht darum, das Ganze zu verdrängen oder in irgendeiner Form zu vergessen, aber ein vernünftiger Dialog dahingehend ist nach wie vor nicht möglich, merkt man auch hier, und das ist aus meiner Sicht mehr als armselig.

    GrEetz, olliander

    Beitrag geändert: 16.10.2008 21:57:15 von olliander
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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