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Altersbegrenzungen bei Spielen und Filmen

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    t***********l

    Heyho!

    Ich habe in letzter Zeit einige Berichte über die Altersbeschränkungen gehört und irgendwie sprachen einige davon, dass diese eigenhalten werden müssen, andere, dass das nicht bindend ist.

    Des weiteren ging es darum, ob die Beschränkungen in Deutschland nun strenger oder weniger streng gemacht werden und auch hier gab es unterschiedliche Ansichten...

    Was ist denn nun wie^^?
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  3. m**********n

    Um die Frage konkret zu beantworten: laut dem Staat müssen sie eingehalten werden.

    Aber eigentlich kann man das so nicht sagen denn USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und FSK (freiwillige Selbstkontrolle) sind, wie die Namen schon sagen, nur freiwillig, nach dem Motto: "Solltest du an ein Spiel herankommen, bedenke noch einmal, ob du für dieses geeignet bist." Für die Verkäufer gilt: nur wer sich ausweisen kann, dem darf ein Spiel verkauft werden.

    Ob die Beschränkungen mehr oder weniger streng wird, darüber lässt sich streiten, aber eins steht fest: Da die Spiele immer realistischer werden, gibt es nur noch Spiele ab 12 und 18 (wenn man von Spielen absieht, die komplett friedlich verlaufen). Das ist aber schlecht, weil die ganzen 16-jährigen dadurch ein größeres Verlangen haben, Spiele ab 18 zu kaufen, weil es für sie nichts Neues gibt.
  4. Autor dieses Themas

    t***********l

    Das heißt im Prinzip, dass ich, wenn ich in einen Kinofilm gehen will, der für mein Alter nicht freigegeben ist, nicht rein darf, oder?

    Soweit ist das doch noch staatlich verboten?

    Oder zählen diese freiwilligen-Kontrolle-Ergebnisse nicht offiziell?

    mator-kaleen schrieb:
    Um die Frage konkret zu beantworten: laut dem Staat müssen sie eingehalten werden.

    Aber eigentlich kann man das so nicht sagen denn USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und FSK (freiwillige Selbstkontrolle) sind, wie die Namen schon sagen, nur freiwillig, nach dem Motto: "Solltest du an ein Spiel herankommen, bedenke noch einmal, ob du für dieses geeignet bist." Für die Verkäufer gilt: nur wer sich ausweisen kann, dem darf ein Spiel verkauft werden.


    Whaaaa! Ja was denn jetzt ? ;)

    Also nomal, wie ich es verstanden habe: Du kommst an nix ran, was nich für dich freigegeben ist, aber wenn dues erst mal haben solltest, kannst du es angucken/spielen?

    MFG
    Till
  5. Sagen wir mal so, die Verkäufer, bzw. die Kassierer an der Kinokasse sind dazu angehalten dein Alter zu kontrollieren. Tun sie es nicht könnte es vielleicht mal sein, wenn sie an die falsche Person geraten, dass sie einen Klaps auf die Finger bekommen.

    Aber, sollte deine Mutter, dein Vater, deine Oma oder sonst wehr der Meinung sein das du reif genug bist kann auch keiner etwas sagen weil es halt doch freiwillig ist.
  6. Stimmt auch nciht ganz...

    Wenn eltern ihren Kindern einen Splatterfilm vorsetzen, dann können die auch wegen verletzung ihrer Aufsichtspflicht belangt werden, wenn das nachhaltige Psychische störungne bei den Kindern hervorruft...

    ist also bindend für Kommerz und Erziehungsberechtigte, denn das kann richtig teuer werden... und wenn die Minderjährigen das selbst machen, gilt für die sowieso: was die anderen nicht wissen, macht die nciht heiß...

    ist halt kein großes vergehen, diesem gesetz nicht nachzukommen... außer für Leute, die dadurch zu Geld kommen...
  7. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Auch wenn es FSK also Freiwillige Selbskontrolle dürfen zum Beispiel Läden, die Filme mit FSK 18 verkaufen, die nicht an jugendliche unter 18 Jahre verkaufen und so weiter. Das ist im Jugendschutzgesetz so geregelt. Paragraph 14 ists wohl. Ich hab mal bei Wikipedia nachgeguckt und stell den Link mal zur Verfügung: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontrolle_der_Filmwirtschaft
  8. Kleine Ergänzung:
    Basis ist das Jugendschutzgesetz (Zusammenfassung, kompletter Gesetzestext).

    Den entscheidenden Passus findet man auf Abschnitt 3: Jugendschutz im Bereich der Medien, Unterabschnitt 1: Trägermedien, § 11: Filmveranstaltungen:

    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.

    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.

    (3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
    1. Kindern unter sechs Jahren,
    2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
    3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
    4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.

    (5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden.


    Das "Freigabeverahren" ist, wie oben schon darauf verwiesen wurde, in §14, Absatz 6 beschrieben:

    (6) Die obersten Landesbehörden können ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und Kennzeichnung der Filme sowie Film- und Spielprogramme auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung durch von Verbänden der Wirtschaft getragene oder unterstützte Organisationen freiwilliger Selbstkontrolle vereinbaren. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann bestimmt werden, dass die Freigaben und Kennzeichnungen durch eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle Freigaben und Kennzeichnungen der obersten Landesbehörden aller Länder sind, soweit nicht eine oberste Landesbehörde für ihren Bereich eine abweichende
    Entscheidung trifft.


  9. Naja dieser ganze quatch mit der Altersbegrenz ist seit dem internet sowieso hinfällig. Selbst bei youtube gibt es Kinofilma ab 18 womann nur draufklicken muss und mann kann ihn angugen also entwerder sie über lassen das lomplett den eltern oder es wird ganz Staat lich geregelt. Also ich bin Persönlich der meinung das man des den Eltern überlassen sollt. Die wissen am besten was das Kind verträg und was nicht. Es gibt halt Kinder die sind weiter als andere und andere sin halt doch noch zu klein.
  10. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    bash-r schrieb: Naja dieser ganze quatch mit der Altersbegrenz ist seit dem internet sowieso hinfällig. Selbst bei youtube gibt es Kinofilma ab 18 womann nur draufklicken muss und mann kann ihn angugen also entwerder sie über lassen das lomplett den eltern oder es wird ganz Staat lich geregelt. Also ich bin Persönlich der meinung das man des den Eltern überlassen sollt. Die wissen am besten was das Kind verträg und was nicht. Es gibt halt Kinder die sind weiter als andere und andere sin halt doch noch zu klein.


    Die Eltern sollten so oder so immer drauf gucken was ihr Kind im Internet treib oder was es sich im Fernsehn angucken will. Aber da ist so eine Altersempfehlung wie es der Gesetzesgeber vorschreibt schon ganz hilfreich um einzuschätzen ob das jetzt gut oder schlecht für das Kind ist. Natürlich sollte man den gesunden Menschenverstand auch nicht ganz ausschalten als Elternteil. Aber viele Eltern haben nicht die Zeit sich mal mit dem Internet zu befassen oder eben ihre Sprösslinge zu beschäftigen. Da isses doch schön und gut daß es einen Fernseher in der Stube gibt wo die sich berieseln lassen können die Kinder.

    Nein Kinder brauchen viel Zeit. Und es ist auch nicht gut konsequent bei denen etwas zu bieten. Wenn etwas verboten wird, dann gehts halt mal zu nem Klassenkameraden oder Freund mit nach Hause wo dann das ganze schmuddelzeug verkonsumiert wird. Und das ist ne Gradwanderung. In wie weit kann ich als Elternteil ein Verbot durchziehen und wo kann ich dem Kind was ziemlich neugierig ist Freiräume lassen?
  11. Ja das ist halt das Problem! Meine Eltern zu beispiel verbieten mir nur ganz wenige Dinge, das sind aber auch sachen wo ich einsehe das sie sinnvoll sind. Ich als 16Jähriger muss mich nicht mit VOdka in Koma suafen und muss auch nicht mir jeden Abend nen Bier reinziehen nur weil ich das vom Gesetzt her darf. Wie ja schon angesprochen mit Filmen ist das ne andere Sache, wenn meine Eltern denke das ich verstehe was da passiert(und das ist immer der Fall) dan darf ich das mir anschauen, ausleihen oder kaufen.
  12. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Ich will mich auch nicht in die Erziehung von anderen Kindern reinmischen. Durchaus sind Verbote sinnvoll, wenn man als Elternteil bestimmte Konsequenzen setzt. Beispielsweise Hausarrest, oder zur Arbeit im Garten bzw im Haus (eben solche Arbeiten die täglich immer Anfallen wie Putzen oder Rasenmähen) verdonnern wenn das Kind scheiße gebaut hat oder eine Grenze überschritten hat. So lernt es, daß im Leben eigentlich jede Entscheidung irgendwelche Konsequenzen hat.

    Aber wie ich schon sagte, sollte man erstens nicht alles verbieten, aber dann das verbotene mit Konsequenzen durchsetzen. Gerade in Sachen Medien, Filme und Internet sollte man durchaus mit den Kindern drüber reden, immer wieder auf schlechte Sachen und Risiken hinweisen. Genau das was ich auch bei meiner Tochter auch mache. Ihr Zimmer ist zum Bleistift frei von Fernsehn und Computer. Ein Computer steht bei mir in der Wohnstube, der andere im Arbeitszimmer. Sie wird bald 13 und somit ist sie immer "unter Kontrolle" wenn sie mal im Internet für ihre Hausaufgabe recherchiert oder eine E-Mail an die Freundin 3 straßen weiter schreibt.
  13. Das ist ein wirklich vernünftiger umgang, wie gesat so lange ich mich mit meinen Eltern besprechen geht das meiste in Ordnung. Zu dem Thema Computer im Zimmer habe ich eine andere Meinung. Meine Eltern waren der Meinung je früher ich mit den Dingern umgehen kann desto besser. Naja gelont hatt es sich ja. Immerhin kann ich mir jetzt mit der ein oderer anderen Webseite das Taschengeld aufbessern.Warscheinlich liegt das auch daran des mein vater sehr viel mit Informathik und Mathematik zutun hat und ich immer Wissen wollte wie so was alles geht. Aber das müssen die Eltern entscheiden. Nicht die Kinder
  14. Autor dieses Themas

    t***********l

    Aber insgesamt ist das ganze doch relativ sinnlos...

    Jeder zweite Jugendliche kennt jemand volljährigen, der im das Spiel oder den Film besorgen kann...

    Am Ende ist man doch für sich selbst verantwortlich, oder?


    Die Polizei wird doch kaum ne Hausdurchsuchung machen und irgendwelche Spiele finden und dich "verurteilen".... ODER?



    MFG
    Till
  15. b******r

    till-striegel schrieb:
    Aber insgesamt ist das ganze doch relativ sinnlos...

    Jeder zweite Jugendliche kennt jemand volljährigen, der im das Spiel oder den Film besorgen kann...

    Am Ende ist man doch für sich selbst verantwortlich, oder?


    Die Polizei wird doch kaum ne Hausdurchsuchung machen und irgendwelche Spiele finden und dich "verurteilen".... ODER?



    MFG
    Till
    Diese Volljährigen Volldeppen sollte man einsperren!
    Wenn ich sehe was bei den diversen Shootern an Kiddys rumläuft...
    Und dann heißt es irgendwann "verbietet diese Spiele", weil idiotische deppen damit prahlen das sie diese Spiele spielen.
    Das Jugendschutz Gesetz hat schon seinen Sinn, das gild für Filme und Spiele - und BESONDERS für Alkohol und Tabak.

    Theoretisch ist es richtig dass Eltern so was entscheiden sollten, leider sind einige so dämlich das sie ihre Brut lieber vor dem PC parken als sich mit ihnen zu beschäftigen oder gar zu gucken was sie da machen.
  16. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    bash-r schrieb: Das ist ein wirklich vernünftiger umgang, wie gesat so lange ich mich mit meinen Eltern besprechen geht das meiste in Ordnung. Zu dem Thema Computer im Zimmer habe ich eine andere Meinung. Meine Eltern waren der Meinung je früher ich mit den Dingern umgehen kann desto besser. Naja gelont hatt es sich ja. Immerhin kann ich mir jetzt mit der ein oderer anderen Webseite das Taschengeld aufbessern.Warscheinlich liegt das auch daran des mein vater sehr viel mit Informathik und Mathematik zutun hat und ich immer Wissen wollte wie so was alles geht. Aber das müssen die Eltern entscheiden. Nicht die Kinder


    Nun ich habe auch nix dagegen, wenn meine Kurze mit dem Computer umgehen kann. Aber für mich heißt aber nicht daß jemand der gut mit dem Computer umgehen kann auch eine gewisse Medienkompetenz entwickelt hat. Medienkompetenz heißt für mich, daß der jenige auch weiß wann man einmal den Rechner ausschalten sollte und nicht nur den ganzen Tag das Gerät im Kopf herumgeht und so weiter. Weiterhin gehört zur Medienkompetenz wie man den Rechner nutzt. Ein Mensch der nur am Rechner sitzt und Spiele spielt ist für mich nicht Medienkompetent sondern doch ein bisschen Suchtgefährdet.
  17. Voll kommen richtig
  18. Medienkompetenz hat da mal gar nix drin zu suchen...

    steht sogar in Wikipedia drin... erst nachschauen, was das Wort bedeutet, dann benutzen ;-)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Medienkompetenz


    da ist Computer nur ein Objekt der Medienkompetenz... ein teilchen unter vielen...

    was du meinst kalina ist Selbstdisziplin... das fehlt bei suchtis... das Wissen über abhängigkeit und die Kontrolle des Konsums...

    und das fehlt den Kindern halt, sie sind Spaß-Orientiert, wie auch viele Mitglieder der Gesellschaft... wir rutschen derzeit von einer Spaßgesellschaft in eine bedürftigengesellschaft... solange die mittel da sind, den spaß zu finanzieren, solange ist alles ok... aber wehe dem, der geldhahn tropft...

    und die FSK-Regeln sind sowieso unnutz, wenn ich schaue, wenn ich mal schaue, was in der Werbung für ein scheiss kommt--- psycho-terror, gewalt, viel nackte Haut... selten dämliche Anspielungen...

    Ich wär dafür, den kindern bis 16 überhaupt das Fernsehen zu verbieten, damit die erstmal die geistige Kapazität haben, sich der Manipulation durch die Werbung zu entziehen... es ist interessant zu sehen, wie selbst hochstudierte Leute mit mehreren Staatsexamen und doktortitel selbst eingestehen müssen, wie sie der Manipulation durch die Werbgung nachgegeben haben.

    DAS ist die wahre gefahr und nicht ein wenig nackte haut in Filmen... die versuchen einen nicht nachhaltig zu manipulieren!
  19. Autor dieses Themas

    t***********l

    sebulon schrieb:
    Ich wär dafür, den kindern bis 16 überhaupt das Fernsehen zu verbieten, damit die erstmal die geistige Kapazität haben, sich der Manipulation durch die Werbung zu entziehen... es ist interessant zu sehen, wie selbst hochstudierte Leute mit mehreren Staatsexamen und doktortitel selbst eingestehen müssen, wie sie der Manipulation durch die Werbgung nachgegeben haben.


    Ich stimme dir zu, dass Werbung stark beeinflussen kann. Dennoch kann es nicht die Lösung sein, den Kindern den Zugang zu Medien zu stark einzuschränken bzw. zu verbieten... Auch im "real life" gibts Werbeplakate...

    Außerdem denke ich, damit ein Kind "mitreden" kann, muss es auch über Dinge im TV die im Alter zwischen 12-14 sehr angesagt sind etwas bescheid wissen...

    (Einfach mal total für Kinder & Medien!^^)

    MFG
    Till
  20. Also soviel ich weiß müssen sie nicht gezwungenermaßen eingehalten werden. Zwar wirst du wenn du zu jung für den Film bist, ihn nicht kaufen oder ausleihen können, jedoch wenn dich ein Polizist dabei erwischt wie du ihn ansiehst (:megarofl:) wird dir nichts passieren.
  21. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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