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Amerikanische Soldaten töten Zivilisten

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  1. Autor dieses Themas

    oberpfalz-kontakt

    oberpfalz-kontakt hat kostenlosen Webspace.

    Ich finde dieser Vorfall zeigt wieder mal ganz klar wie belasten dieser weitgehend sinnlose Krieg für die menschliche psyche ist .. Die menschen dort - insbesondere die soldaten - stumpfen ab und kehren als wracks zurück .. ich wohne in einer gegend nahe einer großen us-militärbasis und habe so auch einige soldaten als freunde .. von denen die zurückgekehrt sind, nahe bekannt oder nur flüchtig, und die in schwere gefechte verwickelt waren war keiner wiederzuerkennen. traurig traurig wie öl mit menschenleben bezahlt wird
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  3. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

    kaetzle7 hat kostenlosen Webspace.

    Auf welchen Vorfall beziehst du dich? Und auf welchen Krieg? Die Amerikaner kämpfen ja an mind. 2 Fronten (Afghanistan und Irak). Ein Link würde diese Diskussion sicher noch ein wenig mehr in eine Richtung lenken - so ist das dann schon etwas sehr allgemein gehalten...
  4. Autor dieses Themas

    oberpfalz-kontakt

    oberpfalz-kontakt hat kostenlosen Webspace.

    http://news.de.msn.com/politik/politik.aspx?cp-documentid=152923611 hier der Link .. Ich beziehe mich auf einen Fall aus dem Irakkrieg der sich dort im Jahre 2007 ereignet hat und nun durch die Veröffentlichung dieses Videos in die Schlagzeilen geraten ist.
  5. Hier mal Videos, damit ihr seht worum es geht.





    Ich persönlich finde unsere Geselschaft schon komisch.
    Ich habe Zivildienst gemacht und musste begründen, warum ich Probleme damit habe Menschen zu töten.

    Aber keine Sondat wird gefragt, warum er keine Probleme damit hat Menschen zu töten.

    Das ist etwas, was ich garnicht verstehen kann.
  6. Also, man kann nicht davon ausgehen, dass man im Krieg keine zivilisten tötet, man kann aber versuchen, das zu verhindern (bombenangriff von deutschland)
    stellt euch vor die hätten das ding nicht bombadiert und es wäre von denen was zurück gekommen... dann wär die kacke jetzt am dampfen!!!
  7. a******e

    Haben nicht auch deutsche Soldaten Zivilisten getötet??? Haben deutsche Soldaten nicht auch Juden getötet ???
  8. afuseite schrieb:
    Haben nicht auch deutsche Soldaten Zivilisten getötet??? Haben deutsche Soldaten nicht auch Juden getötet ???


    Was willst du damit sagen?
    Wir deutschen haben Fehler gemacht und dann können uns die Fehler der anderen egal sein?

    An Erscheckendsten finde ich garnicht mal, dass Zivilisten getötet werden.
    Erschrecken finde ich die Einstellung der Soldaten.

    Im Krieg sterben immer auch Zivilisten allerdings befürchte ich, dass mit dieser Einstellung der Soldaten noch mehr sterben.
    Und da frage ich mich "Welche Soldaten schicken wir da hin?"
    Warum gibt es keinen Test, ob man geeigent ist?
  9. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    space-up schrieb: Also, man kann nicht davon ausgehen, dass man im Krieg keine zivilisten tötet, man kann aber versuchen, das zu verhindern (bombenangriff von deutschland)
    stellt euch vor die hätten das ding nicht bombadiert und es wäre von denen was zurück gekommen... dann wär die kacke jetzt am dampfen!!!


    Na, aber das Schlimmste, was die beschossenen Fotographen hätten machen können, wäre Photos von dem Apache zu machen, der sie gerade mit 30- 40mm Munition zusammenschießt...

    @ Jacr: Als friedliches Gänseblümchen wirste wohl kaum Soldat werden und erst recht kein Pilot einer waffenstrotzenden Tötungsmaschine...
    Die Auswahlkriterien sind wohl im Vorfeld schwer festzlegen, aber so Piloten, wie der Typ gehören definitiv nicht an den Steuerknüppel.


    Achja:
    Ohne Kommentar^^
  10. Hi all, :stupid:
    das Schlimmste an all dem ist doch, dass die USA nach nunmehr 7 Jahren, seit der Eroberung des Iraks noch immer nicht bereit sind ihre eigenen, also die US Gesetze, gelten zu lassen und sowohl die Zuständigkeit Den Haags verwerfen, als auch die allgemeinen Menschenrechte nicht anerkennen.
    Für die US Soldaten im Irak gilt immerhin noch das Militärrecht, auch wenn trotz hunderter Vergewaltigungen an irakischen Mädchen noch kein einziger US Soldat verurteilt wurde, von all den ungerechtfertigten Tötungen einmal abgesehen. Wer sich jedoch in völlig rechtsfreiem Raum und jenseits jeder juristischen Verfolgbarkeit bewegt sind all jene, paramilitärischen "Schutzunternehmen" im Stiel der Blackwater Rambos, die laut eines US Untersuchungsausschusses in den letzten beiden Jahren in mehr als 250 Fällen einseitig das Feuer eröffnet und Zivilisten getötet haben.
    Irakisches Recht wird nicht anerkannt, amerikanisches Recht gilt nicht und internationales Recht hat die USA noch nie interressiert.
    Islamistischer Fundamentalismus ist etwas das die USA fördert.

    http://www.tutmoses.lima-city.de/Menschenrechte.htm

    Oder hier!
    "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
    Präambel
    Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet, 
    da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist, 
    da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird, 
    da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern, 
    da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen, da die gemeinsame Auflassung Über diese Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, 
    verkündet 
    die Generalversammlung 
    die vorliegende Allgemeine Erklärung 
    der Menschenrechte
    als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereiche ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. 
    Artikel 1: 
    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. 
    Artikel 2: 
    Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstiger Umständen. 
    Weiters darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist. 
    Artikel 3: 
    Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. 
    Artikel 4: 
    Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten. 
    Artikel 5: 
    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. 
    Artikel 6: 
    Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson. 
    Artikel 7: 
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung. 
    Artikel 8: 
    Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen. 
    Artikel 9: 
    Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. 
    Artikel 10: 
    Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat. 
    Artikel 11: 
    (1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. 
    (2) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war. 
    Artikel 12: 
    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge. 
    Artikel 13: 
    (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. 
    ( 2 ) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren 
    Artikel 14: 
    (1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen. 
    (2) Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nicht politischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden. 
    Artikel 15: 
    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit. 
    (2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. 
    Artikel 16: 
    (1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. 
    (2) Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden. 
    ( 3 ) Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat 
    Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. 
    Artikel 17: 
    (1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. 
    (2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. 
    Artikel 18: 
    Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden. 
    Artikel 19: 
    Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. 
    Artikel 20: 
    (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken. 
    (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. 
    Artikel 21: 
    (1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen. 
    (2) Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. 
    (3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der Öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. 
    Artikel 22: 
    Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuß der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen. 
    Artikel 23: 
    (1) .Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. 
    (2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen 
    Lohn für gleiche Arbeit. 
    (3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist. 
    (4) Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten. 
    Artikel 24: 
    Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub. 
    Artikel 25: 
    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 
    (2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. 
    Artikel 26: (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muß wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein; die höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen stehen. 
    (2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen. 
    (3) In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen. 
    Artikel 27: 
    (1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben. 
    (2) Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben deren Urheber er ist. 
    Artikel 28: 
    Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. 
    Artikel 29: 
    (1) Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist. 
    (2) Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. 
    (3) Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. 
    Artikel 30: 
    Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen."


    Tschüss Ludwig

    Beitrag zuletzt geändert: 24.5.2010 10:15:03 von tutmoses
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