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Auf MEINEM Grund und Boden darf ICH machen, was ICH will!

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  1. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Was haltet ihr davon? Währe das gut? Am Besten ist es, wenn man sich an dieser Stelle schonmal eine Meinung bildet, und dann erst weiter liest.

    Darauf gekommen bin ich wegen dem Thema "Wozu Baugenehmigung?".

    Ich habe auch privat einen Grund dazu, welcher mir noch keine Probleme bereitet hat, es aber, sobald ich nur das geringste mache sehr viele Probleme bereiten könnte. Ich habe ein Grundstück gekauft, welches zu etwa 90% in Naturschutzgebiet liegt. Da war beim Kauf bekannt. Auf den mickrigen 10% darf ich Büsche entfernen und Bäume fällen. Aber auf den anderen 90% nicht. Es wurden auch Luftbilder gemacht, dass in dem rot umrandeten Bereich ja nichts verändert wird. Auf diesem sehr großen Teil des Grundstücks darf ich also nichts machen. Nutzpflanzen stehen da nicht, da man ja keine anpflanzen darf. Abholzen, und so Heizkosten sparen ist auch nicht. Das geht nur in dem kleinen Teil. Bisher habe ich aber noch garnichts gemacht.

    Wenn man jetzt aber ein Grundstück hat, auf dem sich irgendein historisches Gebäude befindet, welches in meinen Augen wertlos ist (theoretisch), und daher den Platz anderweitig nutzen will, z.B. indem ich ein Lagerplatz errichten möchte (frei ausgedacht), dann darf ich das nicht. Es ist mein Grund und Boden, mein Gebäude, doch ich darf damit nichts machen. Wieso darf ich nicht verändern, und wenn ich will zerstören, was mir gehört, nur weil es "historisch" ist?

    Und wenn ich ein Korn-Feld besitze, und beim Pflügen ein nicht funktionsfähiges (ganz wichtig) Gewehr auftaucht, gehört dieses dann mir? Und wer hat das Recht auf den Besitz, wenn das Gewehr funktionsfähig ist? Oder wenn damals ein Munitionsbehälter vergessen wurde? Habe ich ein Recht auf den Besitz?

    Währe es gut, wenn ich "auf" diesem Grund und Boden sehr tief graben dürfte, um mir einen Bunker zu errichten?


    Bei der Beantwortung der oben gestellten fragen, sollte davon ausgegangen werden, dass die Nachbarn weder während dem Bau / dem Abriss / der Veränderung, noch nach der Fertigstellung gestört oder belästigt werden, noch in irgend einer Weise einen Nachteil erleiden.
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  3. drafed-map schrieb:
    Ich habe ein Grundstück gekauft, welches zu etwa 90% in Naturschutzgebiet liegt. Da war beim Kauf bekannt.

    Warum dann weiter diskutieren? Sinnvoll wäre es gewesen, sich vor dem Kauf schlau zu machen.

    drafed-map schrieb:
    Wenn man jetzt aber ein Grundstück hat, auf dem sich irgendein historisches Gebäude befindet, welches in meinen Augen wertlos ist (theoretisch), und daher den Platz anderweitig nutzen will, z.B. indem ich ein Lagerplatz errichten möchte (frei ausgedacht), dann darf ich das nicht. Es ist mein Grund und Boden, mein Gebäude, doch ich darf damit nichts machen. Wieso darf ich nicht verändern, und wenn ich will zerstören, was mir gehört, nur weil es "historisch" ist?

    Solange das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, kein Problem. Gegen den Schutzstatus kann man im Übrigen auch vorgehen. War das Gebäude bereits vor dem Kauf da, dann siehe oben.

    drafed-map schrieb:
    Und wenn ich ein Korn-Feld besitze, und beim Pflügen ein nicht funktionsfähiges (ganz wichtig) Gewehr auftaucht, gehört dieses dann mir? Und wer hat das Recht auf den Besitz, wenn das Gewehr funktionsfähig ist? Oder wenn damals ein Munitionsbehälter vergessen wurde? Habe ich ein Recht auf den Besitz?

    Schau dir mal die gesetzlichen Regelungen zum Thema Fundsachen an.

    drafed-map schrieb:
    Währe es gut, wenn ich "auf" diesem Grund und Boden sehr tief graben dürfte, um mir einen Bunker zu errichten?

    Siehe Argumente für Baugenehmigungen im anderen Thread.


    Warum eigentlich ein neuer Thread? Das hätte doch durchaus ins andere Thema gepaßt.


    FF
  4. So richtig kann ich deine Gedankenspiele nicht nachvollziehen. Wenn du ein Gelände kaufst, das bereits als Naturschutzgebeit ausgewiesen ist, dann wird der Marktpreis seinen Wert unter genau dieser Voraussetzung wiedergeben.

    Es jetzt anders zu nutzen wäre grundsätzlich eigentlich Betrug, weil ein frei verwendbares Gelände in der selben Position vermutlich einen ganz anderen Preis gehabt hätte.

    Also hast du für eine anderweitige Nutzung schon deshalb garnichts gezahlt, als von Anfang an klar ist. welche Nutzung auf dem Gelände erlaubt ist und welche nicht.

    Wenn du ein Gelände brauchst mit dem du alles machen kannst, musst du eben ehrlicherweise auch eines kaufen, bei dem genau dies von Anfang an klar ist.

    Wenn du ein Gelände unter Naturschutz kaufst, dann ja wohl nur, weil du ein Gelände haben möchtest, das unter Naturschutz stehst.
    Oder habe ich da irgend etwas wesenliches übersehen?1
    Gruß
    sf-media
  5. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    fatfreddy schrieb:
    drafed-map schrieb:
    Ich habe ein Grundstück gekauft, welches zu etwa 90% in Naturschutzgebiet liegt. Da war beim Kauf bekannt.

    Warum dann weiter diskutieren? Sinnvoll wäre es gewesen, sich vor dem Kauf schlau zu machen.
    Ähm, du hast sogar mit zitiert, dass ich bereits vor dem Kauf wusste, dass das Gelände größtenteils unter Naturschutz steht :megarofl:


    Wie sieht das mit dem Denkmalschutz aus, wenn das Gelände schon seit Generationen in Familienbesitz war? Wer kann verlangen, dass dieses Gebäude plötzlich unter Schutz steht? Dadurch wird man nämlich extrem eingeschränkt.



    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keinen Acker habe, dort folglich kein Gewehr gefunden habe, kein Grund mit historisch wertvollen Gebäuden besitze, und einen Bunker will ich mir momentan auch nicht zulegen. Nur das mit dem Gelände in Naturschutzgebiet ist wirklich so. Aber darum geht es ja garnicht, sondern darum, wieso man auf seinen eigenen Grundstücken so extrem eingeschränkt ist. Heut zu Tage mischen sich irgendwelche (teilweise sinnfreie) Behörden und Ämter überall ein.
  6. Weil in dem Fall das Allgemeinwohl über dein persönliches Wohlbefinden geht.
    Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt


    Und ein Naturschutzgebiet ist nunmal da um (im Sinne "der Anderen" -> Aller) die Natur zu schützen und nicht, damit du da machen kannst, was du willst.
    Bei Zwangsenteignungen, z.B. zum Bergbau, sehe ich das schon kritischer. Aber Auflagen, die im Sinne der Allgemeinheit, das Tun und Lassen auf dem "eigenen" Grund und Boden einschränen, bzw. Regeln, sind schon sinnvoll.
  7. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    tibel schrieb:
    Weil in dem Fall das Allgemeinwohl über dein persönliches Wohlbefinden geht.
    Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt
    Das ist verständlich, und ich habe auch nicht vor, etwas gegen diese Behauptung zu sagen.


    tibel schrieb:
    Und ein Naturschutzgebiet ist nunmal da um (im Sinne "der Anderen" -> Aller) die Natur zu schützen und nicht, damit du da machen kannst, was du willst.
    Ja, ich musste für dieses Grundstück auch kaum Geld auf den Tisch legen, und ich wusste ja schon vorher, dass es Naturschutzgebiet ist. Was ich aber problematischer sehe ist, wenn Land, das bis jetzt nicht geschützt war in ein Naturschutzgebiet aufgenommen werden soll. Denn dann geht der Wert des Landes sehr schnell richtung 0. Und das finde ich schlecht. Das gleich bei den Bauwerken. Mich stört es nicht, wenn ich etwas kaufe, das geschützt ist, denn dann zahle ich ja schon weniger. Aber wenn etwas, das mir gehört geschützt werden soll, das sehe ich problematisch. Das ist bei mir nicht der Fall, ich würde aber sehr gerne wissen, wie das ab läuft. Also: nichts persönliches, sondern nur Interesse.


    tibel schrieb:
    Bei Zwangsenteignungen, z.B. zum Bergbau, sehe ich das schon kritischer. Aber Auflagen, die im Sinne der Allgemeinheit, das Tun und Lassen auf dem "eigenen" Grund und Boden einschränen, bzw. Regeln, sind schon sinnvoll.
    Genau. Wenn Braunkohle über Tage ab gebaut wird, werden oft ganze Ortschaften umgesiedelt. Im Interesse der Wirtschaft. Nicht im Interesse der Allgemeinheit. Und da sehe ich Probleme, z.B. wenn dort historische Bauwerke stehen, die aufgrund ihres Zustandes nicht transportiert werden können. Dann steht sowohl der Wille des Einzelnen, als auch der Wille der Allgemeinheit gegen den Willen der Wirtschaft.
  8. drafed-map schrieb:
    Ähm, du hast sogar mit zitiert, dass ich bereits vor dem Kauf wusste, dass das Gelände größtenteils unter Naturschutz steht :megarofl:

    Dann roll mal schön auf dem Boden. Ich habe es ganau aus dem Grund zitiert, um zu sagen, daß es eben deshalb keinen Grund zur Jammerei und Diskussion gibt. Wer im Naturschutzgebiet kauft, sollte sich nicht später über Auflagen beschweren. Eigentor nennt man so etwas. :-P

    drafed-map schrieb:
    Wie sieht das mit dem Denkmalschutz aus, wenn das Gelände schon seit Generationen in Familienbesitz war? Wer kann verlangen, dass dieses Gebäude plötzlich unter Schutz steht? Dadurch wird man nämlich extrem eingeschränkt.

    Woher sollen wir das wissen. Die Denkmalschutzbehörde würde in ihrem Bescheid sicherlich Auskunft darüber geben. Da deine Frage aber theoretisch war, gibt es keine passende Antwort.


    drafed-map schrieb:
    Aber darum geht es ja garnicht, sondern darum, wieso man auf seinen eigenen Grundstücken so extrem eingeschränkt ist. Heut zu Tage mischen sich irgendwelche (teilweise sinnfreie) Behörden und Ämter überall ein.

    Wieso heutzutage? Die von dir als Beispiel angeführten kritisierten Regelungen sind nicht neu.

    Wenn dich eine Neueinstufung eines Denkmales oder Naturschutzgebietes in deinem persönllichen Besitz betrifft, gibt es, soweit ich mich erinnere, nachgeschaut habe ich jetzt nicht, auch diverse Regelungen bezüglich des Wertausgleiches, bzw. Möglichkeiten, gegen diese Entscheidungen vorzugehen. Genaueres kann eine Recherche in den Gesetzestexten, oder die Nachfrage bei einem fachkundigen Juristen bringen.

    Das Beispiel mit der Fundsache auf dem Acker laß ich jetzt mal außen vor. Da wären wir in einem ganz anderen Thema.
    Nur ein kurzes Statement. Der Acker gehört dir, aber der Gegenstand den, Du gefunden hast nicht. Ganz einfach.

    FF
  9. Da gibt es wenig zu diskutieren.
    Bereits das Grundgesetz legt fest:

    Art 14
    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    ...


    Du darfst eben NICHT machen was du willst. Wir leben in einer zivilisierten Welt und nicht im Dschungel.

  10. Hi fatfreddy,

    Mir scheint da ein gewisses Missverständnis hinsichtlich staatlicher Interessen vorzuliegen. Das Staat ist nicht der böse, drangsalierende Freiheitsräuber, gegen den der arme einzelne Privatbesitzer heroisch seine Freiheit Bunker zu bauen verteidigen muss.

    Der Staat bist du selbst: so wie du möchstest, dass er im Zweifelsfall auch deine berechtigten Interessen schützt und hilft so gut er kann, wenn du in Not bist (wie gesagt so gut er kann!) so gehört auch dazu, dass er die Interessen der Gemeinschaft vor denen Schützt, die in ihrem Handeln die Gemeinschaft vielleicht etwas aus den Augen verlieren könnten.

    Ich sage nicht, dass dies immer und überall in idealer Weise gelingt und finde es wichtig blödsinnige Entscheidungen diskutieren und kritisieren zu können, aber das ändert nichts daran, dass die eigeen Interessen schon mit denen der Allgemeinheit abgestimmt werden müssen.

    Wie bereits mehrfach angedeutet wurde, Versucht anders herum auch der Staat bei der Wahrung von Allgemeininteressen auch die Probleme der Einzelnen möglichst zu berücksichtigen und zu kompensieren. Wie gesagt, auch wenn das vielleicht nicht immer so toll durchgeführt wird wie es gedacht ist, gi8bt es meiner Meinung nach keinen Grund das Prinzip grundsätzlich in Frage zu stellen.

    Gruß
    sf-media
  11. sf-media schrieb:
    Mir scheint da ein gewisses Missverständnis hinsichtlich staatlicher Interessen vorzuliegen. Das Staat ist nicht der böse, drangsalierende Freiheitsräuber, gegen den der arme einzelne Privatbesitzer heroisch seine Freiheit Bunker zu bauen verteidigen muss.

    Hab ich das in irgendeiner Form so geäußert?

    Im Gegentum. Ich bin auch der Meinung, daß ein gewisses Maß an Regularien für ein Zusammenleben, gerade großer Gemeinschaften, notwendig ist.


    FF, confused
  12. Oops, das muss ich korigieren, fatfreddy ist natürlich nicht gemeint, sondern natürlich drafted-map, der den Thread hier geöffnet hat.
    Sorry, das muss ich doch unbedingt richtig stellen.
    Nein, mit Dir fatfreddy bin ich durchaus Daccord.
    Gruß sf-media
  13. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Äh, ich muss da was zur Überschrift und zum Eröffnungsbeitrag sagen, da das sehr leicht falsch verstanden werden kann, und offensichtlich auch wurde.

    Das ist keinesfalls ein Wunsch, oder eine Forderung, sondern ein sehr aussagekräftiger Satz, der das Thema widerspiegelt, und aufgrund seiner geballten Aussagekraft viele Leser zu sich lockt. Er vertritt nicht meine Interessen, sondern ich will will wissen, in wie fern das zutrifft. In Deutschland ist in dem Sinne der Freiheit, die man auf seinem Grund und Boden im Besonderen hat, oder eben nicht, relativ wenig drinnen, wohingegen die USA großzügig Rechte und Freiheiten verteilt.

    Zudem soll geklärt werden, wie viel man mit seinem Eigentum, welches allerdings im beständigen Interesse Anderer, also im Interesse der Allgemeinheit liegt, tun kann. Von leichten Veränderungen, bis zu vollkommenen Zerstörung.
  14. kalinawalsjakoff

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    Nun ich habe deinen Eröffnungspost gelesen. Wenn du auf den 90% geschütztem Grund und Boden irgendwelche gravierente Änderungen machst, Umpflügen, den Wald Roden und so weiter kannst du durchaus empfindliche Strafen einkassieren.

    Was Bebauung des Grundstücks betrifft sin d die Grenzen und rechtlichen Rahmenbedingungen schon recht eng gesetzt. Es gilt immer der Satz "Eigentum verpflichtet"das heißt du mußt einerseits dein Eigentum in Stand halten, anderer Seits darfst du nicht einfach beispielsweise ein Haus dort hinbauen so wie es dir passt. Jede Gemeinde/Stadt hat ihre Richtlinie was das Aussehen des Hauses betrifft. Das Haus muß sich erstens ins Stadtbild einfügen und darf die Allgemeinheit nicht stören. Das geht zum Beispiel schon damit los, daß die Stadt Richtlinien und Bestimmungen erläßt, wie beispielsweise das Hausdach beschaffen sein muß. Sind die Dächer in der Umgebung alle dunkelbraun bis Schwarz, darfst du dir da drauf keine knallroten Ziegel draufsetzen oder kein Silbergrau blinkendes Blechdach, sondern mit dunklen Schiefern, Zigeln oder Pappe abdecken.
  15. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    drafed-map hat kostenlosen Webspace.

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Sind die Dächer in der Umgebung alle dunkelbraun bis Schwarz, darfst du dir da drauf keine knallroten Ziegel draufsetzen oder kein Silbergrau blinkendes Blechdach, sondern mit dunklen Schiefern, Zigeln oder Pappe abdecken.
    Naja, also ich sitze unter einem rot bedeckten Dach. 3 Nachbarn haben auch rote Dächer, die anderen 3 sehr dunkles braun bzw. schwarz (ja, 6 Nachbarn, das geht). Sowieso mag ich das mit den Dächer-Vorschriften nicht, immerhin stört das ja keinen.

    Dass ich Ärger bekommen würde, wenn ich saumäßig laut Musik hören würde, oder den ganzen Tag nen Presslufthammer laufen lassen würde, finde ich sehr sinnvoll. Das hätte Einfluss auf die Nachbarn, und mich würde es auch sehr stören, wenn meine Nachbarn das machen würden. Dagen nicht verständlich finde ich es, wenn wegen der Farbe der Hauswand, oder der Dach-Ziegel Stress gemacht wird. Immerhin muss sich ja keiner das Haus anschauen, und darüber, dass die Straße direkt vor dem Haus grau und nicht wie die Ziegel rot ist, beschwere ich mich ja auch nicht. Und das, obwohl es im Gegensatz zum Haus sinnvoll ist, auf die Straße zu achten :blah:


    fatfreddy schrieb:
    Dann roll mal schön auf dem Boden. Ich habe es ganau aus dem Grund zitiert, um zu sagen, daß es eben deshalb keinen Grund zur Jammerei und Diskussion gibt. Wer im Naturschutzgebiet kauft, sollte sich nicht später über Auflagen beschweren. Eigentor nennt man so etwas.:-P
    Nope, ich will doch garkeine Jammerei anfangen, weil es mir so schlecht geht, weil die da nicht mit der Motorsäge durch maschieren darf, besonders nicht, weil ich schon ewig vor dem Kauf nicht nur wusste, dass es Naturschutzgebiet ist, sondern auch, was ich darauf machen darf, und was nicht :wink:

    Entsprechend gering war dann auch der Preis für die hohe Quadratmeterzahl :wink:

    Ich bin der Meinung, dass man auf seinen Grundstücken zumindestens Bäumchen planzen und fällen sollte (und nein, wir fangen jetzt icht darüber an zu diskutieren, für wie bescheuert du mich hälst, weil ich mir ein Grundstück, das größtenteils zu Naturschutzgebiet gehört, gekauft habe), und dass Naturschutzgebiet sinnvollerweise der Stadt oder dem Staat gehören sollte. Dann währe die Trenung zwischen tun dürfern und nichts tun fürfen besser.
  16. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

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    Prinzipiell kann man die Aussage: "Auf MEINEM Grund und Boden darf ICH machen, was ICH will!" natürlich nicht auf alles anwenden. Wenn ich z.B. auf meinem Grund jemanden umbringe, vergewaltige, etc. werde ich trotzdem vom Gesetz zurecht bestraft - eh klar...

    Die Dach- und Hausform, -ausrichtung und -farbe darf zumindest bei uns in Österreich jede Gemeinde-/Stadtbehörde selber regeln. D.h. wenn gewisse Baumaßnahmen nicht ins "Ortsbild" passen, dann ein Beamter dir die Baugenehmigung solange verweigern, bis es ihm passt. Das ist (mehr oder weniger) sinnvoll, wenn es sich z.B. um einen Mittelalterlichen Ort handelt. Ein Beispiel: In der Ortschaft Vals in der Schweiz, muss man ein Dach aus Granitplatten auf seinem Haus haben, da das eine Besonderheit dieses Ortes ist (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Vals05.JPG&filetimestamp=20051001121841).

    Gegen das Unter-Denkmalschutz-Setzen eines Hauses kann man sich auf 2erlei Arten wehren: Entweder Beschwerde beim zuständigen Amt einreichen und hoffen, dass sie Gnade walten lassen, oder das Haus einfach solange verkommen lassen, bis es Abbruchreif ist und nur noch abgerissen werden kann (was aus finanziellen Gründen auch sehr oft praktiziert wird).
  17. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    kaetzle7 schrieb:
    Prinzipiell kann man die Aussage: "Auf MEINEM Grund und Boden darf ICH machen, was ICH will!" natürlich nicht auf alles anwenden. Wenn ich z.B. auf meinem Grund jemanden umbringe, vergewaltige, etc. werde ich trotzdem vom Gesetz zurecht bestraft - eh klar...
    Genau, gewisse Einschränkungen muss es geben. Das, was du angesprochen hast interpretiere ich einfach mal als die Nennung einiger Beispiele der Menschenrechte. Diese sollten überall gelten. Leider ist das nicht in jeder Nation der Welt der Fall.

    Ich finde, dass alles, was negative Auswirkungen auf Gebiet außerhalb des Grundstückes hat, verboten sein sollte. Das ist auch der Fall, jedoch ist ja noch sehr viel mehr verboten.


    kaetzle7 schrieb:
    Die Dach- und Hausform, -ausrichtung und -farbe darf zumindest bei uns in Österreich jede Gemeinde-/Stadtbehörde selber regeln.
    In diesem Fall ist eben nicht der Staat, sondern die Stadtbehörde die bestimmende Macht.


    kaetzle7 schrieb:
    D.h. wenn gewisse Baumaßnahmen nicht ins "Ortsbild" passen, dann ein Beamter dir die Baugenehmigung solange verweigern, bis es ihm passt.
    Und genau da sehe ich das Problem: Es sollte kein Zwang bestehen, sich an Andere, an eine Gemeinschaft an zu passen, sondern viel mehr ein Wille. Das heist, dass man, bevor man seine Hütte hoch zieht, durch die Straßen geht, und schaut, was die Nachbarn so gebaut haben. Dann sagt man sich "sieht doch ganz schön aus, sowas will ich auch!", und dann baut man sich ein Haus im Stiel der Anderen. Wenn man nicht daran interessiert ist, sich an die Masse zu wenden, sollte man die Möglichkeit haben, aus der Reihe zu tanzen. Immerhin soll einem selbst das Haus gefallen, in dem man später jahrzehnte lang wohnt. Das ist wie mit der Kleidung: Ich trage das, was mir gefällt. Ob ich mich dabei an irgendwelche Mode halte ist egal.


    kaetzle7 schrieb:
    Gegen das Unter-Denkmalschutz-Setzen eines Hauses kann man sich auf 2erlei Arten wehren: Entweder Beschwerde beim zuständigen Amt einreichen und hoffen, dass sie Gnade walten lassen, oder das Haus einfach solange verkommen lassen, bis es Abbruchreif ist und nur noch abgerissen werden kann (was aus finanziellen Gründen auch sehr oft praktiziert wird).
    Hoffen ist immer schlecht, und das Gebäude verfallen zu lassen ist aus 3 Gründen schlecht:

    - Es dauert ewig, bis die Bude aus einander fällt.
    - Ich muss danach ein neues Haus bauen, dazu fehlt mir das Geld.
    - Danach darf ich aufgrund der tollen Bestimmungen immer noch kein schwarzes Haus bauen.
  18. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

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    drafed-map schrieb:
    Und genau da sehe ich das Problem: Es sollte kein Zwang bestehen, sich an Andere, an eine Gemeinschaft an zu passen, sondern viel mehr ein Wille. Das heist, dass man, bevor man seine Hütte hoch zieht, durch die Straßen geht, und schaut, was die Nachbarn so gebaut haben. Dann sagt man sich "sieht doch ganz schön aus, sowas will ich auch!", und dann baut man sich ein Haus im Stiel der Anderen. Wenn man nicht daran interessiert ist, sich an die Masse zu wenden, sollte man die Möglichkeit haben, aus der Reihe zu tanzen. Immerhin soll einem selbst das Haus gefallen, in dem man später jahrzehnte lang wohnt. Das ist wie mit der Kleidung: Ich trage das, was mir gefällt. Ob ich mich dabei an irgendwelche Mode halte ist egal.

    Da gehen eben die Meinungen auseinander. Ich habe schon öfter Beschwerden von vor allem älteren Menschen gehört, die sich darüber aufregen, dass in ihrem Ort Häuser gebaut werden, die nicht in die Landschaft oder ins Ortsbild passen. Gute Architekten bekommen ihre Auszeichnung vor allem oft dafür, dass sie ein Haus bauen können, das einerseits in das Landschafts- und Ortsbild passt und andererseits sich aber von der Masse abhebt.

    Wenn du schon den Vergleich mit der Kleidung bringst, könnte man es auch so sehen: du siehst nur gut gekleidet aus, wenn alles von den Schuhen bis zum Oberteil zueinander passt. Genau so verhält es sich auch mit dem Ortsbild, das nur gut aussieht, wenn alles irgendwie einheitlich aussieht. Aber ich verteidige hier etwas, woran ich selbst auch nicht glaube und vor allem weiß ich, dass es hier einige Beamte total übertreiben. Prinzipiell ist mir das Ortsbild völlig egal - ich wollte einfach nur mal eine andere Sichtweise darlegen...



    drafed-map schrieb:
    Hoffen ist immer schlecht, und das Gebäude verfallen zu lassen ist aus 3 Gründen schlecht:

    - Es dauert ewig, bis die Bude aus einander fällt.
    - Ich muss danach ein neues Haus bauen, dazu fehlt mir das Geld.
    - Danach darf ich aufgrund der tollen Bestimmungen immer noch kein schwarzes Haus bauen.

    Das stimmt. Wer sich ein Haus kauft, weiß wie alt es ist und sollte sich gegebenenfalls auch über ein mögliches (oder schon geschehenes) Unter-Denkmalschutz-Setzen informieren. Die Vorgehensweise ein solches Haus einfach verfallen zu lassen, wenden eben oft Immobilienspekulanten an. Ein Haus das unter Denkmalschutz steht, ist meist billiger zu erwerben (da der Unterhalt des Gebäudes äußerst kostspielig ist). Wenn das Haus abgerissen werden muss, bleibt eben oft ein gutes Grundstück übrig.

    Wer ein Haus besitzt, das unter Denkmalschutz steht, ist (profan ausgedrückt) ein armes Schwein, nicht zu beneiden und muss viel Geld auf der Seite haben, wenn er das Haus in Schwung halten will. Sobald nämlich eine Restauration ansteht, sind die Behörden sofort auf dem Plan mit Anweisungen wie diese zu geschehen hat. Gefördert werden diese Maßnahmen aber nicht - der Besitzer muss alles aus der eigenen Tasche bezahlen...

    Einerseits ist der Denkmalschutz ja nicht schlecht um alte Gebäude zu erhalten - und das vorkommen solcher Gebäude ist auch etwas, was den Flair von Europa ausmacht. Als ich mal in Kanada in der Stadt Victoria war, sah ich ein Schild vor einer Holzhütte auf dem stand, dass es das älteste Haus dieser Stadt sei. Es war gerade mal rund 150 Jahre alt - im Unterschied zu unseren Burgen die 500 bis fast 1000 Jahre alt sein können ein lächerliches Alter (hier ist dieses Haus auf Wikipedia zu bewundern). Also unsere alte Kultur ist erhaltenswert! Doch andererseits sollte eine Erhaltung dieser Gebäude wenigstens auch vom Staat gefördert werden, finde ich.
  19. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Bekommt der Besitzer eines Gebäudes, das unter Denkmalschutz gestellt werden soll wenigstens eine gewisse Summe von der Gemeinde, da er, sobald das Gebäude unter Denkmalschutz steht so gut wie nichts mehr tun kann?


    Wir sind jetzt sehr darauf eingegangen, warum man nicht einfach ein Haus bauen darf, wie man will, und es nicht schwarz an streichen sollte, aber darauf wollte ich eigendlich nicht hinaus. Abgesehen davon, dass ich es immer noch nicht einsehe, dass man wegen jedem Scheisdreck irgendwelche Leute auf dem großen Sessel fragen soll, ob man das darf, wollte ich ursprünglich den Grund kennen lernen, warum es einem rechtlich unmöglich gemacht wird, einfach mal mitten auf dem Acker (der einem selbstverstädlich gehört), und bei dem niemand in der nähe ist, außer der Besitzer des nächsten Ackers, aber selbst der ist 200 Meter weit weg, dort eine Hütte hoch zu ziehen. Immerhin störe ich damit keinen, und wenn die Bude nach einem halben Jahr im Matsch versinkt, bin ich halt selbst schuld, weil ich so blöd war, und mein Haus im wahrsten Sinne des Wortes in den Sand gesetzt habe.

    Genauso unbegründlich finde ich auch andere Gesetze, die bis in das Haus hinein reichen. Zum Beispiel muss ein Kamin einen gewissen Abstand zur Wand haben. Dass er nur einen bestimmten Schadstoff-Ausstos haben darf ist halbwegs verständlich, deswegen will ich darauf auch nicht näher eingen, aber das mit dem Wandabstand hat den Staat meiner Meinung nach nichts an zu gehen. Die Versicherung darf mir sagen "Junge, stell deinen Kamin 5cm weiter von der Wand weg, und eine Stahl-Platte dazwischen, oder unser Versicherungsvertrag platzt!", aber wieso will sich der Staat da ein mischen? Das ist Eigenverantwortung, und geht nur den Besitzer und die Versicherung was an, immerhin sind das die beiden, die später haften. Der Staat wird mir, nachdem die Hütte abgebrand ist sicher keinen Ersatz bieten, egal wie weit der Kamin von der Wand weg war.

    Bei der Luftverschmutzung sehe ich das anders: Wenn ich die Luft verschmutze, trägt die ganze Welt den Schaden. Da darf mir der Staat selbstverständlich sagen, dass ich nicht so viele Abgase in die Luft blasen darf. Immerhin würde die Allgemeinheit den Schaden tragen. Wenn meine Bude abbrennt, trage nur ich den Schaden davon.


    Und für die Kritiker unter euch, die wahrscheinlich immernoch denken, dass ich später all das umsetzen möchte: Nein, ich werde mir keine Hütte auf den Acker setzen, den Bunker will ich nicht bauen, und einen Kamin kaufe ich mir mit Sicherheit auch nicht, nur um ihn 2cm vor die Wand zu stellen! Es geht mir nur ums Prinzip und darum, dass ich es verstehe.
  20. In groß Behördendeutschland is das nicht so der Fall, da darf man selbst auf seinem eigenen Grund und Boden, ohne geeignete Behördenblätter nichts machen was man will
  21. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    misterkritik schrieb:
    In groß Behördendeutschland is das nicht so der Fall, da darf man selbst auf seinem eigenen Grund und Boden, ohne geeignete Behördenblätter nichts machen was man will
    So sieht es aus, und es sieht scheise aus. Deutschland hat hier an dieser Stelle wirklich so ziehmlich das dämlichste System der Welt. Bei anderen Sachen macht es Deutschland nahezu perfekt, aber hier stelle ich Deutshland ehrlich gesagt ganz ganz unten auf die Liste. Es gibt wirklich nur wenige Länder, die das noch schlechter machen.

    An dieser Stelle nochmal einen ganz großen Dank an Lima, dass man hier so frei seine Meinung sagen darf, bei anderen Foren währe man an dieser Stelle schon längst geflogen :smile:
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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