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Autogramme auf Homepage stellen?

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  1. Autor dieses Themas

    s*****z

    Hallo,

    ich m?chte auf meine private Webseite meine Autogrammsammlung in Form einer Gallery einbinden und m?chte mich daher vorher informieren, ob es ?berhaupt erlaubt ist, Scans von Autogrammen ins Internet zu stellen.

    Wei? vielleicht jemand von euch da etwas bescheid? Ich w?rde mich ?ber eure Antworten freuen!

    Gru?,
    screenz
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  3. p*******6

    Ich sehe es so:
    Wenn du ein (oder mehrere) Autogramm geholt hast (z.B. bei 'nem Fu?ballspieler oda so) dann ist doch Autogramm jetzt deins (nachdem du ja es gekriegt hast ^^).
    Und wenn's deins ist, dann kannst du es wohl ins Internet stellen, weil Private Seite -> Private Sachen.
    Und sch?tzen nat?rlich nicht vergessen.
    (Ich wei? zwar nicht, ob du dein copyright drauf setzen kannst oda nicht.)

    Naja, so ist meine Sicht auf die Sache.
    Kann mich nat?rlich auch irren.
    Also wart's noch ma ab auf die weitere Antworten.

    MFG PyCCaK-86
  4. Autor dieses Themas

    s*****z


    Ich sehe es so:
    Wenn du ein (oder mehrere) Autogramm geholt hast (z.B. bei 'nem Fu?ballspieler oda so) dann ist doch Autogramm jetzt deins (nachdem du ja es gekriegt hast ^^).
    Und wenn's deins ist, dann kannst du es wohl ins Internet stellen, weil Private Seite -> Private Sachen.
    Und sch?tzen nat?rlich nicht vergessen.
    (Ich wei? zwar nicht, ob du dein copyright drauf setzen kannst oda nicht.)

    Naja, so ist meine Sicht auf die Sache.
    Kann mich nat?rlich auch irren.
    Also wart's noch ma ab auf die weitere Antworten.

    MFG PyCCaK-86


    Danke schonmal f?r die Hilfe. Ich hatte schon gegoogled und bei Wikipedia geguckt, aber nichts gefunden. Ich hoffe mal, es gibt noch jemanden, der was dar?ber wei?.

    gru?,
    screenz
  5. Also halt. Sofern es sich bei den Autogrammen um Autogrammkarten mit Bildnissen der Personen handelt, hat immer irgendjemand dieses Bild geschossen. Demzufolge ist er der Urheber und das Bild urheberrechtlich gesch?tzt.
    Wenn es jetzt eine einfach Unterschrift ist, sieht die Sache anders aus. Jedoch wei? ich nicht, da es sich ja um eine Unterschrift handelt, ob es auch hier noch besondere Einschr?nkungen gibt.
    Dir geh?rt zwar die Autogrammkarte, dennoch geh?rt dir nicht das Bild.
  6. b*****a

    Ich glaube man darf es nicht , da die unterschrift sonst verfielfacht werdn kann ,und ich hab sowas geh?rt das das nur mit einverstendnis des inhabers der unterschrieft gemacht werden kann(wen ich falsch liege bitte ignorrieren)
  7. Autor dieses Themas

    s*****z


    Demzufolge ist er der Urheber und das Bild urheberrechtlich gesch?tzt.


    Und wie w?rde es dann aussehen, wenn ich klar und deutlich auf das Bild den Urheber draufschreibe?

    Ich mein ja auch, jeder k?nnte sich kostenlos eine solche Autogrammkarte holen, wobei das dann ja egal ist, ob man sich per Post eine bestellt, oder nur auf meiner Website anschaut.

    Bei eBay ist es ja aber auch nicht verboten, einen Scan des Autogramms in das Angebot einzusetzen.

    Es gibt zudem ja auch andere Seiten, wo Personen ihre Autogramme pr?sentieren.

    Danke schonmal f?r eure Hilfe!

    Gru?,
    screenz
  8. Es gibt immer ?rger und Probleme mit dem Copyright!
    Es gibt so einen Spruch: Wo es kein Kl?ger gibt, gibt es auch keinen Beklagten

    Ich w?rde an deiner Stelle AGBs auf deine Homepage packen, inden du reinschriebst, dass das Copyright von Grafiken der jeweiligen Hersteller geh?rt und nicht dir...
  9. Das ist klar, aber ohne selbst Urheber zu sein oder vorher nicht das Einverst?ndnis eingeholt zu haben, begeht man eine Urheberrechtsverletzung und die kann sehr wohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Und einfach nur den Urheber des Bildes (in dem Fall immer den Fotografen, nicht den Abgelichteten, selbst) drauf zu schreiben, geht nicht.
    Bei Ebay ist dies insofern erlaubt, weil das Produkt weiter verkauft werden soll und der Kunde m?glichst vorher ein Bildnis davon sehen will. Es kommt dort nicht auf die Weiterverbreitung des Bildes an, sondern auf den Verkauf des Produktes. Eine Absprache mit dem Urheber w?re dennoch nicht schlecht.
    Anders sieht es aus, wenn das Recht am eigenen Bild eintritt. Bedeutet, wenn jemand Fremdes mich fotografiert, ist es mir erlaubt das Bild (Absprache vorher w?re dennoch ganz nett), welches mich zeigt, weiter zu verbreiten.
    Weiterhin befreien die angesprochenen AGBs nicht davon. Die Dinger machen in dem Fall eigentlich nur noch deutlicher, dass ohne Einverst?ndnis der Urheber kopiert wurde. Ist immer ganz witzig so eine Klausel zu lesen.

    Noch grad eine rechtliche Sache. Ich bin kein Anwalt, es ist mir nicht erlaubt Rechtsberatung zu geben. Es handelt sich hier nicht um kostenlose Rechtsberatung. Bedeutet, jeder, der nach diesem Beitrag handelt, handelt in kompletter Eigenverantwortung.

    Beitrag ge?ndert am 14.04.2006 22:41 von mlrecords
  10. Mal eine andere Frage.
    Wenn jemand ein Buch schreibt und das ver?ffentlicht.
    Und ich kaufe dann das Buch.
    Kann ich es dann auch ver?ffentlichen?

    Nein, nat?rlich nicht!
    Ich habe zwar das Buch gekauft und es geh?rt mir.
    Aber tro?dem habe ich nicht das Recht es zu ver?ffentlichen, da diese Recht nur der Urheber hat.

    Bei einer Autogramkarte m?ste es genauso sein.
    Nat?rlich darf jeder seine eigene Autogramkarten ver?ffentlichen und auch Verschenken.
    Aber nur wenn man auch der Urheber ist.
    Wenn man etwas ver?ffentlichen m?chte muss man immer den Urheber fragen.
    Es sei denn es ist Public Domain (je nach dem was es ist wird alles nach ein paar Jahren nach der ersten Ver?ffentlichung Public Domain).

    Also wenn du die Sachen ins Netz auf deine Seite stellen m?chtest, musst du den Urheber der Autogramkarte fragen. Da du es ver?ffentlichst.
    Wenn du deine Karte verschenken m?chtest musst du nat?rlich nicht den Urheber fragen, da du es nicht ver?ffentlichst (sondern Verschenkst).

    Jens
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