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Befungnisse von Jahrgangssprechern etc.

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  1. Autor dieses Themas

    dw2002

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    ich hätte eigentlich nicht gedacht, dass sowas möglich wär, und ich bin auch richtig geschockt.
    Ich bin jetzt im Abijahrgang, und ich denke mal, wie das überall üblich sein wird, veranstalten auch wir einen Abiball, Abistreich, machen ne Abizeitung etc.
    Um den ganzen Abikram zu organisieren haben wir Jahrgangssprecher, die Jahrgangsversammlungen einberufen und leiten.
    Irgendwann sind dann mal die Jahrgangssprecher und einige Einzelpersonen auf die Idee gekommen, dass wir ja Geld brauchen, und das Einnahmen aus Kuchenverkauf etc. nicht reichen.
    Also sind sie, ohne überhaupt auf die Idee zukommen mal durchzurechen wieviel wir brauchen, dazu gekommen uns anzuweisen alle Geld (okay, sind \"nur\" 20€) auf ein Konto zu überweisen.
    Es steht aber nicht wirklich fest, wozu wir das Geld überhaupt brauchen.
    Unsere jahrgangsprecher hätten gerne eine band...da wir aber recht gegensätzliche Musikgeschmäcker haben, wird damit mindesten 30% der jahrgangs nicht einverstanden sein. Trotzdem soll über 1000€ für irgendeine Band ausgegeben werden.

    Nunja.
    Zum ersten Termin hatten ca 15% des jahrgangs das Geld überwiesen (ich auch...mitlerweile bereu ichs)
    jetzt sind es vllcht 25%

    heute haben alle Leute, die noch keine Überweisung getätigt haben einen Zettel bekommen, auf dem sie in [Ironie] äußerst freundlichem Ton [/Ironie] die restlichen 75% als ungerecht und unkameradschaftlich betitelt haben.
    Das viele begründet nicht überwiesen haben, weil es keine feste Kostenaufstellung, die vom Jahrgang genehmigt wurde gibt, haben sie dabei vergessen/ignoriert.

    Das ist aber denke ich soweit noch am äußeren Rand des...\"Okay, ist noch verständlich...\"

    Der Zettel enthielt aber noch einen Zusatz. Wer bis zum nächsten Mitwoch das Geld nicht überweißt, dem wird das

    ZEUGNISS NICHT AUSGEHÄNDIGT!!!

    und das unterschrieben von unserer Oberstufenkoordinatorin!!!
    das ist meiner Meinung nach eine absolute Unverschämtheit und meines Wissens nach auch eine Meilenweite überschreitung ihrer Kompetenz...

    was sagt ihr dazu?
    ist das noch rechtens?
    zumal diese Geldüberweisung weder vom Jahrgang gefordert noch genehmigt worden ist.

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  3. hehe...das schreiben, das ihr da bekommen habt klingt mir sehr nach hilflosigkeit :)

    ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, daß so etwas zulässig ist.
    jeder bekommt am ende des schuljahres ein zeugnis, darauf hat man ein recht.
  4. Autor dieses Themas

    dw2002

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    hab grad inner ASchO (Allgemeine Schulordnung) nachgeguckt:

    § 26 Zeugnisse

    (1) Der Schüler erhält nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes sowie zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen, eine entsprechende Bescheinigung über die Schullaufbahn oder Informationen zum Lernprozeß. Die Erziehungsberechtigten, bei Berufsschülern auch die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen, nehmen von dem Zeugnis oder der Bescheinigung Kenntnis und bestätigen dies durch Unterschrift.

    und um einen Verstoß gegen eine Ordnungsmaßnahme handelt es sich meiner Meinung nach auch nicht...außerdem:


    § 13 Erzieherische Einwirkung

    (1) Die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen kommt erst in Betracht, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen (§26a Abs. 2 Satz 1 SchVG).

    das gabs nicht, und nach

    § 14 Ordnungsmaßnahmen

    (1) Ordnungsmaßnahmen dienen der Gewährleistung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von beteiligten Personen und Sachen. Sie können angewandt werden bei Pflichtverletzung durch Schüler, insbesondere bei Störung des Unterrichts oder sonstiger Schulveranstaltungen, bei Verletzung der Teilnahmepflicht sowie bei Verstößen gegen die Schulordnung oder die Hausordnung oder andere schulische Anordnungen (§ 26 a Abs. 1 SchVG).

    ist da auch keine Ordnungsmaßnahme zulässig...

    wenn ich mich da irren sollte bitte korrigieren...

  5. wie gesagt, es gibt dafür keine rechtliche grundlage.
    wenn eure oberstufenkoordinatorin diesen zettel unterschrieben hat, dann begibt sie sich auf ziemlich dünnes eis...
    würde euch raten sie einfach nochmal darauf anzusprechen.
    ich meine drohen kann mit mit vielem, aber ob sie auch dumm genug ist, es durchzuziehen? ;)
  6. Also eine rechtliche Grundlage gibte es natürlich nicht. Das heißt:
    - erstmal (nochmal) mit den Jahrgangssprechern reden, warum viele kein Geld überweisen haben und wofür sie es überweisen sollten.
    - wenn das nicht hilft: Mit dem Oberstufenkoordinator reden, er soll euch ruhig auch die rechtliche \"Grundlage\" für sein Vorgehen nennen.
    - wenn das nicht hilft: Wer steht hierarchisch über dem Koordinator? Richtig, Schulleitung, das wäre dann die nächste Anlaufstelle.
    Danach käme dann die Schulaufsicht, dann ein Gericht, aber soweit wird es wohl hoffentlich nciht kommen ;)

    Ich hoffe, dass ihr wegen so einer \"Kleinigkeit\" nicht alle im Streit auseinander geht und euch später trotzdem noch gerne an euer Abi erinnert.

    lg Tim
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