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    raptimes

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    Hab mal eine frage ab welchem Dienstgrad darf man die Soldaten in der Grundausbildung führen?
    PS: Wer beim Bund war kann gerne bisschen berichten.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.2.2011 23:26:25 von raptimes
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  3. Sobald du "stab" im Name hast. Ich habe meinen Freund Google nicht gefragt, aber ich habe das irgendwie so im Kopf.
  4. nein das stimmt so nicht.
    generell darfs du mit jedem Dienstgard andere Soldaten "führen", sofern du den mündlichen oder schriftlichen Befehl dazu bekommst.

    siehe Vorgesetzten Verordnung (VVO [müsste auch über google zu finden sein]).

    aber aus erfahrung sind es meisst Unteroffieziere und aufwärts, manchmal auch Hauptgefreite als Hilfsausbilder.
  5. Ab Unteroffizier darf man Manschaftler führen und ist befehlsbefugt gegenüber Manschaftlern - davor ist man nur weisungsbefugt.
    Fahnenjunker wäre das dann in der Offizierslaufbahn, die aber meißt nicht im Gelände die Ausbildung mit Manschaftlern und Unteroffizieren machen.
    Aber generell führen darf jeder Soldat, wenn er -und so ist es meißtens- als Gruppenführer ernannt wurde.
  6. Aber generell führen darf jeder Soldat, wenn er -und so ist es meißtens- als Gruppenführer ernannt wurde.


    Richtig. Ich durfte im Rahmen kleinerer Kommandierungen schon als windiger kleiner OG andere Soldaten führen. :-D
  7. Es gibt zwar in der Grundausbildung Offiziersanwerter und Unteroffiezersanwärter die schon Stufsklappen tragen, haben aber wärend der Grundausbildung keine Befehlsgewalt z.B. für Stuben Kammeraden die keinen Rang bzw. nur Gefreiter sind.
  8. Da ich mir den Verein schon von innen angesehen habe:
    Ja, ab Unteroffizier darf man den Mannschaftsdienstgraden Befehle erteilen. Gibts einen entsprechenden Befehl, darf man aber auch als Mannschaftsdienstgrad anderen Mannschaftsdienstgraden Befehle erteilen.

    Berichten könnte ich ne ganze Menge über meine Zeit bei der Bundeswehr, aber da alles auch immer sehr stark davon abhängt bei welcher Einheit man ist, halt ich mich hier mal zurück. Was für die eine Einheit gilt, ist bei der anderen Einheit nämlich unter Umständen ganz anders und ich will hier kein falsches Bild vermitteln ;)
  9. Ich habe die frage so verstanden ob man in der Grundausbildung befehle verteilen kann. Nach der Grundi ja, ich war OG und hatte einen Dienstposten der normalerweise von einem Unteroffizier besetzt wäre und hatte deshalb als OG auch die rechte vom Dienstposten.
    Aber Befehlsgewalt bekommt man nach der Vereidigung also nach der Grundi.

    Wir hatten mal einen fall bei uns in der Einheit , wir waren eine Grundausbildungskompanie, da hatten paar UA und OA in der Ausbildung ihre Stubenkamaraden rumkommandiert und sogar mich als OG rumschupsen wollen, aber unser Hauptmann hat das sehr schnell unterbunden.

    Aber im Gelände zur Ausbildung kann der Zugführer einen das Führen übergeben aber das ist aber nur kurzfristig und nicht dauerhaft, nach ende der Übung ist er wieder wie die anderen.

    Beitrag zuletzt geändert: 17.3.2011 9:29:03 von rischyy
  10. Geregelt wird das in der Vorgesetztenverordnung. Der §5 der VVO regelt die Vorgesetztenbefugnisse aufgrund eines Befehls.

    Hier die §§ der VVO:

    * Unmittelbarer Vorgesetzter (§ 1, allgemeine Befehlsbefugnis)
    * Fachvorgesetzter (§ 2, spezielle Befehlsbefugnis)
    * Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich (§ 3, spezielle Befehlsbefugnis)
    * Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades (§ 4, allgemeine Befehlsbefugnis)
    * Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung (§ 5, spezielle Befehlsbefugnis)
    * Vorgesetzter aufgrund eigener Erklärung (§ 6, spezielle Befehlsbefugnis)

    Ziemlich gut beschrieben ist die VVO auch bei Wikipedia.
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