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Crowdfunding?

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  1. Autor dieses Themas

    junk93

    junk93 hat kostenlosen Webspace.

    Ich wollt mal nachfragen, ob hier jemand weiß, wie es Steuerrechtlich aussieht, wenn ich per Crowdfunding Geld für private Zwecke sammel, also um mir beispielsweise etwas zu kaufen?

    Kenn mich da überhaupt nicht aus, würd mich aber interessieren, ob ich die "Einkünfte" daraus irgendwo angeben muss bzw. Steuern zahlen muss?

    Hoff auf ein paar hilfreiche Antworten :)

    Mit freundlichen Grüßen
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  3. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Das kommt auf die Höhe der Einkünfte an und auf die Höhe Deines restlichen Einkommens.

    Genaues kann Dir da vermutlich nur ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater sagen. Wobei ein Lohnsteuerhilfeverein keine Beratung in Sachen Steuern vornehmen darf sondern nur bei der Erstellung der Steuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich helfen darf. Eine Beratung darf generell nur von einem Steuerberater erfolgen!
  4. michaelkoepke

    michaelkoepke hat kostenlosen Webspace.

    Hi,

    habe 5 Sekunden gebraucht um bei Google 129000 Einträge zu diesem Thema zu finden!
    http://www.ikosom.de/2014/02/08/welche-steuern-muss-ich-beim-crowdfunding-zahlen/

    Klar und eindeutig geschrieben.

    MFG
  5. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Der Autor stellt aber auch zweifelsfrei fest das er KEIN Steuerberater ist und seine Ausführungen somit nicht relevant seien. Sie stellen nur seine Recherchen dar ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    Auch er empfiehlt die Beratung durch einen Steuerberater.
  6. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Man kann sich auch einfach an das zuständige FA wenden, kostet zunächst kein Geld. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass man später dann beim Steuerberater landet, weil man wie hier beschrieben:
    http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Finanzierung-ueber-Crowdfunding-Steuern.html einen umfangreichen Fragenkatalog zugeschickt bekommt. Die Klärung fängt ja schon damit an, was denn da
    junk93 schrieb:
    ..wenn ich per Crowdfunding Geld für private Zwecke sammel, also um mir beispielsweise etwas zu kaufen?

    genau abläuft.

    Wenn mich hier auf die Straße stelle und die Leute um 1 EUR bitte (anbettele) und mir dann 'ne Schachtel Fluppen und ein paar Sternburg kaufe, betreibe ich auch Crowdfunding und verwende das Geld für private Zwecke.
  7. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Crowdfunding für private Zwecke ist doch eigentlich nur ein vornehmerer Begriff für Bettelei, solange ein Bettler keine Leistung wie z.B. Straßenmusik erbringt ist, wie ich Juraforum entnahm, das Einkommen steuerfrei. Dazu auch hier:http://www.mmnews.de/index.php/etc/12267-betteln-steuerfrei#14622814964582&if_height=296
    michaelkoepke schrieb:
    http://www.ikosom.de/2014/02/08/welche-steuern-muss-ich-beim-crowdfunding-zahlen/

    Der Autor geht aber nicht von crowdfunding für private Zwecke aus, ausserdem unterstellt er, dass Gegenleistungen erbracht werden, und klar und eiindeutig?




    Beitrag zuletzt geändert: 3.5.2016 15:34:14 von invalidenturm
  8. lordoflima

    Admin Kostenloser Webspace von lordoflima

    lordoflima hat kostenlosen Webspace.

    Moin,
    und, was man auch nicht vergessen darf: der steuerliche Sachverhalt könnte ich vollständig dadurch ändern dass später Gewinne damit erzielt werden und damit die Zahlungen einer Einkommensart zugeordnet werden. Dann steht auf einmal eine Nachzahlung im Raum, die nicht unerheblich sein könnte. Sofern der Steuerberater nichts anderes sagt sollte man also 40-50% der Summe als Rücklage für Steuern zurücklegen und das Geld erst ausgeben wenn der Besteuerungszeitraum vor ~5 Jahren abgeschlossen wurde.
  9. miasanruhrpott

    miasanruhrpott hat kostenlosen Webspace.

    Guten Abend,
    mal eine andere Frage dazu...

    Wenn ich für ein Projekt durch Crowdfunding z.b. 1000€ einnehme um damit einen Programmierer oder sonstiges zu bezahlen, dieser seine auch seine Arbeit macht allerdings das Projekt durch Grund XYZ nicht veröffentlich wird, können die Spender dann das Geld zurückfordern?
  10. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    miasanruhrpott schrieb:
    Guten Abend,
    mal eine andere Frage dazu...

    Wenn ich für ein Projekt durch Crowdfunding z.b. 1000€ einnehme um damit einen Programmierer oder sonstiges zu bezahlen, dieser seine auch seine Arbeit macht allerdings das Projekt durch Grund XYZ nicht veröffentlich wird, können die Spender dann das Geld zurückfordern?


    Meines Wissens nicht. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Projekt erfolgreich ist. durch Grund XYZ nicht veröffentlicht kann man auch allgemein als Scheitern beschreiben.
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