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Deutschlandkarte (Umriss)

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  1. Autor dieses Themas

    christian1603

    Kostenloser Webspace von christian1603

    christian1603 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,
    Ich brauche einen Umriss einer Deutschlandkarte für meine HP
    da her frag ich euch wo ich sowas legal herbekomme
    anbesten natürlich kostenlos
    HIFLE
    LG
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  3. k*****l

  4. konstel schrieb: http://www.schulbilder.org/de-malvorlagen-ausmalbilder-foto-deutschland-i8302.html ist natürlich Kostenlos unter GNU-Lizenz

    Danke erstmal
    Darf ich das bild auch bearbeiten ? und dan trozdehm auf meine Hp machen?
  5. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Soweit ich weiß, erlaubt das die GNU-Lizenz das weiter zu bearbeiten. Schau aber am besten nochmal nach Gnu/GPL im Netz nach nur zur Sicherheit.
  6. k**********k

    Okay, bevor wir jetzt noch weiter Begriffe einfach so mal in den Raum werfen:

    GNU: GNU ist keine Lizenz, sondern eigentlich ein Softwareprojekt das sich mit der Entwicklung eines freien Betriebsystems beschäftigt. Etwas wie "Die GNU Lizenz" existiert nicht.

    GPL: Die GPL, oder auch GNU General Public License, ist eine Copyleft-Lizenz, die aber nur für Softwareprojekte anwendbar ist.

    So und jetzt back to topic:

    Die Lizenz unter der das Bild steht ist die GFDL oder auch GNU Free Documentation License. Diese gibt dem Author des Bildes zwar theoretisch die Möglichkeit das spätere Bearbeiten von anderen zu verbieten, aber laut den Copyright-Bestimmungen von schulbilder.org behalten die sich dieses Recht nicht vor.

    Zitat aus den Copyright-bestimmungen von schulbilder.org
    "The GNU Free Documentation License gives users the rights to copy, redistribute and modify a work and requires all copies and derivatives to be available under the same license. Copies may also be sold commercially, but if produced in larger quantities (greater than 100) then the original document or source code must be made available to the work's recipient."


    Die Antwort auf die Frage
    Darf ich das bild auch bearbeiten ? und dan trozdehm auf meine Hp machen?

    Ist demnach: Ja, du darfst es bearbeiten und veröffentlichen, wenn du dein Werk danach wieder unter die GFDL stellst.

    Dies ist keine Rechtsberatung.

    lg, Ketchup

    Beitrag zuletzt geändert: 16.9.2009 4:07:06 von ketchupfleck
  7. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    also ich bin ja nun nicht der rechtsfreak und will auch niemanden irgendwie iirgendwo auf die füße treten - aber die grenzen der brd erhalten, indem man irgendeine karte herunterläd und den inhalt wegmacht sodaß nur die außengrenze bleibt :biggrin:
    ist das ein gag? wenn ich die grenzen des landes schwarz auf weiß habe, wer bitte will da ankommen und in irgendeiner art und weise irgendwelche rechte geltend machen? auf welcher grundlage denn? also ich halte das denn doch für ein wenig überzogen, ehrlich gesagt - ist ja nicht so, daß man da irgendwelche stadtpläne oder dergleichen abkupfert und weiterverkauft, man redet hier doch von einer linie die durch irgendwelche ecken und kanten die form der brd einnimmt ...

    tja, ich würde also irgendeine karte herunterladen und dann alles weißeln außer die staatengrenze. hab ich mir halt so aus schulerinnerung dahingemalt, also bitte. man kann wirklich alles übertreiben. kannst ja irgendwo eine delle mehr reinmachen ...

    Dies ist keine Rechtsberatung
  8. k**********k

    Die Rechtliche Grundlage ist das Urheberrecht, und da spielt es keine rolle ob es eine Linie ist, die ein Dreijähriger gemalt hat, oder ein Picasso.

    Mit deinem "Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter"-Argument kannst du übrigens alles rechtfertigen.
    "Ich hab im Tante-Emma-Laden zwei Flaschen Apfelkorn mitgehen lassen, aber niemand hat's gesehen, also hab ich mich nicht strafbar gemacht. Und wenn mich jemand fragt, sag' ich einfach ich hab die gefunden." Merkst du was?

    Ich kapiers nicht: Erst beschwert sich jeder, dass man nicht mehr auf Werke von anderen aufbauen kann, und dass das Urheberrecht zu strikt ist, und dann kopiert man ein urheberrechtsfreies Werk, und will sein Urheberrecht gültig machen :confused:
  9. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    ketchupfleck schrieb:
    Mit deinem "Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter"-Argument kannst du übrigens alles rechtfertigen.
    "Ich hab im Tante-Emma-Laden zwei Flaschen Apfelkorn mitgehen lassen, aber niemand hat's gesehen, also hab ich mich nicht strafbar gemacht. Und wenn mich jemand fragt, sag' ich einfach ich hab die gefunden." Merkst du was?


    nun, eine ländergrenze kann in dem sinne doch gar keine geistliche arbeit sein, denn man kann sie sich ja nicht ausdenken :smile: die ist ja wo auch immer vordefiniert, sei es durch geographische begebenheiten oder irgendwelche konventionen (was weiß ich) - insofern halte ich es für fraglich, besonders bei der staatsgrenze, inwieweit ein urheberecht überhaupt geltend gemacht werden kann :confused:

    dein vergleich hinkt natürlich da ein wenig, brauch ich nicht weiter drauf eingehen, denk ich :smile:
  10. k**********k


    nun, eine ländergrenze kann in dem sinne doch gar keine geistliche arbeit sein, denn man kann sie sich ja nicht ausdenken :smile: die ist ja wo auch immer vordefiniert, sei es durch geographische begebenheiten oder irgendwelche konventionen (was weiß ich) - insofern halte ich es für fraglich, besonders bei der staatsgrenze, inwieweit ein urheberecht überhaupt geltend gemacht werden kann :confused:

    Lies doch einfach mal http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen. Man kann nicht einfach sagen "Karten sind nicht Urheberrechtlich geschützt." Viele (besser gesagt sogar die aller meisten) sind es, und um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man annehmen Karten sind Urheberrechtlich geschützt.


    dein vergleich hinkt natürlich da ein wenig, brauch ich nicht weiter drauf eingehen, denk ich :smile:

    Du solltest durchaus darauf eingehen, denn ich finde den Vergleich eigentlich relativ passend. Aber ich erkläre selbstverständlich nochmal warum ich ausgerechnet diesen gewählt habe:

    Ich hab im Tante-Emma-Laden zwei Flaschen Apfelkorn mitgehen lassen

    Ist ja wohl klar das ich hier Diebstahl anspreche. Eine Urheberrechtsverletzungen ist im Grunde genommen Diestahl; nämlich von "gestigem Eigentum".
    aber niemand hat's gesehen, also hab ich mich nicht strafbar gemacht.

    Das ist genau das was du beschreibst: Man verändert die Karte ein bisschen, und schon kann man's nicht mehr als Kopie erkennen. Niemandem fällt also die Urheberrechtsverletzung auf.
    Und wenn mich jemand fragt, sag' ich einfach ich hab die gefunden.

    ich nehm' mir mal die Freiheit und zitiere dich:

    tja, ich würde also irgendeine karte herunterladen und dann alles weißeln außer die staatengrenze. hab ich mir halt so aus schulerinnerung dahingemalt,

    Na, merkst du die Ähnlichkeit? Wenn doch jemandem auffällt, dass die Karte ja nur geklaut ist, erfindet man einfach eine faule Ausrede.
  11. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    all right, hab ich es mal gelesen - und mal gucken ob ich daraus schlau werde ...
    Der dargestellte Inhalt, insbesondere die verwendeten Vermessungsdaten und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen als solche wurden allerdings vom Bundesgerichtshof 1998 als urheberrechtlich frei erkannt.

    die grenzen eines staates halte ich unbedingt für vermessungsdaten.
    Im vorliegenden Fall war das "Stadtplanwerk Ruhrgebiet" gescannt und für eine Verwendung in den "Gelben Seiten" überarbeitet worden. Die eigenpersönlichen Züge des Stadtplanwerks waren hierdurch in gewissem Rahmen verblasst.

    was meinem vorschlag entspricht - eine karte nehmen und den gesamten inhalt weiß machen (= 100% verblassen)
    Die Schadensersatzforderung wurde von den Vorinstanzen daher abgelehnt.

    1 : 0 für den der nicht fragt
    Der BGH hingegen befand, dass das Berufungsgericht die Frage der freien Benutzung i.S.v. § 24 UrhG in Abgrenzung zur erlaubnispflichtigen Bearbeitung (§ 23 UrhG) nicht ausreichend untersucht hätte, und verwies die Sache zurück (BGH, Urteil vom 28. Mai 1998, Az. I ZR 81/96, Stadtplanwerk).
    [Quelle: Wikipedia zur Zeit der Beitragserstellung]

    äh, ja und nun? hmm, ich bin kein jurist und hab dadurch auch keine ahnung was genau das nun bedeutet :confused: aber bis zu dem punkt fühle ich mich in meiner meinung bestärkt ... wohlgemerkt, es geht um eine gezeichnete karte - insofern würde ich also etwas mit vektordaten nehmen (also etwas eindeutig gezeichnetes), kein satelittenbildchen oder was auch immer. und ich rede hier nur über die ländergrenzen, nicht über straßenzüge in landkarten!

    aber nochmal - das ist keine juristisch begründete erklärung von mir und sollte nicht als bestätigung irgendwelcher aktionen herangezogen werden - es ist meine persönliche meinung zu diesem thema!

    naja, damit wird nun auch das beispiel mit dem geklauten saft hinfällig - interpretiere ich oben genanntes richtig (dh gezeichnete ländergrenzen sind urheberechtlich frei), hinkt der vergleich, interpretiere ich es falsch bzw liege ich falsch, dann stimmt dein vergleich natürlich und das eine ist ebenso ein delikt wie das andere.

    [lehrtext]in dem sinne (der unwissenheit) würde ich natürlich keine karte einfach aus dem internet ziehen, weil unwissen schützt vor strafe nicht![/lehrtext]




    :shy:


    Beitrag zuletzt geändert: 16.9.2009 6:51:56 von sonok
  12. k**********k


    die grenzen eines staates halte ich unbedingt für vermessungsdaten.

    Und hier ist der springende Punkt. Ich halte Landesgrenzen nicht unbedingt für Vermessungsdaten, denn um Landkarten auf ein angemessenes Format zu bringen muss generalisiert werden. Der Artikel sagt wiederum, dass bei Generalisierung (und sogar bei Verwendung von Zeichenvorschriften) ein Urheberrecht besteht.

    Wir sind allerdings beide keine Juristen, und ich glaube auch das selbst ein Jurist das nicht pauschal sagen kann. Die Rechtslage ist einfach zu komplex (das sieht man ja schon an unserer Diskussion) und deshalb wird vermutlich auch von Fall zu Fall entschieden. In einem Punkt stimm ich aber mit dir überein:

    [lehrtext]in dem sinne (der unwissenheit) würde ich natürlich keine karte einfach aus dem internet ziehen, weil unwissen schützt vor strafe nicht![/lehrtext]



    Lg Ketchup
  13. Als vielseitig nutzbare Quelle für Kartenmaterial und geographische Daten, die sorgenfrei, da unter der Creative Commens License stehend, zu verwenden sind, bietet sich openstreetmap an.

    FF
  14. Ich habe die oben verlinkte Karte genommen, und diese ein bisschen bearbeitet, jetzt sind alle anderen Nationen weg, das Meer ist weg, die Farben sind weg, und die Grenzen zwischen den Bundesländern sind Grau. Die Karte dürfte so optimal für allesmögliche einsetzbar sein. Hier der Link: http://drafed-map.lima-city.de/im_lc-forum/deutschlandkarte.jpg

    Ich habe das Bild aus der GNU Free Documentation License genommen, und gebe es hiermit in der GNU Free Documentation License weiter.




    mfg drafed-map
  15. ketchupfleck schrieb: Okay, bevor wir jetzt noch weiter Begriffe einfach so mal in den Raum werfen: GNU: GNU ist keine Lizenz, sondern eigentlich ein Softwareprojekt das sich mit der Entwicklung eines freien Betriebsystems beschäftigt. Etwas wie "Die GNU Lizenz" existiert nicht. GPL: Die GPL, oder auch GNU General Public License, ist eine Copyleft-Lizenz, die aber nur für Softwareprojekte anwendbar ist. So und jetzt back to topic: Die Lizenz unter der das Bild steht ist die GFDL oder auch GNU Free Documentation License. Diese gibt dem Author des Bildes zwar theoretisch die Möglichkeit das spätere Bearbeiten von anderen zu verbieten, aber laut den Copyright-Bestimmungen von schulbilder.org behalten die sich dieses Recht nicht vor. Zitat aus den Copyright-bestimmungen von schulbilder.org
    "The GNU Free Documentation License gives users the rights to copy, redistribute and modify a work and requires all copies and derivatives to be available under the same license. Copies may also be sold commercially, but if produced in larger quantities (greater than 100) then the original document or source code must be made available to the work's recipient."
    Die Antwort auf die Frage
    Darf ich das bild auch bearbeiten ? und dan trozdehm auf meine Hp machen?
    Ist demnach: Ja, du darfst es bearbeiten und veröffentlichen, wenn du dein Werk danach wieder unter die GFDL stellst. Dies ist keine Rechtsberatung. lg, Ketchup

    OK Danke muss ich hinschreibenn das es GFDL ist ?
  16. chatvz schrieb:
    ketchupfleck schrieb: Okay, bevor wir jetzt noch weiter Begriffe einfach so mal in den Raum werfen: GNU: GNU ist keine Lizenz, sondern eigentlich ein Softwareprojekt das sich mit der Entwicklung eines freien Betriebsystems beschäftigt. Etwas wie "Die GNU Lizenz" existiert nicht. GPL: Die GPL, oder auch GNU General Public License, ist eine Copyleft-Lizenz, die aber nur für Softwareprojekte anwendbar ist. So und jetzt back to topic: Die Lizenz unter der das Bild steht ist die GFDL oder auch GNU Free Documentation License. Diese gibt dem Author des Bildes zwar theoretisch die Möglichkeit das spätere Bearbeiten von anderen zu verbieten, aber laut den Copyright-Bestimmungen von schulbilder.org behalten die sich dieses Recht nicht vor. Zitat aus den Copyright-bestimmungen von schulbilder.org
    "The GNU Free Documentation License gives users the rights to copy, redistribute and modify a work and requires all copies and derivatives to be available under the same license. Copies may also be sold commercially, but if produced in larger quantities (greater than 100) then the original document or source code must be made available to the work's recipient."
    Die Antwort auf die Frage
    Darf ich das bild auch bearbeiten ? und dan trozdehm auf meine Hp machen?
    Ist demnach: Ja, du darfst es bearbeiten und veröffentlichen, wenn du dein Werk danach wieder unter die GFDL stellst. Dies ist keine Rechtsberatung. lg, Ketchup

    OK Danke muss ich hinschreibenn das es GFDL ist ?

    Mache einfach einen kleinen Text auf das Bild, darunter, oder einen Alt Text mit "Lizens: GFDL". Eventuell noch mit einer Seite verlinken, die erklärt, was diese Lizens bedeutet. Verlinkung ist aber optional.

    Auch bei mir keine Rechtsberatung.




    mfg drafed-map
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