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  1. Autor dieses Themas

    psd

    psd hat kostenlosen Webspace.

    Hi,

    ist es verboten eBooks abzutippen und zu versenden ??
    Also ich mein Digitale Bücher....

    eigentlcih könnt ich ja ein buch nehmen abtippen und ins Inet stellen oder bekomm ich da ärger??
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  3. t****o

    Logisch, schau mal vorne in ein Buch rein, da steht alles zu den Urheberrechten drinn.
  4. Autor dieses Themas

    psd

    psd hat kostenlosen Webspace.

    hmm stimmt d.h aber was also welche strafe würde mir da blühen ??

    Ist das gleichzusetzten mit raubkopei ??
  5. Wieso nicht , das ist wie , als ob du ein kostenpflichtiges Spiel oder Software ins Internet stellst.
    Bücher kosten auch Geld und EBooks sind ja Bücher oder wie Gamesloadspiele oder Softwareloadsoftware.
    Und die kosten ja auch Geld.


    Wenn du es aber Verwanten zu Verfügung stellen willst musst du fragen , ob das erlaubt ist.
    Ich weiß das nicht mehr so genau , aber ich glaube nur eng Verwante.
  6. das hängt davon ab, wo du verklagt wirst, also wo der beschädigte seinen Anspruch gelten machen will... in deutschland kommst du mit vielleuicht 200-300 € davon, je nach werk und quantität der Verteilung... und besonders Hart wirds, wenn du damit Gewinn machen wolltest.. dann geht es bis 10000€ hoch...


    In Amerika hast du da weniger Glück... da gehts bis mehrere 100000$ hoch... ich erinnere nur an die 2fache mutter, die wegen Torrentgesch9chten für 24 Titel zu 222000$ verklagt wurde...war schon ne qweile her...

    da ein Artikel dazu...http://www.netzwelt.de/news/76258-riaa-gewinnt-222-000-dollar-strafe-tauschboersen-musik.html

    und schau mal über whois, wie viele seiten über Ami-Anbieter gehen...
  7. Autor dieses Themas

    psd

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    hmm ok also auch da finger weg. aber dachte immer das sei wie beim buch. wenn ich zahle ists ja meins und wenn ichs jemanden schenke its seins.

    also wenn ich fertig bin mit lesen weiter schicken ist also auch nciht erlaubt ?
  8. Völlig falsch. Bei solchen Sachen ist immer aufgedruckt: Vervielfältigung untersagt, etc...

    Es handelt sich immer noch um Geistiges Eigentum des Verfassers und er hat ein recht darauf, dass sein Werk gebührend honoriert wird!

    wenn du nciht weißt, was du da für einen Schinken liest, dann kannst du es dir vorher entweder ausleihen in Bibliotheken oder im Bücherladen mal anlesen...

    Beitrag zuletzt geändert: 28.10.2009 17:39:12 von sebulon
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