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  1. Autor dieses Themas

    bems

    bems hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,
    habe bis jetzt im Web nichts gefunden, deswegen möchte ich hier meine Frage stellen. Ich Plane auf meiner Internet-Seite selbst geknipste Bilder veröfentlichen. Diese Bilder beinhalten unter anderem Feuerwehr-, Polizei- und THW-Fahrzeugen unter anderem. Darf ich diese Bilder einfach soveröffentlichen oder muss ich nach Fragen?
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  3. Solange keine Kennzeichen oder Gesichter von Menschen drauf sind, sollte es keine Probleme geben.
    Aber ich würde trotzdem vorher mal fragen, da man sich sonst nicht unbedingt beliebt macht.

    LG cookies
  4. Hallo bems,
    deine Frage ist vollkommen ungenau gestellt und aus dem bloßen Zusammenhang ist nicht genau klargestellt, was du machen möchtest.:confused:
    >Möchtest du die Gesichter entfernen? --> Nimm Photoshop oder [urlhttp://www.gimp.org/]Gimp[/url]
    >Möchtest du die Bilder hochladen? --> Nimm FileZilla und lade die Dateien über FTP hoch.
    >Möchtest du die Bilder mit einem CMS veröffentlichen? --> Nimm irgendeines aus dem Filemanager von LC zu finden unter Verwaltung.
    >Möchtest du die Leute fragen? --> Dafür gibt es natürlich auch Programme oder du begibst dich auf diese Seite oder mache ein paar Deutschübungen hier.

    Grüße Ploco:wave:
  5. a******e

    Bei den Fahrzeugen gibt es kein Problem. Habe mich selbst einmal bei einem Tag der offenen Tür in der PD (Polizeidirektion) erkundigt.
    Wenn aber noch eine Person zu sehen ist kann es komplizierter werden, vorallem bei der Polizei.
    Hier hilft nur die Person unkenntlich zu machen oder mit einem Graphikprogramm "verschwinden" lassen
  6. spleensearcher

    spleensearcher hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    ich möchte mich afuseite anschließen. Sind Personen auf dem Bild erkennbar, die außer durch ihre Gesichtszüge in Verbindung mit anderen Merkmalen, wie zum Beispiel ihrer Kleidung (Polizeiuniform, Feuerwehruniform) oder Ähnlichem, für Dritte Personen (Betrachter) eindeutig identifizierbar, so müssen diese Personen gefragt werden. Eine Unkenntlichmachung durch Beispielsweise einem schwarzen Balken über den Augen reicht hier nicht notwendigerweise aus. Die Betroffene Person kann dann dagegen klagen.

    Dies ist zumindest eindeutig in §22 Absatz 1 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) geregelt. Man sollte also auf jeden Fall genau aufpassen,
    in welchem Zusammenhang die Personen auf dem Foto stehen.

    Nochmal ein Beispiel: Befinden sich Personen auf dem Foto, die vor einem Denkmal oder Sehenswürdigkeit stehen, dann sind diese nur Beiwerk, da es hauptsächlich um das Denkmal geht. Bleibt der Sinn des Fotos erhalten, wenn diese Personen weggelassen würden, so kann es problemlos veröffentlich werden.

    Außnahmen findet man im §23. Sind deine Fotos im Rahmen eines Festes, Demonstration, Versammlung oder Ähnlichem entstanden, auf denen sich diese Personen wissentlich der Öffentlichkeit präsentieren, so könntest du dann Glück haben und brauchst keine Einwilligung in die Veröffentlichung.

    In deinem Fall ist das natürlich nicht so einfach, zumal es sich noch um Staatsbedienstete handelt (wie ich vermute). Daher lieber noch mal nachfragen, ansonsten nicht veröffentlichen.



    Beitrag zuletzt geändert: 4.5.2010 14:29:33 von spleensearcher
  7. k******i

    Keine Kennzeichen und keine Gesichter! Ansonsten eigentlich kein Problem!
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