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Eigene Wohnung?

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    politica

    politica hat kostenlosen Webspace.

    Hallo zusammen,

    ich hät mal ne Frage. Meine Freundin und ich (sie macht Schule noch, ich schulische Ausbdilung) wollen zusammen ziehen. Jetzt würde mich interessiere ob das Arbeitsamt/Jobcenter uns eine Wohnung bezahlen würde und ob es da "bestimmte Bedingugnen" gibt wie bsp. maximal 2 Zimmer, 50qm oder maximal 400¤,etc...
    Kann uns da jemand weiterhelfen?


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  3. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    Kann man so generell nicht sagen.

    Die Frage ist, wie es mit eurem Verdienst aussieht?
    Wie alt ihr seid?
    Wo ihr wohnt, bzw. wohnen wollt? (Dies ist wichtig für die Miethöchstgrenzen)

    Aber um die Frage teilweise zu beantworten: Ja, es gibt besondere Bedingungen in Sachen Mietpreis und Wohnfläche. Diese Miethöchstgrenzen sind aber überall anders, da sie nach den örtlichen Gegebenheiten angemessen ermittelt werden.
  4. Autor dieses Themas

    politica

    politica hat kostenlosen Webspace.

    Sie ist 17 und ich bin 20. Sie hat kein Einkommen (Mutter bekommt Geld vom Amt für sie) und ich bekomme Bafög und mein Vater Sozialhilfe für mich.
    Wir beide kommen aus Berlin und möchten hier auch bleiben.

    Wo kann ich mir den für die Bedingungen Informationen hollen?
  5. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    Die Angaben zum Sachverhalt sind sehr sperrlich. Was aber natürlich auch verständlich ist. Ich würde das in einem Forum auch nicht so breittreten wollen.

    Genau aus diesem Grund würde ich sagen, dass ihr euch mal beim Sozialamt der Stadt Berlin erkundigt. Die können euch da nähere Informationen, wie z.B. zu den Miethöchstgrenzen geben.

    Ich denke bei dir sollte es mit 20 Jahren eigentlich kein Problem mit einer eigenen Wohnung geben. Allerdings weiß ich nicht, ob sich der Anspruch nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende auch Hartz IV genannt) oder SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) richten würde.

    Ich finde es im übrigen eh merkwürdig, dass dein Vater für dich die Sozialleistungen erhält. Aber ok. Die werden sich dabei schon etwas gedacht haben nehme ich an.

    Ob deine Freundin einen gesonderten Anspruch hat ist fraglich. Selbstverständlich hat sie einen Anspruch auf den normalen Regelsatz, aber ob es mit der eigenen Wohnung klappen würde, waage ich noch zu bezweifeln, sofern keine besondere Härte beim weiteren Aufenthalt bei ihren Eltern besteht.

    Regelsätze auf die Anspruch bestehen, dürften bei euch in etwa so aussehen:

    Haushaltsvorstand: 345 ¤
    Haushaltsangehörige über 14 Jahre: 276 ¤

    Einkommen wird von diesen Regelsätzen abgezogen. Miete wird extra gezahlt.

    Die Miethöchstgrenzen in Berlin zu nennen, ist für mich etwas schwierig, da Berlin bestimmt mehrere Mietbereiche hat. Berlin ist ja nicht gerade klein und hat verschiedene Stadtteile wo Mieten höher oder niedriger sind als in einem anderen Stadtteil.

    Abschließend kann ich nur nochmals sagen, dass du dich direkt an das Sozialamt der Stadt Berlin wenden solltest. Eine solche Prüfung ist sehr komplex. Hier sind viele Sachen zu beachten.

    P.S.: Alle Angaben sind ohne Gewähr.
  6. Also, ich hab da mal von dem gesetz gehört (ca. vor 1jahr) welches besagt:

    das jugentliche und junge erwachsene unter 25 jahren, wenn sie noch zur schule gehen oder eine ausbildung machen und sich eigenständig oder durch die eltern finanziert, KEINE eigene wohnung leisten können dürfen sie auch nicht in eine eigene wohnung ziehen.
    dass heißt, das arbeitsamt bezahlt diese leistung nicht!

    als ich 2003 mit 23jahren ausgezogen bin, da lag der fall noch anders. das amt hat gezahlt. aber das gesetz hat sich glaub ich 2005/6 geändert und ihr müsst warten bis ihr 25 seid oder genug eigenes geld verdient.

    oder ihr versucht es auf die tour, das es euch unmöglich ist weiterhin bei euren eltern zu leben aus welchen gründen auch immer. sollten aber schwerwiegende gründe sein.
  7. kleinereisbaer666

    Kostenloser Webspace von kleinereisbaer666

    kleinereisbaer666 hat kostenlosen Webspace.

    Lies dir das mal durch

    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm
  8. bevor du dir ne eigene wohnung holst, solltest du dir im klaren sein das mehr kosten als die miete und verpflegung auf dich zukommen. ich selbst bin vor ca 3 jahren mit meiner freundin zusammen gezogen. zusammen hatten wir (beide damals azubis) grad mal genug geld für eine 54m² wohnung.

    rechne dir alles so gut es geht aus und schlag nochmal 100euro drauf. wenn du dann nicht noch ein polster über hast würd ichs mir ernsthaft überlegen. sonst lebst nur für die miete. und das ist nicht wirklich schön.

    Gruß,
    Zauberkuh
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