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Frage zu Ausländerrecht

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  1. Autor dieses Themas

    yazurah

    Kostenloser Webspace von yazurah, auf Homepage erstellen warten

    yazurah hat kostenlosen Webspace.

    Hi, ich habe eine Thailändische Freundin (nur Thailändischer Pass), die 12 Jahre lang ist Österreich gelebt hat und dort eine Daueraufenthaltsgenehmigung und unbefristete Arbeitserlaubnis hat.

    Jetzt ist sie zu mir nach Deutschland gekommen und die dt. Behörden wollen ihr keine Aufenthaltsgenehmigung geben. Sie braucht erst eine Arbeit. Dazu haben wir ein Formular bekommen, dass der Arbeitgeber ausfüllen muss. Dieses Formular wird dann an die Ausländerbehörde geschickt, die 10 deutsche Frauen zu der Arbeitsstellen schickt. Kann auch nur einer der 10 deutschen Frauen die Arbeit nehmen bekommt meine Freundin die Stelle nicht mehr. Also ist die Chance sehr klein... Außerdem dauert das ganze 4 Wochen, so dass man 4 Wochen dumm rum sitzt und danach ein NEIN bekommt, weil eine andere Frau jetzt die Stelle bekommen hat.

    Wir brauchen da dringend Hilfe, weil von den 3 möglichen Monaten Aufenthalt schon einer rum ist. Was kann man machen? Ich möchte sie unter keinen Umständen verlieren und ich muss ja "nur" für sie in Bremen eine Arbeit finden.

    Sie hat eine 3jährige Lehre in Österreich als Köchin mit Erfolg absolviert. Hat aber wiederrum als Nachteil, dass sie eine Hör- und Sprachbehinderung hat.

    Was kann ich tun, damit sie die Genehmigungen bekommen und eine Arbeitsstelle?

    Gibt es nicht die Möglichkeit, dass sie eine Ausbildung anfängt und dann automatisch die beiden Genehmigungen bekommt?

    Danke!
    Yazurah
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