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Frage zu Videoportal

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  1. Autor dieses Themas

    webdesignerin

    Kostenloser Webspace von webdesignerin

    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo! :wave:

    Ich möchte ein Videoportal mit einer .tv Domain erstellen. Nun ist es aber so, dass es die Idee desselbigen Videoportals schonmal gegeben hat, aber vom Betreiber vor einigen Jahren eingestellt und die Domain wieder freigegeben wurde. Darf ich mir dann die Domain bestellen und das Videoportal unter meinem Namen sozusagen neu aufmachen oder gibt es da ein rechtliches Problem, wenn ich denselben Namen verwende, den das Videoportal damals hatte?

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir hierzu Tips oder Ratschläge geben könntet.Vielen Dank! :wink:


    Gruß,
    webdesignerin :angel:
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  3. Ich würde sagen wenn der Name nicht rechtlich geschützt wurde, ist das legal.
  4. kreutner-winkler

    kreutner-winkler hat kostenlosen Webspace.

    normalerweise, dürfte es da keine Probleme geben!
    es könnte aber sein, dass Suchmaschinen die Domain aus dem Index "verbannt" haben, da die Inhalte so kritisch waren. diese Verbannung kann (muss nicht) für immer sein! Somit würden neue Inhalte in der Suchmaschine nicht auftauchen!

    Es ist also zu empfehlen, dich zuerst zu erkundigen, warum der Betreiber das Portal geschlossen hat und somit die Domain wieder freigegeben wurde!

    Ansonsten dürfte es kein Problem sein, die Domain zu übernehmen!

    Greets
  5. Autor dieses Themas

    webdesignerin

    Kostenloser Webspace von webdesignerin

    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo ihr Beiden! :wave:

    Das hört sich ja alles ganz gut an. Ich hatte schon gedacht, dass da das Urherberrecht irgendwie greift, aber es handelt sich beim Namen des Videoportals ja um einen Allgemeinbegriff und keine neue Wortschöpfung.

    Soweit ich weiß, hatte der ehemalige Betreiber das Projekt damals aus persönlichen Gründen eingestellt, aber nicht weil es irgendwelche Verstöße gab. Es handelt sich übrigens nicht um ein Videoportal mit erotischen oder illegalen Inhalten, sondern nach wie vor um ein privates Videoportal mit selbst gedrehten Clips zu - mehr oder weniger belanglosen - diversen Themen. :biggrin:

    Insofern - und das habe ich auch schon überprüft - hat keine Suchmaschine die Domain in irgendeiner Weise verbannt. Und soweit ich informiert bin, handelt es sich bei dem Projekt auch nicht um eine eingetragene Marke - falls doch: wie finde ich das heraus? Gibt es im Internet eine offizielle Liste von eigetragenen Marken?

    Was wäre, wenn ich jetzt das Videoportal mit der Domain registriere, die damals dem anderen Betreiber gehörte und der Betreiber trägt im Nachhinein - weil er mitbekommen hat, dass ich das neu eröffnet habe - den Domainnamen als geschützte Marke ein? Muss ich dann das Projekt im Nachhinein löschen, weil der damalige Betreiber das Geld für das Markenrecht zuerst hingeblättert hat, wenn auch irgendwie im Nachhinein?


    Gruß,
    webdesignerin :angel:
  6. In der Regel wird es bei einem Allgemeinbegriff schon schwer eine Marke zu regstrieren, wenn meine Kenntnisse diesbezüglich noch aktuell sind. Sonst könnte ja jeder daherkommen und sich so Worte wie Hund, Katze, Maus als Marke sichern. Aber ohne den Begriff selbst zu kennen ist das natürlich sehr spekulativ und zudem wird ein Patentanwalt oder sowas in der Richtung da in der Regel bessere Aussagen treffen können. Da kann man manchmal auch zu kostenfreien 15-Minuten Beratungsgesprächen hin. Zumindest war das in Nürnberg mal so.

    Hier kann man im Übrigen im deutschen Register suchen, was ja auch schon mal nicht so verkehrt ist:

    http://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht

    Beitrag zuletzt geändert: 29.6.2012 20:32:21 von karpfen
  7. Autor dieses Themas

    webdesignerin

    Kostenloser Webspace von webdesignerin

    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo karpfen! :wave:

    Danke für den Link zur Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes. Hab da nochmal ein bisschen gestöbert aber nichts gefunden. Es gibt nach meinen Recherchen keine Marke mit den Namen oder Domainnamen des geplanten Videoportals. In Sachen Anwalt werde ich mich umhören, aber vielleicht ist das auch gar nicht mehr nötig, denn ihr alle habt nur meine Vermutung bestätigt mit der ich erstmal hinter dem Berg gehalten hatte um Euch nicht zu beeinflussen:

    1) Urheberrecht greift nicht, da das Portal kein exakter Klon ist und das Projekt vom alten Betreiber freiwillig aufgegeben wurde

    2) Markenrecht greift ebenfalls nicht, da das Portal keine eigetragene Marke ist und der Name auch keine neue Wortschöpfung ist, sondern ein Allgemeinbegriff

    Vielen Dank an alle, dann werde ich die Sache mal angehen und schauen was passiert! Ich würde sagen, damit hat sich das Thema erledigt, es sei denn Jemandem von Euch fällt noch irgendetwas Wichtiges dazu ein.- dann bitte posten... :wink:


    Gruß,
    webdesignerin :angel:
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