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  1. Autor dieses Themas

    geilerheiler

    Kostenloser Webspace von geilerheiler, auf Homepage erstellen warten

    geilerheiler hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Limas(?),


    ich hab da mal ne Frage.
    Fallbeispiel:
    Person xx hat ein Video auf Youtube, welches gegen Urheberrecht verstoßt.
    Person xy hat eine Homepage zu diesem Thema, und möchte das Video gerne einbinden.
    Zählt das dann auch als Urheberrechtsschutz? Bzw. kann Person xy dann was passieren, wenn jemand die Seite entdeckt, und diese meldet?


    MfG

    GeilerHeiler
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  3. aber natürlich bekommt xy auch eine Strafe, zumal ihm ja bewusst war dass er gegen das Urheberrecht verstösst.

    Beitrag zuletzt geändert: 30.10.2011 22:46:17 von harrybotter
  4. So lange das Video bei Youtube verfügbar ist, musst du dir keine Sorgen machen. Youtube selbst ist für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich und nicht du als Nutzer.

    Beitrag zuletzt geändert: 31.10.2011 1:28:01 von fabo
  5. Autor dieses Themas

    geilerheiler

    Kostenloser Webspace von geilerheiler, auf Homepage erstellen warten

    geilerheiler hat kostenlosen Webspace.

    fabo schrieb:
    So lange das Video bei Youtube verfügbar ist, musst du dir keine Sorgen machen. Youtube selbst ist für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich und nicht du als Nutzer.


    Ok, danke. :)
  6. Mann kann das ganze auch über Pressfreiheit betrachten. So redet sich heise immer raus wenn sie über etwas "illegales" berichten. Die Frage ist nur ob man das als einzelne Person durchbringt.
  7. als Forenbetreiber haftet man natürlich auch für die Veröffentlichung von seinen Membern,

    (genauso, wie ein Homepage Betreiber nicht nur für seine Inhalte, sondern auch für die Veröffentlichten Inhalte in seinem Gästebuch)


    hat man zB. in seinem Forum nur wenig Postingverkehr,

    also 1 Posting im Monat,

    und sieht man deshalb nur 1x pro Woche in sein Forum,
    oder lässt man seine Moderation während seiner Urlaubszeit für 1 Monat völlig unmoderiert,

    so kann es passieren, dass ein User Inhalte über ein youtube Video postet,

    wo zB. auf arabisch zum Rassenhass aufgerufen wird,
    oder die Anleitung einer Bombe veröffentlicht wird usw usw.

    Nimmt man diese Inhalte nicht zeitnah von seiner Forumplattform raus,
    so kann es passieren, dass man selber Probleme bekommt.

    Beitrag zuletzt geändert: 22.4.2012 10:58:37 von hbhde
  8. Hallo :wave:

    Dürfte nichts passieren. K**o.to hat genau dasselbe gemacht. Blöd bloß, dass die ihre eigenen Filehoster eröffnet haben um dann solche Sachen selbst hochzuladen.

    Youtube-Links kannst du problemlos einbinden, denn es kann doch auch sehr gut sein, dass der Uploader alle Rechte besitzt um das Video zu veröffentlichen. Wenn jemand nicht will, dass das Video auf deiner Seite zu sehen ist muss er sich bloß an Youtube wenden.

    mfg :wave:
  9. g****e

    fabo schrieb:
    So lange das Video bei Youtube verfügbar ist, musst du dir keine Sorgen machen. Youtube selbst ist für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich und nicht du als Nutzer.


    Nein. YouTube ist nicht dafür verantwortlich. Siehe Nutzungsbedingungen Absatz 8.3, 9 und 10. Hier wird erstmal darauf aufmerksam gemacht, dass YouTube sich davon distanziert, und du als Nutzer die Erklärung abgibst, dass du haftest. Bei Upload erklärst du ebenfalls, dass du für das Video haftung übernimmst. Im Falle GEMA vs YouTube ist vor kurzem rausgekommen, dass YouTube höchstens Störer ist, nicht aber verantwortlicher.

    Weiter im Text: Nach deutschem Recht bist du für Inhalt auf deiner Webside verantwortlich. Wenn du nun ein YouTube Video einbindest, wo du WEIST, dass es geschützt ist und für dich illegal wäre, ist dies auch illegal. Denn DU stellst es mittels eines Dienstes auf DEINER Webside zur Verfügung stellst, dann bist du auch dafür verantwortlich. Wenn du auf dieses Video verlinkst nur, dann nicht, wenn du es einbindest schon, denn was hinter einem Link steckt könnte sich vom Content her ändern (wäre aber auch eine Diskusion), aber wenn du das Video zur schau stellst, fällt es wohl unter §19 UrhG:
    Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

    DU stellst es in dem Moment zur öffentlichen Verfügung und damit bist du auch verantwortlich. Du hast das recht nicht das Werk öffentlich auf deine Seite zu stellen, ebensowenig wie der andere Typ von YouTube, somit liegt ein Gesetzesverstoß vor.

    Liebe Grüße

    Beitrag zuletzt geändert: 22.4.2012 12:05:41 von ggamee
  10. Hallo :wave:

    ggamee schrieb:
    Wenn du nun ein YouTube Video einbindest, wo du WEIST, dass es geschützt ist und für dich illegal wäre, ist dies auch illegal. Denn DU stellst es mittels eines Dienstes auf DEINER Webside zur Verfügung stellst, dann bist du auch dafür verantwortlich.


    99.999% aller Videos auf Youtube sind legal. Selbst wenn jemand den neuesten song von Lady Gaga hochlädt wird der sofort vom Content ID System erkannt. Sollte das Lied dann nicht gelöscht werden ist es vollkommen legal es einzubinden, da die Labels an den Werbeeinnahmen mitverdienen. Jeder Rechteinhaber hat die Möglichkeit das Video mit wenigen Klicks entfernen zu lassen, bzw. seine Werke in das Content ID System einzuspeisen. Youtube selbst muss dafür sorgen, dass die Uploader alle Rechte für die hochgeladenen Videos haben, siehe das GEMA-Urteil von gestern/vor kurzem.

    Zudem gibt es viele legale Angebote für Musik und Filme auf Youtube, prominentestes Beispiel wäre der Kanal von Netzkino, wo man völlig legal und umsonst Filme ansehen darf. Dass diese Filme eingebunden werden dürfen hat der Uploader beim Upload selbst so eingestellt. Bei Musik wären die VEVO Kanäle ein gutes Beispiel.

    mfg :wave:
  11. g****e

    voloya schrieb:
    99.999% aller Videos auf Youtube sind legal. Selbst wenn jemand den neuesten song von Lady Gaga hochlädt wird der sofort vom Content ID System erkannt. Sollte das Lied dann nicht gelöscht werden ist es vollkommen legal es einzubinden[...]


    Ich weiß nicht ob du dir das ContentID system schonmal angeschaut hast, allerdings erkennt es Songs oder so nur, wenn diese 1zu1 gleich zum hinterlegten Referenzsong sind. Das heißt, sobald eine Liveversion, eine Version mit leicht anderen stellen oder gar eine geschnittene Version vorliegt (so nach der ersten Sek 0,1sek raus, am ende das gleiche, eigener Vorspann eigener Abspann) dürfte der Song auch hier wunderbar sein, aber nichtmehr erkennbar für das ContentID System. Ich kenn mich damit nicht ganz aus, aber im normalfall ist das garnicht so interligent wie man denkt.

    Weiter: Das ContentID System löscht NICHT automatisch. Verwerter können nach Videos mit entsprechender ID suchen und es dann entfernen lassen, es wird nicht von alleine entfernt. Das habe ich so aus dem Verfahren GEMA vs YouTube irgendwo mal entnommen. Und wenn du für jedes Video einen begründeten Brief schreiben musst (ok, dafür gibts Vorlagen, dann dauerts nicht lange, aber bei der deutschen Bürokratie muss das alles garantiert 4 mal gegengezeichnet werden bis es zu YouTube kommt), kann man leider nicht Massensperren machen. Hier bin ich aber nicht in der Materie drinnen.

    Trotz allem geht es letztendlich nicht um YouTube, du bist mit deiner Webside als derjenige Haftbar, der das Video zur öffentlichen Verfügung stellst, siehe §19 UrhG. Daher ist das stellen eines illegalen Videos auf die eigene Seite strafbar ;-)

    Liebe Grüße

    Beitrag zuletzt geändert: 22.4.2012 12:45:34 von ggamee
  12. ggamee schrieb:
    Daher ist das bewusste stellen eines illegalen Videos auf die eigene Seite strafbar ;-)

    Und das versuche erstmal nachzuweisen, auf einer Seite auf der zu 99% legale Videos eingebunden sind mit Haftungsausschluss für Drittlinks.
  13. voloya schrieb:
    ggamee schrieb:
    Daher ist das bewusste stellen eines illegalen Videos auf die eigene Seite strafbar ;-)

    Und das versuche erstmal nachzuweisen, auf einer Seite auf der zu 99% legale Videos eingebunden sind mit Haftungsausschluss für Drittlinks.
    Wieso nachweisen? Du kannst für illegale Inhalte (ein eingebettetes Video ist kein Link) sofort abgemahnt werden. Und da es likrativer ist 10 Webseitenbetreiber abzumahnen als T zu verklagen wird dies sicher auch häufiger vorkommen.

    Beitrag zuletzt geändert: 22.4.2012 20:50:27 von autobert
  14. Du bist dafür verantwortlich, was auf deiner Seite steht.
    Außer du schreibst das gegenteil in deine ABG, wie das YouTube gemacht hat.
  15. rtfsbg schrieb:
    Du bist dafür verantwortlich, was auf deiner Seite steht.
    Außer du schreibst das gegenteil in deine ABG, wie das YouTube gemacht hat.
    Wenn Teile der AGB nicht mit dem Gesetz konform sind werden sie ungültig (ob die komplette AGB ider nur diese Teile ist erst einmal egal). Das heisst du kannst zwar eigene AGB erstellen, aber vor dem AGB kommt immer noch das Gesetz, Du kommst also nicht aus der Haftung heraus, YT übrigens auch nicht. Ich gehe aber davon aus, dass YT entstandene Kosten auf den UpLoader durch die AGB abgewälzt werden können.
  16. keinehausaufgaben

    keinehausaufgaben hat kostenlosen Webspace.

    Ich kann auch nur zustimmen: Youtube muss selber dafür sorgen, dass es keine Urheberverletzungen gibt. Du verlinkst ja nur und machst dich somit nicht strafbar.
  17. keinehausaufgaben schrieb:
    Ich kann auch nur zustimmen: Youtube muss selber dafür sorgen, dass es keine Urheberverletzungen gibt. Du verlinkst ja nur und machst dich somit nicht strafbar.

    nein es ging nicht um das verlinken (= Straffrei worin sich ja alle eing sind) sondern um das
    geilerheiler schrieb:
    Hallo Limas(?),


    ich hab da mal ne Frage.
    Fallbeispiel:
    Person xx hat ein Video auf Youtube, welches gegen Urheberrecht verstoßt.
    Person xy hat eine Homepage zu diesem Thema, und möchte das Video gerne einbinden.
    Zählt das dann auch als Urheberrechtsschutz? Bzw. kann Person xy dann was passieren, wenn jemand die Seite entdeckt, und diese meldet?
    damit hat er sich das Video zu eigen gemacht. Daher kann er auch dafür abgemahnt werden.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.4.2012 0:33:26 von autobert
  18. Hallo :wave:

    autobert schrieb:
    damit hat er sich das Video zu EIGEN gemacht. Daher kann er auch dafür abgemahnt werden.


    Nein. Der Film befindet sich niemals auf dem Server der Webseite und das EIGENtum wechselt keinesfalls. Wer ein Video einbindet BESITZT es nicht einmal.

    Rein rechtlich darf auf Youtube nur Material hochgeladen werden für das der Uploader alle Rechte hat. Wenn jemand ein Video einbindet dann tut er das also in gutem Glauben, dass auf Youtube nur legale Videos vorzufinden sind (und das ist auch zu 99.9999% so). Nachzuweisen, dass der Uploader von einer Rechtsverletzung gewusst hat ist nicht einfach, vor allem bei einem Webangebot das von der Grundausrichtung her legal ist. also nicht wie k**ox.to, wobei sogar da die Rechtslage schwierig gewesen wäre, wären die nicht so dumm gewesen und hätten selbst Filme hochgeladen.

    Wie ich bereits erwähnte kann auch ein Lady Gaga Song auf Youtube durchaus legal sein (und das sind _SICHER_ alle Charts die auf Youtube verfügbar sind), da Youtube eine Vereinbarung mit den Plattenfirmen hat. Auch Kinovideos wie z.B. von Netzkino sind 101% legal.

    So wie du das darstellst könnte man nichtmal royalty-free icons oder Musik von Webseiten verwenden, und dabei wird man durch eine Kopie auf dem Webspace ja auch Besitzer. Man kann sich darauf verlassen, dass wer immer diese Musik angeboten hat, alle Rechte hat.


    mfg :wave:
  19. voloya schrieb:
    Hallo :wave:

    autobert schrieb:
    damit hat er sich das Video zu EIGEN gemacht. Daher kann er auch dafür abgemahnt werden.


    Nein. Der Film befindet sich niemals auf dem Server der Webseite und das EIGENtum wechselt keinesfalls. Wer ein Video einbindet BESITZT es nicht einmal.:
    Es geht nicht um Besitz oder Eigentum sondern darum dass es über die WebSeite verbreitet wird. Du darfst es aber gerne ausprobieren, ich kenne mind 10. Viedeos auf YT die dort illeagl sind. Auf eine PN von dir nenne ich sie dir. Du bindest sie ein, danach melde ich deine Seite der Gema. Spätestens 3 Tage danach hast du eine Abmahnung im Briefkasten. Wenn du von deiner Rechtsposition so überzeugt bist lässt du es auf einen Musterprozess ankommen, dann ist wird dieses Thema ein für alle mal geklärt.

    Da du selbst wissen solltest wie teuer so etwas werden kann, solltest du also solche falsche Ratschläge unterlassen oder obiges praktizieren,

    freue mich auf deine PN ;-)

    Beitrag zuletzt geändert: 27.4.2012 6:04:25 von autobert
  20. t*****b

    Vorsicht: Mein Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung bzw. Vermutung.

    Wenn du das Video auf deiner Webseite einbindest, verbreitest du das Video ebenso weiter wie YouTube selbst, du kannst also auch als "Mitstörer" dafür haftbar gemacht werden.

  21. wer hier ein eigenes Forum betreibt, hat ja auch die Situation, dass ein Member ein / sein youtube Video einbinden kann.

    Hat er sein Urlaubsvideo mit der falschen Musik versehen,
    kann es zum Bildschirm kommen,
    In Deinem Land ist das Video gesperrt, weil der Rechteinhaber kein Abkommen mit der GEMA geschlossen hat.

    Nun kommt im Forum Enttäuschung auf, aber es kommt ein Posting mit der Hilfe,

    ein Link zu einer free proxy Seite, wo man nur den youtube Link einsetzen muss,
    um dann das Video mit einer IP Adresse von zB. USA zu sehen.

    Frage ist dann natürlich, ob man als Moderator den Beitrag löschen muss,
    oder nicht,

    so nach dem Motto, Anstiftung zur mittelbaren Urheberrechtsverletzung.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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