kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Domain als Minderjähriger kaufen

lima-cityForumDie eigene HomepageSicherheit im Internet

  1. Es gibt zweierlei Dinge die ich hier noch beifügen möchte.
    1. Die Impressumspflicht gilt nur für kommerzielle Angebote, das verwirrt diese Thema ja, nur leider ist für den einen Richter ein kommerzielles Angebot bereits eine Seite auf der schon Hallo steht und für den anderen Richter erst eine Seite auf der man Sachen verkauft oder der Nutzer etwas bezahlen kann. Deshalb immer Impressum. Anschrift und Tel lass ich immer weg, wer es wissen will, kann mir nee Mail schreiben, liegt aber ganz bei dir wie du das Problem löst.

    2. Warum immer gleich eine .de Domain. Ganz besonders als Minderjähriger sollte man sich genau überlegen ob es wirklich notwendig ist eine .de Domain an zu schaffen. Meistens reicht es auch schon z.B. eine .ch.vu Domain zu benutzen. Die kann man sich kostenlos auf http://www.nic.ch.vu/ holen. Das mache ich genau so.

    Beitrag zuletzt geändert: 15.3.2011 16:53:29 von vbs-linux
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. menschle schrieb:
    Schließlich würden bei Verstößen der Website-Inhalte die Eltern ja auch haften müssen.

    Ja aber was hat das denn mit einer Domain zu tun? Seine Webseiteninhalte kann er ja trotzdem ins Web stellen. Wie gesagt, er darf sich alles kaufen mit seinem Taschengeld, was er will. Auch eine Uhr für 3000€ oder ein Auto. Die Eltern können ihm dann verbieten die erworbene Sache zu verwenden, aber nicht den Kauf.

    Wikipedia Taschengeldvertrag sagt:
    In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.


    mfg :wave:

    Beitrag zuletzt geändert: 16.3.2011 15:57:36 von voloya
  4. m******e

    voloya schrieb:
    Ja aber was hat das denn mit einer Domain zu tun? Seine Webseiteninhalte kann er ja trotzdem ins Web stellen. Wie gesagt, er darf sich alles kaufen mit seinem Taschengeld, was er will. Auch eine Uhr für 3000€ oder ein Auto. Die Eltern können ihm dann verbieten die erworbene Sache zu verwenden, aber nicht den Kauf.

    Mal streng betrachtet: :rolleyes:
    Das Mindestalter, um voll geschaeftsfaehig zu sein, beträgt 18 Jahre.
    Zwischen 7-18 Jahren ist ein junger Mensch beschränkt geschaeftsfaehig.

    Rechtsgeschäfte, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind, bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

    https://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=115

    Jeder ist für seine Webinhalte selbst verantwortlich, und kann dafür auch belangt werden. Im Falle Minderjähriger haften dann möglicherweise die Eltern.
    Sicherlich kann ein Jugendlicher sich eine Domain kaufen. Da ihm dadurch jedoch Nachteile entstehen können, haben Erziehungsberechtigte ein Mitspracherecht, und können dem ein Riegel vorschieben.
    2 einfache Gründe:
    - Webinhalte
    - Abmahngefahr
    Über eine Webpräsenz kann gegen geltende Rechte verstoßen werden, wofür ein junger Mensch aufgrund seines Alters jedoch nicht belangbar ist - Die Eltern müßten haften.
    Oder ein finder Anwalt mahnt ab: 800€ werden fällig - Die Eltern müßten zahlen.
    Selbst, wenn das Kind nur der Domaininhaber ist, jedoch ein volljähriger Freund die Webseite betreibt, wird der Domaininhaber dafür haftbar sein, was wieder auf die Eltern des Kindes zurückfallen könnte.
    Das hat mit dem Taschengeldvertrag nix mehr zu tun.

    In allen Fällen greift die oben beschriebene beschränkte Geschäftsfähigkeit, da ein solches Rechtsgeschäft für das Kind rechtlich nicht vorteilhaft ist.

    Edit:
    Das Mindestalter für die Beantragung einer Domain ist 16 Jahre. Unterhalb dieser Altersgrenze können Domains nur durch dessen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung / Antrag eines Erziehungsberechtigten Notwendig. Erziehungsberechtigte von Minderjährigen unter 16 Jahren haften für den veröffentlichten Inhalt sowie für alle Verlinkungen auf der Domain.

    http://roadnet.de/page.php?16

    Ich kann schinkenmedia nur empfehlen, es so zu machen, wie es karpfen beschrieb.
    karpfen schrieb:
    Wenn Du deine Eltern überzeugen willst, dann klär sie auf, was Du da genau machen willst, vielleicht kannst Du ihnen dann die Angst nehmen. Viele Erwachsenen haben einfach zu wenig Ahnung von der Materie Internet und blocken dies deshalb ab. Da hilft wirklich nur, die Eltern aufzuklären und ihnen vielleicht auch immer mal wieder die Fortschritte deiner Seite zu zeigen.

    :wink:
    Liebe Grüße

    Beitrag zuletzt geändert: 16.3.2011 17:59:27 von menschle
  5. malia

    Moderator Kostenloser Webspace von malia

    malia hat kostenlosen Webspace.

    antirobbenjagd schrieb:
    Ich selbst will mir auch eine Domain holen, hier bei lima-city gibts die Domains ja eig. ganz günstig.



    ......... und was hat das jetzt mit dem Eingangsthread zu tun? Mit solchen Antworten kommt man hier bei lima-city nicht weit denn es fällt unter Spam und wird meist gelöscht oder verschoben.

    Grüsse Malia
  6. a************d

    malia schrieb:
    antirobbenjagd schrieb:
    Ich selbst will mir auch eine Domain holen, hier bei lima-city gibts die Domains ja eig. ganz günstig.



    ......... und was hat das jetzt mit dem Eingangsthread zu tun? Mit solchen Antworten kommt man hier bei lima-city nicht weit denn es fällt unter Spam und wird meist gelöscht oder verschoben.

    Grüsse Malia

    Ich wollte damit eigentlich ausdrücken (ok. , es kann ja keiner wissen, dass ich 14 bin), dass man auch als minderjähriger, wenn es die AGB´s nicht verbieten, eine Domain kaufen kann!
  7. Hallo :wave:

    menschle schrieb:
    Edit:
    Das Mindestalter für die Beantragung einer Domain ist 16 Jahre. Unterhalb dieser Altersgrenze können Domains nur durch dessen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung / Antrag eines Erziehungsberechtigten Notwendig. Erziehungsberechtigte von Minderjährigen unter 16 Jahren haften für den veröffentlichten Inhalt sowie für alle Verlinkungen auf der Domain.

    http://roadnet.de/page.php?16

    Sachen behaupten, aber nichtmal lesen können:
    Im Folgenden bezieht sich der Ausdruck "Anbieter" auf den Subdomainservice unter roadnet.de, der Ausdruck "Nutzer" bezieht sich auf den Endbenutzer des angebotenen Service.


    //EDIT: Also das sind einfach nur die Geschäftsbedingungen dieses Anbieters.


    §106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.
    Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach maßgabe der §§107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt

    §110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu [...] freier Verfügung von dem Vertreter [...] überlassen worden sind.

    Dazu zählt auch der Kauf einer Domain. Dass Eltern haften, wenn er Mist baut, ist ein nichtiges Argument, da eine Domain in keinster Weise etwas mit dem Begehen einer Straftat zu tun hat, schließlich könnte er sich außerdem einfach eine kostenlose Domain registrieren.

    Der Kauf mit Gulden kann außerdem einen lediglich rechtlichen Vorteil darstellen:

    §107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. [Umkehrschluss]

    ---
    Was du da geschrieben hast steht so nicht im BGB und was die Seite behauptet ist absolut unwahr. Zum Beispiel, dass nur altersübliche, geringfügige Geschäfte getätigt werden dürfen. Nichtmal Paragraphen sind hier erwähnt.


    Ein 14-Jähriger darf sich also eine Domain von seinem Taschengeld kaufen und erst recht eine Domain mit Gulden ersteigern. Wer was anderes sagt hat einfach keine Ahnung.
    Ich bin übrigens Jurist und habe schon zig Fälle zu diesem Thema bearbeitet.

    schönen Tag. :wave:


    Beitrag zuletzt geändert: 24.3.2011 20:35:58 von voloya
  8. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    voloya schrieb:
    Hallo :wave:

    menschle schrieb:
    Edit:
    Das Mindestalter für die Beantragung einer Domain ist 16 Jahre. Unterhalb dieser Altersgrenze können Domains nur durch dessen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung / Antrag eines Erziehungsberechtigten Notwendig. Erziehungsberechtigte von Minderjährigen unter 16 Jahren haften für den veröffentlichten Inhalt sowie für alle Verlinkungen auf der Domain.

    http://roadnet.de/page.php?16

    Sachen behaupten, aber nichtmal lesen können:
    Im Folgenden bezieht sich der Ausdruck "Anbieter" auf den Subdomainservice unter roadnet.de, der Ausdruck "Nutzer" bezieht sich auf den Endbenutzer des angebotenen Service.


    //EDIT: Also das sind einfach nur die Geschäftsbedingungen dieses Anbieters.


    §106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.
    Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach maßgabe der §§107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt

    §110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu [...] freier Verfügung von dem Vertreter [...] überlassen worden sind.

    Dazu zählt auch der Kauf einer Domain. Dass Eltern haften, wenn er Mist baut, ist ein nichtiges Argument, da eine Domain in keinster Weise etwas mit dem Begehen einer Straftat zu tun hat, schließlich könnte er sich außerdem einfach eine kostenlose Domain registrieren.

    Der Kauf mit Gulden kann außerdem einen lediglich rechtlichen Vorteil darstellen:

    §107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. [Umkehrschluss]

    ---
    Was du da geschrieben hast steht so nicht im BGB und was die Seite behauptet ist absolut unwahr. Zum Beispiel, dass nur altersübliche, geringfügige Geschäfte getätigt werden dürfen. Nichtmal Paragraphen sind hier erwähnt.


    Ein 14-Jähriger darf sich also eine Domain von seinem Taschengeld kaufen und erst recht eine Domain mit Gulden ersteigern. Wer was anderes sagt hat einfach keine Ahnung.
    Ich bin übrigens Jurist und habe schon zig Fälle zu diesem Thema bearbeitet.

    schönen Tag. :wave:


    Du hast natürlich vollkommen recht. Aber wenn ein Minderjähriger eine kostenlose Domain wie eine von nic.de.vu oder ähnöliche in Anspruch nimmt, so ist das auch ein vertragsabschluss, wo er die gescäftsbedingungen des Anbieters aktzeptieren muß. Denn es herrscht wie bei einem Vertrag ein Angebot, welches ein Minderjähriger hier nachfragt und bei bestätigen des OK-Buttons auch annimmt. Auch mit einer solchen kostenlosen Domain kann mist gebaut werden beispielsweise für pornographische Inhalte
  9. t***e

    Immoment nutze ich dot.tk und nic.de.vu falls deine eltern es dir tritzden verbieten wollen steige darauf um... Ich spare zb. Auch auf eine .de domain nur mein projekt ist nixht so wihtig deshalb sammel ich hier gulden... Der domainpreis hier ist sehr fair nur in deinemmakter fehlt ein meistens das zahlungsmittet (mir mauch) deshalb vucke ich gerne nach kostenlosem.... Allgemein kann ich es dir noch empfehlen deine webseite erst auzuentwickeln bevor du irgenteine domain kauft...wenn du das nicht schin hast... Lg t-ape
    Falls deine eltern da immernoch mit tk und de.vu skeptisch sind bleibt dir nichts anderes über als zu warten oder deinen eltern die seite einfach mal vorzustellen.
  10. Hallo schinkenmedia,

    du hast ja sogar ein Impressum mit Kontakt-EMail. Bin mir zwar nicht sicher ob du das als Privatperson überhapt benötigst, Illegale Inhalte kann ich auch keine entdecken, habe mir allerdings nur die Startseite und das Impressum angeschaut.

    Kritischer sehe ich da schon die Art deines Links Videos da du diese ja nicht auf deinem Webspace selbst hochladen darfst. Und je nach Alter können dir deine Eltern durchaus aus verbieten kostenpflichtige Verträge abzuschliessen. Oder hattest du soviele Gulden?

    Edit: nach lesen von http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/#a4 bin ich zu der Überzeugung gekommen dass du ein Impressum benötigst dieses allerdings musst du dort auch deine vollständige Adresse angeben. Nach meiner Ansicht sogar die des gesetzlichen Vertreters, denn er wird ja in die Pflicht genommen du eine Abmahnung wegen wenn z.B.: Musicverlag XY sagt er hält die Rechte an der Hintrergrundmusic eines von dir erstellten Videos und dich deshalb kostenpflichtig abmahnt.

    Beitrag zuletzt geändert: 28.3.2011 17:03:08 von harrybotter
  11. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!