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Domain als Minderjähriger kaufen

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  1. Hallo :wave:

    menschle schrieb:
    Edit:
    Das Mindestalter für die Beantragung einer Domain ist 16 Jahre. Unterhalb dieser Altersgrenze können Domains nur durch dessen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung / Antrag eines Erziehungsberechtigten Notwendig. Erziehungsberechtigte von Minderjährigen unter 16 Jahren haften für den veröffentlichten Inhalt sowie für alle Verlinkungen auf der Domain.

    http://roadnet.de/page.php?16

    Sachen behaupten, aber nichtmal lesen können:
    Im Folgenden bezieht sich der Ausdruck "Anbieter" auf den Subdomainservice unter roadnet.de, der Ausdruck "Nutzer" bezieht sich auf den Endbenutzer des angebotenen Service.


    //EDIT: Also das sind einfach nur die Geschäftsbedingungen dieses Anbieters.


    §106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.
    Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach maßgabe der §§107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt

    §110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu [...] freier Verfügung von dem Vertreter [...] überlassen worden sind.

    Dazu zählt auch der Kauf einer Domain. Dass Eltern haften, wenn er Mist baut, ist ein nichtiges Argument, da eine Domain in keinster Weise etwas mit dem Begehen einer Straftat zu tun hat, schließlich könnte er sich außerdem einfach eine kostenlose Domain registrieren.

    Der Kauf mit Gulden kann außerdem einen lediglich rechtlichen Vorteil darstellen:

    §107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. [Umkehrschluss]

    ---
    Was du da geschrieben hast steht so nicht im BGB und was die Seite behauptet ist absolut unwahr. Zum Beispiel, dass nur altersübliche, geringfügige Geschäfte getätigt werden dürfen. Nichtmal Paragraphen sind hier erwähnt.


    Ein 14-Jähriger darf sich also eine Domain von seinem Taschengeld kaufen und erst recht eine Domain mit Gulden ersteigern. Wer was anderes sagt hat einfach keine Ahnung.
    Ich bin übrigens Jurist und habe schon zig Fälle zu diesem Thema bearbeitet.

    schönen Tag. :wave:


    Beitrag zuletzt geändert: 24.3.2011 20:35:58 von voloya
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  3. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    voloya schrieb:
    Hallo :wave:

    menschle schrieb:
    Edit:
    Das Mindestalter für die Beantragung einer Domain ist 16 Jahre. Unterhalb dieser Altersgrenze können Domains nur durch dessen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung / Antrag eines Erziehungsberechtigten Notwendig. Erziehungsberechtigte von Minderjährigen unter 16 Jahren haften für den veröffentlichten Inhalt sowie für alle Verlinkungen auf der Domain.

    http://roadnet.de/page.php?16

    Sachen behaupten, aber nichtmal lesen können:
    Im Folgenden bezieht sich der Ausdruck "Anbieter" auf den Subdomainservice unter roadnet.de, der Ausdruck "Nutzer" bezieht sich auf den Endbenutzer des angebotenen Service.


    //EDIT: Also das sind einfach nur die Geschäftsbedingungen dieses Anbieters.


    §106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.
    Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach maßgabe der §§107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt

    §110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu [...] freier Verfügung von dem Vertreter [...] überlassen worden sind.

    Dazu zählt auch der Kauf einer Domain. Dass Eltern haften, wenn er Mist baut, ist ein nichtiges Argument, da eine Domain in keinster Weise etwas mit dem Begehen einer Straftat zu tun hat, schließlich könnte er sich außerdem einfach eine kostenlose Domain registrieren.

    Der Kauf mit Gulden kann außerdem einen lediglich rechtlichen Vorteil darstellen:

    §107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. [Umkehrschluss]

    ---
    Was du da geschrieben hast steht so nicht im BGB und was die Seite behauptet ist absolut unwahr. Zum Beispiel, dass nur altersübliche, geringfügige Geschäfte getätigt werden dürfen. Nichtmal Paragraphen sind hier erwähnt.


    Ein 14-Jähriger darf sich also eine Domain von seinem Taschengeld kaufen und erst recht eine Domain mit Gulden ersteigern. Wer was anderes sagt hat einfach keine Ahnung.
    Ich bin übrigens Jurist und habe schon zig Fälle zu diesem Thema bearbeitet.

    schönen Tag. :wave:


    Du hast natürlich vollkommen recht. Aber wenn ein Minderjähriger eine kostenlose Domain wie eine von nic.de.vu oder ähnöliche in Anspruch nimmt, so ist das auch ein vertragsabschluss, wo er die gescäftsbedingungen des Anbieters aktzeptieren muß. Denn es herrscht wie bei einem Vertrag ein Angebot, welches ein Minderjähriger hier nachfragt und bei bestätigen des OK-Buttons auch annimmt. Auch mit einer solchen kostenlosen Domain kann mist gebaut werden beispielsweise für pornographische Inhalte
  4. t***e

    Immoment nutze ich dot.tk und nic.de.vu falls deine eltern es dir tritzden verbieten wollen steige darauf um... Ich spare zb. Auch auf eine .de domain nur mein projekt ist nixht so wihtig deshalb sammel ich hier gulden... Der domainpreis hier ist sehr fair nur in deinemmakter fehlt ein meistens das zahlungsmittet (mir mauch) deshalb vucke ich gerne nach kostenlosem.... Allgemein kann ich es dir noch empfehlen deine webseite erst auzuentwickeln bevor du irgenteine domain kauft...wenn du das nicht schin hast... Lg t-ape
    Falls deine eltern da immernoch mit tk und de.vu skeptisch sind bleibt dir nichts anderes über als zu warten oder deinen eltern die seite einfach mal vorzustellen.
  5. Hallo schinkenmedia,

    du hast ja sogar ein Impressum mit Kontakt-EMail. Bin mir zwar nicht sicher ob du das als Privatperson überhapt benötigst, Illegale Inhalte kann ich auch keine entdecken, habe mir allerdings nur die Startseite und das Impressum angeschaut.

    Kritischer sehe ich da schon die Art deines Links Videos da du diese ja nicht auf deinem Webspace selbst hochladen darfst. Und je nach Alter können dir deine Eltern durchaus aus verbieten kostenpflichtige Verträge abzuschliessen. Oder hattest du soviele Gulden?

    Edit: nach lesen von http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/#a4 bin ich zu der Überzeugung gekommen dass du ein Impressum benötigst dieses allerdings musst du dort auch deine vollständige Adresse angeben. Nach meiner Ansicht sogar die des gesetzlichen Vertreters, denn er wird ja in die Pflicht genommen du eine Abmahnung wegen wenn z.B.: Musicverlag XY sagt er hält die Rechte an der Hintrergrundmusic eines von dir erstellten Videos und dich deshalb kostenpflichtig abmahnt.

    Beitrag zuletzt geändert: 28.3.2011 17:03:08 von harrybotter
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