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ist mein Vater (bar)unterhaltspflichtig ?

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  1. Autor dieses Themas

    steilbach

    Kostenloser Webspace von steilbach

    steilbach hat kostenlosen Webspace.

    hi leute !

    ich werde ab september mein studium beginnen. wohne derzeit noch bei meinem vater.
    ich will aber zu studienbeginn ausziehen, um mich möglichst voll auf mein studium zu konzentrieren zu können .

    doch was ist dann eigentlich mit unterhalt ? ist mein vater zu irgendetwas verpflichtet ?
    google wirft mir viele unterschiedliche szenarien auf aber keins trifft auf mich zu.

    um mich dar zu stellen ..
    -24 jahre
    -ledig
    -halbwaise
    -noch zu hause wohnend
    -studium beginnt im september
    - werdegang : realschule -> fos bautechnik ( nicht bestanden ) -> zivildienst -> höhere berufsfachschule = IT assistenten ausbildung + fachabitur IT zusatzkurse zeitgleich -> praktikum um praktische fh reife zu bekommen -> IT studium

    ich habe keine betriebliche ausbildung gemacht und während der schulischen NULL € bekommen

    "muss" ich bei ihm wohnen bleiben ? oder ist er barunterhaltspflichtig ? oder darf er entscheiden ob naturalien oder bar ? oder kann er sagen " tja die schulische ausbildung ist ende meiner unterstützung , studium musste selbst finanzieren " ??

    bitte helft mir ! ist sehr dringend !

    grüße romeo
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  3. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber falls es für dich möglich/zumutbar ist zu pendeln, dann solltest du pendeln.

    1. Weil es günstiger kommt.
    2. Nimmst du evt. einem anderen Studenten eine Wohnung weg.

    Wie das genau geregelt ist, weiss ich nicht. Wenn ich mich nicht irre, muss Dein Vater muss zahlen, bis du 26 Jahre als bist, denn bis zu diesem Zeitpunk, bekommt er noch Kindergeld, falls du dich in einer Erstausbildung befindest.
    Du hast ja bereits eine Ausbildung gemacht, also könnte dies in deinem Falle wegfallen.
    Am besten schaust du dir mal folgende Seiten an:

    Kindergeld für Studenten

    Im Notfall könntest du auch ein Stipendium beantragen.


    Beitrag zuletzt geändert: 21.8.2010 18:52:15 von jocko
  4. Autor dieses Themas

    steilbach

    Kostenloser Webspace von steilbach

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    richtig !
    wenn mein studium beginnt , würde er wieder kindergeld bekommen =)

    aber nein ich kann nicht pendeln und nehm auch keinem anderen student ne wohnung weg lol .. :D

    jocko schrieb:
    Wie das genau geregelt ist, weiss ich nicht. Wenn ich mich nicht irre, muss Dein Vater muss zahlen, bis du 26 Jahre als bist, denn bis zu diesem Zeitpunk, bekommt er noch Kindergeld, falls du dich in einer Erstausbildung befindest.
    Du hast ja bereits eine Ausbildung gemacht, also könnte dies in deinem Falle wegfallen.
    Am besten schaust du dir mal folgende Seiten an:


    was genau zählt denn nun zur erstausbildung ? ich hab eine schulische ausbildung gemacht wo ich 2,5 jahre 0 € bekommen hab und mein studium darauf aufbaut .. ich hab bei google auch schon gelesen dass sowas dann auch wieder förderungswürdig ist ;)
  5. Nun, das geb ich zu. Der Begriff Erstausbildung ist nicht klar definiert.
    Die eine Definition besagt:
    Die Erstausbildung umfasst die erste Ausbildung, welche zur Berufsausübung befähigt, und die darauf aufbauenden Ausbildungen bis einschliesslich des ersten Masterabschlusses auf Tertiärstufe.


    Ob das wirklich überall und immer so ist, bin ich mir nicht ganz sicher. Dann könntest du ja bis 30 Geld bekommen, da du dich immer noch in einer Erstausbildung befindest.
    Es stellt sich die Frage, ob du mit deiner Ausbildung (IT assistenten ausbildung + fachabitur IT zusatzkurse zeitgleich) einen Beruf ausüben kannst oder nicht.
    Am besten Fragst du bei den richtigen Stellen mal nach...
  6. Autor dieses Themas

    steilbach

    Kostenloser Webspace von steilbach

    steilbach hat kostenlosen Webspace.

    ja ich kann den beruf des IT-Assistenten ausüben .. oder eben ein IT studium dranhängen und dann im IT bereich arbeiten ;)
    nur ich denk mir halt .. ich studier lieber jetzt anstatt mit 50 oder so und denk dann "ohh hätt ich doch früher mal" .. durchfallen und nichtbestehen kann ich immernoch ;)
    und meine ausbildung und abitur hab ich auch bestanden ..

    und wer kann das am besten beantworten ? studienberatung sagt "kein unterhalt mehr " .. bafögamt nochmal fragen ? familienkasse ? anwalt ? so viel :(
  7. steilbach schrieb:

    und wer kann das am besten beantworten ? studienberatung sagt "kein unterhalt mehr " .. bafögamt nochmal fragen ? familienkasse ? anwalt ? so viel :(


    Ich denke halt, dass es dir hier keiner genau sagen wird. Und falls doch, musst du dich selber drum kümmern, von wem du was bekommst. Sie kommen nicht auf dich zu! Genau dasselbe mit dem Stipendien. Fragen kostet nichts. Wenn du wirklich was willst, sollte ein kurzes Telefonat das kleinste Problem sein.
  8. Autor dieses Themas

    steilbach

    Kostenloser Webspace von steilbach

    steilbach hat kostenlosen Webspace.

    ist ja nich so dass ich mich selbst schon gekümmert hab .. bemüh mich schon das ganze jahr über .. nur ich muss auch arbeiten und mich fürs studium bewerben , einschreiben .. bal bla ..

    ich stell hier meine fragen um meinungen und erfahrungen von anderen menschen ein zu holen und nich gesagt zu bekommen dass ich mich selbst zu kümmern hab .. das tu ich schon ! ;)

    mich interessierts halt ob andere menschen ( und hier sind viele angemeldet ) denn schonmal unterhalt bekommen haben und wie so etwas zu stande gekommen ist .. vllt gibts ja sowas hier und ich bin nich der erste und einzige ! verstehst du das ?

    genau sagen brauch mir keiner was .. ausser seine eigenen erfahrungen / meinung
    das könnte mir nämlich bei meinen bemühungen helfen !
  9. Hab auf Wikipedia noch einen anderen, interessanten Satz gefunden:

    Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Vollendung erfolgt mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag, § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 188 Abs. 2 BGB) gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt.


    Es steht hier also nichts davon, in welcher Ausbildung ein "Kind" sein muss. Das spricht dafür, dass dein Vater auf jeden Fall etwas bekommen muss.

    Weitere Link:

    Link 1
    Link 2
    Link 3

    Weiss halt nicht, was genau auf dich zutrifft.

    Oder eben Stipendien. Da Musst du aber wissen, wie viel dein Vater verdient. Evt. gibt es einen Stipendienrechner im Internet, wo du ungefähr erfahren kannst, ob du was bekommen solltest.
  10. Bist Du unter 27 Jahre alt und in einer beruflichen Ausbildung (sprich Studium oder Lehre oder Schule) gilt folgendes:
    -Deine Eltern sind Unterhaltpflichtig
    -Deine Eltern können Kindergeld bekommen
    -Du kannst Bafög beantragen
    Wohnst Du dann NICHT mehr Zuhause oder beteiligst dich an der Miete Deiner Eltern kannst Du Wohngeld beantragen.
    Ich weiss von einer Freundin die auch Halbwaise ist das sie Waisenrente bekommen hat aber das weißt Du ja wahrscheinlich.

    Kindergeld ist glaube ich ein fester Betrag, Bafög und die Unterhaltpflicht-summe orientieren sich an dem was Du brauchst und was Dein Vater verdient.
    sprich, verdient Dein Vater gut, bekommst Du weniger (bis garkein) Bafög aber mehr Unterhalt von Ihm.
    Für die berechnung wieviel Du bekommst ist ganz entscheident ob Du noch zuhause wohnst oder nicht, weil durch eine eigene Wohnung ja Dein "bedarf" steigt.
    Du kannst Dir jetzt aber keine VIlla Mieten und bekommst das alles ausgezahlt, das sind statistische Summen.
    Ich selber damals: Bafög+Vater auf Unterhalt verklagt+Kindergeld was meine Mutter an mich 1:1 weitergereicht hat.

    Alles was ich hier erzählt habe ist meine Erfahrung, keine rechtsberatung!
    Geh in der Stadt wo Du studieren wirst mal zu der "ÖRA" (öffentliche Rechtsberatung-kostenlose staatliche Behörde) und zum BafÖg-Amt/Studentenwerk, die sollten Dir besser helfen können als jedes Internetforum.
    Wenn Du da hingehst nimm alles an unterlagen mit die Du dir greifen kannst, bzw erkundige Dich.
    Alles was eine Aussage macht über das was Du an Geld brauchst,bekommst, was Dein Vater an Fixkosten hat (also braucht) und was er Verdient und unterlagen zu Deinem Lebenslauf (Zivi/ausbildung usw).
    Um so mehr Du hast um so besser können die Dich beraten.


    Gerade weil einige dinge von Bundesland zu Bundesland verschieden sind (ich nehme mal an wir reden hier über Deutschland und nicht über Österreich/Schweiz)

    Viel Glück :thumb:

    Edit/P.s. Übrigens wird Dein Zivi auf Dein alter "aufgerechnet" ich glaube das Gilt auch für einige andere sachen, erkundige Dich auch darüber (spätestens mit 26)

    Edit2
    "muss" ich bei ihm wohnen bleiben ?

    NEIN, Deine Entscheidung, vom Geld, was für DIch vom Staat rausspringt sogar besser.
    Besser jetzt als später ins kalte Wasser springen, meine Meinung.

    oder ist er barunterhaltspflichtig ? oder darf er entscheiden ob naturalien oder bar ?

    Er muss überweisen, in meinem fall haben wir uns aussergerichtlich auf bar geeinigt.
    Sollte es soweit komme, MACH DAS NICHT

    oder kann er sagen " tja die schulische ausbildung ist ende meiner unterstützung , studium musste selbst finanzieren " ??

    Wann seine Unterstützungspflicht aufhört entscheidet der Staat, nicht er (!!!)

    Und als letztes und wichtigstes:
    Er ist Dein Vater, den Staat einzuschalten sollte Dein allerletztes mittel sein...


    Beitrag zuletzt geändert: 21.8.2010 20:38:08 von simuliertes
  11. Ich kann dir das nur sagen, wie das bei uns in Österreich ist. Ich denke, dass das auch in Deutschland ganz ähnlich ist.

    Hier sind die Eltern unterhaltspflichtig, solange der Sohn, oder die Tochter sich in Ausbildung befinden. Zu einer Ausbildung gehört mit Sicherheit natürlich auch ein Studium - natürlich aber nur ein Erststudium, kein weiteres Studium nach einem abgeschlossenen Erststudium. Es wird auch ein evtl. Stdudienumstieg toleriert. Was allerdings nicht ausser Acht gelassen werden darf - das Studium muss zielstrebig erfolgen. Wobei man in etwa sagen kann, dass das Studium zielstrebig erfolgt, solange die Mindeststudiendauer nicht mehr als die Hälfte der Zeit, die für das Studium benötigt wird, überschritten wird. Also für ein Studium was in der Mindeststudienzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden kann, hat man in etwa 6 Jahre Zeit. Also ewiges dahinbummeln wird nicht unterstützt.

    Ja und ob deine Eltern Kindergeld oder sonst etwas bekommen, und ob du Bafög bekommst, hat mit der Unterhaltspflicht nicht unbedingt etwas zu tun.

    In deinem Fall liegt sicherlich schon ein Grenzfall vor. Ich vermute mal, dass dein Vater meint, dass du alt genug bist, und selbst Geld verdienen kannst. Schließlich haben mit deinem Alter schon viele ein Studium abgeschlossen. Aber wenn es hart auf hart geht, wird vermutlich dein Vater zahlen müssen. Ob das den Famieliefrieden gut tut, bezweifle ich. Vielleicht kannst du nebenbei etwas verdienen, dann wird dich vermutlich auch der Vater eher unterstützen wollen. Ich persönlich halte nichts davon, wenn Familienmitglieder untereinander vor Gericht prozessieren. Überlege dir das mal bitte auch.
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