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Jugendschutz auf Webseiten ab 2011

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  1. web-dienstleistungen

    web-dienstleistungen hat kostenlosen Webspace.

    Wofür steht das Freiwillige Selbstkontrolle wenn man es kennzeichnen muss?

    Ich dachte mal, das bedeute man kontrolliert sich selbst ob man nun den Film verkraften wird oder nicht, mein Lehrer meinte dann das wär für die Filmgesellschaften freiwillig .. Aber das hier scheint ja nun nicht mehr freiwllig zu sein ..

    Wofür steht also das Freiwillige Selbstkontrolle? Wer ist hierbei im freien Willen? Kann mich mal bitte wer aufklären? ^^
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  3. daswing

    Moderator Kostenloser Webspace von daswing

    daswing hat kostenlosen Webspace.

    Die Freiwillige Selbstkontrolle ist auch bei den Filmen fast Pflicht den ohne kommen sie nicht in den Handel. Dies hat aber keinesfalls mit den jetzigen Internet-Jugendschutz zu tun. Denn dieses Gestz ist nur auf das Internet beschränkt. Es muss von jedem gekennzeichnet werden der Inhalte anbietet welcher für Personen unter 6 Jahren nicht geeignet ist. Ab da muss man dann staffeln. Also wer beschreibt wie ein Kind herunterfällt kann eventuell schon verklagt werden. Also ist Vorsicht geboten.

    mfg Stephan
  4. web-dienstleistungen

    web-dienstleistungen hat kostenlosen Webspace.

    Kann mir das egal sein insofern der Server in Frankreich steht? Ich verlinke nur mit deutscher URL ... Oder kann ich dann auch schon verklagt werden weil ich auf aggressive Inhalte verlinke (fallendes Kind :D)?
  5. Das heißt also um sich rechtlich abzusichern brauchen wir jetzt eine Eingangseite mit FSK Symbol oder reicht einfach ein bisschen Text auf der Startseite?
    Ich frage mich nur wie die Anwälte bei den hamlosen Seiten Profit rauschlagen wollen, wie z.B. bei ganz hamlosen Nahverkehrsseiten wie www.zughalt.de zum Beispiel.

    Beitrag zuletzt geändert: 1.12.2010 18:03:38 von oepnv-bremen
  6. daswing

    Moderator Kostenloser Webspace von daswing

    daswing hat kostenlosen Webspace.

    web-dienstleistungen schrieb: Kann mir das egal sein insofern der Server in Frankreich steht? Ich verlinke nur mit deutscher URL ... Oder kann ich dann auch schon verklagt werden weil ich auf aggressive Inhalte verlinke (fallendes Kind :D)?


    Alle Seiten die eine deutsche Domain habe oder in Deutschland zu erreichen sind, könnten davon betroffen sein, ich weiß es nicht, allerdings gibt es so etwas ähnliches für 3th-Content-Pages in Europa gültig. Wenn man eine deutsche Domain besitzt ist es grundsätzlich ratsam auch hier eine mögliche auswahl des Schutzes der jugendlichen zu wählen(Sendezeit oder Kennzeichnung)

    oepnv-bremen schrieb: Das heißt also um sich rechtlich abzusichern brauchen wir jetzt eine Eingangseite mit FSK Symbol oder reicht einfach ein bisschen Text auf der Startseite?
    Ich frage mich nur wie die Anwälte bei den hamlosen Seiten Profit rauschlagen wollen, wie z.B. bei ganz hamlosen Nahverkehrsseiten wie www.zughalt.de zum Beispiel.


    Es muss nicht unbedingt das FSK-Logo als Layer eingeblendet werden oder sonst wie nervlich, man muss nur sich eben vorher vergewissern das die Person das Mindestalter erreicht hat. Per Klick oder sonst wie. Auch das der Content erst ab 20Uhr(12Jahre) 22Uhr(16Jahre) oder 24Uhr(18) verfügbar ist. Das wäre aber eher Schwachsinn und wie soll das ausgewertet werden die Zeit am Endgerät auf den DNS-Server oder auf den Webspace-Server.
    Es geht nicht unbedigt darum wenn man nun eine Bahnseite betreibt, aber der ein oder andere hat eben eine Clanseite oder ein eigenes Forum mit nicht nur harmlosen Themen. Deshalb muss man jetzt nicht Panik bekommen, denn es soll eine Klassifizierungssoftware geben die jede private Page nutzen kann. Sobald dies geschehen ist, kann man beruhigt schlafen ohne Angst, nur wenn der Inhalt der Webseite sich ändert fällt dies weg, heißt Tierseite in Te*rortippseite.

    mfg Stephan
  7. Nun kommt mal wieder alle auf den Boden und lest, bevor ihr hier diskutiert und/oder Fragen stellt , den Text des Staatsvertrages. Was hier zum Teil zu lesen ist, ist abenteuerlich!

    daswingn schrieb:
    Alle Seiten die eine deutsche Domain habe oder in Deutschland zu erreichen sind, könnten davon betroffen sein,

    Der Verantwortliche für eine DE-Domain muß einen Wohnsitz in Deutschland haben. Soweit die Regularien der Denic.
    Deutsches Recht gilt für jeden, der in Deutschland lebt. Soweit die Reichweite deutschen Rechts.

    Klartext: Es ist wurscht, wo die Inhalte einer Domain erreichbar sind, oder wo sie gehostet wird. Wenn der Inhaber der Domain in Deutschland hockt, unterliegt er deutschem Recht.

    daswing schrieb:
    Es muss nicht unbedingt das FSK-Logo als Layer eingeblendet werden

    Das FSK-Logo muß nicht nur nicht eingeblendet werden, sondern es darf nicht eingeblendet werden. Es sei denn, der Webseitenbetreiber ist Mitglied der SPIO und dementsprechend an die Regeln der FSK gebunden. Jeder andere, der die FSK-Logos nutzt, macht sich juristisch angreifbar. (siehe Regularium der FSK)


    web-dienstleistungen schrieb: Wofür steht das Freiwillige Selbstkontrolle wenn man es kennzeichnen muss?

    Ich dachte mal, das bedeute man kontrolliert sich selbst ob man nun den Film verkraften wird oder nicht, mein Lehrer meinte dann das wär für die Filmgesellschaften freiwillig .. Aber das hier scheint ja nun nicht mehr freiwllig zu sein ..

    Wofür steht also das Freiwillige Selbstkontrolle? Wer ist hierbei im freien Willen? Kann mich mal bitte wer aufklären?

    Freiwillige Selbstkontrolle ist ein an sich unbestmmter Begriff. Geht es dir um die FSK als das, was man von DVD-Hüllen und ähnlichem kennt, ist dies die Bezeichnung für ein Instrument eines Interessenverbandes der Filmwirtschaft (!), der sich und seinen Mitgliedern damit ein Regelwerk an die Hand gibt, Produkte nach Altersklassen zu kategorisieren. Die Mitgliedschaft ist FREIWILLIG, der Verband KONTROLLIERT sich (und seine Mitglieder) SELBST. Weiteres dazu auf der Homepage des Verbandes, der SPIO. Soweit zum Begriff.

    Das Jugendschutzgesetz akzeptiert die FSK allerdings mittlerweile als Instanz, deren Klassifikation eine gewisse Rechtssicherheit für die veröffentlichenden Verlage und die Händler derer Produkte gewährleistet.

    Die Aufgaben der SPIO mit ihrem Instrument FSK sind allerdings beschränkt. Sofern es sich um Games handelt, haben wir es mit einer anderen Selbstkontrollvereinigung, nämlich der USK zu tun.


    Zum Staatsvertrag im Allgemeinen:

    Wer jetzt anfängt, auf Teufel komm raus irgendeine Kennzeichnung für seine Webseite zu generieren, arbeitet höchst kontraproduktiv!

    Eine Kennzeichnung als Anbieter jugendgefährdender Inhalte heißt, sich in diesem Augenblick auch zur Stellung eines Jugedschutzbeauftragten, bzw. zum Anschluß an eine Selbstkontrollorganisation zu verpflichten. Siehe §7 JuSchuStV!
    Über die, daraus resultierenden Kosten möge sich jeder selbst informieren.


    Eine justament vorgenommene Kennzeichnung hat. darüber hinaus, aktuell auch keine schützende Wirkung, da bislang weder Art noch Form einer rechtssicheren Kennzeichnung vorgegeben/veröffentlicht sind.

    Die Grundidee, die hinter diesem Staatsvertrag steckt, ist ja eigentlich nicht schlecht, aber wie bei fast allen Gesetzen, die das Internet betreffen, ist auch hier wieder so schwammig und fahrlässig formuliert worden, daß eine Rechtssicherheit für Webseitenbetreiber frühestens dann möglich sein wird, wenn die ersten Klagen wegen oder gegen die Inhalte dieses Vertrages höchstrichterlich entschieden sind. Aus vergleichbaren Dingen läßt sich da auf einen Zeitraum von fünf Jahren schließen, wenn dieser Vertrag nicht vorher vom BVG gekippt wird. :(

    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 2.12.2010 2:58:36 von fatfreddy
  8. g******a

    Hey Leute, eben habe eine Mail an die Grünen geschrieben um mich wegen JMSTV zu beschweren. Jetzt habe ich folgende Antwort bekommen:

    Sehr geehrter Herr P******,

    die Fraktionen von SPD und Grüne lehnen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag ab. Hier unsere Pressemitteilung:

    Düsseldorf, 15. Dezember 2010
    Pressemitteilung 116/2010


    Jugendmedienschutzstaatsvertrag -
    GRÜNE Landesvorsitzende begrüßen Ablehnung der Ratifizierung

    Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN werden den Jugendmedienschutzstaatsvertrag in der morgigen Landtagssitzung ablehnen. Der länderübergreifende Vertrag kann deshalb 2011 nicht in Kraft treten.

    Sven Lehmann, Landesvorsitzender der GRÜNEN NRW, begrüßt diese Entscheidung: "Grund für die Ablehnung sind die inhaltlichen Schwächen des Vertrages und die aus ihm resultierende massive rechtliche Unsicherheit. Website-Betreiber sind bereits jetzt stark verunsichert. Der Staatsvertrag hätte damit mehr geschadet als genutzt."
    Dies bedeutet aber keine grundsätzliche Absage an einen verbesserten Jugendschutz im Internet. Die GRÜNE Landesvorsitzende Monika Düker meint hierzu: "In einem breit angelegten Prozess werden wir ab sofort an einer Verbesserung des jetzt abgelehnten Staatsvertrages arbeiten. Sein Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren."

    Beide Landesvorsitzende kritisieren CDU und FDP: "Beide Ex-Regierungsparteien handeln politisch absurd: Einen Staatsvertrag zuerst zu unterschreiben und dann im Parlament dagegen zu stimmen, grenzt an politische Schizophrenie. Hätten CDU und FDP ihre Arbeit in der Vergangenheit sorgfältig gemacht, hätten viele Irritationen in den letzten Wochen vermieden werden können."

    Mit freundlichen Grüßen

    --
    Info-Team
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW


    JUHU!!! Kein JMSTV :prost:

    Beitrag zuletzt geändert: 15.12.2010 17:58:24 von gasmoxia
  9. Auf Lima sind tatsächlich sehr viele fragwürdige Diskussionen zu finden, da Lima jedem eine sehr ausgeprägte Redefreiheit bietet. Inwiefern die Themen auf Lima Kinder oder Jugendliche beeinflussen, ist jedoch nur schwer beurteilbar. Weil wir aber fast ausschließlich durch Text kommunizieren, werden unsere Diskussionen nur von denjenigen wahrgenommen, die dieses Thema interessiert. Da unsere Diskussionen für einen Betrachter keine Entlohnung bereitstellen, verführen wir niemanden dazu, sich weiter mit dem Inhalt der Diskussion vertraut zu machen. Eine tiefere Einsicht erfolgt lediglich durch Interesse.

    Viel kritischer sehe ich da Spiele im Internet. Vor allem Spiele, die harmlos beginnen und immer gewaltverherrlichender werden. Dem Spieler wird eine Entlohnung in Form von Punkten, zusätzlichen Funktonionen und Möglichkeiten, sowie einem hohen Rang versprochen. Diese erworbenen virtuellen Güter sind zu verteidigen, sonst verliert man sie. Da viele Spiele erst mit der Zeit gewaltverherrlichend werden, wird der Spieler zu Beginn mit etwas harmlosen geködert, um dann im Laufe der Zeit an Gewalt als Mittel zum Erfolg gebunden zu werden.
  10. kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Egal ob auf Lima fragwürdige Diskussionen über Ego-Shooter und Sexspielchen geführt werden, ich denke daß laut Heise der Jugendschutz im Internet erstmal gekippt wird, da alle Parteifraktionen im Landtag von Nordrheinwestfalen dagegen stimmen werden. Zumindestens laut aktuellen Meldungen.

    Zumindestens die Novellierung der aktuellen Fassung währe damit hinfälligi.

    Quelle gefällig? http://www.heise.de/newsticker/meldung/Novellierung-des-Jugendmedienschutzes-kippt-4-Update-1153084.html

    Was dann ein späteres Jugendschutzgesetz fürs Internet mit sich bringt, bleibt denke ich erst einmal abzuwarten. Deswegen denke ich daß diese Diskussion hier sinnlos wird, fals diese Entschlüsse morgen offiziell gemacht werden. Warten wir es ab und reden uns danach die Köpfe heiß.
  11. Hallo !

    Ich habe auch von dem neuen Gesetz gehört. Jetzt bin ich unsicher, ob ich an meiner Webseite was verändern muss.
    Könnt Ihr mal schauen? Der Link ist www.davidlohmann.de
  12. Autor dieses Themas

    karpfen

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    Die Bundesländer haben dieses Gesetz gekippt, so wie es fatfreddy vorhergesehen hat :biggrin: Ist also derzeit nicht beachtenswert.

    Siehe auch:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jugendmedienschutz-Novellierung-endgueltig-gescheitert-1154880.html

    Beitrag zuletzt geändert: 18.12.2010 10:28:45 von karpfen
  13. karpfen schrieb:
    Die Bundesländer haben dieses Gesetz gekippt, so wie es fatfreddy vorhergesehen hat :biggrin: Ist also derzeit nicht beachtenswert.

    Siehe auch:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jugendmedienschutz-Novellierung-endgueltig-gescheitert-1154880.html


    Also muss man an den Webseiten nichts verändern?
  14. daswing

    Moderator Kostenloser Webspace von daswing

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    Erst mal nichts weiter. Außer die bis jetzt gültigen Gesetze einhalten, sprich Inhalt welcher für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet ist, zu erschweren und zu kennzeichnen.

    mfg Stephan
  15. kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Da fällt mir eine der Kurzgeschichten ein, die es vor monaten einmal in der c't gab. Die ghemnaue Ausgabe müsste ich nochmal nachrecherchieren.

    In der Geschichte ging es quasi um einen Ego-Shooter oder einen Film mit etwas mehr Gewaltdarstellungen. Immer wieder wurde da die selbe Szene beschrieben. Erst unter FSK 18, dann FSK 16, FSK 12 und FSK 0. Und das war herrlich überspitzt dargestellt und würde wirklich zu den aktuellen Dingen hier passen.
  16. tja das is dan auch wieder arbeit ;(
    Da kennt man wieder seine Politiker

    MFG Hepfe

  17. infinitysounds

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    infinitysounds hat kostenlosen Webspace.

    Hi, also bei manchen Webseiten mag das vielleicht nützlich sein, aber bei den meisten Homepages braucht man so etwas doch überhaupt nicht! Und wie sollen die kontrollieren können wie alt man ist?
  18. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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