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Kann sich die Kanzlerin noch halten?

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  1. invalidenturm

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    micropower schrieb:
    Das mit der Beleidigung von ausländischen Staatsmännern ist doch eigentlich nur dann wirksam wenn sich der Herr Ergogan zu dem Zeitpunkt der Beleidigung innerhalb von Deutschland aufgehalten hätte.

    Ich glaube das interpretierst du falsch,, §103 (1) sagt wer ein auslländisches Staatsoberhaupt beleidigt, alles was nach oder kommt hat damit nix mehr zu tun.
    Im übrigen finde ich es richtig dass jetzt die Justiz klären muss ob Böhmermanns Schmähgedicht noch durch Presse-, Meinungs-, Satire- oder was auch immer Freiheit abgedeckt ist oder ob er einfach zu weit gegangen ist. Das einzige was ich in diesem Zusammenhang der "Mutti" vorwerfen würde ist, dass sie solange mit der Entscheidung gezögert hat. Wenn man §103 als überflüssig ansieht hätte die Entscheidung allerdings in einer Ablehnung bestehen müssen.

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  3. invalidenturm schrieb:
    micropower schrieb:
    Das mit der Beleidigung von ausländischen Staatsmännern ist doch eigentlich nur dann wirksam wenn sich der Herr Ergogan zu dem Zeitpunkt der Beleidigung innerhalb von Deutschland aufgehalten hätte.

    Ich glaube das interpretierst du falsch,, §103 (1) sagt wer ein auslländisches Staatsoberhaupt beleidigt, alles was nach oder kommt hat damit nix mehr zu tun.
    Im übrigen finde ich es richtig dass jetzt die Justiz klären muss ob Böhmermanns Schmähgedicht noch durch Presse-, Meinungs-, Satire- oder was auch immer Freiheit abgedeckt ist oder ob er einfach zu weit gegangen ist. Das einzige was ich in diesem Zusammenhang der "Mutti" vorwerfen würde ist, dass sie solange mit der Entscheidung gezögert hat. Wenn man §103 als überflüssig ansieht hätte die Entscheidung allerdings in einer Ablehnung bestehen müssen.


    Finde ich nicht. Da sie damit nach aktuellem Gesetz der Justiz vorgreifen sollte. Und dies sollte Politik niemals tun.

    Sie lässt das Verfahren zu und sagt gleichzeitig, das man daran arbeitet Paragraph 103 abzuschaffen. Da Erdogan bereits angekündigt hat bis nach ganz oben durch alle Instanzen durchzugehen wird der Prozess eine Weile dauern. Wenn bis zur endgültigen Urteilsverkündung ein § verändert wurde, gilt immer das geringere Übel. Im Falle der Abschaffung würde das Bedeuten, dass das Verfahren sich auf §185 konzentriert, der milder ist.

    EDIT: § korrigiert


    Beitrag zuletzt geändert: 22.4.2016 8:11:30 von kigollogik
  4. invalidenturm

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    kigollogik schrieb:
    Im Falle der Abschaffung würde das Bedeuten, dass das Verfahren sich auf §108 konzentriert, der milder ist.

    § 108 !? Wählernötigung, was hat das denn damit zu tun? Im übrigen bin ich der Auffassung wenn man als Bundesregierung §103 als überflüssig ansieht und diesen streichen will darf man keine Klage nach §103 zulassen. Lässt man aber eine Klage nach §103 zu sollte man auch den Prozess abwarten bevor man §103 streicht. Das sieht die "Mutti" übrigens genau so guckst du hier: http://www.focus.de/politik/experten/kubicki/paragraph-103-abschaffung-erst-2018-mit-diesem-trick-schuf-merkel-ein-exklusiv-recht-fuer-erdogan_id_5446683.html
  5. invalidenturm schrieb:
    kigollogik schrieb:
    Im Falle der Abschaffung würde das Bedeuten, dass das Verfahren sich auf §108 konzentriert, der milder ist.

    § 108 !? Wählernötigung, was hat das denn damit zu tun? Im übrigen bin ich der Auffassung wenn man als Bundesregierung §103 als überflüssig ansieht und diesen streichen will darf man keine Klage nach §103 zulassen. Lässt man aber eine Klage nach §103 zu sollte man auch den Prozess abwarten bevor man §103 streicht. Das sieht die "Mutti" übrigens genau so guckst du hier: http://www.focus.de/politik/experten/kubicki/paragraph-103-abschaffung-erst-2018-mit-diesem-trick-schuf-merkel-ein-exklusiv-recht-fuer-erdogan_id_5446683.html


    Habe den § mal korrigiert oben.

    Sprach Merkel nicht davon, §103 "bis" 2018 abschaffen zu wollen oder "in" 2018 abzuschaffen. soweit ich mich erinnere war da ein "bis".

    Und aktuell dazu hier: ;)
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article154588549/Maas-will-Paragraf-103-sofort-abschaffen.html
  6. invalidenturm

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    kigollogik schrieb:
    sprach Merkel nicht davon, §103 "bis" 2018 abschaffen zu wollen oder "in" 2018 abzuschaffen. soweit ich mich erinnere war da ein "bis".

    Ob bis oder in 2018 ist eigentlich unerheblich, falls §103 zeitnah schon dieses Jahr gekippt wird und damit Erdogans Klage nach &103 hinfällig wird, hat sich die Bundesregierung und vor allem Frau Merkel mit ihrer Zulassung von Erdogans Klage unmöglich gemacht und verärgert zusätzlich die Türkei, das wird "Mutti" wohl zu verhindern wissen. Spannend wird nur wie die Wähler auf dieses Hickhack reagieren, wer verliert einige Prozent und wer legt in der Wählergunst zu? Obwohl das eigentlich auch ziemlich egal ist.

    Stellen wir uns einmal vor das Wahlergebnis 2017 wäre 30% CDU, 18% SPD, 13% Grüne, 7% FDP, 10% Linke, 17% AfD, 5% alle weiteren, was würden wir bekommen? - Vermutlich das was wir jetzt schon haben - GroKo.
    Da niemanden sachliche Argumente von AfD oder Linke interessieren, hätten wir also nur das Ergebnis, dass 27% der Wähler ignoriert werden und alles in bewährter Art weitergeht.

    TTIP und CETA werden kommen obwohl, dank Intransparenz und Umfang, keiner diese Verträge und ihre Auswirkungen überblickt. Migranten werden weiterhin zahlreich nach Europa kommen und Migranten werden im Mittelmeer zahlreich ersaufen, die Saison geht ja jetzt erst los und gelegentlich explodiert halt mal irgendwas irgendwo in Europa. Griechenland ist immer noch pleite und dank 0-Zins sind einige Banken in Italien noch am Leben. Dafür entwerten sich langsam die Sparguthaben...
  7. r******o

    Ich verstehe nicht warum Merkel kritisiert wird wegen den Ermittlungen gegen Böhmermann
    In Deutschland hat jeder das Recht eine Anzeige zu machen, das ist Gleichberechtigung.
    Es wird ja ermittelt und was soll am Ermittlungen schlimm sein.
    Ermittlungen noch sind keine Strafen
  8. turmfalken-nikolai

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    rocococo schrieb:
    Ich verstehe nicht warum Merkel kritisiert wird wegen den Ermittlungen gegen Böhmermann


    Ganz einfach, weil sie vor Zustimmung zu dem Ermittlungsverfahren mit ihren Äußerungen eine Vorverurteilung vorgenommen hat.
    Im Übrigen stellt sich mir die Frage wie wohl ein Herr Erdogan auf ein solches Verlangen von Frau Merkel reagiert hätte. Der hätte sich auch die Einmischung verbeten.

    Was von Erdogan als solches zu halten hat haben wir ja grad wieder in den Nachrichten gehört. Erst stimmt er einer Vereinbarung mit der EU zu, akzeptiert 5 Bedingungen der EU, jetzt wo es an die Umsetzung geht fängt er an zu mauern. :pissed:
  9. invalidenturm

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    rocococo schrieb:
    Ich verstehe nicht warum Merkel kritisiert wird wegen den Ermittlungen gegen Böhmermann
    In Deutschland hat jeder das Recht eine Anzeige zu machen, das ist Gleichberechtigung.
    Es wird ja ermittelt und was soll am Ermittlungen schlimm sein.
    Ermittlungen noch sind keine Strafen

    Merkel wird nicht wegen Ermittlungen gegen Böhmermann kritisiert. Diese hatte ja schon eine Staatsanwaltschaft zugelassen. Aber Frau Merkel hat §103 betreffend, sehr unglücklich agiert. Durch das lange Herauszögern einer Antwort auf Erdogan´s Antrag hat sie der Affäre mehr Bedeutung verliehen als diese eigentlich verdient. Abgesehen davon hätte die Antwort "nein" lauten müssen, wenn man hinterher als Bundesregierung den §§103 für veraltet und zu streichen deklariert.
    Ich persönlich finde, dass Böhmermann´s "Schmähgedicht" geschmacklos war, was die Frage aufwirft, darf ich, wenn ich etwas Satire nenne und dazu sage "was man auf keinen Fall tun darf" jeden in dieser Form angehen?

    Aber eigentlich sind Probleme wie die Flüchtlingskrise oder TTIP wesentlich wichtiger, schön dass die "Affäre Bömermann" so schön davon ablenkt.

    Beitrag zuletzt geändert: 7.5.2016 22:33:39 von invalidenturm
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