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komme in Wohnung nicht rein, darf ich mindern?

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  1. Autor dieses Themas

    freewareecke

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    wie ihr in der überschrift schon lesen könnt geht es um tag/mietminderung">mietminderung. also ich schildere erstmal die sachlage:

    am 22.April fand die abnahme statt. die Bearbeiterin der genossenschaft die für diese wohnung zuständig ist hat gesagt, dass am 24.April der Elektriker kommt um die elektrik der wohnung auf fehler zu untersuchen. doch dieser kam nicht rein und die mitabeiterin der genossenschaft wusste das auch, zumindest sagte es mir ihre vertrettung. da sie selbst seit Montag im urlaub sei. also das ich schon nicht informiert wurde fand ich schon eine riesen frechheit aber naja gut. nun will die vertretung morgen mit der im urlaub befindlichen person telefonieren und mich informieren was nun sache ist. den der neue termin mit dem elektriker ist am mittwoch den 29. april. und wir wollten am 1.Mai Tapete abreisen damit wir am 2.Mai tapezieren können. die vertretung sagte auch, wenn es kein schlüssel mehr gibt für das sicherheitszusatzschloß, wird aufgebrochen.

    der mietvertrag beginnt zum 1.Mai 2009, aber die bearbeiterin die nun im urlaub ist, sobald abnahme ist können wir anfangen gegenstände in die wohnung zu packen, tapeten abreisen und so.

    nun kommt meine frage:

    im falle das ich nicht zum 1.Mai in die wohnung komme, weil ich nicht an den schlüssel für das sicherheitsschloss komme, kann ich dann die miete mindern und wenn ja um wieviel prozent der miete pro kalendertag?

    ich hoffe ich bekomme viel hilfe von euch, bin nämlich verdammt sauer auf die genossenschaft!

    ich hoffe ihr versteht was ich meine im großen ganzen, wenn nicht fragt mich, ich will ja hilfe.

    Michae:

    PS: das sicherheitsschloss ist nur eine ergänzung zum normalen türzylinder, also so ein blockschloß oberhalb.
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  3. g********e

    Ist problematisch... hier darf Dir nämlich eigentlich keiner eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

    Zumindest in jeder größeren Stadt sollte es aber entweder eine Kostenreduzierte (beim Letzten Mal, als ich so etwas brauchte, warens 10 Eus) Rechtsberatung durch einen Anwalt (Information erhältst DU beim Amtsgericht)
    oder einen Mieterschutzbund geben. Letrztere dürfen Dich in der Sache auch beraten.

    Ich hatte zwar mal eine Prozessvollmacht. Aber das war ein Sonderfall und nur für ein Verfahren, weil isch bin überaupt keine Anwalt.
  4. radioparadise

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    Soweit ich weiß brauchst du für den Zeitraum den du nicht in die Wohnung kommst keine Miete Zahlen.

    Somit solltest du dir mal den Mietspiegel für die Wohngegend im Rathaus/Bürgerbüro holen.
    Mit diesem errechnest du dir die Tages Miete und behälst diese ein. Bzw überweist diese auf dein Sparbuch.

    Allerdings sollte der Vermieter/Hausverwalter darüber in Kenntniss gesetzt werden das du zum 1.Mai nicht in die Wohnung kommst. Mangels Schlüssel.

    Allerdings ist es da besser dich mal beim Mieterschutzbund schlau zu machen. Gegebenfalls sogar diesem Beitreten. denn die geben dir einen gewissen rechtlichen Schutz. Ansonsten befrag mal nen Anwalt deines Vertrauens.
  5. k****o

    Die beiden Kollegen haben es ja bereits gesagt, so wie es aussieht darfst Du die Miete völlig rechtens mindern (sobald das Wohnen durch etwas beeinträchtigt wird ist eine Mietminderung rechtens). Auch darfst Du selbst bestimmen wie hoch die Mietminderung ist bzw, inwieweit es Dich beeinträchtigt, es sollte nur angemessen sein.

    Ich rate Dir trotzdem zu selbigem wie greenslade, ergo Du solltest Du eine rechtsverbindliche auskunft, wie schon erwähnt beim Mieterschutzbund falls diese für Wohngenossenschaften auch zuständig sind (da bin ich mir nicht ganz sicher, ich weiß es aber nicht), zu holen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
  6. Autor dieses Themas

    freewareecke

    Kostenloser Webspace von freewareecke

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    problem hat sich heute geklärt. wir können nun in die wohnung rein. also somit kann dieses thema nun geschlossen werden, außer es gibt noch irgendwelche anderen user im forum die noch was auf dem herz haben.

    danke trotzdem
  7. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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