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Leistungsschutzgesetz - ein klassisches Eigentor?

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  1. Autor dieses Themas

    wpl

    wpl hat kostenlosen Webspace.

    Presseverlage haben durch intensive Lobbyarbeit erreicht, dass demnächst ein Leistungsschutzgesetz (für die Nutzung von Zeitungsartikeln im Internet) eingebracht werden soll, siehe Süddeutsche Zeitung

    Ich zitiere einmal aus einem Dokument der dpa zum Thema "Koalitionsrundenergebnisse":

    2. Urheberschutz - Leistungsschutzrecht für Presseverlage
    Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt
    sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen
    ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer
    Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
    Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren,
    sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet
    ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen
    gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung
    der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle
    Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung
    der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll
    ein Jahr betragen.
    Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig,
    normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben
    das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.


    Also, mir kommt das ganze so vor, wie wenn sich der Betreiber eines Restaurants dagegen wehrt, in einem Reiseführer erwähnt zu werden.

    Wenn dieses Gesetz tatsächlich in Kraft treten sollte, dann kann man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass solche Dienste wie google news eingestellt werden (warum sollte ein Dienst, der für einen Verlag durch seine Auflistung ja auch kostenlose Reklame macht, dafür auch noch zahlen wollen?) und die Online-Anbieter der kompletten Zeitungstexte erheblich an Traffic verlieren werden - letztlich schießen sich die Verlage dadurch ein klassisches Eigentor.

    Oder sollte ich mit meinen Gedanken wirklich total falsch liegen und ich habe die unendliche Weisheit, die womöglich hinter diesem Gesetzesvorhaben steckt, gar nicht begriffen?
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  3. wpl schrieb:

    Wenn dieses Gesetz tatsächlich in Kraft treten sollte, dann kann man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass solche Dienste wie google news eingestellt werden (warum sollte ein Dienst, der für einen Verlag durch seine Auflistung ja auch kostenlose Reklame macht, dafür auch noch zahlen wollen?) und die Online-Anbieter der kompletten Zeitungstexte erheblich an Traffic verlieren werden - letztlich schießen sich die Verlage dadurch ein klassisches Eigentor.


    Google würde natürlich nicht dafür zahlen und das haben sie auch shcon einmal angekündigt. Als schon einmal eine Zeitung sich dafür aussprach wurde dieser kurzerhand aus den Google News entfernt. Da war der Aufschrei groß als plötzlich die Verlinkungen von google fehlte und damit tausende Besucher.
    Ich denke, das es für Verlage auch nach hinten losgehen kann, sollten sie für "Auflistung" Geld verlangen.

    Allerdings wäre es nicht schlecht, auch im Online-Bereich vermehrt wieder Lektoren eingesetzt werden. Ich finde, das sich viel zu viele Tipp- und Rechtschreibfehler in den Artikeln befinden.
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