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Name vergessen auf SG

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  1. Autor dieses Themas

    ts5555et

    ts5555et hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    ein Freund von mir hat vergessen auf das zweite Schulaufgabenblatt den Namen zu Schreiben. Die 2 Blätter wurden getrennt eingesammelt. Auf dem 1. war der Name gestanden. Das zweite Blatt ist klar zuzuordnen (er war der einzige der den Namen vergaß.). Der Lehrer will nun keine Punkte auf das zweite Blatt geben. Ist das Erlaubt. Wenn ihr eine Antwort wisst, wäre es schön mir eine Quelle zu geben. Um falls nötig zu beweißen.

    Danke
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  3. s******g

    Also bei uns muss auch auf jedem Blatt der Name stehen, sonst wird es nicht gewertet. Wir dürfen nicht mal eigenes Papier nehmen, sonst: 0 Punkte.

    Es kann ja möglich sein, dass das Blatt aus Versehen wo anders rein rutscht, z.b.

    Du müsstest in die Schulordnung sehen um zu Überprüfen ob bzw wie das geregelt ist. Vielleicht kannst du hierbei deine Lehrer um Hilfe bitten!

    Beitrag zuletzt geändert: 6.5.2011 20:56:18 von sideblog
  4. Ich hatte mal in einer Schulaufgabe vergessen die Überschrift hinzuschreiben. Mir wurde dafür aufgrund von Formfehler eine Note schlechter gegeben. Der Lehrer hat mir gesagt, dass ich dadurch einen Zeitvorteil gegenüber anderen Mitschülern gehabt hätte.

    Ich glaube die Lehrer haben in deiner Situation sehr große Handlungsfreiheit...
  5. t*****b

    So lächerlich manche Situationen auch vorkommen ("Zeitvorteil durch keine Überschrift" z.B.), im Grunde haben die Lehrer recht. Die Schule soll euch schließlich auf euer Arbeitsleben vorbereiten und da kann man dem Arbeitgeber nicht ständig mit "Ausreden" kommen, bzw. er möchte sich mit solchen Krams nicht rumschlagen. Entweder stimmt da die Leistung (und dazu gehört auch die Form), oder ihr seid den Job früher oder später los. Ich kann es absolut nicht leiden, Zettel in der Hand zu haben bei denen die Überschrift fehlt, da muss man erstmal ein paar Absätze lesen um was es überhaupt geht. Natürlich gibt es da Lehrer, die das zu eng sehen, aber im Grunde haben sie recht.
  6. Für Prüfungen gibt es Prüfungsverordnungen in denen so etwas klar geregelt ist, übrigens im Sinne dieses Lehrers.
    Für Arbeiten gibt es u.U. eine ähnliche Anweisungen/Vereinbarungen an eurer Schule. Also einfach an den Vertrauenslehrer wenden. Viel Aussicht auf Erfolg wird dein Klassenkamerad allerdings nicht haben.
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