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Online-Unterschriftenliste?

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  1. Autor dieses Themas

    mlrecords

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    mlrecords hat kostenlosen Webspace.

    Also, ich habe eine Frage, die mir vielleicht jemand hier beantworten kann. Werden Online-Unterschriftenlisten rein rechtlich anerkannt oder ?berhaupt anerkannt, wenn sie ?ffentlichen Stellen vorgelegt werden?
    Es gibt ja gen?gend Online-Unterschriftenlisten. Wann ist eine elektronische Unterschrift rechtlich g?ltig?
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  3. Also, ich habe eine Frage, die mir vielleicht jemand hier beantworten kann. Werden Online-Unterschriftenlisten rein rechtlich anerkannt oder ?berhaupt anerkannt, wenn sie ?ffentlichen Stellen vorgelegt werden?
    Es gibt ja gen?gend Online-Unterschriftenlisten. Wann ist eine elektronische Unterschrift rechtlich g?ltig?


    Die Frage ist, wann einen Unterschriftenlisten ?berhaupt anerkannt werden muss.
    In deutschland ist es glaube ich so, dass so eine Liste in der Regel nicht beachtet werden muss.
    Allerdings wenn sich die Zeitung einschaltet und das ganze in der ?ffentlichkeit diskutiert wird, dann entsteht ein "Druck" und man kann so seine Forderungen durchsetzen.
    Wenn du eine B?rgerbegehren machen m?chtest, dann wirst du schon richtige Unterschriften einreichen m?ssen.
    Schau dazu mal in http://www.buergerbegehren.de/

    Jens
  4. m***y

    ist es nicht so, dass emails und sms nicht zwangshaft vor gericht anerkannt werden m?ssen udn damit nicht unbedingt rechtlich "g?ltig" sind?

    Ich meine es ist ja auch nicht sonderlich schwer solch eine list "zu f?lschen"...

    wenn du die unterschriftenlist allerdings als "meinungsumfrag" nutzt also lauter leute die sich daf?r ausgesprochen haben kannst du evt was damit erreichen! also das es mehr so als "sammlung" von interessierten gilt und nicht als druckmittel in form einer unterschriftenaktion!
  5. Naja.. es d?rfen eben keine gleichen Emailadressen drin sein..^^ Aber es k?nnte, wenn es viele sind, was helfen! Beim Gem?semac hats nix geholfen :D
  6. Ich glaube, es m?sste immer gleich die Adresse hinzugeschrieben werde, dann w?rd es glaub schon gehen.:cool:

    Luziver
  7. n********e

    Also, ich glaube, das Onlineunterschriften nur als "g?ltig" bezeichnet werden, wenn man mehr als seine E-Mailadresse sondern auch Adresse und alles hinterl?st und der Anbieter sollte nat?rlich seri?s sein.
  8. Autor dieses Themas

    mlrecords

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    Ja, also werde ich die Online-Unterschriftenliste m?glichst so programmieren, dass doppelte Eintr?ge eliminiert werden k?nnen, oder erst gar nicht drin landen. Kannst du vielleicht noch heraus kriegen, welche Daten auf alle F?lle erhoben werden m?ssen?

    Beitrag ge?ndert am 29.11.2005 19:24 von mlrecords
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