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  1. Autor dieses Themas

    s***d

    Meine tag/freundin">Freundin hat kürzlich 2 Verträge online abgeschlossen, die laut den Geschäftsbedingungen wiefolgt \"unterschrieben wurden\":
    Man gibt seine andynummer ein und bekommt auf diese einen \"Code\" zugeschickt.
    Wenn mn diesen Code und seine Handynummer bei der Betreffenden Homepage als Login-Daten nutzt, gilt der Vertrag als bestätigt.

    Es handelt sich hierbei um \"kostenlose\" SMS.

    letztes jahr kam im fernsehen, dass es irgendwie möglich sei, solche verträge ungültig zu machen, oder so, da online-verträge nicht gültig sind!?

    Sie weiß nicht weiter und will es ihren eltern nicht sagen.
    es sind über 65euro die sie monatlich zahlen müsste.

    Sweid.
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  3. b******r


    Meine Freundin hat kürzlich 2 Verträge online abgeschlossen, die laut den Geschäftsbedingungen wiefolgt \"unterschrieben wurden\":
    Man gibt seine andynummer ein und bekommt auf diese einen \"Code\" zugeschickt.
    Wenn mn diesen Code und seine Handynummer bei der Betreffenden Homepage als Login-Daten nutzt, gilt der Vertrag als bestätigt.

    Es handelt sich hierbei um \"kostenlose\" SMS.

    letztes jahr kam im fernsehen, dass es irgendwie möglich sei, solche verträge ungültig zu machen, oder so, da online-verträge nicht gültig sind!?

    Sie weiß nicht weiter und will es ihren eltern nicht sagen.
    es sind über 65euro die sie monatlich zahlen müsste.

    Sweid.

    Online Verträge sind gültig, können aber innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
  4. m******s

    Internetverträge sind fernmündliche (?) Verträge. Es gilt wie immer bei solchen Verträgen: Man hat 14 Tage Widerrufsrecht, ohne Begründung. Diese Widerrufsfrist gilt ab Erhalt der Widerrufsbelehrung (normalerweise in der AGB) in schriftlicher Form, die von der Firma nicht mehr verändert werden kann.
    Also: Wenn sie eine Bestätigungsmail mit Widerrufsbelehrung oder AGB erhalten hat, dann hat sie ab Erhalt dieser Mail 14 Tage Zeit um den Vertrag schriftlich zu widerrufen und muss keine Gründe angeben.
    Sollte sie keine solche E-Mail erhalten haben, hat sie UNBEFRISTETES Widerrufsrecht.

    Für gewöhnlich sitzen solche Firmen aber im Ausland als Briefkastenfirmen und du kannst es einfach ignorieren.
    Allerdings empfehle ich eine Beratung beim Verbraucherschutz. Die wissen i.d.R. welche Firmen gefährlich sein können und welche nicht.

    [edit] Übrigens: Da möglicherweise Briefe von Anwälten und Inkassofirmen ins Haus flattern, würde ich schon den Eltern Bescheid sagen... Es sei denn, die sind wirklich drakonisch, aber was ich bisher erlebt habe sind die Eltern da ganz liberal und erst einmal froh, wenn sowas vorbei ist. Probleme gibt es nur, wenn man veruscht es zu verheimlichen und es dann rauskommt.

    Beitrag geändert: 2.7.2008 20:09:37 von merovius


  5. Es handelt sich hierbei um \"kostenlose\" SMS.

    letztes jahr kam im fernsehen, dass es irgendwie möglich sei, solche verträge ungültig zu machen, oder so, da online-verträge nicht gültig sind!?

    Sie weiß nicht weiter und will es ihren eltern nicht sagen.
    es sind über 65euro die sie monatlich zahlen müsste.

    Sweid.



    Wie kommt sie auf solch eine Summe, wenn es sich um ein Angebot mit kostenlosen SMS handelt ?

    Wie alt ist Deine Freundin ?? Vielleicht ist der Vertrag schon aufgrund ihres Alters nichtig.

    Gruß, Stefan
  6. m******s


    Wie kommt sie auf solch eine Summe, wenn es sich um ein Angebot mit kostenlosen SMS handelt ?


    Es steht doch schon im Posting: Es handelt sich nicht um kostenlose SMS, sondern um \"kostenlose\" SMS. Das ist der sinn von Abzocke.
    Das mit der Altersschiene funktioniert übrigens IMHO nicht so echt, du bist shcon recht früh beschränkt Gecshäftstüchtig und es mag ja auch irgendwo gestanden haben \"ja, meine Eltern wollen das auch unbedingt, die können auch ohne kostenlose SMS nicht leben\" ;)
  7. Kommt jetzt drauf an ... wenn die Kleine 17 ist, wird es problematisch, ist sie erst 11, so ist das mit der Geschäftstüchtigkeit im Rahmen des Taschengeld-Paragraphen noch nicht so weit her.

    Deshalb hatte ich nach dem Alter gefragt, dann kann man auch eine einwandfreiere Auskunft geben.

    Gruß, Stefan
  8. w******s

    Ihr scheint was zu vergessen...

    Es gibt KEINE gesetzliche Widerrufsfrist. Die 14 Tage Rückgaberecht ist KULANZ des Anbieters, aber NIEMAND ist dazu verpflichtet!!!

    Also, der Vertrag kann NUR widerrufen werden, wenn dies AUSDRÜCKLICK in den AGB steht!!

    Gruß Remo
  9. FALSCH !!!

    Es gibt gesetzliche Widerrufsfristen, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden, da anstelle der AGB dann die gesetzlichen Bestimmungen treten, sofern diese ungültig sind (sog. salvatorische Klausel).

    In diesem Fall geht es aber erstmal darum, wie alt das Mädel überhaupt ist und ob sie in diesem Umfang schon geschäftsfähig ist, sonst ist der Vertrag eh nichtig.

    Gruß, Stefan
  10. m******s


    Ihr scheint was zu vergessen...

    Es gibt KEINE gesetzliche Widerrufsfrist. Die 14 Tage Rückgaberecht ist KULANZ des Anbieters, aber NIEMAND ist dazu verpflichtet!!!

    Also, der Vertrag kann NUR widerrufen werden, wenn dies AUSDRÜCKLICK in den AGB steht!!


    Das gilt vielleicht bei gewöhnlichen Verträgen aber NICHT bei Fernabsatzverträgen.

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html
    § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
    (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.


    Wen es interessiert, der mag sich hier den genannten §355 anschauen:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html
    Und hier die Definition von Fernabsatzverträgen:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312b.html

    Es gibt einige Ausnahmen, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist vollständig durchgeführt wurde, oder die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde.
    Ich bin mir allerdings NICHTS sicher, ob es für den ausdrücklichen Wunsch hinreichend ist, dass in den AGB (die akzeptiert werden müssen), steht, dass der Kunde automatisch auf sein Widerrufsrecht verzichtet, oder ob man dazu einen gesonderten Punkt ankreuzen muss (und wer so bescheuert ist anzukreuzen: \"Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht\", der ist IMHO selber Schuld).
    Da weiterhin \"Taschengeld\" sehr weit ausgelegt werden kann und bei Taschengeldverträgen afaik auch Geschäftstüchtigkeit bei unter 14-jährigen gilt, hier noch einmal in großen Fetten Lettern mein Rat:

    INFORMIERT EUCH BEIM VERBRAUCHERSCHTZ

    Hier sitzen sowieso nur Laien-Bürgerrechtler (ja, ich zähle mich natürlich auch zu den Laien). Beim Verbraucherschutz sitzen professionelle Juristen, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben, dort Erfahrungen besitzen und diese Firmen i.A. schon kennen. Und soweit ich weiß kostet das auch nichts, in solch einem Fall.
  11. Der Verbraucherschutzverband nimmt in der Regel auch Geld für Beratungen.

    Solange das hier geklärt werden kann, ist es ja gut. Auch ich kann gerne nen paar Gesetze und Urteile rauskramen, zumal ich juristisch nicht gaaanz ungebildet bin.

    Solange sich der Urheber des Beitrages aber nicht meldet und ergänzende Angaben macht, ist es recht sinnlos hier weiter zu diskutieren.

    Gruß, Stefan
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