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Rechtliche Vorgaben zur Publikation von Zeitungsartikeln

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  1. Autor dieses Themas

    p********l

    Hallo ihr Lieben,

    würde gerne Zeitungsartikel aus unserer Lokalzeitung auf meine Seite setzen. Wisst ihr wie das rechtlich aussieht? Darf man das einfach so, oder braucht man eine "Einverständniserklärung" o.ä.. Wenn ja, wie formell muss das sein? Reicht eine einfache Mail mit der Frage "dürfen wir den Artikel benutzen" mit der Antwort "ja"?

    Danke schon einmal im voraus :)
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  3. zitiere doch mit Quellenangabe + Verlinkung?
  4. Also, einfach so veröffentlichen ist nicht erlaubt, da Zeitungsartikel dem Urheberrecht unterliegen.
    Zitieren aus einem Zeitungsartikel ist erlaubt, aber nur in einem Ausmaß, das für das eigene Werk erforderlich ist


    Was ich einmal gemacht habe ist folgendes (dies ist aber keine Garantie dafür, dass dies zu 100 Prozent in Ordnung ist)

    Ich hatte die Redaktion einer Lokalzeitung per e-mail gefragt, ob ich einen bestimmten Artikel auf meiner Homepage verwenden darf. Die Zeitung war einverstanden und ich habe diesen Artikel auf meiner Seite eingestellt. (Jetzt habe ich ihn dort nicht mehr, weil der Gegenstand des Artikels für meine Seite nicht mehr relevant ist) Wichtig ist es aber auch, eine genaue Quellenangabe zu machen.

    Wenn eine Zeitung einen Artikel auch online anbietet, dann setze ich aber, anstatt ihn zu spiegeln, grundsätzlich immer einen Link auf diesen Artikel (der immer in einem neuen Fenster geöffnet wird, um anzudeuten, dass dieser Artikel kein eigener inhalt ist).

    Was aber m.E. nicht möglich ist, das ist, einen ganzen Pressespiegel online zu veröffentlichen - in diesem Falle würden nämlich Gebühren an die VG Wort anfallen (das ist so etwas wie die GEMA für Geschriebenes).


    Soweit meine bescheidene Information (ohne Garantie für die Richtigkeit)

    Wenn du aber ganz auf der sicheren Seite sein willst, frage am besten jemanden, der sich im Urheberrecht gut auskennt.

    Ach, und eh ich es vergesse: Im Urheberrechtsgesetz gibt es sogar einen Paragraphen, der u.a. speziell Presseartikel abhandelt, und zwar §49
  5. Schutz genießen auch Zeitungsartikel, wenn es nicht grade ein 2 Zeiler ist, in denen nur eine Agenturmeldung wider gegeben wird oder bei einer Tatsachenmeldung ohne jede Redaktionelle bearbeitung.

    Ich, an deiner stelle, würde bei der Lokalzeitung nach fragen, ob du diese Artikel veröffentlichen darfs.
    Für die Internet-Seite meines Vereins ist auch eine Online-Sammlung von Zeitungsmedlungen und Radio-Interview angedacht.
    Deswegen werde ich bei den Lokalzeitungen in meiner Region nach fragen, ob ich alle Artikel die mit dem Verein in verbindung stehen, auf der Vereins Webseite publiziert werden dürfen. Sebst verständlich unter Angabe der Zeitung und des Datums.
  6. Autor dieses Themas

    p********l

    Danke für die schnellen Antworten! Dann werde ich wohl mal alle Artikel einpacken und auf Reise zu unserer Zeitung gehen :P
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