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Sich eine Internet-Identität ausdenken.

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  1. Autor dieses Themas

    hansheinzgroen

    Kostenloser Webspace von hansheinzgroen

    hansheinzgroen hat kostenlosen Webspace.

    Hallo

    Ist es sinnvoll sich für das Internet eine zweite Identität zurechtzulegen?
    Ich meine einen glaubwürdigen Namen, Mail-Adresse, ...... die man alternativ bei Unsicherheit einsetzen kann. (Software-Registrierung z.B.)

    Wie weit man dabei gehen darf weiß ich nicht. Wenn man sich wo eintragen soll,
    wo eine Adrese + Hausnummer verlangt wird und der Grund dafür nicht nachvollziehbar ist,
    (bei kostenloser Software z.B.) wäre doch eine 2.Identität recht praktisch.

    Wo wären da die Grenzen?

    Mir ist klar das bei Foren und anderen Dienstleistern eine Nachvollziehbarkeit der Anmeldedaten gegeben sein muß. (Da werden überall die AGB's aussagekräftig sein)
    Aber wenn ich für das Herunterladen von Software o.ä. weitgehende Angaben machen soll,
    wäre mir es lieber ich würde nicht meine tatsächlichen Daten eingeben.

    Wie legt man sich am günstigsten eine 2.Identität an?

    Ich nutze die Möglichkeit der Mail-Weiterleitung von einem Mail-Dienstleister.
    Gibt es andere oder zusätzliche Maßnahmen die günstig wären?
    Was könnte man sich vorab alles zurechtlegen und in welchen Bereichen darf man das dann einsetzen?

    Gruß
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  3. Hallo,

    habe folgendes gefunden zum Thema Grenzen:

    Wer im gesellschaftlichen Umgang einen falschen Namen angibt, macht sich normalerweise auch nicht strafbar. Einen Straftatbestand, der das Verschleiern seiner Identität unter Strafe stellen würde, existiert im deutschen Strafgesetzbuch nicht. Identifikationspflichten bestehen jedoch gegenüber einzelnen Hoheitsträgern, wie etwa der Polizei – dort jedoch auch nur bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen. (22) Bei der Vernehmung zur Person durch die Staatsanwaltschaft oder vor Gericht ist der Beschuldigte nach § 136 StPO bzw. § 111 OWiG zu Angaben über seine Person verpflichtet. Ob dieses auch dann der Fall ist, wenn der Betroffene sich selbst belasten müsste, ist umstritten. Wird durch die Identitätstäuschung vorsätzlich ein Irrtum beim Partner erregt, was wiederum zu Vermögensverfügung und einem Vermögensschaden führt, so ist strafrechtlich der Tatbestand des Betrugs i.S.d. § 263 StGB gegeben. Der Tatbestand des Betruges ist gleichzeitig auch die Hauptstrafnorm für Fälle des „kriminellen Identitätsmanagements“. Für den oft erwähnten Identitätsdiebstahl („Identity Theft“) gibt es keine eigene Regelung, so dass auch hier meist der Betrug die einschlägige Norm sein dürfte. Daneben können noch ggf. Beleidigungsdelikte in Frage kommen, wie etwa die „Üble Nachrede“ i.S.d. § 186 StGB. Auch Datenschutzregelungen zur unzulässigen Datenverarbeitung können in Betracht gezogen werden. Und bei einem Unfall hat man schließlich den Unfallgegner über seine Identität aufzuklären, sonst begeht man ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort i.S.d. § 142 StGB.

    (22) Hierzu im Polizeirecht und der StPO die Vorschriften zur Identitätsfeststellung, vgl. auch § 1 Abs. 1 PersAuswG.

    Author: Henry Krasemann
    Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/projekte/idmanage/krasemann-dud-30.pdf

    Zweit Identitäten sollten nicht nötig sein. Und jeders Forum, das meine Kontaktdaten will, sollte einen guten Grund haben, ansonsten sollte man sowieso die Finger davon lassen!

    Gruß
    illuxio

    Beitrag zuletzt geändert: 19.3.2010 21:41:01 von illuxio
  4. e********z

    Dir sollte klar sein, das es im zweifelsfall über deine IP zu deiner richtigen identität geht. Solltest du dich also beispielsweise bei etwas kostenpflichtigen Anmelden und die merken das du falsche angaben gemacht hast können sie zur polizei gehen und anzeige erstatten, dann bekommst du die rechnung trotzdem aber viel schlimmer eine Anzeige wegen Betrug oder Urkundenfälschung.
  5. huhu...

    genau das ist auch mein Problem...

    hatte mir eine e-mail adresse mit fake daten gemacht...
    habe nie Probleme gehabt...
    wollte mich einloggen und der sagt mir die einlogg daten wären falsch...bin aber 100% sicher weil ichs aufgeschrieben hatte...
    das war nachdem ich nen Troyaner drauf hatte der auch meine WoW daten geklaut hatte...
    wenn ich nun versuche über "passwort vergessen" das ganze zu klären, will er eine Erinnerungsfrage beantwortet haben, die ich aber nie ausgewählt habe...ergo keine Antwort...

    Was nu?
    Mit dem Anbieter telefonieren? Wie soll ich mich den ausweisen? hab ja zu meinen fake daten kein fake Pass^^...da könnt ja jeder kommen...
    Hat jmd vllt mal das selbe Problem gelöst?
  6. In einem solchen Fall hast u schlicht und ergreifend Pech gehabt. Ganz nach dem Motto "da könnte ja jeder kommen" wird man Dir die Daten nicht aushändigen, geschweige denn, den Account zurücksetzen.
  7. Es ist nicht sinnvoll sich eine komplett neue Identität zuzulegen, jedoch sollte man etwas abstand erlangen und nicht alles erzählen. Also zwar seinen Vornamen sagen, aber der Nachname sollte nicht unbedingt immer gleich genannt werden, denn dann kann es passieren das ungeliebte Mit-User vor deiner Tür stehen ;)
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