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Steuererklärung einer GbR

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  1. Autor dieses Themas

    losebettler1

    losebettler1 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Leute,

    ich schildere mal meinen aktuellen Fall:

    - GbR im Okt. 2015 gegründet
    - GbR im Dez. 2015 beendet

    Einkünfte, Umsätze, Ausgaben, ... alles 0€

    Nun kam der schrieb über die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit vom Finanzamt.
    Griff zum Telefonhörer... quatsch quatsch... alles klar, schrieb ausfüllen und absenden.

    Nur eine Kleinigkeit bleibt. Laut Aussage der Finanzamtsmitarbeiterin müssen wir dennoch eine Steuererklärung für die GbR abgeben. Lässt sich wohl einfach auf Elster-Online bewerkstelligen.

    Nun wollte ich das heute erledigen, jedoch ist das mal wieder gar nicht so einfach wie gedacht.
    Welche Formulare muss ich den alles ausfüllen??

    Viele der Formulare gehen nur bis 2014 und sind für 2015 noch gar nicht verfügbar.
    Das Einzige was ich gefunden habe wäre eine "Einkommensteuererklärung". Hier habe ich bereits den Hauptvordruck (Deckblatt) und Anlage G (die ersten 2 Zeilen) ausgefüllt.

    Ist das alles?
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  3. Die Steuererklärung für die GbR läßt sich nicht von der persönlichen Einkommenssteuererklärung loslösen. Du mußt eine persönliche Einkommenssteuererklärung für Deine Person machen und dabei eben die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb angeben. Zusätzlich sind alle anderen Einkünfte und Sonderaufwendungen, Unterhalt, Werbungskosten und was es bei Dir sonst noch gibt, anzugeben.
    Somit kann Dir hier leider keiner richtig helfen und sagen, welche Angaben zu machen sind, da sie bei jedem individuell sind. Da kann nur aufwendiges Lesen oder ein Steuerberater helfen.

    Ein kleiner Tipp dabei schon mal. GbR Einnahmen können nicht 0 sein. Es sind zumindest Kosten für die An- und Abmeldung und die Beiträge zur IHK angefallen, welche als negative Einnahmen die Steuerlast mindern.

    Je nach Art der GbR, des Ortes und der Art der Anmeldung sind dann eventuell noch Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Lohnsteuer und andere Erklärungen zu machen. Auch hier kann nur ein Steuerberater helfen, dessen Kosten sich auch wieder als negative Kosten absetzen lassen können.
  4. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    losebettler1 schrieb:


    Viele der Formulare gehen nur bis 2014 und sind für 2015 noch gar nicht verfügbar.
    Das Einzige was ich gefunden habe wäre eine "Einkommensteuererklärung". Hier habe ich bereits den Hauptvordruck (Deckblatt) und Anlage G (die ersten 2 Zeilen) ausgefüllt.



    Es ist in der Tat so, dass die Formulare immer erst im Verlauf des Monats Februar eintreffen. Mittlerweile sollten sie aber überall verfügbar sein. Manche Formulare sind zeitweilig aber auch schnell vergriffen. Hier
    http://steuererklaerung-2015.com/steuerformulare/
    kann man sich aber auch alle einfach herunterladen.
    Etwas anderes als der sog. Mantelbogen und die von dir erwähnte Anlage G fällt mir auch nicht ein. Dein FA muss dir aber zu solchen grundsätzlichen Fragen Auskunft geben.

    Beitrag zuletzt geändert: 6.3.2016 15:07:34 von mein-wunschname
  5. Autor dieses Themas

    losebettler1

    losebettler1 hat kostenlosen Webspace.

    waytogermany schrieb:
    Die Steuererklärung für die GbR läßt sich nicht von der persönlichen Einkommenssteuererklärung loslösen. Du mußt eine persönliche Einkommenssteuererklärung für Deine Person machen und dabei eben die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb angeben. ...

    Das ich meine persönliche Steuererklärung mache ist mir klar. Die Aussage von der Finanzamtsmitarbeiterin hatte ich jedoch so verstanden das wir im Namen der GbR eine Steuererklärung machen müssen. ( Es lässt sich auf Elster Online auch mit der GbR-Steuernummer ein das ESt 1 A Formular ausfüllen. )

    waytogermany schrieb:
    Ein kleiner Tipp dabei schon mal. GbR Einnahmen können nicht 0 sein. Es sind zumindest Kosten für die An- und Abmeldung und die Beiträge zur IHK angefallen, welche als negative Einnahmen die Steuerlast mindern.

    Wobei das dann ja wieder Liebhaberei ist? Eigentlich egal, wir kommen auch damit klar wenn die angefallen Gebühren unsere Steuerlast nicht senkt ;-)

    waytogermany schrieb:
    Je nach Art der GbR, des Ortes und der Art der Anmeldung sind dann eventuell noch Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Lohnsteuer und andere Erklärungen zu machen. ...

    Wir hatten angegeben die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Daher müssen wir wenn ich richtig Informiert bin keine Gewerbesteuer, Grundsteuer oder Lohnsteuererklärung abgeben?



    Ich habe mich nun nochmals etwas eingelesen in die ganze Geschichte. Sofern ich die Quellen aus dem Internet richtig verstanden habe, müssen beide Unternehmer eine persönliche Steuererklärung abgeben nur diesmal mit zusätzlich entweder Anlage S Zeile 6 oder Anlage G Zeile 8 (hier bin ich noch unschlüssig).
    Weiter müssen wir im Namen der GbR eine Umsatzsteuererklärung abgeben (was wohl elektronisch erfolgen muss aber aktuell auf Elster Online noch nicht möglich ist).
    Zu guter Letzt müssen wir noch eine formlose EÜR mit abgeben.

    Oder ist jemand anderer Meinung?
  6. Die GbR muß eine gesonderte Steuererklärung abgeben, aufgrund derer der Gewinn ermittelt wird. Von diesem ausgehend wird dann der auf jeden Gesellschafter entfallende Anteil berechnet, der dann in die persönliche Steuererklärung übernommen werden muß.

    Sobald eine Gewinnerziehlungsabsicht besteht, gilt das als unternehmerische Tätigkeit. Generell ist jeder bemüht, soviel Steuern zu vermeiden, wie irgend möglich. Rechnet man richtig und setzt auch die kalkulatorischen Kosten an, kommt man bei einer Unternehmensgründung schnell auf einige 1000 EUR. Die Fahrt zum Gewerbeamt, um das Unternehmen an- und abzumelden wird z.B. mit 0,3 EUR pro km angesetzt. Weiterhin gibt es Mietkosten für den Unternehmenssitz, auch wenn dieser in den eigenen Objekten bestand. Ähnlich könnte es auch mit dem Gewinn sein. Neben den tatsächlich geflossenen Beträgen, könnte ein Buchgewinn entstanden sein.

    Für Kleinunternehmer gibt es einige Erleichterungen und Freigrenzen. Jedoch muß auch ein Kleinunternehmen, sobald es Immobilien besitzt, Grundsteuer zahlen. Je, nachdem wie Ihr Eure Bezahlung geregelt habt, muß eventuell die Lohnsteuer direkt and das Finanzamt überwiesen werden. Aus den wagen Aussagen ist jedoch zu erkennen, dass niemand hier im Forum helfen kann. Dazu muß man sich die GbR im Detail mit allen Dokumenten ansehen. Da ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

    Die Anlage S ist für selbsständige Tätigkeit und Anlage G für Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Je nachdem, was es für eine GbR war ist die eine oder andere Anlage auszufüllen.
    UST Erklärung muß auch bei Kleinunternehmerregelung abgegeben werden.

    Zu guter Letzt müssen wir noch eine formlose EÜR mit abgeben.


    Die EÜR gibt es auch in Elster. Dazu gehört dann auch noch eine Inventur (eigentlich 2 Anfangs- und Abschlußinventur). Wieder abhängig von der GbR kann auch eine Bilanz und G&V verlangt werden.

    Sollte die GbR in Sonderwirtschaftszonen tätig gewesen sein, fallen weitere Abgaben und Erklärungen an.

    Aber auch jetzt noch einmal ganz deutlich! Niemand kann Dir hier im Forum wirklich helfen. Dies geht nur, wenn man sich die GbR ganz genau ansieht. Jede Steuererklärung ist einzigartig, da jeder andere Vorraussetzungen und Nebenbedingungen hat.
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