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Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung

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  1. Autor dieses Themas

    timebandit

    timebandit hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Community,

    wichtige Änderungen für Websitebetreiber gelten ab 25.Mai 2018.
    Die Thematik scheint aber noch nicht wirklich im Forum angekommen zu sein.
    Zur Vertiefung: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/wp-content/uploads/2016/04/CONSIL_ST_5419_2016_INIT_DE_TXT.pdf . Achtung 260 Pdf-Seiten.
    Diese Verordnung schützt die Interessen der User und nimmt Diensteanbieter in die Pflicht.
    Habt ihr schon auf die DSGVO reagiert und mindestens eure Datenschutzerklärung angepasst?
    Auf eine rege und gehaltvolle Diskussion freue ich mich. Beteiligt euch bitte bei der Abstimmung.

    Abstimmung (Nur eine Auswahl möglich)

    Bereits umgesetzt
    0 % (0 Stimmen)
    Noch nicht umgesetzt
    90,91 % (10 Stimmen)
    Brauche ich nicht
    9,09 % (1 Stimme)
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  3. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Haben denn die einzelnen Regierungen das schon in nationales Recht umgesetzt? Davon mal abgesehn: Welcher Laie soll das verstehen? Die Formulierungen sind doch für Nichtjuristen quasi "böhmische Dörfer".:confused:
  4. Autor dieses Themas

    timebandit

    timebandit hat kostenlosen Webspace.

    turmfalken-nikolai schrieb:
    Haben denn die einzelnen Regierungen das schon in nationales Recht umgesetzt?

    Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaten innerhalb der EU. Bei uns erfolgt die Umsetzung am 25.Mai 2018.
    Zugegeben das meiste in dieser Verordnung brauchen wir nicht zu berücksichtigen.
    Aber besonders bei Cookies, Kontaktformlaren, Cms und deren Plugins, Social Media und nicht zu vergessen googlanalytics heißt es Vorsicht walten zu lassen.
  5. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    In der Regel ist es so das Verordnungen aus Brüssel nicht automatisch übernommen werden sondern die Länder diese durch Beschluss ratifizieren müssen. Daher meine Frage!
  6. Autor dieses Themas

    timebandit

    timebandit hat kostenlosen Webspace.

    Die DSGVO gilt bereits seit Mai 2016. Die Frist für nationale Umsetzung beträgt meines Wissens 3 Jahre.
    In Deutschland wird die Datenschutzgrundverordnung im Mai umgesetzt.
    Es existiert die weit verbreitete Meinung, dass nur Unternehmen davon betroffen sind.
    Das ist aber tatsächlich nicht der Fall.
  7. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Habe schon versucht mich da reinzulesen aber spätestens wenn ich auf Seite 10 bin weiß ich schon nicht mehr was der Kauderwelsch auf Seite 2 bedeutet :wow:

    Diese Formulierungen in Beamtendeutsch zu verstehen geht ja fast gar nicht. Bin schließlich Elektrofachkraft und kein Jurist!

    Beitrag zuletzt geändert: 2.4.2018 19:31:41 von turmfalken-nikolai
  8. Autor dieses Themas

    timebandit

    timebandit hat kostenlosen Webspace.

    turmfalken-nikolai schrieb:
    Habe schon versucht mich da reinzulesen aber spätestens wenn ich auf Seite 10 bin weiß ich schon nicht mehr was der Kauderwelsch auf Seite 2 bedeutet :wow:

    Diese Formulierungen in Beamtendeutsch zu verstehen geht ja fast gar nicht. Bin schließlich Elektrofachkraft und kein Jurist!

    Kein leichter Tobak, das stimmt.:confused:
    Hier die sogenannte Cookie-Richtlinie:
    Artikel 5 Absatz 3
    Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat.

    Bisher befanden sich Hinweise, dass Cookies eingesetzt werden, entweder in der Datenschutzerklärung und/oder es wurde ein Hinweis eingeblendet.
    Das reicht jetzt nicht mehr aus. Ein Nutzer muß die Möglichkeit haben seine Einwilligung zu geben.
    Ebenso verhält es sich beispielsweise bei Kontaktformularen.
  9. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    timebandit schrieb:

    Ebenso verhält es sich beispielsweise bei Kontaktformularen.


    Na was ein Blödsinn! Wenn ich es nutze bin ich einverstanden und wenn ich nicht einverstanden bin nutze ich es eben nicht sondern wähle einen anderen Weg der Kontaktaufnahme!

    Typisch EU!

    Beitrag zuletzt geändert: 2.4.2018 20:39:02 von turmfalken-nikolai
  10. Autor dieses Themas

    timebandit

    timebandit hat kostenlosen Webspace.

    timebandit schrieb:

    Ebenso verhält es sich beispielsweise bei Kontaktformularen.


    Na was ein Blödsinn! Wenn ich es nutze bin ich einverstanden und wenn ich nicht einverstanden bin nutze ich es eben nicht sondern wähle einen anderen Weg der Kontaktaufnahme!

    Typisch EU!

    Datenschutz muß aber sein. Der jüngste Skandal um Facebook zeigt das doch deutlich.
    Die neue Verordnung stärkt die schützenswerten Rechte der Nutzer. Was aber in der Praxis ein Ärgernis für den User darstellen kann, wenn überall ein Kontrollkästchen angeklickt werden soll.
    Wir als Websitebetreiber(Diensteanbieter) müssen aber auf die Neuerungen entsprechend reagieren. Leider...
  11. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Naja also wenn ich als 0815 Websitebetreiber eine Seite zum Beispiel mit Wordpress erstelle und einige Plugins einbinde weiß ich doch gar nicht welches PlugIn eventuell irgendwelche Cookies setzt. Wenn dann noch die Dokumentationen nur auf Englisch verfügbar sind hab ich erst recht ein Problem da meine Englischkenntnisse dafür definitiv nicht ausreichen ( Schulenglisch aus DDR Zeiten von vor 35 Jahren ).

    Und was Kontaktformulare angeht: Das ist doch auch nix anderes als Maildienste. Auch bei Mail hat der Empfänger meine Mailadresse an Hand er mich quasi identifizieren kann. Kontaktformulare ( meins zumindest ) funktioniert auf eben dieser Basis das mir der Inhalt per Maildienst übermittelt wird. Es werden eben nur die Daten übertragen die der Kontaktaufnehmende eingetragen hat. Und da denke ich halt: Ich darf also nur eintragen was ich preisgeben will. Und ein Absender ist nunmal von Nöten wenn ich eine Antwort erhalten will.
  12. h***********r

    Also was ändert sich denn jetzt genau? Weil irgendwie klingt das ganze zu wenig verständlich für jemanden der es Umsetzen soll. Klar kann man sich Wochen Zeit nehmen und das Abschnitt für Abschnitt durch sehen oder viel Geld ausgeben für jemanden der es Überblickt. Allerdings vermute ich, dass im Endeffekt sich fast nichts ändern wird, weil wer stört sich denn wirklich daran, ob eine Website jetzt Cookies setzt oder nicht etc und ob er da zustimmt oder nicht. Kann er ja auch einfach die Seite nicht nutzen. Letztendlich läuft es dann sicher drauf raus das du die Seite nicht benutzen kannst wenn du dem nicht zu stimmst. Es gibt sicher Anwendungsbereiche wo das ganze Sinn machen würde, den sehe ich hier aber nicht.

    Beitrag zuletzt geändert: 2.4.2018 23:40:01 von horstexplorer
  13. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    horstexplorer schrieb:
    Es gibt sicher Anwendungsbereiche wo das ganze Sinn machen würde, den sehe ich hier aber nicht.


    Richtig! Man kann auch viel "kaputt regulieren" !

    timebandit schrieb:

    Datenschutz muß aber sein. Der jüngste Skandal um Facebook zeigt das doch deutlich.
    Die neue Verordnung stärkt die schützenswerten Rechte der Nutzer. Was aber in der Praxis ein Ärgernis für den User darstellen kann, wenn überall ein Kontrollkästchen angeklickt werden soll.
    Wir als Websitebetreiber(Diensteanbieter) müssen aber auf die Neuerungen entsprechend reagieren. Leider...


    Mag sein aber der kleine Websitebetreiber wie unsereins wird da eher weniger böse Absichten verfolgen. Die geringe Menge an Daten sind auch für die entsprechenden Konzerne relativ uninteressant. Facebook und Co bieten da eine ganz andere Quantität! Da lohnt sich das!

    Ich hatte jedenfalls bis dato noch keine Angebote zwecks Ankauf eventuell gespeicherter Daten meiner Websitebesucher :wink:

    Beitrag zuletzt geändert: 2.4.2018 23:57:38 von turmfalken-nikolai
  14. h***********r

    Vielleicht denken wir da auch zu kompliziert. Entweder sie stimmen allem zu oder sie lehnen alles ab und können den Dienst dann halt nicht nutzen. Wäre vermutlich die einfachste Variante in der Umsetzung. Nur für was müssen sie die Zustimmung erteilen? Reichen da Formulierungen ähnlich 'Speichern von Cookies und sammeln von Personen bezogenen Daten wie blablabla' wenn es z.Bsp um einen Login geht oder muss man das ggf für jedes Formular im Detail einzeln auflisten?

    Beitrag zuletzt geändert: 3.4.2018 0:02:11 von horstexplorer
  15. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Ich finde die Anforderungen für kleine Webseitenbetreiber zwar auch ziemlich besch..., aber was soll man machen.
    Hier
    https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/
    gibt es einen Generator, von dem heise online meint:
    https://www.heise.de/ix/meldung/Datenschutzgrundverordnung-Neue-Abmahngefahren-fuer-Websites-3936980.html
    dass er an die neue DS-GVO angepasst ist.
  16. h***********r

    mein-wunschname schrieb:
    Ich finde die Anforderungen für kleine Webseitenbetreiber zwar auch ziemlich besch..., aber was soll man machen.
    Hier
    https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/
    gibt es einen Generator, von dem heise online meint:
    https://www.heise.de/ix/meldung/Datenschutzgrundverordnung-Neue-Abmahngefahren-fuer-Websites-3936980.html
    dass er an die neue DS-GVO angepasst ist.

    Das sieht doch schon einmal passend aus.
    Aber letztlich betreibt man die Website nicht unbedingt als Unternehmen sondern als Privatperson und da passt die Formulierung dann leider nicht.
  17. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    @horstexplorer: Ja, das habe ich auch gleich gesehen. Man erkennt daraus auch schnell, es eigentlich generell um eine ganz andere Zielgruppe geht. Ich werde mir da etwas generieren lassen und dann noch individuell anpassen.
  18. Grundsätzlich halte ich die DSGVO für durchaus berechtigt und sinnvoll. Wie praxisorientiert und umsetzbar das ist wird sich im Laufe zeigen. Es gibt inzwischen genügend Webinare, bei denen man sich über wesentliche Bestandteile informieren konnte und ich denke es wird auch im Netz (irgendwann) relevante Artikel für Betreiber kleinerer Webseiten geben.

    Gerade kleine Unternehmen oder Betreiber sind meiner Erfahrung nach zwecks Datenschutz ganz schlecht aufgestellt, nicht weil sie das nicht wollten, sondern weil sie es bislang nicht zwingend brauchten (Strafen waren eher zu vernachlässigen). Dass Facebook und Co mit Daten ihre Geschäfte machen ist richtig, das sollte aber eigentlich einen jeden Menschen nicht entschuldigen, mit Daten und Informationen vorsichtig umzugehen, seien es die eigenen, noch eher aber die der Anderen.

    Wenn ich da an Fotos von Leuten auf Facebook denke, die da nie sein wollten, Datenschutz fängt im Kleinen an. Der Fisch stinkt aber immer von oben.
  19. Autor dieses Themas

    timebandit

    timebandit hat kostenlosen Webspace.

    Eine ähnliche Verunsicherung fand bei der Einführung der Impessumpflicht für Websitebetreiber im Mai 2010 statt.
    Heute wird das allgemein akzeptiert. Jetzt müssen wir unsere Webseiten mindestens mit einer Datenschutzerklärung versehen. Ein Link auf diese muß auf allen Seiten vorhanden sein.
    Seit 2016 dürfen auch Verbraucherschutzorganisationen Abmahnungen erteilen und auf Unterlassung pochen.
    Die Wahrscheinlichkeit eine Abmahnung zu erhalten ist meines Erachtens zwar gering, aber dennoch vorhanden.
    Natürlich sind diesbezüglich noch keine Urteile in der Rechtsprechung vorhanden an denen wir uns orientieren können.
    Aber es ist sicherlich besser eine Website rechtskonform aufzupeppen, denn das kann auch mehr Vertrauen bei den Usern.schaffen
    Im übrigen stimme ich der Meinung von karpfen zu.


  20. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Ein Großteil der DSGVO wurde ja schon im Bundesdatenschutzgesetz 2016 umgesetzt. Eigentlich bleiben also nur noch wenige Baustellen z.B. muss nun auch auf den Einsatz externer Dienste, wie zum Beispiel Facebook und Google, hingewiesen werden, sofern diese durch den Aufruf der Website personenbezogene Daten erheben.

    Auch ein Cookie Hinweis ist nun (zumindest für Nutzer von Lima-City) Pflicht, da Lima-City nach eigenen Angaben zur Spamverhinderung per Cookie prüft, ob Seitenaufrufe von einem realen Browser stammen. https://www.lima-city.de/thread/lima-city-setzt-cookies-bei-usern. Auch viele CMS (darunter auch Wordpress) setzen Cookies ein.

    Der Cookie-Hinweis sollte deutlich beim ersten Aufruf der Webseite zu sehen sein, und darf nicht so eingebunden werden, dass dieser Pflichtangaben wie zum Beispiel den Link zum Impressum verdeckt. Einen Cookie-Hinweis Generator gibt es (kostenlos+open source) hier https://cookieconsent.insites.com/download/

    Bei dem Einsatz von Social Media ist sicherzustellen, dass keine Daten des Webseitenbesuchers ohne dessen Zustimmung erhoben werden. Auf die Verwendung von Social Media Angeboten und die Art des verwendeten Social Plugins ist in der eigenen Datenschutzerklärung zu informieren. Gleichzeitig muss hier auf die Widerrufmöglichkeiten hingewiesen werden.

    Probleme bei der Umsetzung der EU-DSGVO:

    1.) Gegebenenfalls ist sogar die „aktive“ Einwilligung des Besuchers notwendig. Allerdings habe ich momentan keine Ahnung wie eine aktive Einwilligung vonstatten gehen soll. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung ist nämlich erst ab 16 Jahren (Altersprüfung?) möglich. Also dürften schon in dieser Hinsicht alle vor erheblichen Problemen stehen.

    2.) Abgesehen davon deckt kein Datenschutzerklärungsgenerator alle Social Media Anbieter (geschätzt 100) welche z.B. über das Wordpress Plugin Sassy social Share erreichbar sind, ab.

    3.) Der bei Einsatz von Google Analytics o.ä. geforderte Vertrag zur "Auftragsdatenverarbeitung mit dem Dienstanbieter" ist momentan nicht realisierbar, Google will einen solchen Vertrag erst Ende Mai auf seiner Webseite anbieten. Bei anderen Anbietern ist es vermutlich ähnlich.

    4.) Auch der Einsatz von Plugins wie Akismet oder Statistikprogrammen wie Piwick oder WP-Statistics sollte meiner Meinung in der Datenschutzerklärung erwähnt werden.

    Ich habe momentan keine Ahnung wie ich bis 18.Mai eine wirklich rechtskonforme Seite präsentieren soll, ohne Google Analytics und das Social Media Plugin zu deaktivieren.:wink:

    Übrigens, auch ich habe nichts gegen die DSGVO, damit sollte es doch der deutschen Post unmöglich werden Kundendaten mit Zulassungs- und Katasterdaten zusammenzuführen, und dann als anonymisierte Mikrodaten an politische Parteien zu verkaufen - oder nicht?

    Beitrag zuletzt geändert: 3.4.2018 16:27:05 von invalidenturm
  21. Eine rechtskonforme Sache ist immer schwierig, da Rechtssprechung immer auslegbar ist und mal Gericht A so und Gericht B so urteilen kann. Wichtig ist meiner Meinung nach einfach nur, dass man es so gut wie möglich umsetzt und beachtet. Wie die Verordnung dann in der Praxis umgesetzt wird, werden dann die ersten Urteile bei Verstößen zeigen die dann meist als Präzidenzfall gelten.

    Die genutzten Tools in der Datenschutzerklärung zu erwähnen, vielleicht in einem Nebensatz noch zu umschreiben, ist für mich schon eine gute Offenlegung der Webseiteninhalte. Da kann man sich als Besucher zumindest schon mal informieren.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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