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Unsere Rechte

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  1. Autor dieses Themas

    a******9

    Moinsen!

    Ich wollte euch hier mal nach den Grundrechten und sowas fragen die man hat.

    Es geht um folgendes:

    Wir hatten in PGW (Politik Gesellschaft Wirtschaft) Plakate in Gruppenarbeit gemacht.
    (Tut zwar nix zur sache, aber es waren Plakate ?ber soziale Gruppen in denen man ist z.b. Familie)

    Den Lehrer m?gen wir nat?rlich nicht (wie h?tte es anderes sein k?nnen?).
    Und als dannn jede Gruppe ihr Plakat vorgestellt hat, dann hat der Typ das alles auf Video aufgenommen.
    Er will das ?fters im Jahr machen und uns das am Ende des Schuljahres vorspielen...
    K?nnten wir ihm da nich irgendwie einen Strich durch die Rechnung machen?
    Also nicht im Sinne von Kamera-Zert?mmern, sondern aufgrund von irgendwelchen Rechten die wir haben...

    M?ssten unserer Eltern nicht zustimmen, wenn er uns aufnehmen will auf Video+Foto?
    (Wir sind 13-14. Gegen Ende dieses Schuljahres sind manche auch schon 15...).

    Oder einfach wenn wir das nicht m?chten, dass er dann unserer Gesichter unerkenntlich machen muss (Verpixeln, Schwarzer Balken o.?)?

    Also wei? da jemand was :biggrin:?

    Beitrag ge?ndert am 26.11.2005 18:35 von andy2309
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  3. r*****r

    nat?rlich kann man dagegen was machen, ihr habt ja schlie?lich die pers?nlichen rechte f?r die aufnahmen (wimni), das hei?t ihr k?nnt das bildmaterial einfordern.
    bin mir aber nicht ganz sicher!
  4. Hmm andy du da k?nnten wir schon was machen(bin in seiner klasse). Ich denk ma das wir das material einzihen k?nnen oder das er unsere gesichter verpixeln muss.
    Also im Inet ver?ffentlichen dar ers nich und er darf des nach meimen wissen dann nur uns zeigen also er d?rfte jezz nich zu seiner Oma gehn und ihr das zeigen.
    Also wer sich mit Gesetzten auskennt POSTEN!!!
    Greetz
    zockerhs

  5. nat?rlich kann man dagegen was machen, ihr habt ja schlie?lich die pers?nlichen rechte f?r die aufnahmen (wimni), das hei?t ihr k?nnt das bildmaterial einfordern.
    bin mir aber nicht ganz sicher!


    ist auch so... da er eure rechte nicht hat!


    M?ssten unserer Eltern nicht zustimmen, wenn er uns aufnehmen will auf Video+Foto?
    (Wir sind 13-14. Gegen Ende dieses Schuljahres sind manche auch schon 15...).


    Selbst wenn eure eltern das erlauben ist es ab 14 (keine 100%ige Garantie) auch nicht rechtskr?ftig!
    Da m?sst ihr zu stimmen...

    Wenn mich trotzdem irgendein Anwalt wiederspricht ist das wiede son Gesetz was man so oder so auslegen kann :D und ich bin still ,da ich mich auch net 100%ig auskenn hab mich nur vor kurzen auch ?ber das Thema informiert...


  6. Du hast das Recht, ?ber Bild und Ton von dir zu entscheiden, ob es ver?ffentlicht wird, aber nicht wenn du eine Person ?ffentlichen Lebens bist.
    Allerdings glaube ich nicht, dass du ein Promi bist, oder bist du von TokioHotel? (Scherz, bitte nicht verbal verpr?geln ;-) )

    Du bzw. deine Eltern (Ich wei? nicht die Altersgrenze) d?rfen das entscheiden, da das Vorspielen ja in der ?ffentlichkeit geschieht.

    Mich w?rde mal interessieren, wie er es geschafft hat, dass er gefilmt hat, ohne dass es ihr gemerkt habt...

    MfG lagerhaus

    Beitrag ge?ndert am 26.11.2005 21:02 von lagerhaus
  7. ich zitiere aud ?5 des Grundgestzes:
    (les dir mal nummer 2 genau durch!)
    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu ?u?ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug?nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gew?hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der pers?nlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
  8. Autor dieses Themas

    a******9


    lagerhaus schrieb:
    Du hast das Recht, ?ber Bild und Ton von dir zu entscheiden, ob es ver?ffentlicht wird, aber nicht wenn du eine Person ?ffentlichen Lebens bist.
    Allerdings glaube ich nicht, dass du ein Promi bist, oder bist du von TokioHotel? (Scherz, bitte nicht verbal verpr?geln ;-) )

    Du bzw. deine Eltern (Ich wei? nicht die Altersgrenze) d?rfen das entscheiden, da das Vorspielen ja in der ?ffentlichkeit geschieht.

    Mich w?rde mal interessieren, wie er es geschafft hat, dass er gefilmt hat, ohne dass es ihr gemerkt habt...

    MfG lagerhaus

    Beitrag ge?ndert am 26.11.2005 21:02 von lagerhaus

    ich glaub das war jetzt noch nich deutlich, wie ich s beschrieben habe...
    und das vorf?hren will er UNS (unsere Klasse)
    er hat uns vorher gesagt, dass er das aufnimmt und hat dann halt ne Kamera aufgebaut.
    Zockerhs und ich haben ihm gesagt, dass wir nicht m?chten, dass er uns Aufnimmt und er unsere Gesichter verpixeln soll.
    Er hatte irgendwas gesagt von private aufnahme oder so...
    wei? ich nich mehr...

    ich finds au?erdem VERDAMMT ASSOZIAL das der einfach Videoaufnahmen von uns macht...
    So ein ******!

    Wollts nur nochmal sagen:mad:


    edit: so also den vorpost (von andieo hatte ich eben noch nich gesehen)
    kann ich nicht aufgrund von

    GrundGesetz Artikel 4: Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religi?sen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungest?rte Religionsaus?bung wird gew?hrleistet.

    [..]

    Absatz 1 und 2 sagen, dass meine Religion besagt, dass ich nicht auf Video aufgenommen werden darf?
    das gegenteil kann er nicht beweisen :biggrin:


    au?erdem liegt doch wohl das urheberrecht des vortrags bei den erstellern des vortrags.
    und das sind die sch?ler...

    das ist dannverletzung des urheberrechts, wenn er das mitschneidet!


    ~sp?ter~
    aha...
    hab mich aml wieder ein wenig informiert.
    die drei mitglieder der gruppe sind laut Urhebberecht gesetz (oder so)

    ? 7

    Urheber

    Urheber ist der Sch?pfer des Werkes.


    die Urheber des Werkes...

    und

    ? 12

    Ver?ffentlichungsrecht

    (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu ver?ffentlichen ist.

    Allerdings erteilen wir unserem Lehrer das Recht dazu nicht!

    und:

    ? 15

    Allgemeines

    (1) Der Urheber hat das ausschlie?liche Recht, sein Werk in k?rperlicher Form zu verwerten; das Recht umfa?t insbesondere

    1.


    das Vervielf?ltigungsrecht (? 16),

    2.


    das Verbreitungsrecht (? 17),

    3.


    das Ausstellungsrecht (? 18).

    (2) Der Urheber hat ferner das ausschlie?liche Recht, sein Werk in unk?rperlicher Form ?ffentlich wiederzugeben (Recht der ?ffentlichen Wiedergabe). Das Recht der ?ffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

    1.


    das Vortrags-, Auff?hrungs- und Vorf?hrungsrecht (? 19),

    2.


    das Recht der ?ffentlichen Zug?nglichmachung (? 19a),

    3.


    das Senderecht (? 20),

    4.


    das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tontr?ger (? 21),

    5.


    das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von ?ffentlicher Zug?nglichmachung (? 22).

    (3) Die Wiedergabe ist ?ffentlich, wenn sie f?r eine Mehrzahl von Mitgliedern der ?ffentlichkeit bestimmt ist. Zur ?ffentlichkeit geh?rt jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unk?rperlicher Form wahrnehmbar oder zug?nglich gemacht wird, durch pers?nliche Beziehungen verbunden ist.


    blabla...
    zumindest d?rfen nur wir das ver?ffentlichen vorf?hren etc.
    es sei denn, wir geben ihm di erlaubnis dazu.

    da er ein lehrer ist und das werk daf?r bestimmt war auch unsere note zu bilden, darf er es ansehen, benoten aber nicht vorf?hren auch nicht per Fernseher, Videorekorder etc.

    siehe auch:

    ? 31

    Einr?umung von Nutzungsrechten

    (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einr?umen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschlie?liches Recht sowie r?umlich, zeitlich oder inhaltlich beschr?nkt einger?umt werden.

    (2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

    (3) Das ausschlie?liche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzur?umen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. ? 35 bleibt unber?hrt.

    wir erteilen ihm also einfach das ausschlie?liche Nutzungsrecht :wink:
    dann kann er seine nten machen, darf es nicht ?ffentlich vorf?hren und wird uns f?r immer hassen^^

    Beitrag ge?ndert am 26.11.2005 21:49 von andy2309
  9. Paragraph 5 absatz 2 sagt sehr Ausagekrftig das er es NCIHT ohne eure Zustimmung darf.

    Wenn er ein guter Lehrer ist versteht er diesen paragraphen, wnen nicht zeigt ihn an, oder geht zur Schulleitung.


    Meine Fresse.. euer Lehrer erinnert mich an einen Film.. da war da auch so einer der unbedingt Sch?ler filmen wollte.

    in dem Film war der lehrer ein kranker pervereser...

    Nehmt euch in acht ;)
  10. Autor dieses Themas

    a******9

    OK...

    Wir mussten keine Klage einreichen...
    Wir haben ihm noch mal eindr?cklich gesagt, dass wir das nicht m?chten und er hat das akzeptiert...

    Also bitte Closen


    danke leute




    mfg andy
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