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Urheberrechtsfrage

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  1. Autor dieses Themas

    m******s

    Moin,

    aus aktuellem Anlaß hätte ich mal eine kleine rechtliche Frage für eventuelle Spezialisten:

    Und zwar wollte ich fragen, ob Aufgaben und/oder Lösungen von Übungszetteln und Klausuren aus dem Studium urheberrechtlich geschützt sind? Spontan würde ich nein sagen, mangels (a) Schöpfungshöhe und (b) Urheberrechtlichen Schutz für Fakten (mathematische Sätze lassen sich z.B. afaik nicht urheberrechtlich schützen).

    Also, wäre nett, wenn dazu jemand was hätte ;)
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  3. Kommt wohl ganz darauf an, woher du sie hast. Kopien aus einem Lehrbuch bleiben urheberrechtlich geschützt. Am besten du fragst deinen Prof (oder den, von dem du sie hast), woher er sie hat.

    Die Übungen selbst sind urheberrechtlich wohl nicht geschützt, wohl aber Texte und Bilder.
  4. Autor dieses Themas

    m******s

    lei schrieb:
    Kommt wohl ganz darauf an, woher du sie hast. Kopien aus einem Lehrbuch bleiben urheberrechtlich geschützt. Am besten du fragst deinen Prof (oder den, von dem du sie hast), woher er sie hat.

    Die Übungen selbst sind urheberrechtlich wohl nicht geschützt, wohl aber Texte und Bilder.


    Es geht nicht um Kopien.

    Also, um darauf einzugehen:
    1. Wenn der Prof bzw. Assistent die Aufgaben aus einem Lehrbuch hat, und sie deshalb urheberrechtlich geschützt sind, bin ich denke ich zwar angreifbar, aber zumindest nicht von meinem Prof ;)
    2. Wenn die Aufgaben aus einem Lehrbuch sind, aber nur die Kopie (Im Sinne von "einscannen - PDF erstellen - verteilen") verboten ist und die Formulierung an sich nicht geschützt werden kann bin ich definitiv im Reinen, denn die PDFs, die wir bekommen - mit den Aufgaben - und auch die Klausur - natürlich - sind offensichtlich getext und zwar vom Assistenten (oder dem Assistenten des Assistenten, kenen da die Hierarchie nicht so genau). Und auch die von mir angefertigte "Kopie" ist selber geTeXt (Klausur geschrieben - mit Leuten zusammengesetzt und per Gedächtnis rekonstruiert).

    Also, letztes ist halt, worum es geht. Ich habe heute eine Matheklausur geschrieben, danach aus dem Gedächtnis die Aufgaben neu getext und möchte die zusammen mit meinen Lösungen verteilen. Die Frage ist also ob die Formulierung der Aufgaben, bzw. vielmehr sogar nur die umschriebene Fragestellung (der Inhalt) (denn schließlich stammt die Formulierung generell von mir, nach dem Inhalt, den ich erinnerte) irgendwelchen urheberrechtlichen Schutz genießt, der mich gegenüber meinem Professor angreifbar macht. Ich weiss nämlich, dass er das nicht gerne sieht (deswegen muss ich ihn nicht zwingend mit der Nase drauf stoßen), die Frage ist nun, ob er mir das verbieten kann (Ich verstoße damit zumindest nicht gegen inneruniversitäre Regelungen, afaik, da ich damit ja niemandem das Abschreiben ermögliche).
  5. kalinawalsjakoff

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    Im weiteren Fall könnte es als Betrugsversuch seitens deiner Schule/des Professors/der Uni ausgelkegt werden, wenn du die Fragen (samt Lösungen) ins Internet stellst oder anderweitig veröffentlichst. Kann ja sein, daß die Klausur demnächst noch in einer anderen Klasse geschrieben werden soll. Im Extremfall würde da ein Disziplinarverfahren gegen dich von der Schule eingeleitet werden können.
  6. Autor dieses Themas

    m******s

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Im weiteren Fall könnte es als Betrugsversuch seitens deiner Schule/des Professors/der Uni ausgelkegt werden, wenn du die Fragen (samt Lösungen) ins Internet stellst oder anderweitig veröffentlichst. Kann ja sein, daß die Klausur demnächst noch in einer anderen Klasse geschrieben werden soll. Im Extremfall würde da ein Disziplinarverfahren gegen dich von der Schule eingeleitet werden können.


    Da esteht zumindest in diesem Fall keine Gefahr - der Prof geht Ende nächsten Semesters in Rente, wird also nie wieder eine Ana1-Klausur stellen ;)

    Aber auch sonst. Der Vorwurf ist doch ziemlich lächerlich, denn auch von dieser Klausur kursieren sowieso mindestens die Hälfte der Aufgaben irgendwo im Internet, wer sorgfältig vorbereitet und gegoogelt hat hat jede Aufgabe schon so oder so ähnlich gemacht. Also, solange sie nicht EXAKT die gleiche Klausur anfertigen würden und dazu schreiben "Das ist die Klausur von Prof. X aus dem WS 08/09", hat niemand einen wirklichen Vorteil von der Klausur.

    Ausserdem geht es nur um das Urheberrecht, Betrugsversuch bin ich imho auf ziemlich sicheren Füßen.
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