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versand bei garantiefall

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  1. Autor dieses Themas

    russia-hawks

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    hallo,

    ich habe mein handy wegen einigen fehlern an meinem händler zurück gesand, und zwar als unfrei, weil ja der händler die tag/kosten">kosten tragen muss, wenn ein garatiefall vorliegt. dieser hat das paket jedoch abgewiesen und ich bekam das paket zurück und musste nun doppelt bezahlen.
    auf welchen paragraphen kann ich mich stützen, wie sollte ich nun vorgehen?

    ich habe schon bisschen länger her das handy auch schon 2mal zu gesand, aber da hatte ich noch das paket frankiert, also selbst die kosten getragen...

    Beitrag geändert: 29.7.2008 14:10:20 von russia-hawks
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  3. Normalerweise hast du damit recht, dass der Händler die Kosten tragen muss. (kann dir keine Paragraphen nennen, aber dafür gibt es google). Jedoch haben viele Händler in ihren AGBs eine kleine Klausel die ungefähr folgendes besagt:
    Ja, wir tragen die Versandkosten (denn das müssen wir), aber wir nehmen keine unfreien Pakete an. Das bedeutet soviel wie: Du musst die Versandkosten erst einmal tragen, uns dann die Quittung schicken und wir ersetzen dir den Betrag dann. Du hast also wahrscheinlich wenig Chancen das Geld wieder zu sehen.
  4. also...

    ich kenne keinen paragraphen, der den händler verpflichtet bei garantiefällen den versand zu bezahlen.

    des händlers pflicht ist einzig und allein die, das er den versand zahlen muss, wenn der rücksendewert 40 euro übersteigt. das zählt aber natürlich nur, wenn du es zurückgeben möchtest, also auf dein rückgaberecht bei fernabsatzgeschäften (gesetzlich 14 tage nach erhalt der ware). auch hier sollte man den händler vorher fragen, da ein unfreies paket für den händler bei der deutschen post 12 euro kostet, legst du aber die kostet vor, kostet es den händler nur 6,90 euro.

    im falle von garantie kenn ich sowas nicht, und wäre mir seeeeehr neu...

    mfg

  5. ok, ich hab mal ein wenig gegoogelt:
    1) Der Verkäufer muss die Versandkosten nur dann tragen, wenn die Wahre innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt (soll heißen der Kauf wird rückgängig gemacht) wird und, wenn es so vereinbart ist, den Warenwert von 40€ übersteigt. (§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB + 40-Euro-Klausel)
    2) Die Übernahme der Kosten im Garantiefall wird normalerweise von den AGBs geregelt. Steht da nichts darüber drin, dann bleiben die Kosten am Käufer hängen. Die Rückversandkostenübernahme im Garantiefall ist also reine Kulanz.

    hmm habe bisher gedacht, dass das auch vom Verkäufer getragen werden muss. Da hab ich mich wohl getäuscht.
  6. c*s

    Garantie ist generell Kulanz...gesetzlich gibt es nur ein Recht auf Gewährleistung.
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