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Vorsicht ist geboten auf Ebay- Nix Schnelle Mark

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  1. Autor dieses Themas

    maxlex

    maxlex hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Leute,

    Wer glaubt das er mal schnell eine müde Mark auf Ebay verdienen kann, sollte dabei stehts wachsam sein un schaun was er verkaufen will:


    Wer etwas kauft mit der Absicht es wieder zu verkaufen handelt Gewerblich!

    Die Abmahner auf Ebay schlafen nicht.

    1. Es gibt die Möglichkeit bei Ebay einen Artikel zu melden in dem man dann angeben kann das der Verkäufer Gewerblich handelt.
    konsequenz: man bekommt eine Email mit Frist von Ebay, in der man aufgefordert wird sein Konto auf Gewerblich umzustellen und damit in eine ganz andere Gebührenordnung rutscht für das einstellen von Artikeln! 1,20 bei 1 Euro Auktionen ist Start gebühr!!!

    2. Nimmt Emails und Nachrichten von User die euch auffordern euch Gewerblich anzumelden nicht auf die leichte Schulter!
    Das ist und gilt schon als Abmahnung! Danach gibts Post vom Gericht und 1.000 Euro Strafe und Gerichtskosten bei 10.000 Streitwert (legt das Gericht fest) sind schnell erreicht! Danach hilft nur Zahlen!!!!

    3. Denkt immer daran, nirgends gibt es so eine offene Buchführung wie bei Ebay!
    Die ganzen Händler die mit harten Bandagen gegen einander kämpfen und mit dieser sehr offenen Buchführung, wo jeder sehen kann wer, was wann kauft, nutzen diese Informationen für eine Klage.

    Ich selber habe den Entschluss gefasst und mich von Ebay zurückgezogen!

    Leider ist Ebay immer mehr, nicht das was es einmal sein sollte!

    Hier sind immer mehr Händler die Ihre Sachen viel zu überteuert anbieten müssen um einige Kosten noch einzufangen, bedingt durch die inoffizielle PAYPAL pflicht und die daraus entstehenden horrenden Gebühren zusätzlich die von Ebay.


    Und denkt dran, auf Ebay ist nicht immer alles billiger! Wie auch?
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  3. Ich wusste nicht, dass es sowas bei Ebay gibt, aber ich finde das ehrlich gesagt Sche*****

    Aber das ist ja auch nicht einfach, einem Ebayer nachzuweisen, das er gewerblich handelt oder nicht?
    Es sei denn, du kaufst immer einen Artikel und nach einer Stunde verkaufst du wieder den selben Artikel, das ist dann wiederum auffällig.
    Aber trotzdem würde ich auch lieber die Finger davon lassen, weil sonst harte Konsequenzen auf einen zu kommen können.
  4. Es gibt Anwälte, die Leben davon solche Sachen ausfindig zu machen und anzuzeigen. Dann können sie nämlich die Anwaltskosten in Rechnung stellen, egal ob sie recht bekommen oder nicht.
  5. Wo ist das Problem?

    Wer bei Ebay etwas Anderes, als das eigene, gebrauchte Zeug verkauft, soll gefälligst auch die Spielregeln beherzigen, die es im Leben eines Kaufmannes gibt. Will sagen: Der Kunde hat mehr Rechte, als wenn er von privat kauft.

    Wer sich hinter dem Mäntelchen des privaten Verkäufers versteckt, betrügt seinen Kunden. Und sei es nur um die Gewährleistungsansprüche.

    Womit ich nicht den gewerblich abmahnenden Anwalt in Schutz nehmen will! Dem gehört die Lizenz entzogen!

    2ct von

    FF
  6. stimme da meinem vorredner zu. Wenn Händler unbedingt bei ebay was absetzen wollen, sollen sie auch Gebühren zahlen. Außerdem gibts für Händler teilweise auch sonderkonditionen.
    Es ist auch nicht so ganz richtig, dass man sofort gewerblich handelt, wenn man was kauft und wieder verkauft. Da spielen noch andere Faktoren eine Rolle (nachhaltigkeit, usw.).

    Also wenn du einmal ein kaputtes Moped bei ebay kaufst, es herrichtest und wieder verkaufst, bist du noch lang kein händler.
  7. Autor dieses Themas

    maxlex

    maxlex hat kostenlosen Webspace.

    allyourhonks schrieb: stimme da meinem vorredner zu. Wenn Händler unbedingt bei ebay was absetzen wollen, sollen sie auch Gebühren zahlen. Außerdem gibts für Händler teilweise auch sonderkonditionen.
    Es ist auch nicht so ganz richtig, dass man sofort gewerblich handelt, wenn man was kauft und wieder verkauft. Da spielen noch andere Faktoren eine Rolle (nachhaltigkeit, usw.).

    Also wenn du einmal ein kaputtes Moped bei ebay kaufst, es herrichtest und wieder verkaufst, bist du noch lang kein händler.


    fatfreddy schrieb: Wo ist das Problem?

    Wer bei Ebay etwas Anderes, als das eigene, gebrauchte Zeug verkauft, soll gefälligst auch die Spielregeln beherzigen, die es im Leben eines Kaufmannes gibt. Will sagen: Der Kunde hat mehr Rechte, als wenn er von privat kauft.

    Wer sich hinter dem Mäntelchen des privaten Verkäufers versteckt, betrügt seinen Kunden. Und sei es nur um die Gewährleistungsansprüche.

    Womit ich nicht den gewerblich abmahnenden Anwalt in Schutz nehmen will! Dem gehört die Lizenz entzogen!

    2ct von

    FF



    Ein Anwalt und Richter der als Händler arbeitet?

    Es gab schon Fälle wo junge Muttis, die Ihre gebrauchten Kindersachen verkauft haben als Gewerblich eingestuft wurden, vor Gericht!!!

    Natürlich das ganze als Klage von Händlern aufgrund Ihres Verkaufsvolumen und weil immer in der gleichen Kategorie!!!! Da haben schon 100 Artikel gereicht!
    Wenn man bedenkt wie viele Klamotten so jeder von uns schon in seinem Leben, angefangen von der Hosenscheißer Zeit bis zur ersten Erektion, weil man Ruckzug raus gewachsen war, verbraucht hat ist das nichts!

    War nur möglich weil jeder einsehen konnte wer was wann ge-/ verkauft hat! Auf einem richtigen Flohmarkt wäre so etwas nie passiert!

    Ebay hat als Online Flohmarkt Idee mal angefangen!

    Gerechtigkeit ist was anderes!


  8. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

    kaetzle7 hat kostenlosen Webspace.

    Wer professionell auf einem Flohmarkt verkauft, braucht auch einen Gewerbeschein. Und wer bei Ebay mehr als 100 Artikel auf einmal verkaufen will und ein Gericht kommt zu dem Urteil, dass das zuviel ist, dann ist das eben so. Aber wer Ebay wie die meisten privaten Verkäufer benuzt, nämlich um seinen Krempel zu verscherbeln, der muss sich vor Konsequenzen und diversen schwindligen Anwälten nicht fürchten.

    Und für die "schnelle Mark" habe ich bis jetzt noch nie was auf Ebay verkauft. Wer hier viel Geld verdienen will, muss halt ein Gewerbe anmelden - so ist unser Rechtssystem eben.
  9. Autor dieses Themas

    maxlex

    maxlex hat kostenlosen Webspace.

    kaetzle7 schrieb:

    Und für die "schnelle Mark" habe ich bis jetzt noch nie was auf Ebay verkauft. Wer hier viel Geld verdienen will, muss halt ein Gewerbe anmelden - so ist unser Rechtssystem eben.


    Ja du sagst es unser RECHTS- System.

    Ich meine nicht die Profis!!!
    Das hat aber nichts mit dem wirklichen Leben zu tun! Das wird nur unnötig schwer gemacht durch dieses Rechts System!

    Heutzutage kann jeder klagen dem ein Pfurz quer liegt und es trifft immer die kleinen!

    Hat der Zumwinkel oder sonst wer einen Schaden davon getragen der wirklich schlimme dinge gemacht hat, sogar den Staat betrogen?

    Was ist mit den ganzen Häusle bauer die teilweise durch Pfusch, Objekte haben die sie nicht bewohnen können oder von den Sie krank gemacht werden?

    Haben die keine Rechte in diesem System? Sind das nicht wichtigere Sachen die geklärt werden sollten?
    Statt dessen konzentriert man sich auf kleine Leute die nur ihre gebrachten Sachen verkaufen wollen!

    Diese Gerichtsverfahren von den Abmahnern blockieren nur das ganze Rechtsystem und die wirlich wichtigen Dinge werden erst anno domini verhandelt!

    Und dann noch diese ganzen "Richtig so" Leute die überhaupt noch nie rausgekommen sind aus Ihren vier Wänden und somit noch nie Probleme hatten, wo sie sich fragen würden müssen "warum ich?"

    Wenn das die Meinung ist na dann weiter so im tollen System und unterstützt nur weiter so das ganze mit eurem "Richtig so"!

    P.S. mal auf abmahnwelle e.V. googlen und lesen!
  10. t*****b

    Es ist gut so, dass man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man viel verkauft. Viel bedeutet hierbei nicht, viele unterschiedliche Artikel sondern viele gleicher Art. Wer zB 10 Fernseher verkauft, kann niemandem erzählen, dass das nicht gewerblich ist. Woher hat man privat 10 Fernseher? Dagegen ist es schwieriger, wenn jemand 10 CDs verkauft, das ist es schon sehr realistisch, dass man seine private Sammlung verkauft. Jedoch kann man auch hier mit einer Abmahnung rechnen! Das Problem ist die Einschätzung, wann etwas gewerblich oder privat ist. Natürlich ist ein gewerblicher Verkäufer geschädigt, wenn jemand privat das schnelle Geld macht, ohne Garantie, Gewährleistung, Rückgabe usw. leisten zu müssen, denn ein gewerblicher Verkäufer muss das machen. Es ist also ein Wettbewerbsvorteil, falls jemand als privat angemeldet gewerblich verkauft. Außerdem ist es kein Problem, sich ein Gewerbe anzumelden, bis zu einem bestimmten Betrag ist das auch steuerfrei und wenn man eine bestimmte Summe nur bei eBay verdient lohnt sich sicherlich auch ein Gewerbe. Wenn man also verschiedene(!) und gebrauchte(!) Gegenstände verkauft, braucht man sich keine Abmahnung gefallen lassen.
    Das generelle Problem von eBay ist, dass es ein Marktplatz war, an dem vor allem private Personen ihre gebrauchten Dinge verkaufen konnten. Heute ist es von gewerblichen Händlern überschwämt, die versuchen Geld zu machen und nicht unbedingt billiger sind als bei Onlineshops oder im Fachhandel. eBay konzentriert sich also nicht darauf, was es eigentlich darstellen soll, sondern macht den Markt aggresiver. Das liegt zum Teil daran, dass man dort sehr schnell Kunden findet, ohne Werbung für zB einen Onlineshop machen muss. Ich finde das zwar für die gewerblichen Verkäufer bedeutet das einen rießen Vorteil, für den Kunden, der früher bei eBay viele Schnäppchen gefunden hat und heute fast nur noch gerwerbliches findet ist dies ein Nachteil und dadurch werden sich auch Kunden von eBay abwenden. eBay ist nicht mehr das was es einmal war und das ist schade. Ich kaufe schon lange nicht mehr bei eBay ein.
  11. maxlex schrieb:
    Ein Anwalt und Richter der als Händler arbeitet?

    Was wilst Du damit sagen?

    maxlex schrieb:
    Es gab schon Fälle wo junge Muttis, die Ihre gebrauchten Kindersachen verkauft haben als Gewerblich eingestuft wurden, vor Gericht!!!

    Wenn Du die "Mutti" meinst, von der in dem Urteil aus Berlin (AZ 103 O 75/06) die Rede ist, dann hat das Gericht korrekt gehandelt
    Mutti hat:
    - 100 Artikel im Monat angeboten,
    - 1/3 davon als neu bezeichnet
    - in 4 Monaten fast 1000 Artikel bei ebay gekauft und zum Teil schnell wieder zu höherem Preis verkauft.
    Da wird vermutlich auch das Finanzamt berechtigter Weise neugierig. ;)

    maxlex schrieb:
    War nur möglich weil jeder einsehen konnte wer was wann ge-/ verkauft hat! Auf einem richtigen Flohmarkt wäre so etwas nie passiert!

    Ebay hat als Online Flohmarkt Idee mal angefangen!

    Gerechtigkeit ist was anderes!

    Jeder, der bei Ebay mitmacht. kann das wissen. Die Idee hinter Ebay heißt "Geld verdienen" und nicht "rettet das Abendland". Diese Pseudotransparenz dient ausschließlich der Förderung dieser Idee, wobei Ebay perfekt darin ist, in eigenen Dingen Transparenz zu vermeiden. .
    Ich verstehe jeden Gewerbetreibenden, der auf die pseudo privaten Anbieter bei Ebay sauer ist. Diese Herrschaften sparen sich Kosten und machen jedem, der die Regeln einhält, das Leben schwer, weil dieser deshalb nicht so billig verkaufen kann. Ist das gerecht?

    Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn bei Ebay wieder ausschließlich privater Flohmarkt betrieben würde. Aber das wäre für Ebay bei weitem weniger profitabel.

    Zudem ist Ebay kein Einzelfall. Der Dienstleistersklavenmarkt myHammer ist nicht besser.

    Aber zurück zum Thema.

    maxlex schrieb:
    Hat der Zumwinkel oder sonst wer einen Schaden davon getragen der wirklich schlimme dinge gemacht hat, sogar den Staat betrogen?

    Ist verurteilt worden. Über das Strafmaß kann man streiten.

    maxlex schrieb:
    Was ist mit den ganzen Häusle bauer die teilweise durch Pfusch, Objekte haben die sie nicht bewohnen können oder von den Sie krank gemacht werden?

    Haben die keine Rechte in diesem System? Sind das nicht wichtigere Sachen die geklärt werden sollten?

    Der Häuslebauer kann jederzeit gegen den Pfuschr vorgehen und wird vermutlich auch Recht bekommen.
    Was jetzt wichtiger ist, ist eine Frage des Betrachtungswinkels. Der Betroffene wird sein Anliegen sicherlich vorziehen.

    maxlex schrieb:
    Diese Gerichtsverfahren von den Abmahnern blockieren nur das ganze Rechtsystem und die wirlich wichtigen Dinge werden erst anno domini verhandelt!

    Das Problem ist nicht das Rechtsmittel der Abmahnung, sondern die Möglichkeit für einkommensschwache Juristen, damit gutes Geld zu verdienen. ;)
    Nur deshalb werden so viele Bagatellfälle abgemahnt. Prinzipell dient die Abmahnung eigentlich dazu, die Kosten zu senken und Prozesse zu vermeiden.

    maxlex schrieb:
    Und dann noch diese ganzen "Richtig so" Leute die überhaupt noch nie rausgekommen sind aus Ihren vier Wänden und somit noch nie Probleme hatten, wo sie sich fragen würden müssen "warum ich?"

    Was soll der Spruch jetzt? Du hast die Weisheit mit Löffeln gefressen und jeder, der deine Meinung nicht teilt, hat keine Ahnung? Schade, bisher war die Diskussion sachlich.


    maxlex schrieb:
    P.S. mal auf abmahnwelle e.V. googlen und lesen!

    Als ausschließliche Informationsquelle aber auch nicht geeignet, da dort ebenfalls sehr einseitig berichtet wird.
    Womit ich Abmahnwelle e.V. nicht disqualifizieren will.


    FF
  12. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

    kaetzle7 hat kostenlosen Webspace.

    Dein Thema heißt nun mal: "Vorsicht ist geboten auf Ebay- Nix Schnelle Mark". Schnell mal was verscherbeln ist auf Ebay kein Problem, du wirst nie auffallen und niemand wird dich je verklagen wenn du deinen Artikel deinen Angaben entsprechend verkaufst. Sobald du bei Ebay das große Geld machen willst, mußt du ein Gewerbe anmelden. Hierbei geht es doch um den Schutz des Käufers und um die Tatsache, dass jeder Händler, der sein Geld mit dem verkaufen von Waren verdient, auch gleich behandelt werden muss - ob er jetzt Gemüse auf einem Markt verkauft oder Kleider bei Ebay versteigert.

    Ansonsten geht es mir genauso wie trueweb: ich kaufe schon lange nichts mehr bei Ebay. Bei amazon z.B. bekomme ich meine Ware meist schon innerhalb von 2 Tagen und ich muss nicht ewig um mein Geld kämpfen, wenn mal etwas nicht in Ordnung ist - und günstiger ist es auch noch! Ebay ist nur noch gut für alte Sammlerstücke und Waren, die im "normalen" Handel nicht mehr erhältlich sind...
  13. Autor dieses Themas

    maxlex

    maxlex hat kostenlosen Webspace.

    2. Teil
    Ebay begann einmal als Flohmarkt für Privatleute. In Deutschland ist es inzwischen zum Fütterbecken für Haifisch-Anwälte geworden. Juristen, die nicht nur von der hirnverbrannten deutschen Abmahnregelung profitieren, sondern auch von der extremen Rechtsunsicherheit im deutschen Internet. Jeder Richter scheint da sein eigenes Süppchen zu kochen und mit quasi philosophischer Fabulierungsfreude immer neue Auslegungen vorhandener Gummiparagraphen zu schaffen.

    So zB. bei der Widerrufsbelehrung. Selbst die vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Widerrufsbelehrungs-Vorlage war aus Sicht einiger Richter fehlerhaft, und führte zu einer regelrechten Abmahnwelle gegen Händler, die diese in gutem Glauben verwendet hatten. Intervenierte das Justizministerium? Ach was, - lakonisches Schulterzucken und viel zu spätes Entfernen der (angeblich) unzureichenden Vorlage war die einzige Reaktion.
    In einem weiteren Fall befand ein Richter, dass die allgemein übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen im Internet nicht gelten dürfe, dort wären 4 Wochen erforderlich. Auch das zog eine Abmahnwelle nach sich, zumal die meisten Online-Händler nicht die geringste Ahnung von dieser Fantasieausgeburt eines einzelnen Gerichts hatten (haben konnten).
    Ein weiteres Problem ist die Abgrenzung von privat und gewerblich. Sobald jemand regelmäßig alte Klamotten bei Ebay verhökert, ist er aus Sicht vieler Richter gewerblich. Mit allen sich daraus ergebenden Pflichten.

    Melanie K. aus Heilbronn war im Glauben, dass es privat sei, wenn sie die abgetragene Kleidung ihrer Kinder bei Ebay verkauft. Nicht so ein auf Ebay spezialisierter Abzock-Anwalt, der ihr eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung zukommen ließ. Kosten: 650 Euro. Melanie K. hielt das ganze für einen Irrtum, und antwortete dem Anwalt mit einem Brief. Großer Fehler. Kurze Zeit später kam eine einstweilige Verfügung, Frau K. wurde vom Gericht - ohne weitere Prüfung des Sachverhalts - "abgeurteilt". Anwalts- und Gerichtskosten: 3000 Euro. Anklagepunkt: Privatverkauf alter Kinderklamotten ohne Widerrufsbelehrung.

    Quelle: DasErste.de/Plusminus

    Kommentar/Hintergrund: Als wir begannen, uns mit dem Phänomen Abmahnung zu befassen, sahen wir die Hauptschuld bei den Abmahnanwälten. Inzwischen haben wir aber den Eindruck gewonnen, dass deutsche Richter, mit ihrer Weltfremdheit, Internet-Ignoranz und nicht zuletzt beispielloser Arroganz und Rücksichtslosigkeit gegenüber den (sie bezahlenden) Bürgern, eine wesentliche Mitschuld am deutschen Abmahnunwesen tragen.

    Quelle: http://www.rettet-das-internet.de/beispiele.htm

    Bitte die ganzen "Richtig So": Sagt Bitte bescheid wenn Ihr auf Ebay etwas (egal was) verkauft. Es wird bestimmt auch für euch einen Weg geben wie Ihr zu "Richtig So" Verklagt werden könnt.

    Und dann wenn Ärger und Wut nachgelassen hat kommt und schreibt hinter diesem Kommentar:

    "Es sist richtig was mir passiert ist, es war vollkommen o.K. das kein richter mich angehört hat, weil das System auch so etwas vorsieht, das man verklagt werden kann ohne vorher angehört zu werden. Schande über mich, das ich wegen meiner gebrauchten Marken Jeans, die eigentlich noch neu waren, nur ich zu fett geworden bin und nicht mehr rein gepasst habe, kein Gewerbe angemeldet habe und auch kein Widerruftsrecht angeboten habe!
    Es ist gut das ich vbverklagt wurden bin, da ich jetzt wieder ein bisschen leichter bin in der Brieftasche und ich daher die Chips weglassen muss und ich bald wieder in die Jeans passen würde!"

    Schreibt uns das und sagt es ist so!!!

    Ich möchte eigentlich jeden nur warnen und sagen keiner ist sicher vor einer Abmahnung!!!!

    Der eine oder andere wurde bloss noch nicht gefunden, weil er seine CandA Unterhosen bei Ebay loswerden will und die keinem Interessieren!

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