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Wie viele Videos darf man in von Youtube einbinden

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    s********v

    So Hallo :wave: !

    Hab schon lang im internet recherchiert, hab aber nix gefunden :/ . Naja auch egal. Wollte fragen wie viele Videos man Maximal in seine Homepage einbinden.
    Folgendermaßen:

    Bei meiner seite handelt es sich um ein...sagen wir mal "Internetfernsehen" indem man Lieblingsserien sehen kann. Und das alles von Youtube . Klappt das alles mit dem Datenschutz? Ich hab in sachen internet recht nicht soo viel erfahrung.....

    Danke für alle die etwas wissen ;)

    Greatz,
    SchmideyTV
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  3. s******g

    1. Was hat das mit Datenschutz zu tun? Meinst du vielleicht Raubkopien? In diesem Falle dürften die Videos gar nicht auf Youtube liegen und jeder der sie runter lädt begeht ein Verbrechen. Achtung, auch ansehen ist runter laden. Keine Rechtsberatung!

    2. Wenn du dir nicht sicher bist wieviel du einbinden darfst frag bei Youtube oder dem Betreiber deines Webspace. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen das es ein Limit gibt, warum auch?
  4. Du darfst so viele Videos wie du willst einbinden. Wieso sollte es da eine Grenze geben?
  5. Alles was geschützt ist (deine Lieblings-Serien die im TV gespielt werden sind es!) darfst du nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers/Entwicklers nutzen/verbreiten/streamen. Solange du dieses Recht nicht hast, sollte und müsste Youtube deine Videos sperren.
  6. Tschuldigung für die Einmischung von unqualifizierter Seite, doch wenn ich so etwas lese, dann denke ich, dass einige Menschen tatsächlich dieser "Raubkopierer sind.."-Kampagne aufgesessen sind.:

    sideblog schrieb:
    1. Was hat das mit Datenschutz zu tun? Meinst du vielleicht Raubkopien? In diesem Falle dürften die Videos gar nicht auf Youtube liegen und jeder der sie runter lädt begeht ein Verbrechen. Achtung, auch ansehen ist runter laden. Keine Rechtsberatung!


    Von Dir wünschte ich mir in der Tat keine Rechtsberatung, denn:
    Ein VERBRECHEN ist eine schwere Straftat, bei der mindestens ein Jahr Freiheitsentzug droht, z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch usw. . Ansonsten handelt es sich um ein Vergehen, und das dürfte bei Verletzungen des Urheberrechtes doch eher in Betracht kommen.

    Und meiner bescheidenen Meinung nach ist es in Deutschland auch noch nicht eindeutig, also höchstrichterlich, geklärt, ob man Streaming-Angebote tatsächlich mit einem Download gleichsetzen darf, auch wenn sich zumindest temporär der Inhalt des Streams auf der Festplatte des Nutzers befindet.


    Gruß, PePa
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