kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Wiederholer dürfen nicht an Ausflügen teilnehmen

lima-cityForumSonstigesSchule, Uni und Ausbildung

  1. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo.

    Heute hat mein lehrer mir in der Schule den Termin für den ProFamilia besuch mitgeteilt (Das ist eine Beratungsstelle für jugendliche zum thema sexualität.) Dieser besuch ist an (unserer) schule pflicht. Jede 9. Klasse macht ihn, und das hat bis jetzt auch immer sehr gut geklappt.

    Als der lehrer dann heute den Termin bekannt gab,gab er gleich auch bekannt, dass sie wiederhohler nicht mit dürfen. Als Grund nannte er dafür, dass die Wiederhohler " Dass alles ja eh schonmal gemachtr hätten". Diese begründung schien mir sehr fragwürdig, dabei diesem besuch keinerlei kosten für die Schule anfallen.

    Nun würde ich gerne wissen, ob das denn überhaupt rechtens ist? Also ob ein Lehrer ALLE wiederhohler (5stück in unserer klasse) von dem ausflug ohne einen Grund ausgeschlossen werden?

    Was man noch dazu sagen sollte, das letztes schuljahr alle wiederhohler an dem auflug teilnehmen durften! Desweiteren geht es bei diesem asuflug um verhütung....Also ein nicht wirklich unwichtiges thema...


    Wie steht ihr zu der sache? Gibt es irgendeinen weg, die schulleitung zu zwingen den ausflug auch für wiederhohler zu genehmigen? (ich dachte dabei beispielsweise an ein "freundliches aufmerksammachen des geltenden schulgestztes")

    Ich hoffe, jemand kann mir behilflich sein!

    Danke schonmal ;)
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Hmmm, ob es mit rechten Dingen zu tun hat, weiß ich jetzt nicht genau.
    Zumindest würde ich als Lehrer behaupten, dass für Wiederholer dieser Besuch als freiwilligen Besuch anzubieten wird.
    Wiederholer müssten quasi selbst entscheiden, ob sie hinfahren oder nicht.
    Aber, dass du bzw. ihr an diesem Besuch nicht teilnehmen dürft, halte ich für etwas übertrieben.
  4. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Nun ich denke, daß es ganz auf die Finanzielle Situation der Schule ankommt, wer den Ausflug mitmachen darf und wer nicht. Ich weiß jetzt nicht ob ihr als Schüler einen Beitrag zahlen müßt oder ob die Kosten (Eintritt, Anfahrt, Abfahrt mit Zug Bus oder sonstigem) die Schule trägt. Wenn die Schule die gesamten kosten trägt, dann kann ich mir durchaus vorstellen, daß die Wiederholer nicht mitfahren, da sie den gleichen Ausflug letztes Jahr schon einmal bezahlt bekommen haben.
  5. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    kozak schrieb:
    Zumindest würde ich als Lehrer behaupten, dass für Wiederholer dieser Besuch als freiwilligen Besuch anzubieten wird.
    .



    Freiwillig.. Das währe oke ;) Dann müssten auch die die nich wollen nicht mit.

    Aber das sie nicht dürfen, ist doch wohl sehr komisch. Vorlalem die begründung...^^ Da könnten die lehrer gleich sagen man darf nicht in den unterricht... Denn " die haben das ja eh alles schonmal gemacht!!", ...

    Aufjedenfall danke für deinen beitrag!



    kalinawalsjakoff schrieb: Nun ich denke, daß es ganz auf die Finanzielle Situation der Schule ankommt, wer den Ausflug mitmachen darf und wer nicht. Ich weiß jetzt nicht ob ihr als Schüler einen Beitrag zahlen müßt oder ob die Kosten (Eintritt, Anfahrt, Abfahrt mit Zug Bus oder sonstigem) die Schule trägt. Wenn die Schule die gesamten kosten trägt, dann kann ich mir durchaus vorstellen, daß die Wiederholer nicht mitfahren, da sie den gleichen Ausflug letztes Jahr schon einmal bezahlt bekommen haben.


    Wie gesagt.. Es fallen keinerlei kosten für die schule an. DIe S-bahn kosten musste schon letzes jahr jeder selbst bezahlen, der keinen verbundspass hatte. Und der vortrag ( man bekommt bei der besagten proFamilia beratungsstelle einen vortrag von einem Man bzw, einer frau [ jungs und mädels getrennt!] Dieser kostet an sich schon nichts. Und selbst wenn, würde der vortrag sicherlich das gleiche kosten, ob nun 15 oder 18 Schüler dem vortrag zuhören!

    Beitrag zuletzt geändert: 21.10.2009 13:20:17 von rick1993
  6. Als ich noch in der Schule war, da sind war zu Uni gefahren, um sich so ungefähr anzusehen, wie es in Uni läuft.
    Beim ersten mal war diese Fahrt als verpflichtend zu betrachten.
    Meisten haben auch teilgenommen und die, die Krank waren, kannste ma denken :biggrin:
    Dann habe ich die Klasse wiederholt und diese Fahrt bzw. Besuch zu Uni stand wieder mal im Programm, jedoch diesmal bzw. damals war diese Veranstaltung für Wiederholer freiwillig. Wir konnten selber entscheiden, ob wir mitfahren oder nicht.
    Ich bin dann wieder mitgekommen :lol:

    kalinawalsjakoff schrieb: Nun ich denke, daß es ganz auf die Finanzielle Situation der Schule ankommt, wer den Ausflug mitmachen darf und wer nicht. Ich weiß jetzt nicht ob ihr als Schüler einen Beitrag zahlen müßt oder ob die Kosten (Eintritt, Anfahrt, Abfahrt mit Zug Bus oder sonstigem) die Schule trägt. Wenn die Schule die gesamten kosten trägt, dann kann ich mir durchaus vorstellen, daß die Wiederholer nicht mitfahren, da sie den gleichen Ausflug letztes Jahr schon einmal bezahlt bekommen haben.

    Wir hatten keinen cent für diesen Ausflug bezahlen müssen, obwohl wir mit Bahn und Bus unterwegs waren.
  7. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    @kozak

    Gut wenn die Schüler keinen Cent für solche Ausflüge zahlen, dann übernimmt die Schule (denn irgendwer muß das ja tun und die Stellen wollen ja auch bezahlt werden) die gesamten Kosten. Und in Zeiten wie diesen, wo für Bildung eh nicht viel von Seiten des Staates ausgegeben wird, dann muß man schon erwägen, ob man Leute, die eine Klassenstufe wiederholt haben noch mal an der selben Veranstaltung teilnehmen. Die kosten ja zusätzliches Geld für Fahrtkosten und Eintrittsgebühren und irgendwo muß ja das Geld was dort ausgegeben wird herkommen oder eingespart werden.
  8. @ kalinawalsjakoff
    Da widerspreche ich auch nicht. I-wer muss ja es schließlich bezahlen.
    Ich glaube kaum, dass z.B. diesen Ausflug zu Uni, Uni selbst finanziert hat :biggrin:
    Obwohl, wenn man so überlegt... neue Studenten, neue finanzielle Quelle :biggrin:
  9. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    kalinawalsjakoff schrieb: @kozak

    Gut wenn die Schüler keinen Cent für solche Ausflüge zahlen, dann übernimmt die Schule (denn irgendwer muß das ja tun und die Stellen wollen ja auch bezahlt werden) die gesamten Kosten. Und in Zeiten wie diesen, wo für Bildung eh nicht viel von Seiten des Staates ausgegeben wird, dann muß man schon erwägen, ob man Leute, die eine Klassenstufe wiederholt haben noch mal an der selben Veranstaltung teilnehmen. Die kosten ja zusätzliches Geld für Fahrtkosten und Eintrittsgebühren und irgendwo muß ja das Geld was dort ausgegeben wird herkommen oder eingespart werden.



    Eben kostet es nichts mehr.

    Die Fahrtkosten muss JEDER SELBST TRAGEN, der keinen Verbundpass hat (Diesen haben aber gerade im Winter sowieso alle schüler (bei uns in der klasse!).
    Und die veranstaltung kostet GRNICHTS! Auch nicht für die schule. Den staat kostet die ganze veranstaltung sicherlich etwas...nur kostet es ihn auch nicht mehr, ob nun 3 leute mehr dem vortrag zuhören...
    Versteh ihr was ich meine?
    Sorry, aber mich interresiert nicht, wie ihr allgemein dazu steht., sondern eher was ihr konkret in meinem fall machen würdet?

    Danke!
  10. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    Geh einfach zu deinem Lehrer und sag ihm, dass du letztes jahr nicht so gut aufgepasst hast(deswegen biste ja wahrscheinlich auch Wiederholer^^) und frag ihn wie das mit dem Masturieren genau klappt, dann zahlt der freiwillig alle Kosten, damit du mitdarfst ;-P


    Nein, geh doch zu deinem Rektor und frag da mal freundlich nach ob ihr nicht doch mit dürft (kannst ja anbieten, dass ihr selbst für alle evtl. Kosten aufkommt) und wenn nicht freu dich doch auf nen freien Tag:-)
  11. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    davidmuc schrieb:


    Nein, geh doch zu deinem Rektor und frag da mal freundlich nach ob ihr nicht doch mit dürft (kannst ja anbieten, dass ihr selbst für alle evtl. Kosten aufkommt) und wenn nicht freu dich doch auf nen freien Tag:-)


    Hm, Das mit dem rektor.... Naja, wie soll man sagen... mein rektor ist ein ziemliche naja , unsympatischer mensch^^ Und bei dem war ich schon ;) Der hatte die gleiche begründung wie mein lehrer^^

    davidmuc schrieb: und frag ihn wie das mit dem Masturieren genau klappt, dann zahlt der freiwillig alle Kosten, damit du mitdarfst ;-P
    )




    :D Das währe mal ne idee^^ Ist nur leicht peinlich, da ich ne lehrerin hab :D Nachher will die mir das noch am lebendobjekt vorführen :D:D


    davidmuc schrieb:
    und wenn nicht freu dich doch auf nen freien Tag:-)


    Wenn ich nen freien tag hätte, dann wstünde das alles hier nciht zur diskussion^^ Aber ich müsste dann 8h in die schule (also auchnoch 2h mittagsschule) ...^^


    Ich bräuchte wirklich irgendwie einen auszug aus dem schulgesetzt, der mir recht gibt :D
  12. also ich verstehe die begründung deiner schule nicht wenn die wiederholer bei dem ausflug nicht dabei sein dürfen weil sie es schon einmal gemacht haben, dann verstehe ich auch nicht warum sie beim unterricht dabei sein dürfen. schließlich haben sie den stoff ja schon einmal durchgenommen.
  13. § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
    (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass jeder
    junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung
    entsprechende Erziehung und Ausbildung hat
    und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten
    und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muss.


    -----------------------------------------------------------
    dann kannst du noch mit dem Anti-Diskriminierungs-Gesetz kommen, aufgrund einer Diskriminierung von schulisch schwächeren schülern... also würde das Wörtchen Begabung bei dir zutreffen... damit ist der fakt gegeben.


    ---------------------------------------------------------------------
    § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
    (3) Bei der Erfüllung ihres Auftrags hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung
    und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten und die Verantwortung der übrigen Träger der Erziehung
    und Bildung zu berücksichtigen.

    ---------------------------------------------------------------
    -> deine Eltern haben zu entscheiden, ob du da mitdarfst oder nicht! Schließlich wäre es vorenthalten von Bildung.
    und wenn die sagen, dass du stattdessen in einer anderen Klasse unterrichtet werden würdest, kannst du fragen, ob er seine Pflicht nicht erfüllen kann, wie der andere Leerer(!) und auch da kannst du mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz drohen und auch damit drohen, dass deine Eltern eine Dienstaufsichtsbesschwerde gegen ihn einreichen.

    ------------------------------------------------------------------

    so, wenn du jetzt sagst, welche Schulart du besuchst, könnte ich dir weiter helfen... aber diese 3 Punkte dürften eigentlich eine gute Diskussionsgrundlage sein... ansonsten frage nach einem protokollierten Gespräch mit dem Schulleiter über deinen Leerer(!) und seine Methoden, Wiederholer zu diskriminieren. Denn wenn du das Jahr schon wiederholst, warum auch nicht diesen Kurs... sonst müsste er sagen, dass das eine sinnlose Aktion ohne jeglichen Lerneffekt ist... eigentlich stehen auch dir diese Schulausflüge zu...

    wie gesagt, ich brauche da deine Schulart... für dich gilt Baden-Würtembergisches Recht, falls du selbst nachschauen willst...


    Ich fass nochmal zusammen, was gegen die Handlungsweise deines Lehrers(!) spricht:

    - Diskriminierung -> gutes schlagwort in der heutigen Gesellschaft... vor allem für beamte... ist ein Grund für Arbeitsrechtliche Konsequenzen^^
    - drohende Dienstaufsichtsbeschwerde wegen verweigerung von Schulischer Bildung
    - Entscheidung der Eltern nach geltendem Schulrecht


    viel Erfolg

    Beitrag zuletzt geändert: 22.10.2009 17:37:29 von sebulon
  14. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    sebulon schrieb:
    § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
    (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass jeder
    junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung
    entsprechende Erziehung und Ausbildung hat
    und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten
    und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muss.


    -----------------------------------------------------------
    dann kannst du noch mit dem Anti-Diskriminierungs-Gesetz kommen, aufgrund einer Diskriminierung von schulisch schwächeren schülern... also würde das Wörtchen Begabung bei dir zutreffen... damit ist der fakt gegeben.


    ---------------------------------------------------------------------
    § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
    (3) Bei der Erfüllung ihres Auftrags hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung
    und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten und die Verantwortung der übrigen Träger der Erziehung
    und Bildung zu berücksichtigen.

    ---------------------------------------------------------------
    -> deine Eltern haben zu entscheiden, ob du da mitdarfst oder nicht! Schließlich wäre es vorenthalten von Bildung.
    und wenn die sagen, dass du stattdessen in einer anderen Klasse unterrichtet werden würdest, kannst du fragen, ob er seine Pflicht nicht erfüllen kann, wie der andere Leerer(!) und auch da kannst du mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz drohen und auch damit drohen, dass deine Eltern eine Dienstaufsichtsbesschwerde gegen ihn einreichen.

    ------------------------------------------------------------------

    so, wenn du jetzt sagst, welche Schulart du besuchst, könnte ich dir weiter helfen... aber diese 3 Punkte dürften eigentlich eine gute Diskussionsgrundlage sein... ansonsten frage nach einem protokollierten Gespräch mit dem Schulleiter über deinen Leerer(!) und seine Methoden, Wiederholer zu diskriminieren. Denn wenn du das Jahr schon wiederholst, warum auch nicht diesen Kurs... sonst müsste er sagen, dass das eine sinnlose Aktion ohne jeglichen Lerneffekt ist... eigentlich stehen auch dir diese Schulausflüge zu...

    wie gesagt, ich brauche da deine Schulart... für dich gilt Baden-Würtembergisches Recht, falls du selbst nachschauen willst...


    Ich fass nochmal zusammen, was gegen die Handlungsweise deines Lehrers(!) spricht:

    - Diskriminierung -> gutes schlagwort in der heutigen Gesellschaft... vor allem für beamte... ist ein Grund für Arbeitsrechtliche Konsequenzen^^
    - drohende Dienstaufsichtsbeschwerde wegen verweigerung von Schulischer Bildung
    - Entscheidung der Eltern nach geltendem Schulrecht


    viel Erfolg



    Oha! Das ist mal ein sehr schöner beitrag ;) So nen hilfreichen hatte ich mir garnicht erhofft. *positives karma geb* ^^

    Zur Schulart: ich besuche eine Realschule. Ich bin derzeit in der 9. Klasse. (zum zweiten mal) :D


    Danke nochmal an alle!!
  15. ok, für realschule könntest du folgendes Gesetz noch anbringen:
    -----------------------------------
    § 7 Realschule
    (1) Die Realschule vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten
    orientiert und zu deren theoretischer Durchdringung und Zusammenschau führt. Sie schafft die Grundlage für
    eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge.
    -----------------------------------------
    ist immer noch das schulgesetz für BaWü....

    und es handelt sich allerdings um lebensnahe sachverhalte... auch wenn dein Lehrer dich anhand seines Sexuallebens aufklären könnte, dass dies nciht immer so lebensnah ist^^
  16. Mal anders rum gesehen: welchen Grund könnte es geben, das die Schule es in diesem Jahr anders macht. Ist was vorgefallen mit einem der Wiederholer, gibts nen neuen Rektor oder so was... Die Tatsache, das die ausgeschlossenen Schüler auch noch zum (Not-)Unterricht erscheinen müssen gibt mir zu denken.
  17. c****s

    rick1993 schrieb:
    Nun würde ich gerne wissen, ob das denn überhaupt rechtens ist?


    Ja, natürlich ist das rechtens. Gegen welches Gesetz soll das denn verstoßen. Die Schule hat keinerlei Pflicht, dich einmal oder wiederholt auf irgendwelche Ausflüge mitzunehmen. Du hast auch keinen Rechtsanspruch auf Wandertage, Schulfahrten, Tanzveranstaltungen oder ähnliches. Du hast einen Anspruch auf Unterricht und der ist auch einklagbar (z.B. wenn auf Grund der personellen Lage in der Schule viel Unterricht ausfällt), aber wenn ich dich richtig verstanden habe, habt ihr "Wiederholer" diesen Unterricht ja bereits genossen. Andere Schulen gehen gar nicht zu ProFamilia und die Schüler können dort ihre Schulleitung auch nicht zwingen dort hinzugehen.

    sebulon schrieb: § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
    (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass jeder
    junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung
    entsprechende Erziehung und Ausbildung hat
    und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten
    und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muss.

    Ich sehe nicht, wie sich daraus ein Rechtsanspruch auf die wiederholte Teilnahme an dieser Veranstaltung ableiten lässt.

    rick1993 schrieb: ich dachte dabei beispielsweise an ein "freundliches aufmerksammachen des geltenden schulgestztes"

    Hast du dir das Gesetz denn mal runtergeladen und gelesen?
  18. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    census schrieb:

    rick1993 schrieb: ich dachte dabei beispielsweise an ein "freundliches aufmerksammachen des geltenden schulgestztes"

    Hast du dir das Gesetz denn mal runtergeladen und gelesen?


    Ne, Aber hast du denn überhaupt den kompletten thread durchgelesen? Scheint mir nicht so..


    Und dass ich keinen anspruch auf z.b. Wandertage habe ist mir sehr wohl klar. Ich finde es nur komisch, dass eben hier eine gruppe von schülern mehr oder weniger Diskriminiert wird...
  19. Ich denke, David hat schon den richtigen Hinweis gegeben: Wenn du letztes Jahr aufgepasst hättest, wärst du nicht da. (ich polarisiere ;-) )Oder anders: Du hast letztes Jahr auch Matheunterricht, Deutscharbeiten usw. mitgemacht - und machst es nochmal. An dieser Stelle ist die Begründuing absolut nicht stichhaltig.
    Andernfalls könntest du dich auch an ProFamilia wenden. Die haben ja ein Interesse daran, dass jeder ihren Vortrag hört, der gerne möchte. Vielleicht rufen sie ja mal bei der Schule an und fragen nach.
    Ansonsten: Eltern, Schülervertretung und Elternvertretung einschalten. Am besten alle ;-) Es ist zwar traurig, aber wahr: Elternmeinungen haben eben einen duetlichen höheren Stellenwert, häufig.

    Gruß
    TIm
  20. c****s

    rick1993 schrieb:
    census schrieb:

    rick1993 schrieb: ich dachte dabei beispielsweise an ein "freundliches aufmerksammachen des geltenden schulgestztes"

    Hast du dir das Gesetz denn mal runtergeladen und gelesen?


    Ne, Aber hast du denn überhaupt den kompletten thread durchgelesen? Scheint mir nicht so..


    Und dass ich keinen anspruch auf z.b. Wandertage habe ist mir sehr wohl klar. Ich finde es nur komisch, dass eben hier eine gruppe von schülern mehr oder weniger Diskriminiert wird...


    Ja, ich habe den Thread gelesen, nur schaffe ich es nicht eine Diskriminierung zu erkennen. Ihr hattet dieser Veranstaltung bereits im Vorjahr beigewohnt. Falls ich mich irre, dann habe ich leider den Thread zwar gelesen, aber nicht verstanden. Warum sollte man euch zweimal hintereinander (nämlich in zwei darauffolgenden Jahren) auf ein und dieselbe Weiterbildungsmaßnahme schicken?
    Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn alle Schüler der neunten Jahrgangsstufe geschlossen zur Tetanusimpfung geschickt werden (die 10 Jahre hält), dann wäre es ja auch sinnlos, Schüler, die letztes Jahr bereits in der Neunten waren und somit bereits geimpft sind, nochmal zu impfen. Auch in diesem Beispiel sehe ich keine Diskriminierung.

    mct-racing schrieb: also ich verstehe die begründung deiner schule nicht wenn die wiederholer bei dem ausflug nicht dabei sein dürfen weil sie es schon einmal gemacht haben, dann verstehe ich auch nicht warum sie beim unterricht dabei sein dürfen. schließlich haben sie den stoff ja schon einmal durchgenommen.

    Richtig, sie habe den Stoff bereits durchgenommen, aber offensichtlich ist nicht genug hängengeblieben, denn sonst würden sie ja nicht wiederholen. Das Ziel der Schule ist ja nicht das Absitzen der Unterrichtszeit, sondern das Vermitteln von Lerninhalten und eben diese sind anscheinend nicht am Ziel angekommen.

    Back to topic: rick1993, was in meinen Augen vielleicht etwas bringen könnte, wäre, dass du dem Direktorat nachvollziehbar vorlegst, dass du jenes, was im vergangenen Jahr bei ProFamilia vermittelt wurde, damals nicht verstanden hast und deswegen diese Maßnahme erneut brauchst in der Hoffnung, dass du es bei der zweiten Wiederholung durchdringen kannst. Dieses am besten schriftlich mit Kopie an den Elternbeirat.

    Edit:
    Was aber am einfachsten wäre: Du und die anderen Wiederholer bemüht euch selbstständig um einen Termin bei ProFamilia und lasst euch dort in eurer Freizeit beraten. Wenn euch die Thematik so am Herzen liegt, sind die 4 Stunden sicher gut investiert.

    Beitrag zuletzt geändert: 23.10.2009 14:25:24 von census
  21. Der Leher hat das recht Schuler vom Unterricht auszuschließen und da dies eine Schulveranstaltunf ist gilt es als unterricht.
    dh. wenn der Leher glaubt das die Wiederholer das Unterrichtsklima stören muss er sie nicht mitnehmen!
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!