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Zwei rechtliche Fragen zu eBay

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  1. Autor dieses Themas

    ferdinand24

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    Moin @ all,
    zwei rechtliche Fragen zu eBay sind mir aufgekommen, auf die ich keine Antwort fand:

    1. Ich bin 14 Jahre alt. Der eBaay-Acc ist auf meine Eltern angemeldet. Meine Eltern wollten ein altes Handy loswerden, also habe ich es eingestellt. Die Kaufabwicklung habe ich mit meiner eMail-Adresse und meinem Namen unter den eMails (denn es ist ja meine eMail-Adresse) gemacht. Darf ich das - im Auftrag meiner Eltern bei eBay verkaufen? Ich bin ja noch nicht vollj?hrig und so....

    2. Ich hab mir ?berlegt wie man ein wenig Taschengeld machen kann. Ich kaufe im Gro?handel elektr. Ger?te (Kleinstger?te) (ich nenne wegen Gefahr Klauens der Idee keine Details) ein und verkaufe sie bei eBay mit Sofort-Kaufen etwas teurer weiter. Nun hat das ein Freund meiner Eltern erfahren und der meinte, ich solle davon nicht allzu viel verkaufen, sonst stuft eBay den privaten Account automatisch als H?ndler ein... (und dann bekommen meine Eltern ?rger)... Stimmt das, dass eBay den Acc dann automatisch als gesch?ftlich einstuft oder ist das Schwachsinn???


    gruß
    ferdinand24

    Beitrag geändert: 30.12.2008 14:05:14 von ferdinand24
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  3. Zu 1.: Sehe ich kein Problem, hab das vor meinem 18. Geburtstag auch immer so gemacht. Wichtig ist, dass dein Stiefvater richtig mit seinem Namen bei ebay angemeldet ist. Er tr?gt dann auch die Verantwortung und haftet, falls du Bl?dsinn machst. Bei mir hatte sich damals niemals jemand beschwert oder auch nur nachgefragt.

    Zu 2.: Die Problematik ist im Kern richtig, aber trifft nicht ganz zu. Deine Eltern bekommen bestimmt keinen ?rger nur weil du ein aktiver H?ndler bist. Problematisch wird es erst, wenn es mal zu Streitigkeiten kommt. Eine Privatperson muss keine gesetzliche Gew?hrleistung (Garantie) leisten, wenn das im Angebotstext explizit ausgeschlossen wird. Bei einem sog. "H?ndler" ist dieser Ausschluss jedoch rechtswidrig und somit ung?ltig, er muss also in jedem Fall die vollen 2 Jahre Garantie leisten (bei Neuger?ten). Leider ist die Abgrenzung Privat<->H?ndler schwierig. Eine Privatperson, die im Monat 100 Transaktionen durchf?hrt, d?rfte wohl zu Recht als H?ndler betrachtet werden. Au?erdem kann es sein dass einem pl?tzlich Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbes ins Haus flattern, weil man kein entsprechendes Handelsgewerbe angemeldet hat. ?ber die Einstufung Privatauktion oder Gewerbe entscheiden im Zweifelsfall die Gerichte - und das im Einzelfall sehr unterschiedlich.
    Zu dem Thema gibt's einen sehr interessanten Artikel (der ist auch meine Hauptquelle) in der c't 5/06 ab Seite 96 ("Die Gewerbefalle") und besonders der Kasten "Internet-Auktionen: Privatvergn?gen oder Gewerbe?" auf Seite 98.
    Solange du das aber nur im kleinen Rahmen betreibst, d?rfte das wahrscheinlich eher weniger Probleme bereiten.

    Wie immer gilt auch hier: Ich bin kein Jurist, s?mtliche Angaben deshalb ohne Gew?hr. Meine Quelle habe ich bereits angegeben.

    Liebe Gr??e,
    thw
  4. Ich bin zwar auch kein Jurist aber thw hat recht.
    Wenn du etwas in gr??eren Stiel verkaufen m?chtest, dann musst du eine Gewerbe haben.
    Da du aber noch keine 18 bist kannst du kein Gewerbe haben.
    Somit m?ssten dann deine Eltern ein Gewerbe machen.
    Und die w?ren dann verantwortlich.
    Also lass es besser.

    Jens
  5. Ich kaufe im Gro?handel elektr. Ger?te (Kleinstger?te) (ich nenne wegen Gefahr Klauens der Idee keine Details) ein und verkaufe sie bei eBay mit SOfort-Kaufen etwas teurer weiter


    Das wird ein gewiefter Abmahnabwalt (oder das Finanzamt) als "Gewinnerzielungsabsicht" auslegen. Daraus schlussfolgern die dann messerscharf, dass du ein Gewerbe (ob angemeldet oder nicht) betreibst. Und somit bekommst du sp?testens dann Probleme, wenn jemand das Ger?t reklamiert. Dann bist du gegen?ber deinem Kunden in der Pflicht.

    Auch das einfache Umtauschen bei Nichtgefallen bleibt dann bei dir h?ngen -- es gibt Versandh?ndler, die haben eine R?cksendequote von fast 20 Prozent! Ganz zu schweigen von der Altger?te-Entsorgung. Da gibt es jetzt so eine lustige neue Richtlinie, die es eingesessenen Firmen schon ziemlich schwer macht. Kann man auch sch?n in einer der letzten c't-Ausgaben nachlesen.

    Es mag zwar Leute geben, die auf halblegalem Wege bei EBay so ihre Gesch?fte machen, aber auf der rechtlich sicheren Seite sind die nicht. Entweder sie wissen es nicht besser, oder sie sind f?r Problemf?lle darauf vorbereitet, sang- und klanglos zu verschwinden. Das ist einer der Gr?nde, warum ich bei EBay keine Neuger?te kaufen w?rde. Man wei? nie, ob ein vertrauensw?rdiger H?ndler hinter so einem Account steckt.

    P.S.:

    Bah, es gibt wirklich f?r jeden Mist mittlerweile einen Wikipedia-Artikel:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
  6. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

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    1. Ich bin 14 Jahre alt. Der eBaay-Acc ist auf meinen (Stief-)Vater angemeldet. Er wollte sein altes Handy loswerden, also habe ich es eingestellt, da er anderes zu tun hat und sich damit nicht wirklich auskennt. Die Kaufabwicklung habe ich mit meiner eMail-Adresse und meinem Namen unter den eMails (denn es ist ja meine eMail-Adresse) gemacht. Darf ich das?? Im Auftrag meiner Eltern bei eBay verkaufen??? Ich bin ja noch nicht vollj?hrig und so....


    PS: bitte wenn m?glic, soefern gesetze erw?hnt werden, auch den Paragraphen und Absatz nennen!

    Damit du auch nochmal die gesetzliche Grundlage hast:

    Wenn du als Vertreter handelst, ist es gem. ?165 BGB erlaubt. Dein (Stief-)Vater muss dich natr?lich als offiziellen Vertreter ernennen. D.h. er muss reintheoretisch ?ber jede Handlung von dir informiert werden und einwilligen, da er die Handlung macht, bzw. seine Willenserkl?rung abgibt. Das ganze Thema wird in ??164 ff. BGB behandelt.

    Beitrag ge?ndert am 20.06.2006 06:28 von thoba
  7. Autor dieses Themas

    ferdinand24

    Kostenloser Webspace von ferdinand24

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    es erw?hnte einer meiner vorposter etwas von Reklamation und R?cknamhe und so:
    ich bin ja privat, kein h?ndler.. h?ndler m?ssen ja 14-t?giges R?ckgaberecht gew?hren.. das gew?hre ich freiwillig auch, denn es kommt bei den kunden einfach besser an!
    das ist alles unter dem Auktionstext in worten festegehalten: die kosten f?r die R?cksendung tr?gt der K?ufer, etc.

    desweiteren ist meine formulierung "elektr. ger?te" etwas zu ungenau, als dass man wissen k?nnte worum es sich handelt... zur sinnvollen kl?rung dieser fragen, werd eich dennoch sagen, was es ist: es handelt sich um Y-Adapter f?r 3,5mm-klinke...
    also centartikel.... nichts wovon ich arm werden k?nnte, wenn mal einer reklamiert....


  8. es erw?hnte einer meiner vorposter etwas von Reklamation und R?cknamhe und so:
    ich bin ja privat, kein h?ndler.. h?ndler m?ssen ja 14-t?giges R?ckgaberecht gew?hren.. das gew?hre ich freiwillig auch, denn es kommt bei den kunden einfach besser an!
    das ist alles unter dem Auktionstext in worten festegehalten: die kosten f?r die R?cksendung tr?gt der K?ufer, etc.

    desweiteren ist meine formulierung "elektr. ger?te" etwas zu ungenau, als dass man wissen k?nnte worum es sich handelt... zur sinnvollen kl?rung dieser fragen, werd eich dennoch sagen, was es ist: es handelt sich um Y-Adapter f?r 3,5mm-klinke...
    also centartikel.... nichts wovon ich arm werden k?nnte, wenn mal einer reklamiert....


    Du hast anscheined nicht verstanden, was wir dir sagen wollen.
    Es spielt keine Rolle, ob du Gewinn machst oder nicht.
    Wenn du mehrere Auktionen von eine Artikel machst, welchen du selber gekauft hast, bist du automatisch ein H?ndler.
    F?r dich gelten dann alle Rechten und Pflichten eines H?ndlers.
    Wenn du dann keine Gewerbe hast machst du dich auch noch Starfbar. Da du aber noch nicht bestraft werden kannst, w?rden dann deine Eltern zur Rechenschaft gezogen werden.

    Jens
  9. Autor dieses Themas

    ferdinand24

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    es erw?hnte einer meiner vorposter etwas von Reklamation und R?cknamhe und so:
    ich bin ja privat, kein h?ndler.. h?ndler m?ssen ja 14-t?giges R?ckgaberecht gew?hren.. das gew?hre ich freiwillig auch, denn es kommt bei den kunden einfach besser an!
    das ist alles unter dem Auktionstext in worten festegehalten: die kosten f?r die R?cksendung tr?gt der K?ufer, etc.

    desweiteren ist meine formulierung "elektr. ger?te" etwas zu ungenau, als dass man wissen k?nnte worum es sich handelt... zur sinnvollen kl?rung dieser fragen, werd eich dennoch sagen, was es ist: es handelt sich um Y-Adapter f?r 3,5mm-klinke...
    also centartikel.... nichts wovon ich arm werden k?nnte, wenn mal einer reklamiert....


    Du hast anscheined nicht verstanden, was wir dir sagen wollen.
    Es spielt keine Rolle, ob du Gewinn machst oder nicht.
    Wenn du mehrere Auktionen von eine Artikel machst, welchen du selber gekauft hast, bist du automatisch ein H?ndler.
    F?r dich gelten dann alle Rechten und Pflichten eines H?ndlers.
    Wenn du dann keine Gewerbe hast machst du dich auch noch Starfbar. Da du aber noch nicht bestraft werden kannst, w?rden dann deine Eltern zur Rechenschaft gezogen werden.

    Jens


    ok, das ist soweit klar... blo? wie ist es, wenn ich mir einige ger?te gleichen typs kaufem beispielsweise 10 Lautsprecherboxen.. dann brauche ich sie doch nicht, weil ich keinen Platz habe, ich habe sie jedoch nie benutzt! Also stelle ich sie bei eBay ein, denn dazu ist eBay da :-)
    gilt das dann auch???

    (ja ich wei?, das ist eine schr?ge disskussion, will nur wissen wo jetzt der unterschied liegt, bis auf mein eigenes ziel nat?rlich, welches jedoch keiner nachvollziehen kann, denn es kann ja sein, dass ich einst 50 solcher adapter gekauft und dann festgestellt habe dass ich sie dohc nicht brauche)...
  10. Der Unterschied besteht erstens im Ausma? des Handels und zweitens in der sogenannten Gewinnerzielungsabsicht (siehe Wikipedia-Link von alopex).
  11. Autor dieses Themas

    ferdinand24

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    Der Unterschied besteht erstens im Ausma? des Handels und zweitens in der sogenannten Gewinnerzielungsabsicht (siehe Wikipedia-Link von alopex).



    ferdinand24 schrieb:
    [...] will nur wissen wo jetzt der unterschied liegt, bis auf mein eigenes ziel nat?rlich, welches jedoch keiner nachvollziehen kann, [...]

    denn es kann ja auch sein, dass ich die adapter auch aus "versehen" gekauft habe wie die beispiel-lautsprecher!


    @all
    naja, sch?n und gut, das ich sowas nicht darf, ob vollj?hrig oder nicht, haben wir jetzt schon zusammen, doch das beantwortet meine frage nicht!
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