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  1. Autor dieses Themas

    galaktica

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    Hier ein paar Fragen:

    Kann ich irgendwie die Gewerbesteuer umgehen?
    Muss ich Gewerbesteuer zahlen wenn ich die Option Spenden anbiete aber alles sonst kostenlos ist?
    Kann ich mit 14 ein Kleingewerbe anmelden?

    Mfg
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  3. kalinawalsjakoff

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    Nun die Gewerbesteuer ist im Prinzip Pflicht, die kannst du nicht umgehen.
  4. Hallo Galaktica,

    wieviel Gewinn erwartest du denn? Hier das Schema
    Berechnungsschema der Gewerbesteuer:
    Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG
    + Hinzurechnungen
    − Kürzungen
    ----------------------------------------------------------------
    = Gewerbeertrag vor Verlustabzug
    − Gewerbeverlust aus Vorjahren
    ----------------------------------------------------------------
    = Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)
    Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
    -----------------------------------------------------------------
    = Gewerbeertrag * Steuermesszahl (siehe Berechnungsschema)
    -----------------------------------------------------------------
    = Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde
    -----------------------------------------------------------------
    = festzusetzende Gewerbesteuer
    - Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
    = Gewerbesteuerzahllast
    Ob du überhaupt Gewerbesteuerpflichtig bist (falls du das mit deinen 14 Jahren werden kannst) hängt von diesen Kriterien ab:
    Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden. Dabei wird für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € gewährt. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[4] Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 € übersteigt.
    Das heisst falls du pflichtig bist dann als natürliche Person und da hast du den Freibetrag von 24.500 €. Ich denke nicht dass du diese Grenze in den 1. Jahren überschreitest. Wie aber schon in einem anderen Thema geschrieben muss wohl ein Elternteil von dir das Gewerbe anmelden. Genaueres fragst du am besten beim Finanzamt oder beim "Steueramt" deiner Gemeinde.

    Quelle für beide Zitate: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_%28Deutschland%29

    Beitrag zuletzt geändert: 3.7.2011 20:45:15 von autobert
  5. Mit 14 kannst du kein Gewerbe anmelden.
  6. Autor dieses Themas

    galaktica

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    autobert schrieb:
    Hallo Galaktica,

    wieviel Gewinn erwartest du denn? Hier das Schema
    Berechnungsschema der Gewerbesteuer:
    Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG
    + Hinzurechnungen
    − Kürzungen
    ----------------------------------------------------------------
    = Gewerbeertrag vor Verlustabzug
    − Gewerbeverlust aus Vorjahren
    ----------------------------------------------------------------
    = Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)
    − Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
    -----------------------------------------------------------------
    = Gewerbeertrag * Steuermesszahl (siehe Berechnungsschema)
    -----------------------------------------------------------------
    = Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde
    -----------------------------------------------------------------
    = festzusetzende Gewerbesteuer
    - Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
    = Gewerbesteuerzahllast
    Ob du überhaupt Gewerbesteuerpflichtig bist (falls du das mit deinen 14 Jahren werden kannst) hängt von diesen Kriterien ab:
    Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden. Dabei wird für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € gewährt. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[4] Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 € übersteigt.
    Das heisst falls du pflichtig bist dann als natürliche Person und da hast du den Freibetrag von 24.500 €. Ich denke nicht dass du diese Grenze in den 1. Jahren überschreitest. Wie aber schon in einem anderen Thema geschrieben muss wohl ein Elternteil von dir das Gewerbe anmelden. Genaueres fragst du am besten beim Finanzamt oder beim "Steueramt" deiner Gemeinde.

    Quelle für beide Zitate: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_%28Deutschland%29



    Kannste mal ein Beispiel machen mit 100€ im Monat?
    Wäre nett.

    Mfg
  7. Der Hinweis auf den Freibetrag sollte doch wohl reichen, deine Frage zu beantworten. ;)

    FF
  8. Autor dieses Themas

    galaktica

    Kostenloser Webspace von galaktica

    galaktica hat kostenlosen Webspace.

    fatfreddy schrieb:
    Der Hinweis auf den Freibetrag sollte doch wohl reichen, deine Frage zu beantworten. ;)

    FF


    Hey das heißt ich muss keine Steuern zahlen :D:D
  9. Das heiss das, dass derjenige der für dich das Gewerbe anmeldet du darfst afaik nicht, keine Steuern zahlen muss solange der Freibetrag pro Jahr nicht überschritten wird. Ihr solltet ech vorher mit einem Steuerberater eures Vertrauens beraten, ob die Geschäftsidee tragbar ist und inwieweit Risiken bestehen.
  10. galaktica schrieb:
    fatfreddy schrieb:
    Der Hinweis auf den Freibetrag sollte doch wohl reichen, deine Frage zu beantworten. ;)

    FF


    Hey das heißt ich muss keine Steuern zahlen :D:D

    Falsch! Das heißt nur, daß bei deinem Ansatz keine Gewerbesteuer fällig ist. Mehr nicht! Über andere Steuern, Abgaben und Verpflichtungen ist damit nichts gesagt!
    Aber mal ganz im Ernst. Wenn es dir schon schwerfältt, die normalen Grundrechenarten zur Prüfung einer Aussage einzusetzen, die Du als angehender Jungunternehmer eh kennen solltest, wäre es vermutlich ratsam, die Idee des selbständigen Geldverdienens vorläufig zu den Akten zu legen. Es sei denn, Du invesiierst in jemanden, der für dich das Richtige tut und dafür auch die Verantwortung übernimmt. Bei deinem Ziel von 100€/Monat würde ich aber auch davon Abstand nehmen, da es sich nicht rechnen wird.

    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 5.7.2011 2:02:16 von fatfreddy
  11. l*********l

    Um ein gewerbe anzumelden muss man 18 sein!
  12. lars-marcel schrieb:
    Um ein gewerbe anzumelden muss man 18 sein!
    Dies ist zwar die Regel aber auch hier gibt es Ausnahmen. Da aber auch ich bezweifle dass der TE die nötigen Voraussetzungen hat schliesse ich mich dem Vorschlag:
    Ein Elternteil medlet das Gewerbe an und der Rest wird zwischen den beiden geregelt
    an.
  13. l*********l

    harrybotter schrieb:
    lars-marcel schrieb:
    Um ein gewerbe anzumelden muss man 18 sein!
    Dies ist zwar die Regel aber auch hier gibt es Ausnahmen. Da aber auch ich bezweifle dass der TE die nötigen Voraussetzungen hat schliesse ich mich dem Vorschlag:
    Ein Elternteil medlet das Gewerbe an und der Rest wird zwischen den beiden geregelt
    an.


    aber es ist aber auch nicht erlaubt, dass die eltern ein gewerbe anmelden und ein minderjähriger es betriebt
  14. Soweit ich weiß kann man als 15 Jähriger (ja, nicht als 14 Jähriger) ein Gerwerbeschein beantragen.
    Was hat man davon: http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
  15. lars-marcel schrieb:
    aber es ist aber auch nicht erlaubt, dass die eltern ein gewerbe anmelden und ein minderjähriger es betriebt
    wer will einem Erwachsenen verbieten ein Gewerbe an zu melden? Und wo steht geschrieben das ein 14-jähriger seinen Eltern nicht beim Gewerbe hilft?
  16. Ich möchte hier bei rechtlichen Fragen doch darum bitten, dass man sich nur äußert, wenn man der Meinung ist gut informiert zu sein. Bei solchen Fragen lohnt es sich aber oftmals, nicht ein Internetforum zu befragen, sondern mal eine halbe Stunde Gespräch bei einem Fachmann (Anwalt) zu führen.
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