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Urheberrechtsverletzung vorbeugen

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  1. Autor dieses Themas

    ploco

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    Hallo,
    ich habe ein neues Projekt und möchte nun dessen Name auf Urheberrechtsverletzung überprüfen. Ich möchte also sichergehen, dass es keine andere Webseite/ Firma/... gibt, die mit dem Namen in Konflikt kommen könnte.
    Wo kann ich eine solche Überprüfung tätigen?

    Grüße Ploco :wave:
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  3. kalinawalsjakoff

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    Ich denke solche Such und Find-Aktionen übernimmt Google. Einfach mal die Stichwörter zu deinem Projekt dort eingeben und nen bisschen suchen. Ansonsten kannst du auch ins Melderegister von (deutschen Firmen) gucken und sehen ob die in der regel Markennamen und der gleichen eingetragen haben
  4. t*****b

    Erst einmal wird ein Name nicht die nötige Schöpfungshöhe haben, um als geistiges Eigentum unter das Urheberrecht zu fallen. Du kannst jedoch den Name als Wortmarke schützen lassen:

    http://www.dpma.de/marke/faq/index.html#a2

    Infos zum Recherchieren findest du hier:

    http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html
  5. ploco schrieb:
    Ich möchte also sichergehen, dass es keine andere Webseite/ Firma/... gibt, die mit dem Namen in Konflikt kommen könnte.
    Wo kann ich eine solche Überprüfung tätigen?


    Bei der Überprüfung von Webseitennamen helfen Google und die Registrare wie Denic unc Co..

    Was die Existenz von Firmen gleichen Namens angeht, sind das DPMA und dessen internationales Pendent die richtige .Informationsquellen.

    Was die, von Trueweb angesprochenen, Wortmarken betrifft, ist anzumerken, daß es durchaus statthaft ist, wenn zwei Firmen den gleichen Namen tragen, bzw. die gleiche Wortmarke besitzen. Zumindest solange, wie sie nicht in Konkurrenz stehen.Bei den Wortmarken ist dementsprechend darauf zu achten, für welche Warenklassen eine Marke registriert ist.

    Auf die eigenen Recherchen würde ich mich aber nicht unbedingt verlassen.
    Internationale Marken sind nicht erschöpfentd frei recherchierbar, dazu bedarf es fachlich qualifizierter Unterstützung.
    Und selbst einer, nach Laiensicht, freien Marke kann im Rechtsstreit als verwechselbar oder nicht unterscheidungskräftig widersprochen werden.
    Das wird im Zweifelsfalle teuer! So ein Markenrechtsstreit hat meine ehemalige Firma fünfstellige Beträge und eine Menge an unerwarteter Arbeit gekostet.
  6. Autor dieses Themas

    ploco

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    kalinawalsjakoff schrieb:
    Ich denke solche Such und Find-Aktionen übernimmt Google. Einfach mal die Stichwörter zu deinem Projekt dort eingeben und nen bisschen suchen.
    Google hat mir zu diesem Namen nur eine 100%ige Übereinstimmung geliefert, wobei es sich nicht um eine deutsche Webseite handelt.
    trueweb schrieb:
    Infos zum Recherchieren findest du hier:
    http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html
    Auf dieser Seite kam es zu keinen Treffern.
    fatfreddy schrieb:
    Bei der Überprüfung von Webseitennamen helfen Google und die Registrare wie Denic unc Co..
    Bei der Denic ist die benötigte Domain in mehreren Varianten noch frei.
    Auf die eigenen Recherchen würde ich mich aber nicht unbedingt verlassen.
    Internationale Marken sind nicht erschöpfentd frei recherchierbar, dazu bedarf es fachlich qualifizierter Unterstützung.
    Und selbst einer, nach Laiensicht, freien Marke kann im Rechtsstreit als verwechselbar oder nicht unterscheidungskräftig widersprochen werden.
    Das wird im Zweifelsfalle teuer! So ein Markenrechtsstreit hat meine ehemalige Firma fünfstellige Beträge und eine Menge an unerwarteter Arbeit gekostet.
    Allerdings kostet eine solche Recherche bestimmt ein wenig und dieses Projekt sollte kostenmäßig nicht allzu hoch ausfallen. Da es sich um ein kleines Unternehmen (wenn überhaupt) handelt, frage ich mich, ob es auch in diesem Fall zu fünfstelligen Strafen kommen kann?
    Ist es nun sinnvoller einen Experten einzuschalten?
    Wie machen das andere kleine Unternehmen? Ziehen die immer einen Experten hinzu, der deren Name überprüft?
  7. ploco schrieb:
    Allerdings kostet eine solche Recherche bestimmt ein wenig und dieses Projekt sollte kostenmäßig nicht allzu hoch ausfallen. Da es sich um ein kleines Unternehmen (wenn überhaupt) handelt, frage ich mich, ob es auch in diesem Fall zu fünfstelligen Strafen kommen kann?

    Hab ich von Strafen gesprochen? Nein, hab ich nicht, sondern von Kosten. Wir befinden uns hier, es ging um einen Widerspruch gegen die Eintragung unseres Firmennamens als Wort-/Bildmarke, im Bereich des Verwaltungsrechts. Strafen gibt es da noch nicht. Die Kosten setzten sich aus dem zusammen, was der eigene Anwalt in den Instanzen kassierte (Den gegnerischen Anwalt bezahlt in diesem Falle. unabhängig vom Ausgang der Streitigkeit, der Gegner selbst), was die Neugestaltung von Firmenlogo, Prospektmaterial, Werbemaßnahmen, etc. an Geld verschlungen hat und dazu kam, in unserem Fall, dummerweise noch die kurzfristige (14 Tage), komplette Neugestaltung eines Messestandes.

    Ein Verzicht des Versuches einer Eintragung, hätte eventuell diese Kosten erspart. Andererseits hätte die Verwendung eines, meiner Meinung nach nach freien Firmennamens, zu Unterlaasungsansprüchen, etc. führen können, bei denen die Kosten eventuell sogar noch deutlich höher hätten ausfallen können.

    ploco schrieb:
    Ist es nun sinnvoller einen Experten einzuschalten?
    Wie machen das andere kleine Unternehmen? Ziehen die immer einen Experten hinzu, der deren Name überprüft?

    Da würde ich auf jeden Fall JA sagen. Eine Eintragung beim Patentamt kann man zwar durchaus in Eigenregie machen, aber der Fachmann weiß, wie er das Risiko von Einsprüchen und einer eventuellen Verweigerung der Eintragung minimieren kann.
    Eventuell reicht es, wenn man nicht selbst über entsprechende Erfahrungen verfügt, sich einfach mal von einem Patentanwalt beraten zu lassen. Die Größe des Unternehmens ist prinzipiell nicht relevant. Alerdings treffen eventuelle Streitigkeiten, bzw. die Kosten aus diesen Streitigkeiten, ein kleines Unternehmen sogar härter. Ein Konzern zahlt 5-stellige Beträge aus der Portokasse. ;) Die eigentliche Beantragung des Schutzrechtes beim DPMA kann man als qualifizierter Laie dann auch selbst vornehmen.

    FF
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