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istKaufmann Frage

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  1. Autor dieses Themas

    marius71

    marius71 hat kostenlosen Webspace.

    Herr Munter betreibt eine Schreinerei mit einem Jahresumsatz von 100.000 EURO und beschäftigt einen Mitarbeiter. Ist Herr Munter Kaufmann?

    Ob ein Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist abhängig von der Gesamtwürdigung der Verhältnisse des Betriebes:
    Jahresumsatz
    Gewinn
    Zahl der Mitarbeiter
    Höhe des Anlage- und Betriebskapitals
    Vielfältigkeit der erbrachten Leistungen



    Gibt es hierzu konkrete angaben? Wie hoch darf der Gewinn, Mitarbeiterzahl etc. sein, bis man als istKaufman gilt?
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  3. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    Diese Hausaufgabenfrage beantwortet Wikipedia eindeutig. :confused:


    edit
    Ich schreib mit Sicherheit keinen Wikipedialink hier rein, den man mit 2 Klicks via Google selber findet :stupid:

    edit nr° 2
    Bitte informiere dann den jeweiligen Fragesteller über diesen Thread. Er wird Dir ggf Fragen stellen, die Deinen (Google-)Fertigkeiten entsprechen :nosmile:

    Beitrag zuletzt geändert: 26.1.2012 21:39:51 von sonok
  4. Autor dieses Themas

    marius71

    marius71 hat kostenlosen Webspace.

    1. ist das keine hausaufgabenfrage und
    2. wäre ich dir dankbar, wenn du einen link mit postest, um deinem beitrag auch nur einen hauch von sinn beizufügen
    danke


    EDIT:
    leider finde ich innerhalb 2 Klicks keinen Eintrag in Wikipedia mit konkreten Zahlen zu

    Jahresumsatz
    Gewinn
    Zahl der Mitarbeiter
    Höhe des Anlage- und Betriebskapitals
    Vielfältigkeit der erbrachten Leistungen


    Außerdem ist es extrem nervig einfach seinen Senf hinzuzufügen mit Sätzen wie "Guck bei Wikipedia ". Warum erspart man sich nicht einfach diesen Satz, wenn man nicht antworten möchte/kann? Fühlt man sich danach im Ego gestärkt? Außerdem gibt es Menschen die die Worte anderer denen von Wikipedia bevorzugen

    Beitrag zuletzt geändert: 26.1.2012 18:54:19 von marius71
  5. marius71 schrieb:
    Herr Munter betreibt eine Schreinerei mit einem Jahresumsatz von 100.000 EURO und beschäftigt einen Mitarbeiter. Ist Herr Munter Kaufmann?
    Ja, siehe:
    (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
    (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html


    Es gibt keine konkreten Angaben aber 2 Möglichkeiten:

    1. Das Finanzamt will Steuern, dann muss Herr Munter beweisen warum er kein Kaufmann ist. Dies wird ihm aber wohl nicht gelingen
    2. Das Finanzamt stuft das ganze als Liebhaberei ein, und verweigert Steuerrückzahlungen. Dies wird aber im Falle von Herrn Munter nicht vorkommen.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.1.2012 22:13:41 von harrybotter
  6. Eine "eindeutige" Abgrenzung bezüglich der, von dir genannten Kriterien gibt es leider nicht.
    Die letzte Änderung des HGB hat, vermutlich gerade weil sie so wenig klar ist, letztendlich zu der Masse der e.K. geführt, die meinten, durch ihre Eintragung im Handelsregister und der damit gewonnenen Kaufmannseigenschaft, in irgendeiner Form besser gestellt zu sein. Schlüssig erklären kann den Schritt kaum einer der Betroffenen. :wink:
    Ganz im Gegenteil hat des Mußkaufmann auf viel mehr Details zu achten, die ihm letztendlich aber keine Vorteile bringen.


    @sonok & kigollogik: Der passende Link zu dieser Frage wäre der zu §1 ff HGB. Wikipedia ist als Referenz untauglich! Vor allem, weil sie in diesem besonderen Falle nur zitiert und nicht bewertend erklärt.

    @Harrybotter: Die steuerliche Einschätzung des Finanzamtes hat mit der Frage nichts zu tun! Ist-/(Muß)kaufmann, Kannkaufmann und Co. haben ihre Einnahmen alle nach gleichen steuerrechtlichen Regelungen zu versteuern!

    Beitrag zuletzt geändert: 26.1.2012 23:37:29 von fatfreddy
  7. fatfreddy schrieb:
    @Harrybotter: Die steuerliche Einschätzung des Finanzamtes hat mit der Frage nichts zu tun! Ist-/(Muß)kaufmann, Kannkaufmann und Co. haben ihre Einnahmen alle nach gleichen steuerrechtlichen Regelungen zu versteuern!
    Wenn ich mir ein Gewerbe z.B.: IT-Dienstleistunegen anmelde und anfange gross einzukaufen, die Vorsteuer beim Finanzamt geltend mache und über einen längeren Zeitraum immer nur Steuerrückzahlungen zu erhalten habe, dann wird mir das FA sehr schnell Liebhaberei bzw. Fiktiv-Kaufmann unterstellen und alle getätigten Steuerrückzahlungen zurückverlangen, dies wollte ich mit 2. ausdrücken. Da aber obiges Beispiel eindeutig war ist das eh nebensächlich, mein Zitat war übrigens §1 HGB.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.1.2012 23:37:37 von harrybotter
  8. harrybotter schrieb:
    Wenn ich mir ein Gewerbe z.B.: IT-Dienstleistunegen anmelde und anfange gross einzukaufen, die Vorsteuer beim Finanzamt geltend mache und über einen längeren Zeitraum immer nur Steuerrückzahlungen zu erhalten habe, dann wird mir das FA sehr schnell Liebhaberei bzw. Fiktiv-Kaufmann unterstellen

    Die Definition der Liebhaberei, die das Finanzamt bezüglich der Vorsteuerabzugsberechtigung heranzieht, beruht ausschließlich auf der sog. Gewinnerzielungsabsicht! Das hat nichts mit der Kaufmannseigenschaft nach HGB zu tun! Bitte immer sauber zwischen Handels- und Steuerrecht unterscheiden!

    Btw: Selbst wenn Du mit deinem IT-Gewerbe über Jahre nur Verluste einstreichst, mag das für das FA zwar ein Anhaltspunkt für die Vermutung einer Liebhaberei sein, diese ist dadurch aber noch nicht rechtsgültig definiert.
    Nachzuweisen sind vom Steuerpflichtigen nicht die Gewinne, sondern die Gewinnerzielungsabsicht. Wäre es anders, müßte Schlecker jetzt mit erheblichen Vorsteuernachzahlungen rechnen. :wink:
  9. Hier werden gerade ein wenig verschiedene Begriffe durcheinander geworfen.

    Der Schreiner ist ein Kaufmann und zwar aus folgendem Grund:
    Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt und ein Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme dessen, was als freiberuflich gilt (sowie landwirtschaftlich). Was freiberuflich ist, ist in § 18 Einkommensteuergesetz formuliert.

    Beitrag zuletzt geändert: 12.2.2012 23:34:34 von shizen
  10. shizen schrieb:
    Hier werden gerade ein wenig verschiedene Begriffe durcheinander geworfen.

    Nicht wirklich, sondern das Thema entwickelt sich.

    Andererseits trägt dein Beitrag auch nicht zur Aufklärung einer eventuellen Begriffsverwirrung bei, da er nur bereits Gesagtes wiederholt (und das, ohne die Quelle anzugeben. :wink: ).

    Btw fragte der TE nicht nach einer Definition des eigentlichen Kaufmannsbegriffes sondern explizit nach den Kriterien, die den ist-Kaufmann ausmachen.

    Beitrag zuletzt geändert: 12.2.2012 23:55:06 von fatfreddy
  11. Nicht wirklich - das Thema entwickelt leider eine falsche Vorstellung von dieser Rechtsmaterie.

    Zunächst mal: die Kaufmannseigenschaft ist Sache des HGB und damit des Zivilrechtes.
    Was das Finanzamt von einem will und was nicht, ist Sache des Steuerrechets und damit des Öffentlichen Rechts.

    Erst wenn es um die Frage geht, welche Arten von Steuern anfallen (nämlich aus selbstständiger, nichtselbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit), ERST dann kommen diese beiden Dinge zusammen.
    Das ist ein sehr feines, aber juristisch hochrelevantes Detail.

    Fatfreddy sagte es schon richtig: die steuerlichen Regelungen sind für alle genannten Personengruppen (Selbstständige, Freiberufler, Kaufleute) gleich. Der Grund: es sind alles natürliche Personen (und keine Kapitalgesellschaften).
    Auch hat er weiter sehr treffend ausgeführt, was ich eben schonmal gesagt hatte: die Trennung zwischen Handelsrecht (Zivilrecht) und Steuerrecht (öffentliches Recht).

    Meine Aussage im vorherigen Post beantwortet die Frage des Threaderstellers und begründet sie - kurz und prägnant.
  12. shizen schrieb:
    Zunächst mal: die Kaufmannseigenschaft ist Sache des HGB und damit des Zivilrechtes.
    Was das Finanzamt von einem will und was nicht, ist Sache des Steuerrechets und damit des Öffentlichen Rechts.

    Das ist richtig und wurde auch in den Antworten säuberlichst getrennt. Es gibt aber keinen Grund, die, im Verlauf der Diskussion auftauchenden Nebenfragen nicht zu beantworten.

    Meine Aussage im vorherigen Post beantwortet die Frage des Threaderstellers und begründet sie - kurz und prägnant.

    Das ist falsch, denn der TE zeigte in seinem Schlußsatz deutlich, daß ihm die Definition des Istkaufmanns, vermutlich im Gegensatz zum Soll-, Kann- und Mußkaufmann (ja, es ist mir bekannt, daß nicht mehr alle dieser Begriffe relevant sind :wink: ), durchaus ein Anliegen war.


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