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Darf ich Gewalt anwenden wenn ich festgehalten werde?

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  1. Autor dieses Themas

    german-web

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    german-web hat kostenlosen Webspace.

    Hallo.
    Also meine Frage ist folgende:
    Darf ich mich, wenn ich von jemandem aus irgend einem Grund festgehalten werde, mit Gewalt befreien?
    -a Wie sieht es aus, wenn ich davor eine Straftat begangen habe, wie z.B. Diebstahl ?
    -b Wie sieht es aus, wenn ich schwarz fahre und ein Kontroleur mich nicht gehen lassen will ?
    -c Wie sieht es aus, wenn ich auf Privatgelände bin ?
    -d Wie sieht es aus, wenn ich auf Privatgelände bin und der "Festhalter" eine Sicherheitskraft ist ?

    MFG
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  3. t*****b

    Wieso passt du nicht in der Schule auf und machst deine Hausaufgaben selber...

    german-web schrieb:
    Darf ich mich, wenn ich von jemandem aus irgend einem Grund festgehalten werde, mit Gewalt befreien?


    Man darf nie Gewalt anwenden. Außgenommen Notwehr.


    -a Wie sieht es aus, wenn ich davor eine Straftat begangen habe, wie z.B. Diebstahl ?


    Ich meine gelsen zu haben, dass man jemanden, der eine Straftat begangen hat, festhalten darf bis die Polizei eingetroffen ist.


    -b Wie sieht es aus, wenn ich schwarz fahre und ein Kontroleur mich nicht gehen lassen will ?


    Wenn Schwarzfahren eine Straftat ist, dann siehe erste Antwort. Ansonsten denke ich, dass man dem Personal Folge leisten muss. Ich denke, sie dürfen das schon, meist wird dann ja auch die Polizei gerufen.


    -c Wie sieht es aus, wenn ich auf Privatgelände bin ?


    Wenn dich jemand ohne Grund festhält, ist das vielleicht Freiheitsberaubung. Und das darf man nie, egal ob öffentlich oder auf privatem Gelände.


    -d Wie sieht es aus, wenn ich auf Privatgelände bin und der "Festhalter" eine Sicherheitskraft ist ?


    Die wird dich ja nicht ohne Grund festhalten.
  4. german-web schrieb:
    Darf ich mich, wenn ich von jemandem aus irgend einem Grund festgehalten werde, mit Gewalt befreien?


    Sofern sich derjenige, der dich festhält, berechtigt auf §127StPO berufen kann, dann nicht! Genaueres erklärt dir der Anwalt deines geringsten Misstrauens, das dann aber auch rechtssicher und verbindlich, was wir hier nicht können und dürfen.

    Edit: Eine ausführliche und m.E. auch korrekte Erklärung zur sog. Jedermann-Festnahme findet sich auch in der Wikipedia.

    Beitrag zuletzt geändert: 8.2.2012 14:57:04 von fatfreddy
  5. aepix-entertainment

    aepix-entertainment hat kostenlosen Webspace.

    ...am bestehn garnicht erst festhalten lassen sondern schnell abhauen wenn du was ausgefressen hast! :P

    Aber ansonsten würde ich sagen, wenn du zB ein Autounfall gebaut hast und der andere will dich festhalten, du aber abhaust ist das ja fahrerflucht....und da weiß ich nicht was da besser wäre....wahrscheinlich wärst du besser dran wenn du am unfallort auf die polizei warten würdest^^
    Und zu b) Sobald der Kontrolleur dich erwischt hat kriegt er ja deine personalien. Und von da an ist es ja ehh sinnlos abzuhauen. Der ruft dann die Polizei und die Besuchen dich dann zu hause. Und falls du versuchen solltest vorher abzuhauen (hab ich selber schonmal gesehn)^^ Je nachdem wie gut der Kontrolleur zu Fuß ist....der läuft dir hinterher^^

    Zu c) Wenn du auf einem Privatgelände bist und bist nicht befugt dich dort aufzuhalten, ist das doch Hausfriedensbruch wenn ich mich nicht irre. Also auch eine Straftat und dann darf man dich wie meine Vorposter schon sagten auch festhalten (siehe zu a))

    Und d) ist genau das selbe wie c). Sicherheitskräfte haben mMn so gesehen keine Sonderrechte. Ob dich wer 'privat' festhält oder ein Sicherheitsmann/frau ist da vollkommen gleich. Das einzige was anders wäre, ist wenn die Polizei dich direkt anhält. Aber die interessiert es (ja meistens) eh nicht wenn du dich auf einem Privatgelände rumtreibst (wo du nix zu suchen hast). Ist ja nicht deren Problem.....solange sie nicht von dem Eigentümer des Geländes gerufen werden.
  6. arcanum-runae

    arcanum-runae hat kostenlosen Webspace.

    zu a) wenn du dich losreist und entkommst kann es passieren dass es als Raub gewertet wird was höher bestraft wird das wird denke ich bei b) ähnlich sein

    generell darf man wenn eine Straftat vorliegt jemanden festhalten. Ausnahmefälle gibt es immer aber kommt auf den Sachverhalt an sich an. Es ist ja auch erlaubt bis zu 24h jemanden Handschellen anzulegen als Privatperson wenn wiederum die Polizei gerufen wird und natürlich eine Straftat vorliegt.
  7. german-web schrieb:
    Hallo.
    Also meine Frage ist folgende:
    Darf ich mich, wenn ich von jemandem aus irgend einem Grund festgehalten werde, mit Gewalt befreien?

    Wenn, solange keine Straftat gegangen wurde: JA, darfst du!

    -a Wie sieht es aus, wenn ich davor eine Straftat begangen habe, wie z.B. Diebstahl ?

    Eine "Zivilefestnahme", ist kann bei Straftaten erfolgen, wendest du Gewalt an um dich zu Befreien, kann dich der Geschädigte wegen Körperverletzung anzeigen.

    -b Wie sieht es aus, wenn ich schwarz fahre und ein Kontroleur mich nicht gehen lassen will ?

    Siehe -a, zum anderen auch -c (Bahn und Bus = Privatgelände)

    -c Wie sieht es aus, wenn ich auf Privatgelände bin ?

    Siehe -a; wenn du Landfriedensbruch bzw. Hausfriedensbruch begehst, kann dich der Eigentümer festhalten bis zum Eintreffen der Polizei.

    -d Wie sieht es aus, wenn ich auf Privatgelände bin und der "Festhalter" eine Sicherheitskraft ist ?

    Siehe -c

    Gruß

    Beitrag zuletzt geändert: 21.2.2012 15:26:48 von dexus85
  8. ich würde ganz klar sagen:

    wenn du was gemacht hast, was gegen gesetze verstösst, hat jeder das recht, dich solange fest zu halten bis der fanclub da ist..
    wendest du gewalt an, musst du mit einer zusätzlichen anzeige rechnen.

    ich finde .. wenn du scheisse baust, dann stehe auch dazu, wenn du ein braver bürger bist, dann darfst du dich verteitigen..

    privatgelände - hausfriedensbruch
    schwarzfahren - betrügerische erschleischung von dienstleistungen
  9. Also jeder darf jeden festhalten bis die Polizei vor Ort ist!
    Wenn du allerdings nichts gemacht hast, muss die Person mit einer Strafanzeige von dir rechnen bezgl Freiheitsberaubung.

    Wie aber schon oben erwähnt, für rechtlich verbindliche Auskunft einen Anwalt fragen.

    Das soganannte "Schwarzfahren" heißt in Wirklichkeit "Erschleichung von Leistungen" und ist strafbar! Nur so by the way...

    mfg
    m16
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