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Ab wann ist es eine Raubmordvergewaltigungskopie?

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  1. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Hallo, ihr Raubkopierer :wink: :blah:.

    Man darf ja Filme aus dem Fernsehen und Lieder aus dem Radio aufnehmen und privat verwenden, ohne geköpft und öffentlich mit matschigen Tomaten beworfen zu werden. Das wird so begründet, dass die Gebühren bereits vom Fernseh- oder Radiosender entrichtet wurden.

    Dagegen ist es aber verboten, diese Filme oder Lieder aus dem Internet herunterzuladen (das Streamen übrigens auch). Auch, wenn diese bereits öffentlich zugänglich ausgestrahlt wurden.

    Wann genau wird das denn nun illegal? Etwa dann, wenn ich mir die Aufnahme auf den Rechner überspiele, oder wenn ich sie einem Freund, der den Film auch sehen wollte, aber vergessen hat, ihn selbst aufzunehmen, auf einen USB-Stick kopiere? Denn eigentlich wurden die Gebühren ja trotzdem bereits entrichtet und das unabhängig davon, ob wir beide den Film aufgenommen haben, oder nur einer von uns.
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  3. Also soweit ich weiß ist nur das Anbieten sprich das Uploaden Illegal.
    Das Herunterladen hingegen ist legal.

    Aber die genaue Rechtssprechnung kenne ich nun nicht.
  4. Hey,
    Also
    1. Das Streaming wurde nur im Fall von Kino.to als Illegal gewertet! Es ist dennoch ein Grau-Zone. Viele Juristen vertreten die Meinung, dass es illegal wäre, weil man den Film trotzdem auf den Computer lädt (auch wenn nur temporär und nicht als Videodatei). Andere sind wiederrum der Meinung es ist legal solange die Datei nicht aus dem temporären Ordner geholt und abspielbar gemacht wird. Hierzu gibt es aber immernoch kein eindeutiges Gesetzt, das dies klar werden lässt.
    2. Das Herunterladen ist nur als schweizer Staatsbürger und auch nur in der Schweiz legal. Wie es sich in anderen Ländern verhält, weiß ich nicht. Aber in Deutschland ist es illegal. Soweit ich weiß es ist es illegal sobald die Aufnahme auf deinen Rechner geladen wird.

    Das Problem ist, dass wir hier im Forum keine Rechtsberatung machen können und du dich nicht auf unsere Aussagen verlassen kannst.
    Ich empfehle dir die Meinung eines Rechtsberater (Anwalt) ein zuholen.

    LG inetandfun
  5. dexus85 schrieb:
    Also soweit ich weiß ist nur das Anbieten sprich das Uploaden Illegal.
    Das Herunterladen hingegen ist legal.

    Aber die genaue Rechtssprechnung kenne ich nun nicht.


    Das Herunterladen ist nicht einfach legal. Also, bei aktuellen Kinofilmen zum Beispiel ist das runterladen nicht legal, wird aber auch nicht strafrechtlich verfolgt. Man sucht die Uploader.

    to topic:

    es wird illegal, wenn du Filme über einen online videorecorder Dienst herunterlädst, die im TV liefen, du aber gar keinen TV besitzt, sprich die Filme gar nicht anschauen könntest. Das gleiche dann auch bei Radiosendern.

    Und logischerweise: Alle Angaben ohne Gewähr :P


  6. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    D.h. ich darf den Film dann an jeden, der GEZ fürs Fernsehen zahlt, weitergeben und zwar unabhängig davon, ob der Film auf einem OR-Sender, oder auf einem privaten Sender ausgestrahlt wurde? Und wie sieht es aus, wenn er auf einem ÖR oder privaten Sender im Ausland ausgestrahlt wurde?
  7. m*********m

    drafed-map schrieb:
    D.h. ich darf den Film dann an jeden, der GEZ fürs Fernsehen zahlt, weitergeben und zwar unabhängig davon, ob der Film auf einem OR-Sender, oder auf einem privaten Sender ausgestrahlt wurde? Und wie sieht es aus, wenn er auf einem ÖR oder privaten Sender im Ausland ausgestrahlt wurde?


    Nein, soweit ich weiß, erlangst du der dem Ableisten der GEZ-Gebühr nicht das Recht, aufgenommene Filme weiterzugeben, egal ob ÖR oder privater Sender.
  8. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Hmm, toll. Aber danke für die Info. Man wird es wohl nur Leuten im gleichen Haushalt weitergeben dürfen.
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